Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Kollege Mohring, so eine Debatte zum Verfassungsschutz ist ja so vorhersehbar. Ich könnte Ihnen jetzt die ersten vier Stichpunkte meines Manuskripts vorlesen.
Vor allem bei der CDU. Sie wird hier sagen, das Amt ist dringend notwendig, wir brauchen mehr Personal, die Linke ist für die Auflösung und der Innenminister bemüht sich, wie der jetzige auch übrigens schon der vorige, aber er wird durch die Linke gefesselt und behindert. Das hören wir jetzt im Prinzip seit vielen Jahren immer wieder, Herr Mohring.
Und Sie tun dabei immer so superschlau, als ob Sie da eine besondere Situation entlarven. Deswegen will ich Ihnen noch mal sagen, was die Parteien Linke, SPD und Grüne im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Als sie geregelt haben, was sie tatsächlich beim Landesamt für Verfassungsschutz verändern wollen, haben sie das an der einzigen Stelle in diesem Vertrag dort festgestellt, im Wissen und im Bewusstsein der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz. Und in der Tat, da gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Linken, den Grünen und der SPD.
Aber es gilt auch für das, was wir praktisch umsetzen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Deswegen will ich den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission auch daran messen,
was im Koalitionsvertrag steht und nicht in erster Linie an unserer politischen Auffassung, die ich aber in meinem Bericht nicht verschweigen werde. Da habe ich tatsächlich erhebliche Kritik und erhebliche Bedenken, was den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, den wir heute angehört haben, anbetrifft. Denn wenn wir ehrlich sind, dann war es kein Bericht der parlamentarischen Kontrolle, sondern es war ein fortgesetzter Verfassungsschutzbericht
über die politischen Bedingungen, die politische Situation im Land Thüringen. Was ich allerdings in einem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission erwarte, ist die Frage: Was hat der Verfassungsschutz gemacht? Und nicht: Was haben diejenigen gemacht, die der Verfassungsschutz beobachtet? Ich hätte mir tatsächlich – ich bin im Übrigen der erste Redner, der dieser Kommission nicht angehört – gern die Antwort der Parlamentarischen Kontrollkommissionen auf die Frage angehört, ob denn alles das, was Sie an Maßnahmen im Rahmen Ihrer parlamentarischen Kontrolle begleitet haben, wirklich recht- und zweckmäßig war und an welchen Stellen die Parlamentarische Kontrollkommission gegebenenfalls gegensteuern musste.
Das ist doch Kern von parlamentarischer Kontrolle des Amts, nicht die Fortsetzung des Wissens, was wir längst aus dem Verfassungsschutzbericht selbst wissen. Ich wünsche mir von einer Parlamentarischen Kontrollkommission, dass das auch sichtbar wird, was mit Kontrolle zwangsläufig immer verbunden sein muss, dass man möglicherweise auch korrigierend eingreift, und wenn das nicht notwendig ist, dann hier auch deutlich macht, warum das nicht notwendig gewesen ist. Aber das alles ist nicht Gegenstand dieses Berichts gewesen.
Ich will das an einem konkreten Beispiel sehr deutlich machen, damit Sie wissen, was ich meine: In dem Bericht, der einstimmig beschlossen worden ist, wurde ausgeführt, es gab eine halbjährliche Berichterstattung über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, und dann ergänzt die Parlamentarische Kontrollkommission: Die Art dieser Zusammenschau ermöglichte, Entwicklungstendenzen abzuleiten. Dann endet dieser Absatz. Meine Frage als Parlamentarier, der auch Kontrollfunktionen gegenüber der Landesregierung und gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz hat: Wurde denn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, Entwicklungstendenzen abzuleiten? Was war denn das Ergebnis? Was ist denn die Entwicklungstendenz tatsächlich gewesen? Das hätte ich hier in Ihrem Bericht gern gehört, weil das tatsächlich Aufgabe parlamentarischer Kontrolle ist. Aber darüber schweigt sich die Parlamentarische Kontrollkommission aus. Ich finde es im Übrigen bemerkens
wert, dass die Parlamentarische Kontrollkommission zu Recht kritisiert, dass sie viele Informationen erst aus der Zeitung erfährt. Dann will ich aber auch mal ein Stück weit an die Parlamentarische Kontrollkommission zurückspiegeln: Wenn ich hier heute eingeladen wäre zur Berichterstattung der Parlamentarischen Kontrollkommission und lese früh zu Hause schon eine wesentliche Kernaussage des Berichts, dann ist es dasselbe Prinzip, das Öffentlichmachen von Informationen, was die Parlamentarische Kontrollkommission beklagt, hier in dem Fall des Berichts der Parlamentarischen Kontrollkommission gegenüber dem Parlament, die diesen Bericht heute entgegennehmen sollten.
Ich will aber auch kurz noch mal zurückkommen auf das, was ich eben gesagt habe: Entwicklungstendenzen bei den nachrichtendienstlichen Mitteln. Herr Fiedler, Sie wissen, wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, aus dem bisherigen System der V-Leute auszusteigen und unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich der Terrorismusabwehr tatsächlich unter Zustimmung des Ministers und Ministerpräsidenten auf einzelne wieder zurückzugreifen. Sie haben Zeter und Mordio geschrien, insbesondere Ihre Partei, dass die Sicherheit Thüringens gefährdet ist. Kein Wort im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, wie genau in diesem Bereich die Umsetzung erfolgt ist und wie möglicherweise die Auswirkungen bewertet worden sind. Auch das wäre doch Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission gewesen, insbesondere vor dem Hintergrund der bereits geführten öffentlichen Debatte darüber auch heute Auskunft zu geben. Aber auch dazu finden wir nichts.
Stattdessen finden wir eine Wiederholung auch der Struktur des Verfassungsschutzberichts aus dem Jahr 2016 mit allen Phänomenbereichen, die da heißen Rechtsextremismus, Ausländerextremismus, Linksextremismus. Ich werde nicht müde, Ihnen zu sagen, dass das untaugliche Kategorien sind, die aber nach wie vor handlungsleitend für das Amt für Verfassungsschutz sind. Das verstehe ich nicht, dass Sie nach wie vor daran festhalten, weil Sie sich damit permanent, Herr Kramer, dem Verdacht aussetzen – und ich werde das an zwei Stellen noch deutlich machen –, tatsächlich motivierte Einordnungen von möglicherweise Beobachtungsobjekten und -personen vorzunehmen. Ich verstehe es vor allem deshalb nicht, weil das Thüringer Verfassungsschutzgesetz ganz klare rechtliche Beschreibungen vornimmt, wann das Verfassungsschutzamt tätig sein kann. Warum ist man nicht in der Lage, die Kategorisierung entsprechend § 4 Abs. 1 tatsächlich vorzunehmen? Denn jede Organisation, jede Person, die hier genannt worden ist, wenn sie die tatsächliche Rechtsgrundlage auch genannt bekommt, weswegen sie zum Gegenstand öffentlicher Erörterung oder der Berichterstattung wird, kann nachprüfen, weswegen sie zum Gegen
stand einer Bearbeitung durch das Amt für Verfassungsschutz geworden ist. Da wird nämlich deutlich, was Herr Adams gesagt hat. Ein Punkt – § 4 Abs. 1 Ziffer 1 – ist: Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und eben nicht Meinung alleine, sondern aktive Tätigkeit, aktive Bestrebung. Das ist eine Kategorie, das ist eine Rechtskategorie, die muss überschritten sein und die muss man möglicherweise auch, wenn man in den einzelnen Phänomenbereichen hier Objekte, Organisationen, Personen benennt, dann eben auch zuordnen können, damit für die Öffentlichkeit nachprüfbar wird, von welcher Gefahr wir denn eigentlich reden. So bleibt das in dem altbekannten Muster, die sind links, die sind rechts, das sind Ausländer und irgendwie sind alles Extremisten. Das ist untauglich zur Gefahrenabwehr, das ist untauglich zur Prävention und das ist vor allem auch verunsichernd in der Öffentlichkeit. Ich denke, es ist dringend geboten, hier anders darüber nachzudenken. Und – das will ich durchaus positiv anerkennen, Herr Kramer – in Ihrem Verfassungsschutzbericht 2016 setzt sich das Amt für Verfassungsschutz genau dieser Diskussion aus. Es stellt es zur Debatte, bloß müssen wir eben auch mal die Schlussfolgerung aus dieser nun seit Jahren geführten Debatte um die Untauglichkeit des Extremismusbegriffs ziehen.
Ich will mich aber dennoch genau an diesen drei Bereichen – Islamismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus – noch mal abarbeiten und meine Kritik auch noch mal deutlich machen. Natürlich sind die Gefahren des Islamismus abstrakt, aber sie sind natürlich auch nicht auf Thüringen begrenzt. Sie sind nicht auf die Bundesrepublik begrenzt – sie bestehen. Ich glaube, wir müssen, wenn wir über die Gefahren des Islamismus reden, tatsächlich differenzierter vorgehen als das, was im Parlamentarischen Kontrollkommissionsbericht vorgetragen worden ist. Der Verfassungsschutzbericht – und da sage ich wieder etwas Positives – 2016 nimmt diese Differenzierung vor, indem er sagt: Islamismus ist eine Entwicklung im Bereich des muslimischen Glaubens, der Salafismus ist eine Entwicklung im Bereich des muslimischen Glaubens, die wir alle nicht teilen, die wir in ihrer Zuspitzung auch für gefährlich halten. Aber der Verfassungsschutzbericht geht auch noch ein Stück weiter und setzt sich dann noch mit den besonderen Formen des politischen oder des dschihadistischen Salafismus auseinander, weil es dort tatsächlich gefährlich wird, wie der Abgeordnete Adams gesagt hat. Dort geht es tatsächlich darum, auch Gewalt auszuüben, Systeme praktisch revolutionär zum Umsturz zu bringen. Eben auch da brauchen wir diese Sensibilisierung und Differenzierung, weil wir auch Präventionsansätze liefern müssen gemeinsam mit muslimischen Gemeinden, um genau diese Kette der Zuspitzung, der Radikalisierung zu durchbrechen. Aber dann ist es eben auch nicht hilfreich, wenn
man im Verfassungsschutzbericht in Form von einem Aufruf an die Öffentlichkeit zur Sensibilisierung schreibt, wie man Islamisten erkennt. Nach Ansicht des Thüringer Amts für Verfassungsschutz solle man vorsichtig sein, wenn man erkennt, dass Menschen einen Vollbart tragen, sich plötzlich abkehren von Fernseh- und Musikgewohnheiten, veränderten Argumentationsmustern oder der Ablehnung religiöser Neuerungen folgen,
dann sollte man einen Islamismusverdacht hegen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sensibilisierung – ja, Alarmismus – nein.
Ich will das auch an zwei Beispielen deutlich machen, wo wir selbst auch Gefahr laufen, zu diesem Alarmismus beizutragen. Sie erinnern sich möglicherweise an die Durchsuchung im Oktober 2016 von 14 Objekten in Thüringen unter dem Verdacht des Terrorismus. Ich habe nach anderthalb Jahren dazu eine Kleine Anfrage gestellt und fragte, was da rausgekommen ist. Damals gab es einen großen Bahnhof mit Pressekonferenz. Der Innenminister bedankte sich, wie engagiert die Polizei gemeinsam mit dem Amt für Verfassungsschutz dieser Terrorismusgefahr begegnet ist. Nach anderthalb Jahren wissen wir, da war nichts, aber wir haben ein großes Brimborium veranstaltet. Deswegen sage ich, wir müssen auch vorsichtig sein, mit welchen Sachverhalten wir in der Öffentlichkeit agieren, denn durch immer solche skandalisierten, zugespitzten öffentlichen Darstellungen, die sich anderthalb Jahre später oder wenige Wochen später als haltlos in der Öffentlichkeit darstellen, sensibilisieren wir nicht, sondern wir machen auch die Öffentlichkeit für Sensibilität immun, weil sie nicht mehr unterscheiden kann, was ist tatsächliche Gefahr oder was ist möglicherweise Teil einer Instrumentalisierung. Ähnlich ist es auch bei dem Fall des syrischen Gefährders im Dezember 2017: Was haben wir diskutiert, hier im Landtag, auch im Innen- und Kommunalausschuss, und wir wissen ein halbes Jahr später, im Prinzip ist belastbar nicht viel übrig geblieben. Aus den großen Summen, Herr Maier, die dort überwiesen worden sind, wurden im Innenund Kommunalausschuss – es war keine vertrauliche Sitzung – Anteile aus dem Hartz-IV-Regelbezug. Ich finde, genau da müssen wir auch aufpassen, dass wir praktisch im Wissen um die Sensibilität, auch im Wissen um die Vorsicht, die bei den Sicherheitsbehörden vorliegt, nicht aus politischen Motiven überziehen.
Jetzt komme ich zu dem Punkt beim Thema Linksextremismus, Herr Adams, bei dem ich dann noch sage: Ich glaube nicht, dass das zutrifft, was Sie sagen. In Ihrem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde ein Thüringenbezug zu G20 ausgeschlossen. Aber es wurde ergänzend
ausgeführt, dass es auch Vorbereitungstreffen gab. Ja, aber, mein Gott, was meinen Sie denn für Vorbereitungstreffen in Ihrem Bericht – Vorbereitungstreffen für die Teilnahme an zahlreichen friedlichen Protestveranstaltungen, die in Hamburg stattgefunden haben?
Aber die sind doch kein Gegenstand parlamentarischer Kontrolle oder gar des Verfassungsschutzes. Das ist Recht auf Ausübung der freien Meinungsäußerung, das gehört eben auch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung dazu, dass sich die Menschen in diesem Land versammeln und protestieren können.
Und dann werden sie – Gott verdammt noch mal – nicht zum Gegenstand dieser Behörden und auch nicht der parlamentarischen Kontrolle, sondern dann gehört das zum politischen Gemeinwesen, unabhängig davon, ob wir deren Meinung teilen oder nicht teilen, da können wir ja auch unterschiedlicher Auffassung sein. Aber dieser Themenbereich G20 nimmt wieder im Verfassungsschutzbericht, aber auch hier im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission einen großen Raum ein.
Dann will ich Herrn Kramer selbst mal zitieren, der beim GdP-Delegiertentag sagte: Viele der Autonomen sind eher auf der Suche nach einem Bürgerkriegserlebnis, nach dem Kick der Gewalt, als nach politischen Veränderungen. – Er zitiert damit einen Extremismusexperten. Wenn man den Leiter der Sonderkommission „Schwarzer Block“, Herrn Hieber, nimmt, der sagte, vor dem Untersuchungsausschuss in Hamburg, unter den Tätern seien an jenem Abend viele ausländische Demonstranten, insgesamt aber nur wenige politische Täter gewesen. Allein diese beiden Feststellungen von Verfassungsschutzbehörden und von Kommissionen der Polizei müssen uns doch veranlassen, auch anders über die Einordnung dieser Proteste in Hamburg hier zu reden, aber stattdessen findet die Einordnung von G20-Protesten nach wie vor im Bereich des Linksextremismus statt.
Ich will ein zweites Beispiel nennen, bei dem ich nicht glaube, Herr Adams, dass Sie recht haben: Im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, den Sie ja mitgetragen haben, heißt es zum Objekt der NPD in Truckenthal, dass dort nicht auszuschließen ist, dass potenzielle linksextremistische Demonstranten eine entsprechende Ausbildung erhalten. Hier werden zum Gegenstand der Berichterstattung schon potenzielle Linksextremisten gemacht, also wir wissen nicht, ob sie es sind. Es ist also auch nicht auszuschließen, das heißt, man weiß auch nicht, ob es stattfindet. Dann sind es Demonstranten in Wahrnehmung des Versammlungs
rechts, die entsprechend ausgebildet werden. Wofür werden sie denn ausgebildet – Demonstrant zu sein?
Also meine Damen und Herren, was ich Ihnen damit sagen will: Allein dieser Satz enthält überhaupt keine Substanz, warum wir eigentlich darüber nachdenken sollten, dass da möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen/Tätigkeiten im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziffer 1 bestehen, sondern es werden solche unbestimmten Begriffe, wie „es ist nicht auszuschließen“, „es sind potenzielle“ und „entsprechende Ausbildung“ verwendet. Also ich weiß nicht, was ich daraus entnehmen kann, ich weiß nicht, was ich mit dieser Information wahrnehmen kann. Ich kann nur daraus schließen, allein aus der Tatsache, dass die MLPD seit Jahrzehnten – auch, wenn sie in Thüringen überhaupt keine politische Bedeutung hat – Gegenstand der Beobachtungen ist, muss man das fortsetzen und dann muss man eben auch entsprechend so etwas formulieren.
Ich will auch noch kurz zum Rechtsextremismus reden, obwohl ich mich jetzt hier gar nicht äußern will, ob ich die Analyse im Bericht teile, ob ich die für unvollständig halte oder in Teilen auch für falsch. Ich teile vieles, was die Kommission aufgeschrieben hat, was die politische Wertung der Konzertveranstaltungen anbelangt und dass man darüber nachdenken muss, als Gesamtgesellschaft dagegen vorzugehen. Ich bin der PKK durchaus sehr dankbar dafür, dass sie sagt: Es ist nicht Aufgabe allein des Staats, hier mit Verboten exekutiv zu agieren, sondern das ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Aber ich halte es auch für schwierig, wenn eine Kontrollkommission eines Geheimdienstes sich darüber austauscht und das öffentlich hier diskutiert, wie man praktisch Anmeldern von Versammlungen das Leben schwer machen kann. Ich glaube, dass es Aufgabe der Versammlungsbehörden ist, das bestehende Versammlungsrecht anzuwenden. Da gibt es weitaus mehr Möglichkeiten als das, was wir in Thüringen zur Kenntnis genommen haben. Aber es ist eben nicht Aufgabe einer Kontrollbehörde eines Geheimdienstes, darüber nachzudenken, wie man Versammlungsanmeldern das Leben schwer machen kann, weil das tatsächlich in Zukunft versammlungsrechtliche Bescheide dem Verdacht aussetzt, dass diese aus dem Geheimdienst heraus gesteuert, politisch motiviert sind. Ich möchte das nicht in einem Rechtsstaat, sondern ich möchte dass das Recht zur Anwendung kommt. Dort haben wir Potenziale auch in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in Thüringen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zur Stellensituation und zum Haushalt des Landesamts für Verfassungsschutz noch etwas sagen. Herr Kramer sagte bei der GdP: „Dass wir dort erheblichen
Nachholbedarf haben und die Politik als ‚Entscheider‘ leider allzu oft ihrer Verantwortung nicht gerecht wird, will ich hier klar und deutlich aussprechen.“ Und er sagt dann weiter, dass in den letzten Jahren bei den Verfassungsschutzbehörden und bei den Sicherheitsbeamten ganz erheblich gekürzt worden ist. Herr Kramer, diese Darstellung, die Sie dort gegeben haben, ist schlichtweg falsch. Sie ist falsch, und es ist auch unlauter gegenüber dem Parlament, so etwas bei der GDP zu sagen.
Ich will es Ihnen deutlich sagen: 2016 haben Sie in Thüringen für Ihr Amt 6,2 Millionen Euro ausgegeben. Diese Landesregierung war es, die Ihnen mit dem Haushaltsbeschluss 2018/2019 für das Jahr 2018 7,05 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat, 2019 7,15 Millionen Euro. Wenn Sie jetzt mal diese Steigerung rechnen, dann ist das eine Steigerung von 14 Prozent. Das ist eine Steigerung, die Sie in vielen anderen Bereichen des Haushalts nicht finden, aber sich dann bei der GdP hinzustellen, die Politik in Thüringen zu beschimpfen und dann noch zu sagen, sie würde bei ihnen sparen, das halte ich angesichts dieser Zahlen für unredlich.
Dann sage ich noch etwas, Herr Fiedler, zu Ihrer Personalforderung. Sie verschweigen natürlich, dass wir die vier Stellen beim Verfassungsschutz gestrichen haben – nein, das verschweigen Sie nicht, aber Sie verschweigen, dass wir sie beim Landeskriminalamt zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt haben, weil wir sie dort für sinnvoller erachten, weil das Landeskriminalamt nicht nur die Aufgabe der Gefahrenabwehr hat, sondern auch die Befugnis zur Strafverfolgung; alles das, was so ein Amt halt nicht macht, weil das weit vor der eigentlichen konkreten Gefahr agiert, und wir halten es gerade bei dieser Gefahrenabwehr für notwendiger, dass dieser Bereich gestärkt wird. Das wollen Sie aber nicht sagen, Sie wollen so tun, als ob der Sicherheit vier Stellen verloren gegangen sind. Das sind sie nicht, sie wurden durch diese Koalition zielgenau eingesetzt.
Wenn Sie sagen, beim Amt für Verfassungsschutz fehlen Stellen, dann ist das doch, glaub ich, eine politische Argumentation, die Sie hier führen. Sie begründen das dann nicht, denn wenn, müssten Sie sich auch damit auseinandersetzen, dass beim Landesamt für Verfassungsschutz 10 Prozent der Stellen derzeit nicht besetzt sind. Haben Sie denn in der Parlamentarischen Kontrollkommission mal darüber diskutiert, wie dieser Nichtbesetzungsstand durch Arbeitsorganisation geregelt wird? Wir haben beim Verfassungsschutz nicht das Problem wie bei der Polizei, dass wir nur alle zwei Jahre Anwärter aufnehmen können. Da erwarte ich doch auch mal
Herr Fiedler, wenn Sie hier immer sagen, Sie retten den Verfassungsschutz, jeder Euro zählt, jeder Mann zählt, dann will ich Ihnen aber auch deutlich sagen, dann verstehe ich nicht, wie Ihre Fraktion es bringen konnte, zum Haushalt 2018/2019 Änderungsanträge in diesen Landtag einzubringen, die dem Verfassungsschutz einen fünfstelligen Betrag gestrichen haben und damit die Arbeitsfähigkeit des Landesamts aus Ihrer Sicht sogar noch gefährdet haben.
Ich glaube, das, was Sie hier machen, ist tatsächlich doppelzüngig; es dient einer politischen Argumentation.
Meine Damen und Herren, jetzt will ich Ihnen abschließend vielleicht den Blutdruck noch mal hochtreiben, aber den Koalitionspartnern auch versichern: Es gilt, was im Koalitionsvertrag steht. Das ist die Handlungsgrundlage für uns und das ist die Handlungsgrundlage auch für diese Regierung und daran werden wir uns halten.