Protocol of the Session on June 22, 2018

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Falsch!)

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Dafür sind wir zuständig!)

Herr Kuschel weiß alles, das weiß ich, aber heb dir das für nachher auf.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nicht alles, aber vieles!)

Basieren soll der Gesetzentwurf übrigens auf dem von Rot-Rot-Grün im Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz über die Grundsätze von Funktionalund Verwaltungsreformen und den darin enthaltenen Grundsätzen. Zu diesen Grundsätzen – wir erinnern uns – zählen unter anderem der sogenannte zweistufige Verwaltungsaufbau und eine weitgehende Aufgabenkommunalisierung. Ich will Sie nur an die ganze Geschichte erinnern.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Wir wissen das schon!)

Wir erinnern uns weiter – ach, Bodo ist hinten. Schade, ich hab dich hier schon rechts vermisst.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Ich wollte mal links von dir stehen!)

Wir erinnern uns weiter: Die Aufgabenkommunalisierung hat sich frühzeitig als Farce erwiesen, da lediglich eine ganz kleine Hand voll von Aufgaben überhaupt in Betracht kam und kommt. Konkret können und konnten nicht einmal 50 von insgesamt 20.700 Stellen in der Landesverwaltung kommuna

lisiert werden. Dementsprechend haben wir schon damals konstatiert, dass die Landesregierung an einer ganz zentralen Herausforderung gescheitert ist, nämlich einer Funktional- und Verwaltungsreform. Das ist ganz klar, das haben wir ja nun gesehen. Dies hat auch die damalige Anhörung im Innenausschuss deutlich gezeigt. Dort haben insbesondere die beiden kommunalen Spitzenverbände kein gutes Haar an dem Gesetz gelassen. Beide Verbände haben das Gesetz aufgrund erheblicher tatsächlicher und juristischer Bedenken kategorisch abgelehnt – beide! Der Thüringische Landkreistag hat es in seiner schriftlichen Stellungnahme auf den Punkt gebracht: Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine „Hülse ohne vollziehbaren oder aussagekräftigen Inhalt“. Wegen mir kann man ja sagen, der Fiedler ist ein bisschen deppert,

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Das würden wir nie sagen!)

(Beifall CDU)

aber das sind zwei Spitzenverbände, die bisher eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Überdies wurde völlig zu Recht kritisiert, dass die Landesregierung keine Kostenfolgeabschätzung vorgenommen hat und auch im Ausschuss nicht vornehmen konnte. Und ich kann auch in dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nicht erkennen, wo eine Abschätzung der Kosten vorgenommen wurde.

(Beifall CDU, AfD)

Auch will ich in Erinnerung bringen, dass sich die Landesregierung mit dem Gesetz selbst über den Rat ihres damaligen Sachverständigen Prof. Dr. Hesse – gut bezahlt, ich hatte ihn damals zu mir in die VG eingeladen, er ist bis heute nicht gekommen – und des Rechnungshofs hinweggesetzt. Diese hatten die Entwicklung einer Funktional- und Verwaltungsreform aus einer Aufgabenkritik heraus gefordert. Davon war und ist auch heute noch nichts zu sehen.

Als Zwischenresümee ist Folgendes festzuhalten: Das Gesetz über die Grundsätze von Funktionalund Verwaltungsreformen, welches quasi nunmehr als Fundament für das Verwaltungsreformgesetz dienen soll, ist nichts weiter als eine substanzlose Masse und das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.

(Beifall AfD)

Denn allein mit der beabsichtigten Schwächung des Landesverwaltungsamts durch die vorgesehene Abgabe von Aufgaben nach unten und nach oben, will Rot-Rot-Grün das Amt zerschreddern und wird dem Land unabsehbaren Schaden zufügen. Zudem geht damit letztlich auch der Vorteil verloren, das geballte Wissen der Verwaltung unter einem Dach zu haben. Wir hingegen wollen das Landesverwaltungsamt als zentrale Bündelungsbehörde eines

dreistufigen Verwaltungsaufbaus stärken und die Kommunen von hoch spezialisierten Aufgaben entlasten. – Ich will mal als Beispiel nennen, was wir damals verkehrt gemacht haben, und zwar dass die Umweltämter aufgelöst und kommunalisiert wurden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Großer Fehler!)

Es war – wir wissen, dass wir es waren.

(Zwischenruf Abg. Kuschel: DIE LINKE: Großer Fehler!)

Ja, sage ich doch! Muss man nur zuhören oder muss sich zumindest mal Mühe geben. Dort ist ein Fehler passiert.

(Beifall DIE LINKE)

Sie sind verteilt worden, die Kompetenzen haben nicht hingehauen und jetzt machen Sie einfach locker weiter und machen hier solche Mammutbehörden. – Nur so ist es möglich, zukunftsfähige, überschaubare und vertraute Strukturen zu schaffen.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: 23 Ämter schaffen!)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung stützt Ihr Verwaltungsreformgesetz – übrigens heißt es Verwaltungsreformgesetz, ich will noch mal nachgucken, und nicht Verwaltungsmodernisierungsgesetz, wie hier immer wieder suggeriert wird – 2018 also auf ein Gesetz und darin fixierte Grundlagen, die sowohl damals als auch heute noch untragbar sind. Sie werden unsere Zustimmung nicht finden. So sieht das Verwaltungsreformgesetz massive Umgestaltung in vier Ressortbereichen vor, unter anderem im Bereich der Staatskanzlei durch den Fall der oberen Denkmalschutzbehörde, im TFM durch die Auflösung der Landesfinanzdirektion und die Errichtung eines Landesamts für Finanzen, im TMUEN durch die Schaffung eines Thüringer Landesamts für – der Moloch – Umwelt, Bergbau, Naturschutz mit circa 700 Mitarbeitern und im TMIL durch die Errichtung eines Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation.

Hier wollen Sie also gleich mehreren Ministerien nachgeordnete Sonderbehörden schaffen, um dort kommunale Aufgaben zu bündeln. Dies läuft dem selbst ausgegebenem Ziel der Kommunalisierung völlig zuwider. Nicht nachvollziehbar ist für mich die geplante Abschaffung der Möglichkeit von Widerspruchsverfahren für die Bürger, vergleiche Artikel 126 des Gesetzentwurfs. Es wird Sie daher nicht verwundern, dass meine Fraktion diesen ganzen Irrsinn strikt ablehnt.

Stattdessen bleiben wir als CDU-Fraktion bei unserer Haltung und unseren mehrfach geäußerten Forderungen. Diese umfassen im Kern: 1. die Aufhe

bung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze der Funktional- und Verwaltungsreform; 2. stattdessen die Erarbeitung eines Landesorganisationsgesetzes mit einer umfassenden Aufgabenerhebung und anschließenden Aufgabenkritik; 3. dem Festhalten am dreistufigen Verwaltungsaufbau inklusive der Stärkung des Landesverwaltungsamts – in Klammern: Bündelungsbehörde –;

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Das ist ja eine Modernität!)

4. die Entlastung der Ministerien von Vollzugsaufgaben und deren Übertragung auf das Landesverwaltungsamt; 5. die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit.

Wir lehnen, meine Damen und Herren der Landesregierung, den Gesetzentwurf daher insgesamt ab und werden auch einer Überweisung – hier steht bei mir an den Innenausschuss, jetzt sind ja noch mehrere genannt worden, federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss, wir lehnen ihn generell ab – nicht zustimmen. Abschließend möchte ich die Regierungsfraktionen auffordern, das gesamte Vorhaben zum Wohle des Freistaats Thüringen zu stoppen, denn meine Damen und Herren, Sie werden noch reichlich ein Jahr regieren dürfen,

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: In dieser Legislatur!)

aber dann wird es wohl vorbei sein. Ich kann nur den

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Wolf- gang, das hast Du letzte Legislatur auch schon gesagt!)

ach schön, macht weiter – Nachfolgern in der Regierung empfehlen: Besinnt euch zurück auf die Dreistufigkeit, erhaltet die Bündelungsbehörde. Ich war nicht alle Zeit nur ein überschäumender Freund des Landesverwaltungsamts, auch ich habe mal vor vielen Jahren gesagt, abschaffen und kürzen und eindampfen. Dann haben wir gemerkt – der Minister Hoff hat es gesagt –, was es für EU-Vorschriften und alles gibt. Da haben wir nämlich festgestellt, dass dort überwiegend Dinge der EU-Vorschriften kontrolliert werden usw. Die können wir gar nicht so einfach woanders hinschieben. Denn dann müssen sie hochgezogen werden ins Ministerium und, und, und. Ich kann wirklich aus Erfahrungen, die ich gesammelt habe, sagen, dass hier das Landesverwaltungsamt aus unserer Sicht und der Größe des Landes angemessen ist, nicht mehrere Mollochbehörden, sondern dass man eine Behörde hat – die haben irgendwo so 800, 900 Mitarbeiter, wenn ich es richtig im Kopf habe –, dass man dort bündelt und wirklich Bündelung wahrnimmt und nicht jeder Minister oder die, die sich hier mit den großen 700 Leuten usw. jetzt vollstopfen wollen. Bitte macht diesen Quatsch nicht! Im Zweifelsfall

müssen wir das alles zurückdrehen. Also keine Überweisung, weil es vollkommener Unsinn ist.

(Beifall CDU)

Der nächste Redner ist Abgeordneter Kuschel von der Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zunächst dem Chef der Staatskanzlei dankbar, dass er darauf verwiesen hat, dass wir jetzt einen weiteren Schritt gehen. Er hat es als kleinen Schritt bezeichnet, es wäre freilich auch ein großer Schritt möglich gewesen, aber dazu haben wir Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wie die Aussetzung der Kreisgebietsreform, die eben größere Schritte im gegenwärtigen Stadium nicht ermöglichen. Das ändert aber nichts daran, dass wir jetzt einen weiteren Schritt begehen, ohne das andere völlig aus dem Blick verloren zu haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erwartungshaltung an öffentliches Handeln ändert sich mit einer hohen Dynamik, sowohl was das Land als auch die Kommunen betrifft. Das ist das Resultat der rasanten Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft. Aber es gibt auch eine veränderte Erwartungshaltung an staatliches Handeln. Unsere Verwaltung ist sehr stark ordnungspolitisch ausgeprägt nach den Grundsätzen des Herrn von Stein, die er 1806 entwickelt hat, den Verwaltungsakt als einseitige Willenserklärung, als „Allzweckwaffe“ behördlichen Handelns; der Bürger als Adressat. Wenn er nicht einverstanden ist, soll er Widerspruch einlegen oder klagen. Das ist immer noch Grundsatz, aber die Erwartungshaltung ist eine andere. Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft wollen zunehmend ein Dialogverfahren, also sehr frühzeitig in Entscheidungen einbezogen werden und gemeinsam mit der Behörde Entscheidungen möglichst unter Hinzuziehung aller Beteiligten und verschiedenen Varianten finden. Am Ende steht eine Entscheidung, die weitestgehend auf Akzeptanz stößt. Da haben Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft nicht die Erwartung, dass alle ihre Ansinnen sofort durch den Staat oder durch Verwaltung umgesetzt werden. Um das umzusetzen, machen wir Verwaltungsreformen. Hinzu kommt, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir nach wie vor eine große Häufung von Doppel- und Mehrfachstrukturen in der Verwaltung haben. Wir müssen einfach die Entscheidung treffen, ob wir Verwaltungen finanzieren oder eher eine Außenwirkung erzielen, also Geld in die Hand nehmen, um zum Beispiel zu investieren, um bestimmte Projekte außerhalb öffentlicher Verwaltungen zu befördern. Wenn wir das wollen, müssen wir Dop

(Abg. Fiedler)

pelstrukturen, die erst mal keine Außenwirkungen für den Bürger erzeugen, tatsächlich kritisch infrage stellen. Die Erwartung ist, dass der Staat, in unserem Fall das Land, aber auch die Kommunen schnell, rechtssicher und eben auch kostengünstig handeln. Dass das dann manchmal ein Spannungsfeld an die Erwartungshaltung des Rechtsstaats ist, ist mir auch bewusst. Wir haben damit Erfahrungen gesammelt, als wir die Thüringer Bauordnung novelliert haben und die Anzahl der genehmigungsfreien oder vereinfachten Verfahren erhöht haben. Da wurde das zunächst begrüßt, aber mancher Nachbar war nicht zufrieden und hat sich dann an den Staat gewandt und hat gesagt, der Staat muss jetzt meine Rechte stärker schützen so wie vorher, also die Genehmigung des Nachbarn einholen und alles, was wir damals anders geregelt haben. Dieses Spannungsverhältnis bleibt, das können wir nicht auflösen, dass einerseits die Leute wollen, dass der Staat schnell, rechtssicher und kostengünstig entscheidet, aber auf der anderen Seite eben auch eine Erwartungshaltung hat, was staatliches Handeln betrifft, also eine Erwartungshaltung an die ordnungspolitische Funktion des Staats. Daran müssen wir arbeiten und uns in diesem Spannungsfeld bewegen.

Es ist aus unserer Sicht vernünftig und richtig gewesen, dass wir als Landtag zunächst im Grundsätzegesetz für die Funktional- und Verwaltungsreformen Vorgaben gemacht haben, wie diese Reformen auszusehen haben. Da darf ich noch mal die Ziele Einräumigkeit, Zweistufigkeit in der Landesverwaltung, Deregulierung und Entbürokratisierung benennen. Bei der Einbringung ist der Chef der Staatskanzlei darauf umfassend eingegangen. Das muss ich jetzt deshalb an dieser Stelle nicht wiederholen. Das sind tatsächlich Grundsätze, die auch im Expertengutachten oder Bericht – ich bin ein bisschen vorsichtig, ob das ein Gutachten ist –, der von der CDU geführten Landesregierung im November 2013 übergeben wurde, genannt worden sind. Insofern ist auch die Kritik von Wolfgang Fiedler hier, dass das alles irgendwie für die Tonne ist oder so, dann auch als grundsätzliche Kritik an den damaligen Empfehlungen der Experten zu bezeichnen oder Sie haben da inzwischen eine andere Bewertung vorgenommen. Der politische Irrtum ist mir ja nicht fremd. Wenn Ihnen das jetzt auch zu eigen ist, dass Sie eingestehen, dass Sie sich ab und zu mal irren, ist das ja vollkommen in Ordnung.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Auch Lan- desregierungen können sich irren!)

In den letzten Jahren habe ich es nicht so vernommen, dass Sie einen selbstkritischen Blick auf Ihr eigenes Tun hatten. Aber jetzt haben wir ja festgestellt, wie gut die Opposition der CDU tut. In Regierungsverantwortung hätten Sie niemals bestimmte Projekte, die Sie jetzt favorisieren, auf den

Weg gebracht, obwohl Sie da viel bessere Möglichkeiten gehabt hätten, nicht nur bei der Bürgerbeteiligung, sondern auch die Verwaltungsreform. Von daher ist das sicherlich der Tatsache geschuldet, dass Sie immer noch auf der Suche sind, wie Sie nun diese Oppositionsrolle hier im Thüringer Landtag ausfüllen und da Sie da noch nicht angekommen sind, müssen Sie es noch mal eine zweite Wahlperiode üben.

Meine Damen und Herren, gegen das Grundsätzegesetz hat die CDU geklagt. Prof. Hoff hat darauf verwiesen, dass die Klage zurückgenommen wurde. Ich hatte erwartet, dass Wolfgang Fiedler hier vielleicht erklärt, mit welcher Begründung die CDU gehandelt und die Klage zurückgenommen hat. Ich kann mich an das Trommelfeuer erinnern, als die Klage eingereicht wurde – Herr Fiedler hat es ja zum Teil heute noch mal wiederholt: verfassungswidrig, keine Kostenabschätzung, zu unbestimmt und all diese Dinge. Weil Sie es heute wiederholt haben, bleibt die Kritik. Es bleibt ja nur die Frage offen, weshalb Sie es zurückgezogen haben. Ich finde es auch richtig – das wurde ja auch von Prof. Hoff gesagt –, dass wir die Auseinandersetzung hier im Hause führen und nicht vor Gericht, aber ich habe jetzt von Ihnen nicht gehört, ob Sie das ähnlich sehen, ob Sie sich diesem Dialog stellen. Da Sie sich hier sogar gegen die Ausschussüberweisung ausgesprochen haben, gehe ich ja eher davon aus, dass Sie keinen Bedarf für einen Dialog mit uns sehen und auch Ihre Vorstellung dort nicht zur Debatte stellen wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Gesetzentwurf ist auch etwas zu den Effizienzpotenzialen und -zielen formuliert. Da sind wir in einer ständigen Auseinandersetzung. Was bringt die Verwaltungsreform fiskalisch? Es wird ja darauf verwiesen, dass diese Potenziale zwar nicht zu beziffern sind, aber sie liegen trotzdem auf der Hand, weil durch die Straffung der Landesverwaltung und die Umwandlung von der Drei- zur Zweistufigkeit sogenannte Transaktionskosten – das sind Kosten, die nur dadurch entstehen, weil sich verschiedenen Ebenen miteinander beschäftigen müssen – entfallen und weil Verfahren beschleunigt werden, weil eben zur Verfahrensentscheidung nicht mehr so viele Abstimmungen zwischen den einzelnen Ebenen erforderlich sind. Das heißt, mit gleichem Aufwand wird besser, schneller und effizienter gearbeitet. Das ist ja ein Grundsatz, den wir auch immer wieder auf der kommunalen Ebene thematisieren, wenn wir darauf verweisen, dass es ein hohes Gut ist, wenn man mit gleichem Aufwand oder sogar mit einem etwas höheren Aufwand entsprechend effizienter und rechtssicher arbeitet. Davon profitieren wir alle und bei Effizienzbetrachtung dürfen wir nie ausblenden, dass wir auch in einer unveränderten Struktur Kostenentwicklungen haben. Es ist also unseriös, irgendwie Kosten einer jetzigen Verwal