Protocol of the Session on June 21, 2018

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo soll man das denn einordnen, wenn man Verwaltungsgemeinschaften hat, die heute schon eine Einwohnerzahl von etwa 3.900 Einwohnern haben und damit acht oder neun Gemeinden verwalten? Wo soll denn da die Verwaltungskraft herkommen? Die haben Probleme, Stellen wieder zu besetzen, weil auch der Altersdurchschnitt in den öffentlichen Verwaltungen und gerade in den kommunalen Verwaltungen natürlich auch nicht sinkt – im Gegenteil. Viele derer, zu denen ich auch mal gehört habe, die sich Anfang der 90er-Jahre auf der Verwaltungsebene noch mal weiterqualifiziert haben, kommen jetzt in ein Alter, in dem sie den wohlverdienten Ruhestand genießen können und auch sollen. Aber sie finden eben kaum noch adäquates Personal. Wenn man dann noch gezielt nach der personellen Redundanz von wichtigen Ämtern fragt, nehmen wir mal das Einwohnermeldeamt. Es gibt Gemeinden bei uns in Thüringen, die weniger als 3.000 Einwohner haben und das Pass- und Meldewesen in eigener Regie bewältigen. Wer weiß, was heutzutage dafür notwendig ist, welche Technik dafür vorzuhalten ist, welche Qualifikationen dafür erforderlich sind und dass hier Bundes-, teilweise sogar Europarecht umzusetzen ist. Und wenn ich dann frage: „Was ist denn, wenn die gute Frau mal Urlaub macht oder vielleicht sogar mal krank wird?“, ist die Antwort: „Dann gibt es eben keinen Ausweis in der Gemeinde.“, und dann ist das eben eine strukturelle Schwäche, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieser und der nächste Gesetzentwurf greifen genau diese strukturellen Schwächen auf. Das mag im Einzelfall noch ein bisschen unterschiedlich sein, aber meine Erfahrungen aus den letzten Monaten zeigen: Wir können mit Fug und Recht davon sprechen, dass wir auf diesem Sektor eine strukturelle Schwäche in Thüringen vorzuweisen haben. Und darauf muss man reagieren.

Meine Damen und Herren, es ist schon mehrfach genannt worden, 49 Gemeinden sind an diesem ersten Gemeindeneugliederungsgesetz beteiligt. Ich will an der Stelle jetzt nicht alle Landkreise aufzählen, die das betrifft, ich will nur noch eine Zahl in die Debatte mitgeben: Es wird damit für etwa 242.000 Bürgerinnen und Bürger dieses Landes der Weg für eine moderne und leistungsfähige Gemeindestruktur freigemacht.

Meine Damen und Herren, ein zweiter Teil in diesem Gesetzentwurf umfasst natürlich auch die Frage der finanziellen Begleitung dieses Gesetzes. Diese finanzielle Begleitung gliedert sich in drei Teile: Einmal die sogenannte Neugliederungsprämie, für die ja in der öffentlichen Debatte – sagen wir mal – sehr viele Begriffe gebraucht wurden, Kopfprämie oder Fangprämie oder was auch immer da

(Staatssekretär Höhn)

für erfunden worden ist. Lassen Sie uns bei dem Begriff „Neugliederungsprämie“ bleiben.

Der zweite Teil, der damit in Verbindung steht, ist die sogenannte Strukturbegleithilfe für diejenigen Gemeinden, die in den letzten Jahren Haushaltsdefizite aufzuweisen haben.

Wir haben im Vergleich zum ehemaligen Vorschaltgesetz ein drittes Element in diesen Gesetzentwurf mit aufgenommen, nämlich eine Teilentschuldungshilfe mit einem noch kurz vor Fertigstellung des Gesetzentwurfs zusätzlich eingebrachten Punkt. Danach stellen wir per Gesetz die Gemeinden, die in den letzten Jahren mit Bedarfszuweisungen bedacht worden sind – und in diesem speziellen Fall mit rückzahlbaren Bedarfszuweisungen bis zum Stichtag 31.12.2017 –, die diese Zahlungen empfangen haben, von der Rückzahlung frei. Das heißt, das ist jetzt keine direkte Zahlung, die das Land hier leistet, sondern es ist ein Einnahmeverzicht. Und wenn man diesen Einnahmeverzicht mit hinzurechnet, stecken in diesem Gesetzentwurf, der Ihnen heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, Neugliederungen in finanzieller Höhe von circa 38,7 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, der Innen- und Kommunalausschuss hat im Ergebnis seiner Beratungen am 14. Juni 2018 eine Beschlussempfehlung mit einigen Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf verabschiedet. Diese werden auch seitens der Landesregierung voll und ganz unterstützt.

Und last, but not least: Meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen auch mit einem Zitat beenden. Das Zitat stammt von einem Kommunalpolitiker hier aus Thüringen, den viele – vielleicht sogar alle – von Ihnen kennen, den alle schätzen, eben auch aufgrund seiner Sachlichkeit, aufgrund seiner Weitsichtigkeit in seinen Entscheidungen, der jetzt am 1. Juli in den wohlverdienten Ruhestand geht. Ich war im Januar dieses Jahres selbst anwesend, als Herr Oberbürgermeister Seeber

(Beifall DIE LINKE)

der schönen Stadt Ilmenau gesagt hat: Ich erwarte, dass meine CDU diesem Gesetz zustimmt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich, meine Damen und Herren, erwarte, dass der gesamte Landtag diesem Gesetz zustimmt, denn das wäre mal ein Zeichen in diesen Zeiten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Au- ßer die AfD, die brauchen wir nicht!)

Danke schön. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Doch, Herr Abgeordneter Henke hat noch eine Wortmeldung.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin noch mal hier vorgegangen, weil ich kurz auf Herrn Staatssekretär Höhn eingehen muss, den ich sehr schätze. Herr Höhn, wenn Sie einen Traum haben, ist das wunderbar und auch Ihre Sache. Aber ich kann das nicht so stehen lassen. Die Gebietsreform, das haben wir uns drei Jahre lang anhören müssen, bringt große Einsparungen. Das wurde uns jahrelang gebetsmühlenartig erzählt.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das ist doch Quatsch!)

Wenn ich mir jetzt die freiwilligen Fusionen anschaue: Bei 49 Gemeinden, die fusioniert werden, 38,7 Millionen Euro einzusetzen und dann zu sagen, diese Gemeinden wurden nicht gekauft – nicht alle, es gibt welche, die sind finanziell vielleicht gut aufgestellt, aber ein Großteil der Gemeinden macht es, weil sie in finanzieller Not sind oder waren.

(Beifall AfD)

Und das ist der Punkt bei der Sache, das verstehe ich unter „Kaufen von Gemeinden“. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich jetzt die Aussprache schließen kann. Wir kommen damit zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/5834. Herr Abgeordneter Geibert.

Sehr geehrter Herr Präsident, wir bitten um eine Einzelabstimmung paragrafenweise.

Schon bei der Beschlussempfehlung oder bei dem Gesetzentwurf? Das hätte ich sonst erwartet.

Dann beim Gesetzentwurf, dann würden wir uns bei der Beschlussempfehlung enthalten.

Gut, dann machen wir die Einzelabstimmung der einzelnen Paragrafen beim Gesetzentwurf und stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung

(Staatssekretär Höhn)

in der korrigierten Fassung in Drucksache 6/5834 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Herrn Gentele. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/5308 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Nach § 60 Abs. 1 Geschäftsordnung hat die CDUFraktion um geteilte Abstimmung gebeten. Ich vermute, Sie wollen die Einzelabstimmung eines jeden Paragrafen bis § 14 und ab § 15 dann gesamt? Okay, dann verfahren wir so.

Ich frage zunächst: Wer für die Annahme des § 1 des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, des Abgeordneten Kowalleck und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über § 2. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun § 3 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um Zustimmung. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen § 4 ab. Wer dem zustimmt, bitte jetzt das Handzeichen. Koalitionsfraktionen, CDU-Fraktion und Abgeordneter Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen über § 5 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und Abgeordneter Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Von der AfD-Fraktion. Und 1 Gegenstimme des Abgeordneten Grob und des Abgeordneten Malsch? Wir wiederholen einfach die Abstimmung zu § 5. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die CDU-Fraktion, die Koalitionsfraktionen und Abgeordneter Gentele. Gegenstimmen? Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Heym und Herr Abgeordneter Grob. Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über § 6 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Koalitionsfraktionen, Frau Abgeordnete Tasch und Herr Abgeordneter Gentele. Gegenstimmen? Keine. Enthaltun

gen? Von der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über § 7 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Koalitionsfraktionen, Abgeordneter Gentele und Frau Liebetrau. Gegenstimmen? Enthaltungen? CDU-Fraktion und AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über § 8. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Abgeordneten Carius und Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über § 9 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun § 10 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen jetzt über § 11 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Koalitionsfraktionen und Abgeordneter Gentele. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Bei Enthaltungen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über § 12 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über § 13 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Abgeordneten Meißner, des Abgeordneten Worm, meine Stimme und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Von der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über § 14 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Der Abgeordnete Gentele, die Koalitionsfraktionen und die CDUFraktion. Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfDFraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über die restlichen Paragrafen des Gesetzes ab § 15 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, Teile der CDU-Fraktion und des Kollegen Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen?

(Präsident Carius)