Protocol of the Session on August 31, 2018

Wenn ich die Reden gehört habe, dann sage ich ziemlich deutlich: Ich vertrete da eine Mittelposition zu dem, was ich gehört habe. Natürlich darf sich Einwanderung nicht nur an Nützlichkeitsgesichtspunkten orientieren, sondern es müssen auch Kriterien daneben eine Rolle spielen, die sich eben nicht nur an diesem Punkt orientieren. Aber natürlich braucht auch ein Einwanderungsgesetz Regelungen dahin gehend, dass Kriterien, wie kann jemand die Sprache, welche Ausbildung hat er usw., tatsächlich eine Rolle spielen müssen.

Ich bin sehr gespannt, was die Bundesregierung irgendwann zu diesem Einwanderungsgesetz vorlegen wird. Wir werden uns als Land Thüringen sehr intensiv an dieser Debatte beteiligen und uns auch einbringen, weil klar ist, wir brauchen ein Einwanderungsgesetz. Thüringen braucht ein Einwanderungsgesetz, vielleicht noch viel mehr als manch anderes Bundesland.

Von daher lassen Sie mich zum Schluss noch mal darauf hinweisen: Die Debatte um sichere Herkunftsstaaten geht an dem vorbei, was uns tatsächlich als Problem tagtäglich beschäftigt. Von daher fände ich es wesentlich zielführender, wenn wir uns mit den Dingen beschäftigen, die uns tatsächlich Probleme machen. Dazu gern die Einladung an alle, da mitzutun. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen nun zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/6043 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDUFraktion. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/6043 abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/6109 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Stimmen der AfD. Stimmenthaltungen? Solche kann ich nicht erkennen. Damit ist der Alternativantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Vorlage eines Zwischenberichtes durch den Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“

(Minister Lauinger)

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6051

Die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben angekündigt, das Wort zur Begründung nehmen zu wollen. Frau Dr. Martin-Gehl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Als im Juni dieses Jahres der sogenannte BAMF-Skandal hohe Wellen schlug, wurden Stimmen laut, die zur Aufklärung des Sachverhalts einen Untersuchungsausschuss forderten. Diesem Vorschlag wurde entgegengehalten, dass ein Untersuchungsausschuss zu träge sei, die Aufklärung verzögern würde, aber doch schnelles Handeln erforderlich sei und dem öffentlichen Interesse genügt werden müsse. Es gab auch Skeptiker, die für den Fall der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sogar von einer gewollten Nichtaufklärung sprachen. Das hat mich alles sehr verwundert und vermutlich nicht nur mich allein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss gilt bekanntlich als das schärfste Schwert der Opposition. Doch offenbar ist dieses Schwert in der öffentlichen Wahrnehmung stumpf geworden. Dies jedenfalls zeigen die erwähnten Querelen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum BAMF-Skandal.

Natürlich haben Untersuchungsausschüsse immer eine politische Dimension und es stehen sich im Grunde zwei Lager mit gegensätzlichen, unterschiedlichen Interessen gegenüber. Doch ich meine, dieses Gegeneinander sollte nicht Richtschnur unserer Arbeit in den Untersuchungsausschüssen dieses Landtags sein. Es gilt, das stumpfe Schwert zu schärfen, und dies gelingt nur dann, wenn es einem Untersuchungsausschuss gelingt, sich über Parteigrenzen hinweg gemeinsam dem Ziel der schnellstmöglichen, vorbehaltlosen Aufklärung zu widmen. Das war und bleibt der Anspruch, den wir an die Arbeit im Untersuchungsausschuss 6/3 stellen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor diesem Hintergrund bringen die Koalitionsfraktionen heute einen Antrag auf Erstellung eines Zwischenberichts für den Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“ in das Plenum ein. Uns leitet dabei eine einfache Motivation: Wir wollen nach zwei Jahren Arbeit unserer Verpflichtung nachkommen, das Hohe Haus und die Öffentlichkeit über die bisher erzielten Ergebnisse zu informieren. Der Untersuchungsausschuss 6/3 soll nicht

als Gremium der Nichtaufklärung in Erinnerung bleiben, sondern als Gremium der konstruktiven Auseinandersetzung, als Gremium der Aufklärung von Sachverhalten, die im öffentlichen Interesse liegen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun ist niemandem hier entgangen, dass Sie, verehrte Kollegen der CDU-Fraktion, die Dinge etwas anders sehen. So ist etwa der Presse zu entnehmen, dass Sie einem Zwischenbericht die Sinnhaftigkeit absprechen, weil der Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses nach Ihrer Ansicht zeitnah abgearbeitet und vor Ablauf der Wahlperiode ein Abschlussbericht gefertigt werden könne. Diese Vorstellung geht jedoch weit an der Realität vorbei, denn bis jetzt ist erst etwa ein Drittel der Fragestellungen des Einsetzungsbeschlusses abgearbeitet. Damit ist bei realistischer Betrachtung ein Ende der Beweisaufnahme vor Ablauf der Wahlperiode nicht absehbar.

Gerade deshalb ist es notwendig und wichtig, dass der Landtag und die Öffentlichkeit über das bisherige Ergebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses informiert werden. Und genau dafür ist ein Zwischenbericht nach § 28 Abs. 5 des Thüringer Untersuchungsausschussgesetzes ein probates Mittel. Was sich aus Sinn und Zweck dieser Vorschrift, vor allem aber auch daraus ergibt, dass ein Zwischenbericht die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses nicht aufhält oder gar beendet, sondern deren ungehinderte Fortführung gerade ermöglicht.

Befremdet hat mich auch das zu Beginn der Plenarsitzung vorgebrachte Argument, die Anwendung des § 28 Abs. 5 des Untersuchungsausschussgesetzes von Thüringen verletze die Minderheitenrechte und erschwere damit die Arbeit des Untersuchungsausschusses insgesamt. Eine solche Auslegung dieser Vorschrift, die ja dem Landtag als „Herrn des Untersuchungsverfahrens“

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist um.

das Recht einräumt, jederzeit einen Untersuchungsausschuss zu verlangen, ist in meinen Augen – gelinde gesagt – etwas abenteuerlich. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD gebe ich dem Abgeordneten Rudy das Wort.

(Vizepräsidentin Jung)

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich erst etwas zum Antrag selbst sagen, bevor ich auf den Inhalt eingehe. In der Begründung steht: „Deshalb ist es vor dem Hintergrund der auslaufenden Legislaturperiode geboten, den Landtag über die bislang erzielten Ergebnisse der Beweisaufnahme zu unterrichten.“ Es kann ja sein, dass Sie mehr wissen als ich, wann die Legislaturperiode unmittelbar ausläuft. Also mich persönlich und ich glaube auch die Mehrzahl der Thüringer Bürger und Bürgerinnen würde dies sehr freuen.

(Beifall AfD)

Aber so wie ich das laut Parlamentsplan lese, haben wir noch einige Sitzungstermine vor uns. Es verwirrt daher, dass Sie einen solchen Antrag einbringen. Für mich liest sich das eher so, als soll hier ein Justizminister vor der nächsten Landtagswahl rehabilitiert werden.

Ohne der Diskussion hier im Landtag vorzugreifen, kann man die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses auf ein paar Sätze reduzieren. Erstens wurde akribisch darauf geachtet, dass die Persönlichkeitsrechte von N. Lauinger, denn so wurde er im Untersuchungsausschuss genannt, gewahrt blieben. Hätte auch funktioniert, hätte der Ministerpräsident nicht in einem Tweed den vollständigen Namen genannt.

(Beifall AfD)

Insofern muss man sich bei Niklas Lauinger für einen solchen Ministerpräsidenten schon entschuldigen.

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, die Vertraulichkeit im Untersuchungsausschuss auch entsprechend zu wahren.

Ja, das ist ja nicht im Ausschuss geblieben, sondern nach außen gedrungen.

Aber hier sind wir in einer Parlamentsdebatte und ich bitte einfach darum, die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Alles klar, danke schön, wird nicht mehr vorkommen.

Den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses wird auch immer in Erinnerung bleiben, dass die meisten Zeugen, die man geladen hat, nichts aus

sagen konnten, da sie mit dem Vorgang überhaupt nicht befasst waren.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Highlight dieses Untersuchungsausschuss war die Situation, als die Bildungsministerin vernommen wurde und man ihr im Nachgang riet, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dieser Untersuchungsausschuss eines jedoch ganz deutlich gezeigt hat, dann ist das die Tatsache, dass das Schulamt Mittelthüringen von einer Person geführt wird, die überhaupt keine Ahnung von der Materie hat. Der Schulamtsleiter weiß weder, was ein Aktenplan ist, geschweige denn, wie der des Ministeriums aussieht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hier darf man doch da- rüber keine Wertung vornehmen, Herr Dr. Poschmann!)

Dieser Schulamtsleiter trägt nicht unerheblich dazu bei, dass viele Vorgänge, die im Schulamt mit dem Fall Lauinger zusammenhängen, wohl nicht mehr nachvollzogen werden können. Als AfD-Fraktion bleiben wir bei unserer Position und lehnen sowohl den Antrag als auch den Untersuchungsausschuss ab.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordneter Warnecke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Untersuchungsausschüsse haben qua Gesetz die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“ sind fast zwei Jahre vergangen. Seitdem arbeiten wir den 17 Seiten umfassenden Einsetzungsbeschluss kontinuierlich ab. In bisher 18 Sitzungen des Untersuchungsausschusses wurde im Rahmen der Beweiserhebung umfangreiches Aktenmaterial gesichtet sowie die damit in Verbindung stehenden Zeugen angehört. Insgesamt wurden 66 Zeugen, einige davon mehrfach, gehört, 41 Beweismittel eingebracht und 29 Anträge bearbeitet. Dabei sind bisher über 2.300 Seiten an Protokollen entstanden, die später in den Prozess der Beweiseinordnung einbezogen werden müssen. Jetzt, nach zwei Jahren intensiver und detaillierter Arbeit, halten wir es für geboten, unserem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die Öf

fentlichkeit über den aktuellen Stand der Untersuchung zu informieren.

Es ist Pflicht des Ausschusses, die bisherigen Ergebnisse zu präsentieren, um sie ganz im Sinne der öffentlichen Aufklärung einer Erörterung zugänglich zu machen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir empfehlen dem Landtag deshalb, einen Zwischenbericht über den Stand des derzeitigen Verfahrens zu beschließen. Die Beweiserhebung wird parallel fortgesetzt. Wir verfolgen das Ziel, den Einsetzungsbeschluss mit aller Kraft abzuarbeiten. Bisher konnte etwa ein Drittel des Einsetzungsbeschlusses abgearbeitet werden. Es ist mit Blick auf die ausgehende Legislaturperiode geboten, jetzt einen ersten Überblick über das Verfahren zu geben.

Es stellte sich nach der Konstituierung des Ausschusses und der Sichtung des mehr als 11.000 Seiten umfassenden Aktenmaterials heraus, dass besonders die Prüfung der vorgelegten Akten hinsichtlich der Grundsätze der Aktenvollständigkeit, der Aktenklarheit und der Aktenwahrheit viel Zeit in Anspruch nehmen sollte. Akten, Vermerke, E-Mails, Gutachten, Bescheide, Faxe und Untersuchungen von zwei Ministerien, der Thüringer Staatskanzlei, der Schule, des Schulträgers und des Staatlichen Schulamts Mittelthüringen wurden geprüft, bewertet und in Verbindung gebracht. Dieser Prozess hat einen Großteil der Zeit der bisherigen Untersuchungsarbeit gekostet. Die entsprechenden Anträge auf Zeugenbefragung wurden dazu im Sinne und mit Respekt vor dem verfassungsmäßig garantierten Minderheitenrecht mitgetragen. Zudem haben wir von vornherein bekräftigt, zu einem transparenten Aufklärungsverfahren beitragen zu wollen. Neben der Prüfung der Vollständigkeit und Authentizität der Unterlagen konnten wir ein paar wesentliche inhaltliche Punkte des Untersuchungsbeschlusses bereits abarbeiten.