Die CDU muss sich entscheiden. Wollen Sie diesen Prozess schmähen oder wollen Sie diesen Prozess unterstützen? Das können Sie gleich in der Abstimmung zeigen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Es fällt mir einigermaßen schwer, heute hier vorn zu stehen und ein Gesetz an die Ausschüsse zu überweisen, von dem ich – muss ich sagen – im Moment noch nicht überzeugt bin.
Ich möchte das auch begründen. Herr Walk hat es gesagt. Ich war mit den zwei kommunalpolitischen Sprechern, Herrn Kuschel und Herrn Adams, in Eisenach und habe zumindest diesen Tagesordnungspunkt am 25.09.2018 im Stadtrat verfolgt. Von außen betrachtet bin ich der festen Überzeugung, es ist der richtige Weg – das wurde hier auch schon gesagt –, Fehler der Vergangenheit, nämlich die Kreisfreiheit der Stadt von 1998 zu korrigieren, und ich bin auch der festen Überzeugung, es ist der richtige Weg für die Stadt, endlich wieder auf solide Füße gestellt zu werden,
nicht jedes Jahr beim Land als Bittsteller für Bedarfszuweisungen zu stehen. Ja, von außen betrachtet sage ich, das ist der einzig richtige Weg und muss auch konsequent fortgesetzt werden. Aber am Dienstag – ich muss das leider so sagen – konnte mir von den Stadträten, egal welcher Fraktion oder ob fraktionslos, keiner wirklich zeigen, dass man mit Herzblut, mit Leidenschaft hinter diesem Beschluss steht. Man hat mehrheitlich beschlossen, mit großer Mehrheit, das ist wahr. Aber ich sage es noch einmal: Es konnte mir keiner wirklich den Eindruck vermitteln: Wir stehen hinter dem Gesetz. Es wurden neue Forderungen aufgemacht, neue Dinge gefordert. Das ist legitim. Der Wartburgkreis hat bereits beschlossen. Ja, Herr Walk sagt nun heute, er will die Fusion. Ich muss aber sagen, ich kann die Bedenken von Herrn Walk verstehen.
So ein Beschluss, eine Gemeindefusion, eine Bestandsänderung, das ist nicht ein Beschluss eines Stadtrats- oder Gemeindeparlaments, den man so regelmäßig oder alle zwei Jahre fasst. So ein Beschluss ist geschichtsträchtig in der Historie eines Ortes. Ehe man so einen Beschluss fasst, bin ich der Meinung, muss man sich wirklich hundertprozentig sicher sein, man will das. Zum anderen muss man bei so einem wichtigen Beschluss den Bürger mitnehmen.
Da habe ich eigentlich meine größten Bedenken, weil man hier den Bürger bis jetzt nicht mitgenommen hat. Herr Adams hat es richtig gesagt, am Ende des Tages kann es sein, dass wir hier stehen und die Bürger von Eisenach mehrheitlich dieses Gesetz gar nicht wollen. Es ist für uns als Abgeordnete ein ganz schwieriger Weg – und ich sage es einmal so –, den wir nicht freiwillig gehen. Da muss ich ein Stück weit auch das zurückweisen, was am Dienstag im Stadtrat immer wieder gesagt wurde, dass wir eine Zeitschiene vorgeben, dass wir Zeitdruck ausüben. So ist es nicht. Man hat von uns gefordert, im Vorgang ein Gesetz zu erstellen. Dann wollte man beschließen. Herr Walk hat das richtig gesagt, diese Vorgehensweise ist völlig konträr gegenüber den anderen Gemeindefusionen.
Aber nicht wir wollten das, sondern die Vertragspartner. Zu den Vertragspartnern an dieser Stelle gehören die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis. Das sind die Vertragspartner. Die müssen miteinander reden und müssen miteinander die Bedingungen aushandeln und nicht ein Dritter, der es regeln soll. Ich sage auch ganz deutlich: Ich habe Angst und mir ist unwohl, dass man am Ende des Tages uns als Parlamentarier in die Schuhe schiebt, dass wir ein Gesetz verabschieden, was eigentlich keiner will. Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Weg.
Da bin ich auch nah bei unserem Ministerpräsidenten, der immer wieder sagt: Bei allen Dingen, die wir in Thüringen tun, wir müssen den Bürger mitnehmen. – Da habe ich meine Bedenken. Man sehe es mir nach, dass ich das heute als Abgeordnete hier auch so äußere und die Euphorie für dieses Gesetz, was wir heute hier einbringen, nicht ungeteilt oder nicht so mittragen kann, wie andere Abgeordnete.
Gestern standen Einwohner hier vor dem Landtag und haben gegen die Beschlüsse demonstriert, die man dort in den Stadträten gefasst hat. Alle haben es mitbekommen. Es waren Fischbach und Klings. Ich habe nur die eine Seite gestern gehört. Ich höre mir auch immer die andere Seite an, ehe ich dort eine abschließende Bewertung für mich vornehme. Aber allein die Tatsache, dass Leute vor den Land
tag ziehen, ist für mich ein Indiz, dass da irgendetwas in der Kommunikation nicht stimmt. Das möchte ich in Eisenach nicht auch erleben, dass dann die Menschen vor den Landtag ziehen und von uns als Abgeordnete verlangen, dass wir die kommunalen Belange vor Ort regeln sollen, denn das können wir nicht.
Das musste ich leider auch den Bürgern sagen: Wir können das nicht für euch klären. Das ist kommunale Selbstverwaltung, und zwar ureigenste kommunale Selbstverwaltung. Ihr müsst mit den Plakaten vor eure Stadträte und vor eure Gemeinderäte ziehen und müsst euch dort Gehör verschaffen. Es ist leider so.
Ich möchte wirklich nicht, dass am Ende hier mit dem Finger auf uns gezeigt wird und dass wieder Bürger mit Plakaten vor dem Landtag stehen. Deswegen werde ich diesen Beteiligungsprozess der Bürger in Eisenach sehr, sehr aufmerksam verfolgen. Ich kann versprechen, dass ich auch bei den Bürgerversammlungen anwesend bin. Wenn dieses Gesetz hier zur Verabschiedung, zur Endverabschiedung kommt, möchte ich mich sehr gern hier hinstellen und sagen: Meine Bedenken, die ich heute geäußert habe, waren unbegründet und sind revidiert worden. Heute muss ich leider sagen: Ich habe Bauchweh bei der Geschichte, aber ich lasse mich gern belehren. Es ist ein ungewöhnlicher Weg, der hier gegangen wird. Das sollte auch keine Schule machen. Ich bin als Abgeordnete bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber am Ende des Tages möchte ich wirklich davon überzeugt sein, dass die Stadträte, die Oberbürgermeisterin und vor allem die Bürger dieses Gesetz wollen. Dann bin ich auch gern bereit, dafür meine Hand zu heben.
Heute möchte ich namens meiner Fraktion beantragen, das Gesetz an die Ausschüsse zur Weiterberatung zu überweisen. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wir haben jetzt schon einiges gehört, manches Nachdenkliche, manches, was mit harten Fakten untermauert ist. Das zeigt mir, dass hier noch Diskussionsbedarf besteht und man wirklich noch mal ernsthaft darüber reden muss.
Ja, wir als AfD-Fraktion sind auch für freiwillige Fusionen. Wofür wir nicht stehen, ist, dass man mit
der finanziellen Leimrute auf die Jagd geht und die Gemeinden dazu bringt, freiwillig zu fusionieren.
Schaut man sich mal an, was in Eisenach jetzt stattfindet: Wir reden hier von summa summarum 42 Millionen Euro, davon rund die Hälfte, etwas über 23 Millionen Euro, Entschuldungshilfen. Da sehe ich für die Zukunft dieses Bündnisses schwarz oder schwere Zeiten entgegenkommen. Was passiert denn, wenn die finanziellen Mittel aufgebraucht sind und die Kommune oder das Gebilde auf eigenen Beinen stehen muss? Ich sehe das als sehr, sehr schwierig an. Das ist nicht wie bei einer Hochzeit, dass man sich einfach scheiden lassen kann, denn man bindet sich für immer und ewig, und das wird natürlich zu schwierigen Situationen führen. Wir haben das gestern bei den Bürgern hier draußen gehört. Man hat auch die Bürger dieses Mal nicht mitgenommen, man hat wieder im kleinen Kreis entschieden, wie etwas laufen soll.
Auch mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf erkauft sich die Landesregierung letzten Endes wieder nur eine weitere Fusion der Gemeinden.
Denn diese haben aufgrund schlechter finanzieller Situationen gar keine andere Wahl, als der Fusion zuzustimmen, da sie von der Landesregierung bereits seit Jahren nicht mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wurden,
welche sie eigentlich so bitter benötigt hatten, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dass dies auch der Realität entspricht, kann man bereits dem Gesetzentwurf selbst entnehmen. Denn in der Begründung für die Beschlussfassung zur Eingliederung von Eisenach in den Wartburgkreis, die in diesem Entwurf enthalten ist, heißt es, dass „die Stadt Eisenach unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nicht über die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit verfüg[t], um alle mit der Kreisfreiheit verbundenen Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen.“ Das sagt doch eigentlich alles aus.
Wie man also sieht, ist die Bereitschaft zur Fusionierung auch in diesem Fall wieder einmal der schwachen finanziellen Situation der Gemeinden geschuldet. Wenn man einer verschuldeten Gemeinde, wie Sie hier, für das Jahr 2019 zunächst 6 Millionen Euro bietet und anschließend von 2020 bis 2024 noch einmal insgesamt 12,5 Millionen Euro, dann ist diese natürlich bereit, freiwillig zu fusionieren. Hierbei dürfen außerdem nicht die 23,5 Millionen Euro vergessen werden, die der Wartburgkreis bis 2027 erhalten soll. Vor dem Hintergrund dieser Summe dürfte daher sofort klar
sein, dass auch diese Fusion nicht freiwillig erfolgt, sondern wieder einmal von den Gemeinden erkauft wird.
Wir als AfD-Fraktion verurteilen dieses Verhalten, jedoch wollen wir den beteiligten Gemeinden nicht die Gelegenheit nehmen, ihre finanzielle Situation auf diese Weise zu verbessern, und werden daher einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sehr schön, dass Herr Walk die Fusion will. Wir werden bei den Ausschussberatungen sehen, wie seine Fraktion dazu steht, ob sie es auch will. Das ist ja immer Grundvoraussetzung: Wenn man etwas Neues auf den Weg bringt, muss man immer einen Willen mitbringen, es zu machen, und nicht seine Kraft darin verschwenden, es zu blockieren. Also insofern ist es positiv, dass Sie gesagt haben, Sie haben den Willen, hier mitzuwirken. Den Rest müssen Sie dann erst noch in Ihrer Fraktion klären, aber das kenne ich manchmal auch. Neues muss auch innerhalb der Fraktion erst wachsen und man muss nach Mehrheiten suchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Walk hat die Freiwilligkeit aus formalen Gründen angezweifelt. So richtig kann ich das nicht verstehen, denn der Beschluss des Stadtrats Eisenach ist eineindeutig: Der Landtag wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf auf der Grundlage des Zukunftsvertrags in den Thüringer Landtag einzubringen und das Gesetzgebungsverfahren zu starten. – Ich weiß nicht, wo da irgendwie Zweifel aufkommen können, dass das gegen den Willen des Stadtrats hier vonstattengeht. Der Wartburgkreis hat einen anderen Weg gewählt, indem er dem Zukunftsvertrag gleich zugestimmt hat. Beide Varianten sind offen. Ich kann nur noch mal betonen: Die Stadt Bad Salzungen und Tiefenort haben wenige Tage vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst die vertraglichen Dinge geregelt und unterschrieben, auch weil dort ebenfalls regionale Vertreter der CDU versucht haben, diese Fusion bis zum Schluss zu verhindern.
Deswegen hat sich das dort verzögert. Aber es gab eben auch dort vom Stadtrat Bad Salzungen und vom Gemeinderat Tiefenort eineindeutige Be
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier wurden Zweifel hinsichtlich der Bürger-/-innenbeteiligung geäußert. Nur noch mal als Hinweis: Wir als Fraktion Die Linke hatten in der 5. Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Rückkreisung eingebracht, der damals schon umfangreich auch in der Region kontrovers diskutiert worden ist. Hier wurde bereits gesagt, schon 2012 hat der Stadtrat Eisenach – nach meinen Unterlagen sogar schon im Jahr 2011 – entsprechende Beschlüsse gefasst und Ziele formuliert. Ich hatte bis 2014 mein Abgeordnetenbüro im Wartburgkreis in der Region Eisenach. Bei allen Veranstaltungen war immer wieder ein Thema, ob es sinnvoll ist, zur Wahrnehmung von Landkreisaufgaben in einer Region Doppelstrukturen vorzuhalten. Das ist das Problem bei einer kreisfreien Stadt, dass in relativ engen räumlichen Zusammenhängen Doppelstrukturen bestehen und bei der Rückkreisung ein Teil dieser Doppelstrukturen, gerade im Sozialund Jugendhilfebereich, beseitigt wird. Daraus entstehen die Effekte.
Ich habe bisher überhaupt nicht wahrgenommen, dass es in der Region Zweifel gibt, die Kreisfreiheit möglicherweise beizubehalten und die Rückkreisung nicht zu ermöglichen. Im Übrigen wird der Innen- und Kommunalausschuss heute ein umfassendes Verfahren zur Bürger-/-innenbeteiligung auf den Weg bringen. Das heißt, im Gesetzgebungsverfahren findet diese Bürger-/-innenbeteiligung ohnehin noch einmal statt, und dann können alle, die es möchten, ihre Anregungen und Hinweise geben. Es wird dann Aufgabe des Innen- und Kommunalausschusses sein, diese Anregungen entsprechend abzuwägen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, emotional kann ich so ein wenig Claudia Scheerschmidt verstehen. Mir geht es bei anderen Themen auch manchmal so, dass ich da Bauchschmerzen habe. Das ist ja klar, wir sind alle auch Menschen, die von positiven und auch von negativen Erfahrungen geprägt sind. Doch ich bitte einfach mal darum, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es manchmal gekocht wird. In dem Prozess müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich einige Landespolitiker, die auch lokal tätig sind, mit diesem Thema profilieren wollen und damit natürlich alles versuchen, eher infrage zu stellen. Damit muss man umgehen. Aber ich bleibe bei meiner Wahrnehmung, eine übergroße Mehrheit vor Ort trägt auch dieses Gesetzgebungsverfahren. Die noch offenen Fragen sind doch klärbar, ohne dass ein Vertrag infrage gestellt werden muss oder anderes. Das heißt – so wie ich es verstanden habe –, ob nun die Stadt Schulträger bleibt oder die Schulträgerschaft auf den Landkreis übergeht oder die Volkshochschule,