Protocol of the Session on August 30, 2018

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Abgeordneter Zippel, Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Patientinnen und Patienten haben das Recht, in Krankenhäusern auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt zu werden. Ich denke, so weit sind wir uns alle einig. Das ist grundsätzlich erst mal Zielsetzung jeder Debatte und aller Qualitätsstandards, über die wir hier reden, egal von welcher Ebene sie kommen. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Qualitätssicherung im medizinischen Bereich beauftragt. Der G-BA beschließt Qualitätsmerkmale für Krankenhäuser. Diese werden zunächst vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen in einem langen Prozess erarbeitet. Die Qualitätsmerkmale sollten nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht so ohne Weiteres ignoriert werden. Konkret – und das hat die Ministerin schon ausgeführt – wurden schon Qualitätsindikatoren festgelegt, unter anderem aus den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe, Mammachirurgie.

Sicherlich kann man über die Qualitäten streiten, ich weiß, dass vereinzelt Kritiken aufgekommen sind über die bisher erarbeiteten Qualitätsindikato

(Ministerin Werner)

ren. Aber es gibt auch positive Einschätzungen und ich denke, wir werden im Rahmen der Ausschussdebatte auch zu einem intensiven Austausch dazu kommen. Wir werden uns genau anschauen, was Vorteile und Nachteile dieses Prozesses und dieser Qualitätsindikatoren sind.

Die Krankenhäuser, die diese Standards nicht erfüllen, können gegebenenfalls wieder aus dem Landeskrankenhausplan genommen werden, und das ist die eigentliche Qualität, um die es geht: dass wir hier einen gewissen Druck in das Gesamtsystem bringen. Nun sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, diesen Automatismus, der durchaus seine Berechtigung im Ursprungsgedanken hatte, dass der G-BA die Qualitätsindikatoren, die er verabschiedet – dass die nicht automatisch in Thüringen übernommen werden und die Qualität anderweitig gemessen werden soll. Stattdessen sagt das Ministerium: Wir als Thüringen sollen zusammen mit dem Krankenhausplanungsausschuss von Fall zu Fall entscheiden, ob entsprechende Qualitätsindikatoren zur Anwendung kommen. Letztlich werden wir an der Stelle auch im Ausschuss intensiv darüber diskutieren müssen, ob es sinnvoll ist, diesen Automatismus einzuführen. Es ist durchaus nachzuvollziehen, dass man sagt: Wir wollen als Freistaat Thüringen nicht automatisch die Qualitätsindikatoren vom Bund übernehmen. Ich kann die Argumentation auch ein Stück weit nachvollziehen, weil wir uns nicht in überbordendem Maße in die für uns wichtige autonome Krankenhausplanung hineinreden lassen wollen. Andererseits – und das ist der andere Punkt – würde, wenn wir das zu konsequent umsetzen und sagen, wir wollen uns diesen bundesweiten Qualitätsstandards gar nicht anschließen, auch die Qualitätssicherung ein Stück weit ad absurdum geführt werden und genau das, was wir nicht wollen, wieder entstehen, nämlich ein Flickenteppich.

Ich weiß, wir wollen immer möglichst einheitliche Regelungen und reden von Qualitätsstandards, die für Gesamtdeutschland gelten, auch um eine Vergleichbarkeit im Gesundheitswesen herbeizuführen, auch eine Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern. Wenn jetzt einige Bundesländer anfangen – ich muss das nicht gut finden, ich muss das auch jetzt in Thüringen im ersten Schritt nicht gut finden –, diesen Automatismus rauszunehmen und sagen, wir wollen das immer erst prüfen, wir wollen immer erst mal schauen, ist das was für uns, ist das nichts für uns, dann wird es immer dazu kommen, dass einige dieser wichtigen und guten Qualitätsindikatoren – vielleicht nicht alle, aber doch die allermeisten – auf diesem Niveau nicht übernommen werden, weil man sagt: Für unsere spezielle Krankenhausstruktur in unserem Bundesland ist das ein bisschen unangenehm und das wollen wir jetzt so nicht umsetzen. Aber genau das ist ja der Hintergrund, dass wir gesagt haben: Auf Bundesebene

soll einheitlich ein Qualitätsstandard definiert werden, um genau diesen Druck hineinzubringen, dass man sich eben nicht rauslavieren und sagen kann, na ja, wir werden das mal im Krankenhausplanungsausschuss in Abstimmung mit dem Ministerium und dann dem Innenministerium entscheiden, sondern dass wir sagen: Nein, hier wird nicht verhandelt, hier wird nicht irgendwas aufgeweicht, sondern wir wollen genau diese Qualitätsstandards, an denen sich viele schlaue Köpfe sehr lange die Köpfe zerbrochen haben und hart daran gearbeitet haben.

Wichtig ist tatsächlich – und auch das werden wir im Ausschuss besprechen –, wie transparent dieses Verfahren im Krankenhausplanungsausschuss wird. Das ist eine große Sorge der CDU-Fraktion, dass es nicht nachvollziehbar sein wird, welche dieser Qualitätsstandards übernommen werden und welche nicht und dass dort bestimmten Häusern keine Vor- oder Nachteile entstehen, denn letztlich ist Wohl und Sicherheit der Patienten die oberste Priorität.

Ich möchte an der Stelle vielleicht noch eine Sache in Erinnerung rufen und Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis will ich kurz aus dem Koalitionsvertrag vorlesen und ihn Ihnen in Erinnerung bringen. Im Koalitionsvertrag auf Seite 29 steht: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass zukünftig im Krankenhausplan die Parameter für Strukturqualität für einzelne Fachabteilungen sowie Qualitätsindikatoren des neuen Bundes-Qualitätsinstituts aufgenommen werden.“ Das ist eine relativ klare Sprache. Sie haben sich dafür ausgesprochen, diese Qualitätsstandards aufzunehmen. Da steht nichts drin von „wir schauen mal, wir nehmen den Automatismus raus“, sondern da steht drin, konsequent: Wir übernehmen die Standards. Und die CDU-Fraktion wird in der Ausschussdebatte sehr genau schauen, ob Sie Ihrem eigenen Koalitionsvertrag gerecht werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Da schauen wir mal!)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kubitzki das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde jetzt auch versuchen, erst mal im Namen der Koalitionsfraktionen hier zu diesem Gesetzentwurf zu sprechen. Und Herr Zippel, auch ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, schauen wir mal, denn Sie werden jetzt nach meiner Rede vielleicht merken, dass wir gar nicht so weit auseinanderliegen. Sie zitierten ja unseren Koalitionsvertrag und

(Abg. Zippel)

ich beginne letzten Endes auch mit unserem Koalitionsvertrag, wo wir uns nämlich zu einer hohen Qualität für die Patienten in den Krankenhäusern bei der Behandlung verpflichten und wozu wir auch schon – das haben wir in die Tat umgesetzt – einen ersten Schritt gemacht haben. Wir haben nämlich Schritte unternommen, um die Strukturqualität in unseren Krankenhäusern zu verbessern, indem wir für die Fachabteilungen in den Krankenhäusern eine Facharztquote festgelegt haben und wir jetzt bei der Umsetzung dieser Facharztquote sind.

Da ist natürlich auch wieder zu merken, was das Problem in unserem Gesundheitswesen ist: Unser Gesundheitswesen hat zwar einen hohen Stand, aber bei der gesundheitlichen Versorgung wird immer wieder die Betriebswirtschaft in den Vordergrund gestellt. Das kann es eigentlich nicht sein,

(Beifall DIE LINKE)

denn es kommt darauf an, dass den Menschen geholfen wird und dass die Menschen eine Qualität bekommen.

Nun sieht der Bundesgesetzgeber vor – das wurde schon mehrmals erläutert –, dass der G-BA Qualitätsindikatoren für Fachbereiche festlegen kann. Da geht es jetzt vor allem um die Fragen der Prozessund Ergebnisqualität in den Krankenhäusern. Weiter ist vorgesehen, dass – wie es schon gesagt wurde – die Bundesländer diese Qualitätsindikatoren automatisch übernehmen können. Dann – das ist uns bewusst – sind sie planungsrelevant für die Krankenhausplanung. Das bedeutet: Erfüllt eine Fachabteilung diese Qualitätsindikatoren nicht, muss sie aus der Krankenhausplanung herausgenommen werden. Für die Krankenhausplanung sind aber – wie bekannt – die Länder zuständig. Bei einer automatischen Übernahme dieser Indikatoren würden wir einen Teil unserer Eigenständigkeit in der Krankenhausplanung aufgeben. Wir könnten auch nicht berücksichtigen, wie der territoriale Versorgungsgrad auf dem jeweiligen Fachgebiet ist, denn es kann passieren, dass es zu Versorgungseinschränkungen kommt.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass das zuständige Ministerium unter Einbeziehung des Krankenhausplanungsausschusses entscheidet, ob bestimmte Qualitätsindikatoren für Thüringen übernommen werden. Das setzt aber auch voraus, wenn der G-BA Qualitätsindikatoren festlegt, dass dann natürlich das zuständige Ministerium auch verpflichtet ist, diese Fachabteilung thüringenweit zu evaluieren, wie der Qualitätsstandard und der Standard der Prozessqualität in diesen Krankenhäusern entsprechend der vom G-BA entwickelten Qualitätsindikatoren sind. Das – ich schaue in Richtung Landesregierung – setze ich dann voraus, dass wir nicht einfach sagen, wir machen das mal nicht, sondern es muss dann genau abgewogen werden, wie der Stand an den Thürin

ger Krankenhäusern in diesem Fall der Prozessqualität im Vergleich zu den Vorgaben der Indikatoren ist. Es kann durchaus möglich sein – da bin ich bei Ihnen, Frau Ministerin –, dass die Standards des G-BA in dem Falle schlechter sind, als es bei uns schon ist. Dann ist es selbstverständlich, dass wir das nicht übernehmen. Aber es kann durchaus auch sein, dass da Standards sind, die der G-BA festgelegt hat, die im Interesse der Patienten sind und einige Häuser bei uns erfüllen die nicht. Dann müssen wir entscheiden. Ich bin der Meinung, dass immer das höchste Niveau für unsere Thüringer Krankenhäuser angewendet werden muss.

Als Koalitionsfraktionen sind wir der Auffassung, dass wir uns erstens die Krankenhausplanung nicht aus der Hand nehmen lassen sollten. Zweitens darf aber eine hohe Behandlungsqualität oder Prozessqualität für die Menschen in unseren Krankenhäusern nicht gefährdet werden.

Deshalb stelle ich mir unter anderem auch bei der Umsetzung vor – und das sollten wir auch in den Ausschüssen diskutieren –, dass die Landesregierung feststellen und evaluieren muss, ob ausgegebene Qualitätsindikatoren in Krankenhäusern erfüllt werden oder nicht erfüllt werden. Wenn ein Indikator entwickelt wird, der unter unserem Standard ist, brauchen wir den nicht zu übernehmen. Aber wird ein Indikator entwickelt, der eigentlich über unseren Standards liegt oder den einige Häuser nicht erfüllen, dann sollte diesen Häusern und uns eine Frist gesetzt werden, bis wann diese Qualitätsindikatoren umgesetzt werden können, um dann diesen berechtigten Qualitätsindikator zu übernehmen. Also keine automatische Übernahme, sondern wir sagen: Liebe Krankenhäuser, ihr erfüllt das nicht, aber wir finden das gut, ihr habt eine Frist von – was weiß ich – einem Jahr oder einem halben Jahr – das muss dann festgelegt werden –, entwickelt euch dahin, denn ab dem und dem Zeitpunkt übernehmen wir diesen Qualitätsindikator. Das sollten wir schon machen, weil wir dann auch allen Stimmen begegnen, die plötzlich sagen: Ihr als Landesregierung und ihr als Koalitionsfraktionen habt mit der Facharztquote und dergleichen mehr einen guten Schritt getan, aber jetzt, wenn es um die Inhalte geht, macht ihr wieder einen Rückschritt. Diese Diskussionsprozesse gibt es, das werden wir auch bei der Diskussion des Gesetzentwurfs hören und das möchte ich eben nicht. Das, was wir uns vorgenommen haben – hohe Qualität in unseren Krankenhäusern –, sollten wir in dieser Form, sage ich mal, umsetzen.

Worüber wir vielleicht im Ausschuss auch noch diskutieren könnten – das sage ich jetzt hier an dieser Stelle, am Livestream hören viele zu, musste ich mir auch sagen lassen, vielleicht auch Vertreter des Krankenhausplanungsausschusses: Wir wissen auch, wie es manchmal im Krankenhausplanungsausschuss zugeht, was da für Interessen aufeinan

derprallen – die der Kostenträger, die der Leistungserbringer – und immer wieder geht es um das Geld. Ich könnte mir vorstellen, dass wir auch darüber im Ausschuss diskutieren, dass wir den Landtag, sprich den Ausschuss, in die Entscheidungsfindung einbeziehen, ob wir Qualitätsindikatoren übernehmen oder nicht; das sage ich jetzt hier ganz bewusst. Das könnten welche von der Verwaltung wieder ganz anders sehen. Der Krankenhausplanungsausschuss – wette ich –, der sieht das ganz anders. Aber wir sollten uns diesen Prozess, das, was wir uns im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, als Koalition, aber auch als Landtag insgesamt nicht aus der Hand nehmen lassen, weil es hier um die Qualität für unsere Menschen in Thüringen in unseren Thüringer Krankenhäusern geht.

Jetzt muss ich – da werden vielleicht manche überrascht sein – auch mal das Ministerium kritisieren. Ich bitte ganz einfach darum – da ist ein Satz in der Begründung drin, ich weiß Begründungen werden nicht beschlossen, aber Begründungen werden gelesen. Da ist ein Satz unter Punkt C „Alternativen“ drin: „Es sind die Gesundheit der Bevölkerung durch Sicherung einer hohen Qualität gegen einen etwaigen Wegfall stationärer Versorgung abzuwägen.“ Dann kommt zwar noch ein relativierender Satz: „Dieser Abwägungsprozess ist grundsätzlich ergebnisoffen.“ Da muss ich sagen: Über diesen Satz soll bitte noch mal nachgedacht werden. Ich kann nur empfehlen, dass wir den streichen, weil es, glaube ich, nicht unsere Politik ist, dass wir auf der einen Seite die Wirtschaft abwägen oder nur weil wir in der Region keine andere Fachabteilung haben und auf der anderen Seite die Qualität. Ich glaube, das Primat in der Krankenhausbehandlung und bei der Sicherheit unserer Patienten muss immer die Prozessqualität, das heißt, die Behandlungsqualität haben. Da gibt es aus meiner Sicht kein Abwägen mit irgendwelchen betriebswirtschaftlichen oder anderen planerischen Interessen. Wenn wir bei der Abwägung feststellen, da klemmt es bei der Frage der stationären Versorgung bei der Qualität, dann müssen wir eben Fristen setzen, bis diese Mängel beseitigt sind. Das muss ein Abwägen sein, wie lange diese Frist gilt. Aber als oberstes Primat steht immer die Qualität für die Patienten.

Auch wir als Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung an den Sozialausschuss und freuen uns auch auf die Diskussion dort. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Herold von der Fraktion der AfD das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet, der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser in Deutschland hat im Dezember 2016 eine Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren beschlossen, die als Grundlage für qualitätsorientierte Entscheidungen der Krankenhausplanung konzipiert sind und die die Versorgung der Patienten mit Gesundheitsleistungen künftig noch stärker qualitätsorientiert ausrichten sollen. Ziel ist es unter anderem, messbare Kriterien in der Behandlung und Heilung von Patienten zu definieren, an denen sich die Qualität von Diagnostik und Therapie festmachen lässt. Die fachlichen Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 136 c Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, die nun gesundheitspolitisch umzusetzen sind, dienen der Qualitätssicherung in den Bereichen Gynäkologie und Geburtshilfe und sind automatisch Teil des Krankenhausplans, sofern die Geltung durch Landesrecht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen wird. Von diesem Landesrecht will die Landesregierung im Rahmen des vorgelegten Gesetzentwurfs hier Gebrauch machen. Beabsichtigt ist eine Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes mit dem Ziel, die automatische Geltung der Empfehlungen dieses Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Qualitätsindikatoren auszusetzen. Das heißt, die Landesregierung möchte etwas stoppen, was auf Bundesebene beschlossen wurde und als Empfehlung an die Länder herangetragen worden ist, wo auch alle Beteiligten in diesem Gesundheitssektor zugestimmt haben. Da geht es um messbare Qualität zugunsten von Patienten.

Die Landesregierung begründet das geplante Aussetzen dieser Indikatoren im Gesetzentwurf mit der Aussage, die ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren darf: „Auswirkungen [der] automatische[n] Übernahme der vom G-BA beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren auf die Angebote der stationären Versorgung [sind] in Thüringen“ nicht abzusehen. Das ist die Frage: Liegt es daran, dass die Kriterien als solche nicht tauglich sind oder dass die Landesregierung mit der Zuschreibung der Kriterien an die jeweiligen Krankenhausfachabteilungen ein Problem sieht?

Was wir uns hier fragen, ist auch vor allem, warum – nachdem nun seit zwei Jahren diese Qualitätsindikatoren bekannt sind – keine weiterführenden Aussagen dazu existieren, wie sich diese Indikatoren in der Umsetzung in den jeweiligen Fachabteilungen auswirken, warum die Landesregierung keinen Zugriff auf solche Aussagen hat.

(Abg. Kubitzki)

Es ist aus dem bisher hier Vorgetragenen zu schlussfolgern, dass es bisher noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt worden ist, obwohl diese Richtlinien schon fast zwei Jahre existieren, und dass es wahrscheinlich auch noch keine wirklich belastbare Evaluation dazu gibt, wie sich diese Qualitätsindikatoren in der Praxis auf die Krankenhäuser und deren Fachabteilungen auswirken. Die Landesregierung befürchtet oder vermutet erhebliche Nachteile für den Freistaat. Nach unserer Sicht könnte es unter Umständen eher zu erheblichen Nachteilen für die einzelnen Fachabteilungen bzw. die Krankenhäuser führen, wenn nämlich die Indikatoren eingeführt werden und sich herausstellt, dass die Krankenhäuser aus verschiedenen Gründen hier und da unter dieser Hürde durchspringen.

Auch uns ist aufgefallen, dass der Koalitionsvertrag dazu ganz hehre Worte enthält, nämlich – und auch hier darf ich wieder bitte mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren –: „dass […] im Krankenhausplan die Parameter für Strukturqualität für einzelne Fachabteilungen sowie Qualitätsindikatoren des neuen Bundes-Qualitätsinstitutes aufgenommen werden. Belegabteilungen, die an der Notfallversorgung teilnehmen, unterliegen denselben Standards. Ziele sind die Gewährleistung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und der Erhalt der bestehenden Krankenhäuser.“

Nun steht ja auch, wie es gerade schon gesagt wurde, nicht immer das ganze Krankenhaus zur Disposition, sondern schlimmstenfalls die eine oder andere fachlich defizitäre Fachabteilung. Aber das können wir nur feststellen, wenn diese Qualitätsindikatoren auch wirklich eingeführt werden. Diese Passage des Koalitionsvertrags sagt da eben etwas anderes aus, als nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zu vermuten ist. Da liegt der Hase im Pfeffer, denn wir haben die Befürchtung, da soll ein Prozedere durchgeführt werden nach der Devise: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Wie will die Landesregierung mit der Verzögerung oder Nichteinführung der Qualitätsindikatoren langfristig eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Thüringer Bevölkerung sicherstellen? Dieser und weiteren Fragestellungen zur Umsetzung des Gesetzes wird im Rahmen der näheren Erörterung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nachgegangen und wir freuen uns auf eine kritische und lebendige Diskussion aller hier – auch von meinen Vorrednern – aufgeworfenen Fragestellungen. Wir werden der Ausschussüberweisung heute zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es

ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (Thüringer Gesetz zur Unterstützung einer eigenstän- digen Jugendpolitik) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6068 ERSTE BERATUNG

Wünscht aus den Fraktionen jemand das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Lehmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt ja manchmal Tagesordnungspunkte, über die man sich hier im Plenum ganz besonders freut. Das ist manchmal so, wenn man sehr lange um einen guten Kompromiss gerungen hat, oder auch, wenn man einfach sehr hinter einer Sache steht. Es ist auch in diesem Fall so, dass das jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes das Ergebnis eines sehr langen Prozesses ist. Wir als Jugendpolitikerinnen haben uns dafür starkgemacht, dass es Eingang in den Koalitionsvertrag findet. Wir haben als Koalitionsfraktionen eine Tagung mit über 150 Menschen organisiert – überwiegend junge Menschen, die in Jugendverbänden organisiert sind. Wir haben Debatten und Gespräche mit allen möglichen jugendpolitischen Akteuren geführt, wir haben einen Antrag mit einer sehr umfangreichen Anhörung hier im Parlament beraten.

Wir als Jugendpolitikerinnen aller Fraktionen waren an der Fortschreibung des Landesjugendförderplans beteiligt. Auch da sind uns noch mal viele Anregungen für diesen Gesetzentwurf zugegangen. All das, all die Aufträge, die wir im Rahmen dieses langen Prozesses in den letzten dreieinhalb Jahren bekommen haben, haben Eingang in dieses Gesetz gefunden, sie finden sich in diesem Gesetzentwurf wieder. Deswegen ist es ein Gesetzentwurf, der gut für die Kinder und Jugendlichen ist; er ist gut für die

(Abg. Herold)

Kommunen und gut für die freien Träger in diesem Land.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen, wir verankern die Örtliche Jugendförderung mit jährlich 15 Millionen Euro, die Schulsozialarbeit mit jährlich 11,3 Millionen Euro. Ich freue mich auf die heutige Debatte hier im Landtag und auch auf die Debatte, die wir danach noch im Ausschuss führen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.