Protocol of the Session on August 31, 2018

man sich überhaupt auf diese Logik einlässt, als sicheren Herkunftsstaat einzustufen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Pressefreiheit ist in diesen Ländern nicht garantiert. Da kann man nicht mal eben sagen, ach na ja, da wird ein Journalist dort eingesperrt und das ist halt schlecht. Nein, wenn es so ist, dass in Großbritannien – Sie haben dieses Beispiel genannt – ein Journalist ohne Begründung inhaftiert wird oder nur deshalb, weil er angeblich über einen Gerichtsprozess – sagten Sie, ich kenne diesen Fall jetzt nicht – informiert hat, dann muss dies selbstverständlich auch skandalisiert werden. Das ist doch überhaupt gar keine Frage. Wenn Journalistinnen und Journalisten ihrer Arbeit nicht nachkommen können, dann ist die Pressefreiheit nicht garantiert und das kann nicht sein. Aber natürlich müssen sich auch Journalistinnen und Journalisten an Gesetze halten. Das gilt auch hier. Trotzdem sage ich noch mal, Journalisten gehören zu den gefährdetsten Menschen überhaupt, wenn sie ihrem Beruf nachkommen, auch und gerade in schwierigen Situationen und in Ländern, in denen schwierige Situationen, Kriege, Verfolgungen etc. herrschen.

Nun aber noch einmal zu den drei Maghreb-Staaten, aber auch Georgien: Sie sind nicht sicher, ich habe es eben schon mal gesagt; Algerien, Marokko, Tunesien waren es 2017 nicht und sind es auch jetzt nicht. Zudem besteht kein Anlass, jetzt auf nationaler Ebene vorläufige Regelungen zu sicheren Herkunftsstaaten zu treffen. Schließlich will die EUKommission nach dem künftigen gemeinsamen europäischen Asylsystem die Einstufung sicherer Herkunftsländer europäisch regeln. Das sehe ich zwar auch skeptisch, aber das muss man auch erst einmal abwarten.

Die Einstufung von sogenannten sicheren Herkunftsstaaten nach dem Grundgesetz und Asylgesetz – ich sagte es eben schon – setzt weiterhin voraus, dass in diesen Ländern – und jetzt hören Sie mir genau zu – die Menschenrechte landesweit geachtet, Minderheiten wie beispielsweise Homosexuelle – das Beispiel nannte mein Kollege Dr. Hartung – nicht verfolgt werden und Meinungsund Pressefreiheit herrscht. Und, ist das der Fall? Ist es nicht, meine Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall SPD)

Auch in Georgien gibt es in Bezug auf die Versammlungsfreiheit beispielsweise, was auch ein ganz wichtiges Element ist, Defizite, und durch Polizisten begangene Menschenrechtsverletzungen blieben trotz gegenteiliger Versprechungen der georgischen Regierung auch 2017 weiterhin straflos. Das ist ein weiterer Beleg dafür, warum Georgien kein sicheres Herkunftsland sein kann.

Amnesty International und Human Rights Watch, aber auch die Reporter ohne Grenzen dokumentieren dies übrigens immer wieder. Auch die Meinungs- und Pressefreiheit wird in vielen Fällen verletzt, ebenso wie das Folterverbot und der Schutz vor sexueller Gewalt nur unzureichend umgesetzt sind. In allen drei Maghreb-Staaten – mein Kollege sagte es schon – sind zudem homosexuelle Handlungen strafrechtlich verboten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstößt aus unserer Sicht massiv gegen diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

aber übrigens auch gegen die des Europäischen Gerichtshofs. Eine umfassende Prüfung der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse in den Herkunftsländern fand ganz offenkundig nicht statt.

(Beifall DIE LINKE)

Die auf der Einstufung als sichere Herkunftsländer ruhenden Einschränkungen beispielsweise der Verfahrensrechte von Schutzsuchenden, die Verkürzung von Klagefristen und die Gewährung von geringerem Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung sind mit uns jedenfalls nicht zu machen.

(Beifall DIE LINKE)

Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten dürfen während des Asylverfahrens und nach einer Ablehnung in Deutschland nicht arbeiten, sie dürfen keine Integrationskurse besuchen und keine Wohnung beziehen. Sie sind verpflichtet, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben und unterliegen infolgedessen der Residenzpflicht und dem Sachleistungsprinzip. All dies widerspricht unserem Grundverständnis einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik, und zwar elementar.

(Beifall DIE LINKE)

Genauso wenig wird es zu einem Rückgang der Zugangszahlen kommen und die schnellere Möglichkeit von Abschiebung gewährleisten. Der Anteil von Asylsuchenden aus den drei Maghreb-Ländern ist bereits jetzt gering. Sie tauchen nicht einmal mehr unter den zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden auf. Abschiebungen werden dadurch ebenfalls nicht vereinfacht, denn entscheidend ist die Bereitschaft des jeweiligen Staates, die Bürger zurückzunehmen und Dokumente auszustellen. Das war ja auch schon ein Punkt, der hier diskutiert wurde. Wer also in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, mit der Einstufung der Maghreb-Staaten als „sicher“ seien Abschiebungen schneller möglich, der argumentiert schlicht unseriös.

Jetzt zum Alternativantrag der CDU: Die Forderungen der CDU, die Ausbildungsduldung konsequent

anzuwenden, teilen wir durchaus. Meine Kollegin Sabine Berninger hat ja auch schon aus dem Erlass vorgelesen. Hier hat die Landesregierung nämlich entsprechend gehandelt und einen ermessenslenkenden Erlass an die Ausländerbehörden erarbeitet. Dieser muss natürlich jetzt von den Ausländerbehörden auch konsequent umgesetzt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Als Grüne fordern wir zudem seit Langem ein modernes und unbürokratisches Einwanderungsgesetz. Dafür gehört für uns selbstverständlich ein Spurwechsel, der die Grundlage dafür ist, dass Migrantinnen und Migranten einfacher und schneller in den Arbeitsmarkt wechseln oder einwandern können. Gesetze allerdings, die auf puren – ich sage den Begriff so hart – Nützlichkeitsrassismus setzen, werden wir nicht mittragen.

(Beifall DIE LINKE)

Auch für die von der CDU im Alternativantrag benannte Initiative für das sogenannte Fachkräftezuwanderungsgesetz existiert bislang lediglich ein Eckpunktepapier, in dem viele notwendige Elemente für ein modernes Einwanderungsgesetz überhaupt nicht auftauchen. So lassen sich beispielsweise ein Punktesystem, der Spurwechsel und ein flexibler Umgang mit dem Gleichwertigkeitskriterium bei den Berufsabschlüssen überhaupt nicht finden. Daran machen wir jedenfalls fest, dass die CDU/CSU gar nicht an einem modernen, praxistauglichen, transparenten und unbürokratischen Einwanderungsgesetz interessiert ist. Daher geht der Appell von uns eher in Richtung Bundesregierung, die Chance zu nutzen, eine moderne Einwanderungsgesellschaft zu gestalten und die Hürden für Integration abzubauen anstatt weiterhin abzuschrecken, abzuschotten und zu spalten.

(Beifall DIE LINKE)

Abschließend kann ich nur sagen, wir lehnen beide Anträge ab; die Gründe habe ich aufgeführt. Eine Ausweitung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten ist mit uns ganz sicher nicht zu machen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung durch den Abgeordneten Dr. Hartung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss noch mal vorkommen, weil Herr Möller gesagt hat, ich würde mir Einzelfälle raussuchen und dann damit begründen, dass diese Staaten, um die es hier geht, keine sicheren Drittstaaten sind.

Damit offenbart Herr Möller wie im Prinzip die gesamte AfD-Fraktion, dass sie das Prinzip des Asylrechts gar nicht begreifen. Es geht eben genau nicht darum, dass jemand, der in einem Staat lebt, in dem bestimmte Rechtsnormen nicht erfüllt sind, automatisch nach Deutschland kommen kann. Es geht darum, dass es in jedem dieser angeblich sicheren Staaten Menschen gibt, die aufgrund ihrer Überzeugung, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung usw. usf. verfolgt werden. Diese Menschen haben in Deutschland Anspruch auf Asyl. Das ist nun mal so. Und wenn ich jetzt sage, das ist ein sicherer Drittstaat, erschwere ich diesen Menschen, diesen Anspruch auf Asyl in Deutschland durchzusetzen bzw. hier Asyl zu beantragen.

Und – auch das möchte ich mal hier feststellen – dieses individuelle Recht auf Asyl ist ein Grundrecht. Wer jetzt dadurch postuliert, ich würde alle Menschen, die nicht in Demokratien oder in Staaten anderer Rechtsordnung leben, dazu auffordern, hier herzukommen – das tue ich nicht. Aber in diesen Staaten kann es Menschen geben, die in Deutschland ein Recht auf Asyl hätten, wenn sie es denn hier beantragen. Und darauf muss man reagieren. Das ist die Realität, das ist unser Rechtsstaat. Gestern hat sich Herr Möller hier hergestellt und hat gesagt, er möchte, dass das deutsche Recht überall gilt, in den Städten und in den Unterkünften. Ja, bitte, dann aber auch das Grundrecht auf Asyl, das soll überall gelten für alle Menschen, die es beantragen dürfen und noch – auch das hat Herr Möller angedeutet – ist es kein Verbrechen, in Deutschland Asyl zu beantragen, das dann abgelehnt wird. Das ist kein Verbrechen. Das ist Teil dieses Grundrechts und nicht so, wie es Herr Möller hier darstellt, dass jemand, der hier herkommt und dann kein Asyl bekommt, plötzlich ein Verbrecher ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, er lebt in einer komplett anderen Welt als ihr. Das ist ein Grundrecht. Und wenn es nicht beschieden wird, kann er den Rechtsweg gehen mit einer sehr hohen Aussicht auf Erfolg – wir haben es gehört, 40 Prozent – oder aber er muss, wenn er keine Gründe zum Bleiben vorweisen kann oder diese Gründe nicht festgestellt werden, gegebenenfalls das Land verlassen. Das ist unsere Regel. Und die – das möchte ich sagen – muss unumschränkt für jeden Menschen gelten, egal, wo er herkommt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Herr Minister Lauinger, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion der AfD fordert die Landesregierung mit ihrem Antrag auf, im Bundesrat der Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten zuzustimmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine geringe Schutzquote für Asylsuchende, was das Hauptargument ist, aus den betreffenden Ländern, ist für sich allein kein ausreichendes Kriterium für eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei allen vier Staaten werden bei der Berechnung der jeweiligen Anerkennungsquote von Asylanträgen lediglich – auch darauf muss man mal hinweisen – die Asylanerkennung, der Flüchtlingsschutz und der subsidiäre Schutz mit einbezogen. Die Zuerkennung von Abschiebungsverboten ist zum Beispiel ein Punkt, der bei der Berechnung der Gesamtschutzquote gänzlich fehlt. Allein schon dadurch entsteht ein verzerrtes Bild. Zudem erscheint die Auswahl der Staaten durch die Bundesrepublik im Hinblick auf den zu verzeichnenden Anstieg der Anerkennungsquoten der vier Herkunftsstaaten nicht ganz nachvollziehbar und vor allem eigentlich von migrationspolitischen Zielen geleitet. Vorredner haben darauf hingewiesen, dass die Anerkennungsquote in diesen Ländern von 2016 auf 2017 teilweise deutlich gestiegen ist, Beispiel Tunesien, ich weiß nicht mehr genau, wer darauf hingewiesen hat, von 0,6 auf 2,7 Prozent. Bereits 2016 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten vor, welcher damals, Sie alle wissen es, im Bundesrat gescheitert ist. Wenn das jetzt neu eingebracht wurde, müsste eine Entwicklung eingetreten sein, sodass man sagt: Da hat sich dramatisch etwas verbessert. Genau diese Verbesserung der Entwicklung von 2016 zu 2018 kann ich im Moment nicht feststellen. Wir haben immer noch die Berichte von Menschenrechtsorganisationen, die darauf hinweisen, dass die Situation von Homosexuellen weiterhin als problematisch einzuschätzen ist, politische Aktivisten und Andersdenkende sehen sich staatlicher Repression ausgesetzt, die Gleichstellung zwischen Mann und Frau ist nicht gewährleistet. All diese Probleme haben die Redner der Koalitionsfraktionen sehr ausführlich dargestellt und geschildert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dieser Situation hege ich größte Bedenken, ob die Anforderungen, die vor einer Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten erfüllt sein müssen, hier eingehalten sind. Der Schutz vor politischer Verfol

gung, folgt man der Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen, ist zweifelsfrei nicht überall gegeben. Ein Punkt, der mich jedoch bei dieser Debatte mit am meisten stört, ist das, worauf Frau Rothe-Beinlich am Ende ihrer Rede hingewiesen hat. In der gesamten Debatte, die wir im Moment führen – angestoßen auch von einem immensen Streit in der Bundesregierung vor der Sommerpause –, beschleicht mich ständig das Gefühl, man redet über Probleme, die gar keine sind. Wir haben extrem zurückgegangene Zahlen aus diesen Ländern und man führt eine Debatte, ob man diese Länder jetzt als sichere Herkunftsstaaten einstufen will mit dem Ziel, die Zahlen weiter zu senken, obwohl sie schon so niedrig sind. Was im Moment aus dem Bundesinnenministerium kommt, erinnert mich in vielen Punkten an eine Scheinpolitik, an eine Symbolpolitik, die aber die Probleme, die es tatsächlich gibt und über die wir reden müssen, nicht aufgreift. Löst es denn irgendein Problem, wenn wir diese Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen oder ist es nicht so, dass wir tatsächlich bei der Integration Probleme haben, wo wir einen Schwerpunkt setzen müssten? Ich habe es schon einmal gesagt, ich hätte mir vom Bundesinnenminister bei der ganzen Masterplandebatte gewünscht, dass er einen Masterplan Integration vorlegt, weil das tatsächlich etwas gewesen wäre, wo wir uns dann hätten streiten können, darüber diskutieren können, was notwendig ist und wo wir auch darüber reden können, wo es tatsächlich Veränderungsbedarf gibt. Mit anderen Worten: Die ganze Debatte ist eigentlich eine Scheindebatte, eine Symboldebatte und es wäre viel zielführender, wenn wir uns den Problemen zuwenden würden, die es tatsächlich gibt.

Damit bin ich schon bei der Überleitung von dem AfD-Antrag zu dem CDU-Antrag, bei der Debatte darum, dass Menschen, die in Arbeit und in Ausbildung sind, hier bleiben dürfen sollen. Wir haben als Ministerium sehr deutlich zu den Fragen der 3+2Ausbildung Position bezogen. Wir haben diesen Erlass, auf den jetzt schon mehrfach hingewiesen wurde, sehr ausführlich erarbeitet, um genau da Klarheit und Sicherheit zu schaffen, welche Menschen in Ausbildung dann tatsächlich auch bleiben können. Ich halte das für extrem wichtig, ich halte das auch noch für ausbaufähig. Nach meiner Einschätzung kann es nicht nur so sein, dass eine 3+2, also eine Ausbildung von drei Jahren und hinterher die Möglichkeit zwei Jahre hierzubleiben, ein Recht geben kann. Wir müssen uns auch über Berufe unterhalten, die Helferberufe sind, die vielleicht keine dreijährige Ausbildung haben, ob die das Recht zu bleiben nach sich ziehen sollen.

Wenn Sie mit vielen Leuten reden, auch mit Betrieben, die ausbilden oder die bereit sind, zu beschäftigen, die Ihnen immer wieder sagen, wie irrsinnig das denn ist, da sind Menschen zu uns gekommen, wir haben ihnen mit großem Aufwand die Sprache

beigebracht, haben viel Geld in die Integrationskurse gesteckt, die Leute haben zum Schluss einen Arbeitsplatz gefunden, stehen auf eigenen Füßen, verdienen ihr eigenes Geld, und dann reden wir über Abschiebung. Das versteht tatsächlich keiner, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen: Ich glaube, wir haben das gut gemacht mit dieser Regelung. Ich bin sogar der Meinung oder würde dafür streiten, dass der § 60a Aufenthaltsgesetz des Bundes noch deutlich ausgeweitet werden kann

(Beifall DIE LINKE)

und dann Möglichkeiten schafft, dass Menschen, die hier integriert sind und die Arbeit gefunden haben, auch bleiben können.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Sie, Herr Herrgott, Beispiele haben, wo das von Ausländerbehörden nicht so gehandhabt wurde, wie es sich gehört – so habe ich Sie zumindest verstanden –, dann gern persönlich mir mitteilen. Wir werden uns dann mit den entsprechenden Ausländerbehörden gern in Verbindung setzen, um nachzuprüfen, was in dem konkreten Fall möglicherweise schiefgelaufen ist.

Die Frage des Einwanderungsgesetzes: Grüne streiten – ich weiß nicht seit wie vielen Jahren – dafür, dass dieses Land ein Einwanderungsgesetz bekommt. Ich glaube, wenn man die Situation von Thüringen betrachtet, wird einem das noch wesentlich dramatischer deutlich. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich – Sie alle kennen die demografische Prognose für unser Bundesland – weniger als 2 Millionen Menschen in Thüringen leben. Bedingt durch die hohe Zahl derjenigen, die dann ihren wohlverdienten Ruhestand genießen werden, gehen aktuelle Studien davon aus, dass bis zum Jahr 2030 in Thüringen ein Arbeitskräftebedarf von bis zu 344.000 Personen entsteht. Allein für die medizinischen und nicht medizinischen Gesundheitsberufe wird ein Arbeitskräftebedarf von über 43.000 Personen prognostiziert. Wenn einem das klar ist, wenn man weiß, dass Thüringen ohne Arbeitskräftezuwanderung – und ich sage an der Stelle immer bewusst „Arbeitskräftezuwanderung“ und nicht nur diesen Begriff, der sonst oft fällt, „Fachkräftezuwanderung“, weil der Arbeitskräftebedarf sich inzwischen auf alle Branchen bezieht, auf alle Berufe, das geht querbeet durch. Das sind Handwerksbetriebe, die mir immer wieder sagen, sie suchen händeringend nach Auszubildenden. Wie gesagt, es ist insbesondere die Gesundheitsbranche. Wir haben inzwischen Situationen, dass jeder vierte Arzt in Thüringen aus einem anderen Land kommt. All das macht doch deutlich, wie stark uns das Problem auf den Nägeln brennt.

Wenn ich die Reden gehört habe, dann sage ich ziemlich deutlich: Ich vertrete da eine Mittelposition zu dem, was ich gehört habe. Natürlich darf sich Einwanderung nicht nur an Nützlichkeitsgesichtspunkten orientieren, sondern es müssen auch Kriterien daneben eine Rolle spielen, die sich eben nicht nur an diesem Punkt orientieren. Aber natürlich braucht auch ein Einwanderungsgesetz Regelungen dahin gehend, dass Kriterien, wie kann jemand die Sprache, welche Ausbildung hat er usw., tatsächlich eine Rolle spielen müssen.