Protocol of the Session on June 22, 2018

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mit deren Protagonisten Sie sich offensichtlich gut zu verstehen scheinen, zumindest haben Sie das gesagt. Wir wissen auch aus den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, dass in dieser Organisation lupenreine Nationalsozialisten tätig sind, und das hat Ihr Bundesvorstand – man höre und staune – immerhin mal zum Anlass genommen, darüber zu reden, wie sich das Verhältnis zwischen der Partei und der Jugendorganisation ausgestaltet, weil das Außenbild dieser Jugendorganisation mittlerweile offensichtlich dazu führt, dass sie die Chimäre, die Ihre Partei aufrechterhält – nämlich Teil eines demokratischen Konsens zu sein, auch Teil einer demokratischen Gesellschaft zu sein, die Antisemitismus klar ablehnt – offensichtlich in Gefahr zu bringen scheint.

Insofern ist es weniger Diffamierung als die Zusammenführung von Informationen, und zwar sinnvolle Zusammenführung, die Sie aber hier im Parlament bestreiten, Punkt 2.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Punkt 3: Wenn man mal die Debatte über Antisemitismus, die wir hier vor einigen Wochen geführt haben, Revue passieren lässt, hat es aus vier Fraktionen nachdenkliche Redebeiträge gegeben, in denen darauf hingewiesen wurde, dass, wenn man beim Thema „Antisemitismus“ auch aus den Reihen der Union, der SPD, der Grünen oder der Linken mit einem Finger auf den jeweils anderen politischen Gegner zeigt, vier Finger der gleichen Hand auf einen selbst verweisen. Und dass wir nicht frei sind, auch in unseren eigenen Reihen, auch bei unseren Wählerinnen und Wählern, dass dort – und jetzt differenziere ich noch mal – lange auch schon vor dem Nationalsozialismus bestehende antisemitische Klischees vorhanden sind und dass es dort auch Positionen gibt, die als Antisemitismus erfasst werden können.

Wenn wir uns mal vor zwei Tagen die FAZ anschauen, die im Monatsbericht des Allensbach-Instituts unter der Überschrift „Deutsche Fragen, deutsche Antworten – wie antisemitisch ist Deutschland?“ eine Frage stellte, nämlich: Jemand sagt, Juden haben auf der Welt zu viel Einfluss, stimmt das? Antworten die Anhängerinnen und Anhänger von CDU/CSU zu 19 Prozent mit Ja, bei der SPD 16 Prozent mit Ja, FDP 19, Grüne 17, Linke 20, aber immer eine Mehrheit von 36 bis 47 Prozent sagt nein. Bei der AfD und deren Anhängerinnen und Anhänger sagen 55 Prozent der Befragten: Ja, die Juden haben auf der Welt zu viel Einfluss, 23 Prozent sagen nein.

Das heißt, wir haben dieses Phänomen und das Problem bei uns allen, aber es gibt offensichtlich eine Partei, bei der die befragten Anhängerinnen und Anhänger dieser Partei mehrheitlich einem klar antisemitischen Vorurteil anhängen.

Übrigens, das gleiche Bild ergibt sich nach Allensbach auf die Frage, ob die Muslime auf der Welt zu viel Einfluss haben. Ihre Anhängerinnen und Anhänger sagen zu 54 Prozent Ja. Bei den anderen Parteien – auch dort gibt es dieses Phänomen – sagt ungefähr ein Viertel, dass sie dieser Auffassung anhängen.

Das heißt also, wir wissen, dass Antisemitismus ein Problem darstellt, das uns alle berührt, dass es aus der Mitte der Gesellschaft kommt, kein Randphänomen der linken oder rechten oder sonst wie Oben-/ Untenseite ist, sondern es ist ein Phänomen der Mitte dieser Gesellschaft. Der letzte Satz dieser Veröffentlichung von Allensbach – und das konnte man an Ihrer Rede, Herr Möller, sehen und wenn Sie die Frage stellen sollten, ob ich eine Frage zulasse, nein, das werde ich nicht tun – heißt: Judenfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit stehen offensichtlich nicht im Widerspruch zueinander. Sehr richtig erkannt.

In Ihrer Argumentation, auch der Ihres Fraktionsvorsitzenden in der Befassung mit dem Antrag im Ausschuss, gab es eine ganz klare Zielrichtung, die Prof. Schramm von der Jüdischen Landesgemeinde immer wieder gestellt wurde: Prof. Schramm, sind Sie der Auffassung, dass das Problem des Antisemitismus durch muslimische Einwanderung stärker geworden ist? Da sagt Herr Schramm: Für unsere Glaubensbrüder gilt sinngemäß das, was in der Bibel 1. Johannes 2, 1 bis 6 steht: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Die Frage, ob man einer Religion angehört, sagt noch nichts über die Frage aus, ob man Antisemit ist. Wir wissen das aus unterschiedlichsten Untersuchungen. Nicht die Tatsache, ob man einer muslimischen Religion angehört, führt dazu, dass jemand, der als Flüchtling hierherkommt, antisemitisch eingestellt ist. Wir haben beispielsweise viele Muslime, auch aus Russland, die dieses antisemitische Phänomen nicht aufweisen, aber wir haben tatsächlich Einwanderinnen und Einwanderer, die aus Staaten kommen, in denen Antisemitismus zur Staatsdoktrin gehört. Hier gilt es, wie bei denjenigen, die als Deutsche Antisemitismus betreiben, Aufklärungsarbeit zu machen. Das ist Aufgabe von allen gesellschaftlichen Institutionen, die in diesem Antrag adressiert werden. Seitens der AfD wird versucht, diese gemeinsame Erklärung zum Antisemitismus zu nutzen, nicht um über Antisemitismus und verfolgte Jüdinnen und Juden zu sprechen, sondern sich als Opfer darzustellen. Sie als Fraktion versuchen, Antisemitismus, unter dem Jüdinnen und Juden in Deutschland leiden, als eine Plattform zu nutzen, um sich als AfDFraktion als Opfer darzustellen. Diese Instrumenta

lisierung des Antisemitismus für Ihr parteipolitisches Ziel ist eine Schieflage in dieser Diskussion, zeigt aber andererseits auch wieder, wie notwendig diese Erklärung hier im Thüringer Landtag ist. Ich danke dem Landtag insbesondere auch für die Debatte, die wir im Ausschuss geführt haben, aus der auch ich durch Prof. Schramms Ausführungen eine Menge gelernt habe über die Frage, wie wir in unseren eigenen Organisationen, in unserem eigenen Spektrum mit dem Thema „Antisemitismus“ umgehen und welche Aufgaben wir als Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag zu tun haben. Insofern werden wir als Landesregierung naturgemäß nicht mitstimmen können, aber wir unterstützen diese Erklärung als Landesregierung selbstverständlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Aussprache schließen kann. Wir kommen zur Abstimmung zum Antrag, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in der Drucksache 6/5856. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Bei den übrigen Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Das ist also angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/5415 unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses der Beschlussempfehlung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist auch dieser Antrag angenommen. Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Alternativantrag.

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/5693 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/5845

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Das Wort hat Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, die noch hier sind und am Livestream! Durch Beschluss des Landtags in seiner 119. Plenarsitzung am 24. Mai 2018 wurde der Antrag der Landesregierung „Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes“ in der Drucksache 6/5693 nach der ersten Lesung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Mitglieder des Wirtschafts- und Wissenschaftsausschusses berieten in der 48. Sitzung am 14. Juni 2018 den vorliegenden Antrag. Der Ausschuss kam dabei mehrheitlich bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen überein, die vorliegende Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV zur Zustimmung zu empfehlen. Am 15. Juni 2018 befasste sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem vorliegenden Antrag und schloss sich dem Votum des federführenden Ausschusses an. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Bühl, den ich aber gerade nicht sehe. Dann fahren wir mit Herrn Abgeordneten Rudy von der AfDFraktion fort.

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident, werte Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste! In der 38. Sitzung des Thüringer Landtags am 18. Dezember 2015 wurde die Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes beschlossen. Sie besitzt eine Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019. Exemplarische Inhalte dieser Rahmenvereinbarung, deren Bewertung durch meine Fraktion, habe ich Ihnen bereits in meiner letzten diesbezüglichen Rede im Rahmen des Maiplenums aufgezeigt. Daher werde ich mich heute, da dieser Gegenstand erneut in die parlamentarische Debatte aufgenommen worden ist, kürzer fassen können.

Die Fortsetzung der in der Rahmenvereinbarung IV formulierten Maßnahmen um ein Jahr durch ihre Laufzeitverlängerung bis zum Ende des Jahres 2020 sei nach einer von Minister Tiefensee Ende Mai 2018 getätigten Behauptung dazu geeignet, die Planungssicherheit der Hochschulen über den

Wechsel der Legislaturperiode im nächsten Jahr hinweg sicherzustellen. Der Wechsel der Legislaturperiode im Herbst 2019 war hier jedoch bereits 2015 wohlbekannt. Weshalb wurde daher nicht bereits zu diesem Zeitpunkt eine auf fünf Jahre statt vier Jahre konzipierte Laufzeit der Rahmenvereinbarung IV ermöglicht? Nun kann auch eine verspätet sich einstellende Erkenntnis durchaus hilfreich sein. Für diesen Fall gilt das jedoch sicherlich nicht und damit nicht genug. Die Rahmenvereinbarung IV, deren Laufzeit die Landesregierung hier beschließen lassen möchte, soll abgelöst werden von einer Anfang nächsten Jahres dem Landtag vorzulegenden Rahmenvereinbarung V, welche dann gemäß Ausführungen des Ministers Tiefensee die Jahre 2021 bis 2025 umfassen wird. Das heißt nichts anderes, als dass die jetzige Landesregierung auch ihrer Nachfolgeregierung bereits Vorgaben bezüglich der Hochschulentwicklung mit in die Wiege legen möchte. Dies stellt unseres Erachtens eine besondere Form der Hybris dar, welche insbesondere in rot-grünen Kreisen, wo man sich gemeinhin als Sachwalter absoluter Wahrheiten wähnt, ein häufig zu beobachtendes Phänomen ist.

(Beifall AfD)

Leider hat auch die CDU mit ihrer großen Vorsitzenden viel zur Herstellung derjenigen Verhältnisse beigetragen, welche heute von deren Repräsentanten in heuchlerischer Manier verschwiegen oder schöngeredet werden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt reicht es aber mal mit „heuchlerischer Manier“!)

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: So ei- ne Hungertruppe!)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Er meint das nicht so!)

Im Bereich der Hochschulen haben diese Parteien wenig unversucht gelassen, um die einst im Geiste Wilhelm von Humboldts ausgerichteten deutschen Universitäten auf Kosten des intellektuellen Niveaus immer weiter zu verschulen und zu bürokratisieren.

(Beifall AfD)

Konkret: Wer duale Hochschulen fordert, die Akademisierung von Dienstleistungsberufen wie Erzieher oder Altenpfleger, die verstärkte Einwerbung sogenannter Drittmittel seitens der Hochschulen usw., offenbart damit, dass er im Kern nicht verstanden hat, was Wissenschaft ist. Vielmehr haben wir es bei den Akteuren mit Erfüllungsgehilfen auf Globalisierung abzielender ökonomischer Machtinteressen sowie der Durchsetzung linker Utopien zu tun, welche bemerkenswerterweise gemeinsame Interessen entdeckt haben. Es wird daher höchste Zeit, dass die Rahmenvereinbarung IV ausläuft so

(Präsident Carius)

wie ihre geplante Nachfolgerin gestoppt wird. Hierzu wird meine Fraktion heute einen weiteren Schritt tun, indem sie den Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes mit aller Entschiedenheit ablehnt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Rudy. Als Nächster hat Kollege Schaft von der Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Kollegin Mühlbauer hat es gerade so treffend gesagt: Denn sie wissen nicht, wovon sie sprechen. Das wurde auch mal wieder deutlich, vor allem war ich kurz ein bisschen irritiert, als Sie, Herr Rudy, im Prinzip die Einwerbung von Drittmitteln an den Hochschulen kritisiert haben. Ich kann mich daran erinnern, dass es auf der Tagesordnung einen Antrag gibt, in dem Sie genau das Gegenteil wollen, nämlich mehr Drittmittel, beispielsweise durch das Bundesministerium für Verteidigung. Aber so ist das eben bei der AfD, so wie es halt gerade passt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, die jetzt auch noch mal neu dazugekommen sind, und am Livestream, ich will noch mal deutlich machen, dass wir heute mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV für die Hochschulen des Landes ein wichtiges Signal geben. Nämlich das Signal das wir den Hochschulen Planungssicherheit für das Jahr 2020 geben wollen,

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil eben noch nicht klar ist, wie dann nach der Wahl 2019 für dieses Jahr die Finanzplanung aussieht. Vielleicht auch noch mal, um damit aufzuräumen, weil das immer wieder auch anderweitig diskutiert wurde, dass ja im Prinzip für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, für die Rahmenvereinbarungen im Hochschulgesetz vier Jahre vorgesehen sind. Davor ist der Vorsatz „in der Regel“, dass heißt, es kann im begründeten Fall auch davon abgewichen werden. Ich glaube, mit dem Blick auf die Planungssicherheit für die Hochschulen ist es hier auch durchaus vertretbar, dass wir die Regel hier um ein Jahr überschreiten. Es ist auch ein wichtiges Signal von Rot-Rot-Grün, dass wir an der Zusage festhalten, zu sagen, auch für die Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV bekommen die Hochschulen noch mal 4 Prozent obendrauf; in Zahlen: noch mal 18 Millionen Euro zusätzlich für das Jahr 2020. Das bedeutet, insgesamt erhöhen wir damit den Landeszuschuss auf 465 Millionen

Euro. Ich will noch mal mit einem Punkt aufräumen, der Kollege Voigt ist heute nicht da, aber es kann aus dem letzten Plenum nicht so ganz stehen bleiben. Da wurde auf die Versorgungsleistungen abgestellt und der Vorwurf in den Raum gestellt, dass im Prinzip die 4 Prozent, die wir pro Jahr den Hochschulen zusätzlich gegeben haben, gar nicht dort ankommen würden. Herr Voigt referierte, das ist aus dem Protokoll zu entnehmen, aber die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, auf die er sich bezog, falsch, denn auf der Seite 46 der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Ingenieurswissenschaften in Thüringen wird gesagt, dass der Anteil der Versorgungsausgaben am Gesamtbudget im Jahr 2019 – und nicht 2017 – 5,6 Prozent betragen wird, das entspricht den Hochrechnungen des Wissenschaftsministeriums. Richtig ist, dass der Anteil der Versorgungsausgaben jährlich steigt, aber nicht in der Höhe von 1,3 Prozent, wie der Kollege Voigt das hier angesagt hat. Damit liegt der Zuwachs, wenn man ihn sich dann über die Jahre mit diesem Abzug anguckt, eben durchaus deutlich über den 3 Prozent, nämlich bei 3,7 Prozent im Jahr 2016, 3,5 Prozent im Jahr 2017 und 3,7 bzw. 3,6 Prozent für die Jahre 2018 und 2019, nur um an der Stelle mal mit diesem Märchen aufzuräumen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann noch ein letzter Punkt, warum es ein wichtiges Signal ist, dass wir nicht nur heute einfach für die Planungssicherheit der Hochschulen in Thüringen streiten, wir haben derzeit auch auf Bundesebene die Gespräche zwischen den Ländern und dem Bund, wie es mit dem Hochschulpakt weitergeht. Die Nachfolgevereinbarung wird diskutiert und da ist es eben auch ein wichtiges und notwendiges Zeichen, dass wir sagen, wir stehen zur landesseitigen Finanzierung erst mal für das Jahr 2020 in der Verlängerung und arbeiten jetzt schon gemeinsam an der Rahmenvereinbarung V, an den Leitlinien, an den Zielen, um das Signal zu setzen, über 2020 ist das Land Thüringen bereit, die Hochschulen in Thüringen zu stärken. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesbildungsministerin Karliczek letztens erst einem dynamischen Aufwuchs der Hochschulmittel eine Absage erteilt hat, wozu wir noch mal deutlich machen: Wir stehen zu dem Aufwuchs und den 4 Prozent im Jahr 2020, wünschen uns eine solche dynamische Komponente, wie sie beispielsweise auch der Wissenschaftsrat empfiehlt, durchaus für die Bundesebene. Genau aus diesem Grund bitte ich Sie, heute dieser Verlängerung der Rahmenvereinbarung zuzustimmen. Es ist das richtige Zeichen für die Planungssicherheit zur Stärkung der Hochschulen im Freistaat und auch ein gutes Signal für unsere Landesregierung, was wir noch mal als Stärkung mitgeben können, damit in den Gesprächen zur Ausgestaltung des Nachfolgepakts für den Hochschulpakt 2020 am Ende ein gutes Ergebnis steht, am besten natürlich mit einer

(Abg. Rudy)

zusätzlichen dynamischen Komponente, wie der Freistaat Thüringen sie auf jeden Fall beisteuern wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren, schön, dass Sie bei uns sind, es freut uns, am Freitagnachmittag noch Menschen zu haben, die uns zuhören. Das ist ein guter Tag heute, die Hochschulrahmenvereinbarung IV zu verlängern. Kollege Schaft hat eigentlich das Wesentliche gesagt, aber ich darf noch mal besonders betonen, was wir tun. Im Vergleich zu 2019 entspricht dies einer Steigerung von 18 Millionen Euro. Das hat Kollege Schaft Ihnen gerade gesagt. So finanzieren wir die Hochschulen aus. Das bedeutet, dass es für die Hochschulen von 378 Millionen Euro im Jahre 2014 auf etwa 465 Millionen Euro im Jahr 2020 steigt. Das entspricht einem Plus von 260 Millionen, das entspricht unserer Politik – ein klares Ja für Hochschulen und Bildung.

Die CDU und der Kollege Voigt – ich weiß, er ist heute nicht im Raum, aber er hatte in der ersten Beratung ein paar Punkte angesprochen, die er kritisiert hat – haben uns vorgeworfen, wir würden faktisch die Mittel kürzen und nicht erhöhen. Das ist nicht richtig. Ich darf darauf hinweisen, Herr Kollege hat sich auf ein Gutachten des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Ingenieurwissenschaften in Thüringen berufen, das besagte, dass die jährlichen Steigerungen an Versorgungsausgaben laut Wissenschaftsrat 1,3 Prozent betragen. Richtig ist aber, dass der Anteil der Versorgungsausgaben zwar jährlich steigt, aber nicht um 1,3 Prozent. Der Anteil der Versorgungsausgaben stellt sich nämlich wie folgt dar: 2016 hatten wir 4,5 Prozent, 2017 5 Prozent, 2018 5,3 Prozent und 2019 5,6 Prozent. Das heißt, mathematisch steigt der Anteil der Versorgungsausgaben um 0,3 Prozent oder rund 0,4 Prozent. Wenn man dann die vierprozentige Budgetsteigerung, die wir den Hochschulen zugesehen haben, abzieht, kommt man quasi auf eine Netto-Steigerung von 3,6 Prozent.

Und ja, Kollege Voigt wies darauf hin, dass natürlich auch die Inflationsrate alle betrifft, auch die Hochschulen. Die Deutsche Bundesbank rechnete 2020 mit einer Inflation von 1,9 Prozent. Aber die Inflation schlägt sich hier eben nicht auf das Gesamtbudget nieder, sondern lediglich auf die Sachund Bewirtschaftungskosten, die etwa 25 Prozent des Hochschuletats ausmachen. Wenn man also,

werte Kollegen der CDU, nicht wie der Kollege Voigt einfach 1,3 Prozent Steigerung bei den Versorgungsausgaben und 1,9 Prozent Inflation zusammenaddiert, sondern eine seriöse Rechnung anstellt, erhalten die Hochschulen durch die Verlängerung der Rahmenvereinbarung noch deutlich mehr Mittel vom Land als im Jahr 2019 und das ist ein gutes Signal. Deswegen sollen wir dieses heute tun.