Dann sagen Sie nachher was. Ich habe es heute zweimal gelesen, da habe ich gedacht, wer hat die Zahl erfunden. Es steht in der Presse, ich kann nicht genau sagen in welcher, die Entsprechenden können nachschauen. Ich habe gedacht, so was gibt es überhaupt nicht.
Wir wussten, wie viele in etwa kommen sollten, die Zahlen waren klar. Es war auch ordentlich vorgesorgt und es konnte ordentlich gehandelt werden. Die Polizei hat ordentlich gehandelt. Deswegen danke schön an die viel Gescholtenen, die von der
rot-rot-grünen Koalition keine Bodycams bekommen, die andere Dinge nicht bekommen, aber die den Kopf hingehalten haben und sie haben ihn gut hingehalten. Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich will auch noch daran erinnern, damit das nicht alles immer so schnell vorbeigeht. Sie müssen sich daran erinnern, wir haben alle mitgewirkt. Sie, Herr Minister, wissen – wir haben ja auch manche Geheimkommission, mittlerweile soll es ja wohl auch eine interministerielle Arbeitsgruppe geben –, wir haben das immer gefordert. Wir müssen alle ran, von der Justiz über die Finanzämter, über die Ordnungsämter, alle. Die Hürden müssen im Vorfeld aufgebaut werden. Und wenn die dreimal kontrolliert werden, bis sie an dem sogenannten Veranstaltungsort sind, da muss geguckt werden, wie viele Toiletten brauchen die, wie viele Abstandsflächen und, und, und. Wir kriegen die mit so einer Geschichte wie jetzt nicht noch einmal weg. Es ist leider so – das muss man noch mal konstatieren –, dass es gerade unter Rot-RotGrün zu einer deutschland- und europaweit bekannten Hochburg der sogenannten Rechtsrockkonzerte geworden ist, meine Damen und Herren.
Das können Sie halten, wie Sie wollen. Ich behaupte das und es stimmt, dass es unter Rot-Rot-Grün dazu gekommen ist, dass Thüringen leider Gottes hierzu geworden ist. Das ist besorgniserregend. Ich erinnere daran: Der Ministerpräsident, ich glaube, auch der Innenminister …
Du wolltest doch heute nicht mehr schreien vor 19.00 Uhr. – Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hatte angekündigt, das Versammlungsrecht zu ändern. Der Innenminister hat sich vorsichtig verhalten. Am Ende haben sie beide zurückgezogen und nichts gemacht, weil es sehr schwierig ist. Ja, aber wer was verkündet und dann zieht er es wieder zurück, muss gute Argumente haben, dass er es den Leuten rüberbringt. Deswegen, meine Damen und Herren, denke ich mal, ist der Ansatz vollkommen richtig: Alle gemeinsam was versuchen, das beizeiten versuchen, dass alle zusammenhalten und zusammenarbeiten. Aber da gehört es auch dazu, wenn ich das am Ende noch mal anmerken darf: Wenn natürlich Jugendorganisationen von Linken, Grünen und SPD den österreichischen Kanzler und EU-Ratsvorsitzenden hier als „BabyHitler“ bezeichnen, meine Damen und Herren, das bringt uns
auch kein Stück weiter. Da sollten Sie mal in sich gehen, Herr Adams, dass Sie solche Dinge in Zukunft unterlassen. Da kommen wir auch kein Stück weiter.
Danke an alle, die mitgeholfen haben, das zu verhindern. Es wird ein schweres Stück Arbeit werden, das weiterhin aufrechtzuerhalten. Hoffentlich gelingt es uns.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, mir ist schon klar, dass die Verhinderung der Veranstaltung des Rechtsrockkonzerts in Mattstedt für Sie ein großer politischer Erfolg ist.
Da haben Sie sich auch alle Mühle gegeben und Sie sind dabei weit über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinausgeschossen.
Der Innenminister hat schon Anfang letzter Woche angekündigt, diesen Rechtsrockkonzerten mit Auflagen – versammlungsrechtlichen Auflagen – ihre Attraktivität zu nehmen. Hierzu zählt nach weiteren Zeitungsberichten zum Beispiel, die Teilnehmerzahl durch ein strenges Parkverbot zu begrenzen. Der Veranstaltungsort in Mattstedt wäre für die Teilnehmer nur zu erreichen gewesen, wenn sie über die dicht befahrene Bundesstraße von Apolda hingelaufen wären.
Ja, da können Sie jetzt Ihre Geräusche von sich geben, aber das ist zumindest insofern eine interessante Auflage, als man mal wieder darüber diskutieren könnte, ob nicht Auflagen grundsätzlich Ordnung und Sicherheit gewährleisten sollen oder beispielsweise eine Straßenverkehrssituation schaffen sollen, die beispielsweise unfallgeneigter ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschuldigung, es waren 4 Kilometer für die Teilnehmer des Rechts- rockevents und 8 Kilometer für die Gegende- monstranten vorgesehen! Sie kennen wohl die Auflagen nicht?)
Da muss ich schon mal fragen, was ist denn das für eine seltsame Auflage. Aber es wurde auch gesagt, es war nicht Primäraufgabe dieser Auflage, Ordnung und Sicherheit zu garantieren, sondern die Attraktivität der Veranstaltung, der Versammlung zu mindern. Dafür sind Auflagen – versammlungsrechtliche Auflagen – nicht da, meine Damen und Herren. Das ist verfassungswidrig. Das Gleiche gilt auch für Verkehrssicherheitskontrollen, Herr Minister.
Wenn Sie bereits am 8. August im Interview bei „Spiegel Online“ eine sogenannte Politik der Nadelstiche ankündigen, zu der unter anderem zählt, dass Autos von Neonazis vermehrt kontrolliert werden und geprüft wird, ob Autoreifen abgefahren sind, dann ergeben sich
aber Sie haben es anders gesagt, im Spiegel-Interview steht es anders – nämlich – vorsichtig ausgedrückt – erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Vorgehens. Denn Verkehrssicherheitskontrollen, meine Damen und Herren, sind nicht dazu da, Veranstaltungen unattraktiv zu machen. Es gibt auch keine diskriminierungsfreie Vermutung, dass Autos von anreisenden Rechtsextremisten weniger verkehrssicher sind als von anreisenden Linksextremisten, die gegen die Veranstaltung demonstrieren.
Meine Damen und Herren, man muss es sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Dieselben Leute, die den Missbrauch von Auflagen feiern, weil sie ein Rechtsrockkonzert verhindern, die finden es andererseits berufsmäßig ziemlich empörend, wenn die Polizei bestimmte Ethnien stärker kontrolliert als die deutsche Bevölkerung, obwohl es dafür durchaus Sachgründe gibt. Da merkt man die Janusköpfigkeit in Ihrer Argumentation
Denn, meine Damen und Herren, Sie haben bei der Verhinderung des Rechtsrockkonzerts – das müssen Sie sich einfach mal ans Jackett kleben – auf Mittel der Schikane zurückgegriffen, ohne Zweifel auf Mittel der Schikane. Das ist ein evident verfassungswidriges Verhalten, egal welchen Gegner es trifft.
Auch da gab es eine Verfassung, auch da gab es formal ein Versammlungsrecht – was unserem nicht mal so unähnlich war –
auf dem Papier. Aber es gab eben auch einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem definiert worden ist, was gut und was schlecht ist. Was vom Politbüro als schlecht eingeordnet wurde, das ist nach Kräften schikaniert worden, egal, was in der Verfassung stand. Genau diesen Pfad, den haben Sie natürlich nicht in der Intensität der DDR beschritten, aber vom Grundsatz her haben Sie dieselbe Richtung eingeschlagen. Das ist ein schwerer rechtsstaatlicher Fehler. Sie haben dem Gebot rechtsstaatlichen Handelns zeitlich und auf bestimmte Leute bezogen einen Dispens erteilt. Das ist eigentlich nicht hinnehmbar, denn Ihnen steht es nicht zu, zu überlegen, wer beispielsweise von der Verfassung geschützt wird und wer nicht.
Dann kann man natürlich viel herummoralisieren, dass es doch eigentlich um Menschenfeinde geht, die den Rechtsstaat abschaffen wollen, die da eine Veranstaltung machen wollten.
Meine Damen und Herren, diese Leute, die da diese Veranstaltung gemacht haben, Neonazis, Rechtsextremisten, Rechtsradikale, ich weiß es nicht, wer da alles dort war, die haben gar nicht die Gelegenheit,
den Rechtsstaat abzuschaffen. Aber Sie haben die Gelegenheit und leider gehen Sie mit dieser Gelegenheit auch sehr fahrlässig um. Das hat das Vorgehen hier gezeigt.