Protocol of the Session on June 21, 2018

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elche sind ausländische Wildtiere, eindeutig!)

Waschbären auch zum Beispiel, Frau Kollegin.

Frau Ministerin, das ist ja schön, dass Sie hier die theoretische Rechtslage richtig referiert haben und die theoretische Allzuständigkeit der Landespolizei auf dem Gebiet des Freistaats hier zum Besten gegeben haben. Aber Sie wissen natürlich so gut wie ich, im Bereich der Bahnanlagen gibt es eine andere vorrangige Zuständigkeit. Und diese vorrangig andere Zuständigkeit sorgt natürlich auch dafür, dass dort vorrangig andere Polizisten ihren Dienst versehen und eben nicht Landespolizisten.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Darf man denn dort schießen?)

Nun sagen Sie natürlich: Ach, wir haben doch überhaupt kein Problem an Bahnanlagen, ich kenne jedenfalls persönlich keinen Fall von Wilderei oder dergleichen oder beispielsweise von angefahrenem Wild, was dort schmählich verendet, wo es dann eben auch – sage ich mal, denn es ist ja befriedeter Bereich – keinen zuständigen Jäger gibt, an den man sich wenden kann, der das Tier dann sozusagen erlösen kann.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Der befriedete Bezirk gehört doch dazu zum Jagdrevier!)

Genau für solche Fälle gibt es diesen Gesetzentwurf, mit dem man eben diese Regelungslücke schließt, weil natürlich dann ein Bundespolizist über die entsprechende Ermächtigungsnorm verfügen würde, um dann entsprechend zu handeln, beispielsweise wenn im Bereich von irgendwelchen Böschungsanlagen Wilderei in Form von beispielsweise Fallenjagd betrieben wird.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Kennen Sie denn solche Beispiele?)

Diese Böschungsanlagen sind dafür teilweise durchaus geeignet, wenn die dicht bewachsen sind, ist das eine prima Sache. Zum Beispiel, wenn Sie Jagd machen auf Waschbären oder auf Füchse oder dergleichen, dann können Sie das selbstverständlich dort tun. Die Tatsache, dass Sie das nicht wissen, dass Sie es persönlich nicht kennen, ist überhaupt kein Beleg dafür, dass es das Problem nicht gibt. Die Fachleute, Herr Kummer, bewerten das ganz anders. Ich weiß, Sie versuchen das hier ins Lächerliche zu ziehen, weil Sie inhaltlich zu diesem Argument nichts zu sagen haben und weil Sie es in Ihrem Gesetzentwurf übrigens auch nicht berücksichtigt haben. Aber eine ernsthafte Auseinandersetzung in der Sache würde Ihnen sicherlich nicht schaden, wäre im Interesse nicht nur der

(Ministerin Keller)

Jagd, die ja eigentlich hier nur am Rande betroffen ist, sondern vor allem auch im Bereich des Tierschutzes wäre es eigentlich eine sehr sinnvolle Maßnahme. In dem Sinne: Lassen Sie uns darüber reden, wir können das Ganze im Ausschuss diskutieren – beispielsweise im Ausschuss für Forst –

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Da ist Herr Rudy aber selten da!)

und dann können wir im Detail auch noch Beispiele dafür nennen, wie sehr sinnvoll das Ganze ist. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Ein Beispiel hätte ich hier doch erwartet!)

Gibt es denn weitere Wortmeldungen? Das kann ich jetzt nicht erkennen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Stimme von Herrn Kießling von der Fraktion der AfD.

(Heiterkeit und Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gegenstimmen? Herr Möller von der AfD – Gegenstimme? Also ich würde mal vorschlagen, dass wir die Abstimmung wiederholen, es gab jetzt doch etwas Irritation. Also wer für die Ausschussüberweisung stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Stellung des Transplantationsbeauftragten und zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und des Thüringer Heilberufegesetzes (ThürStTbG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5801 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Meißner, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Tausende Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan und für viele ist es ein Wettlauf mit dem Tod. Laut Deutscher Stiftung Organspende versterben täglich drei Menschen, weil sie nicht das passende Organ bekommen, auf das sie warten. Auch wenn die Zeit vorangeschritten ist und dieses Thema sicherlich mehr Aufmerksamkeit verdient hätte, ist es uns hier heute ein wichtiges Anliegen, das Thüringer Gesetz zur Stärkung der Stellung des Transplantationsbeauftragten und zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und des Thüringer Heilberufegesetzes zu diskutieren. Dazu haben wir am 2. Juni dieses Gesetz hier in den Thüringer Landtag eingebracht. Der 2. Juni ist jährlich der Tag der Organspende. „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“, das war das Motto des diesjährigen Tages in Saarbrücken. In jedem Jahr ist es so, dass an diesem Tag Politiker, Initiativen und Parteien versuchen, das Thema „Organspende“ öffentlich zu begleiten und auf die Bedeutung hinzuweisen.

Wir haben in diesem Jahr den Tag genutzt, um eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, der es in Thüringen bedarf, um bei den Organspenderzahlen mehr Zulauf zu bekommen. Laut Beschluss im letzten Jahr zum damaligen Tag der Organspende hier im Thüringer Landtag sollte eine Thüringer Verordnung zur Transplantationsbeauftragten in Entnahmekrankenhäusern nach § 22 Thüringer Krankenhausgesetz erarbeitet werden. Die Landesregierung hatte im letzten Jahr gesagt, dass es diese Verordnung noch im Jahr 2017 geben sollte. Leider warten wir bis heute darauf vergeblich und das ist traurig, denn das ist ein wichtiges Thema, was viele Menschen in Deutschland bewegt und welches Handeln erfordert. Dieses Handeln haben wir heute hier mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Es reicht nicht aus, ein „Aktionsbündnis Organspende“, wie im Dezember letzten Jahres hier in Thüringen geschehen, zu gründen. Wir brauchen für die Akteure vor Ort gesetzliche Regelungen, und da gilt es festzustellen, dass es Bundesländer gibt, die diese Bedeutung erkannt haben und solche Gesetze wie beispielsweise in Bayern erarbeitet und verabschiedet haben. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf viele potenziell mögliche Organspenden ermöglichen und deren Durchführung erleichtern. Die Rahmenbedingungen dafür sind in diesem Gesetz dargelegt und insbesondere wollen wir die Abläufe der Organspenden in den Krankenhäusern präzisieren. Dafür spielen die Transplantationsbeauftragten eine wichtige Rolle und wir wollen für sie Rahmenbedingungen schaffen, die deren Arbeit konkretisieren. Damit wollen wir die Qualität der Organspende auf einem hohen Niveau sichern, aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende stärken. Wir sind uns bewusst, dass das

(Abg. Möller)

ein sensibles Thema ist und dass es eine Entscheidung jedes Einzelnen ist. Aber wichtig ist, sich über die Organspende Gedanken zu machen. Damit macht man sich natürlich auch Gedanken über den Tod und die Endlichkeit des Lebens. Fakt ist aber eins: Organspende ist wichtig und rettet Leben. Und dafür sollten wir als Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, damit in diesen Fällen auch schnell Organe transplantiert werden können.

Wir als CDU-Fraktion haben dieses Thema nicht nur symbolisch am „Tag der Organspende“ auf die Tagesordnung gesetzt, sondern wir bemühen uns ernsthaft und auch aufgrund persönlicher Betroffenheit in den letzten Jahren für dieses Thema. So haben wir auch im Mai 2017 einen Antrag zur Stärkung des Transplantationsbeauftragtenwesens hier in den Thüringer Landtag eingebracht. Bereits da ging es um die Aufwertung der Rolle dieser wichtigen Personen. Damals haben die Regierungsfraktionen unseren Antrag abgelehnt. Das bedauern wir. Aber wir haben die Hoffnung, dass unser Gesetzentwurf heute hier die Zustimmung vom Parlament bekommt, damit wir als Thüringer Landtag nicht nur ein deutliches Zeichen setzen, sondern auch handeln, denn bloße Willensbekundungen und Werben für das Thema „Organspende“ reichen nicht aus, um die Zahlen der Organspende zu erhöhen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Beratung und als erster Redner hat Abgeordneter Kubitzki, Fraktion Die Linke, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da gebe ich Frau Meißner recht, das ist ein Thema. Organspende, wo wir hier in eine Debatte gehen, die jetzt sagt, wir wollen jetzt hier als politische Kraft was anderes machen oder hier die Auseinandersetzung führen. Aber eins muss ich Ihnen sagen, Frau Meißner: Jawohl, wir hatten damals oder voriges Jahr Ihren Antrag abgelehnt, aber angenommen wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen zu diesem Thema. Das muss ich erst mal sagen. Also es ist nicht so, dass wir generell den Antrag abgelehnt haben und damit das Thema vom Tisch gewischt haben, weil es ein wichtiges Thema ist.

(Beifall DIE LINKE)

Aber wiederum hatten wir dort Maßnahmen festgelegt, auf die ich noch eingehen werde. Aber mit Ihrem Gesetzentwurf suggerieren Sie, dass die Freistellung von Transplantationsbeauftragten die Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl von Organspenden in Thüringen zunimmt. Da berufen Sie sich auf den Freistaat Bayern, weil die so ein Gesetz haben,

aufgrund dessen, sagen Sie, dass dort die Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern von ihrer ärztlichen Tätigkeit freigestellt werden, dadurch die Organspenden in Bayern zugenommen haben. Dabei muss man auch sagen, Bayern ist zurzeit das einzige Bundesland, das die Transplantationsbeauftragten freistellt. Aber Zahlen und Darstellungen von der Deutschen Stiftung Organspende sagen etwas anderes aus. Dabei müssen wir wissen, in Thüringen gibt es 2,2 Millionen Einwohner, in Bayern gibt es 13 Millionen Einwohner. In Thüringen gibt es 36 Entnahmekrankenhäuser, in Bayern gibt es 197 Entnahmekrankenhäuser. 2012 fanden in Thüringen 34 Transplantationen statt und in Bayern 155. Das aber auf die Einwohner umgerechnet, so waren das in Thüringen im Durchschnitt Spender pro Millionen Einwohner 15,4 und pro 1 Million Einwohner in Bayern 12,3 Spender. 2014 waren es in Thüringen 27 Entnahmen, das waren 12,5 Spender pro 1 Million Einwohner. In Bayern gab es 120 Entnahmen, somit 9,5 Spender pro 1 Million Einwohner. Noch die Zahlen für 2017: In Thüringen gab es 23 Entnahmen, also 10,7 Spender pro 1 Million Einwohner. In Bayern gab es 143 Entnahmen, somit 11,1 Spender pro 1 Million Einwohner. Das beweist erst mal, dass die Zahlen in Bayern und Thüringen – auf die Einwohner berechnet – nahezu identisch sind. Das belegt eigentlich, dass die Freistellung von Transplantationsbeauftragten nicht der entscheidende Punkt ist, dass man damit plötzlich eine Grundlage hat, dass mehr Menschen bereit sind, Organe zu spenden. Das ist erst mal das eine.

Das Zweite: Wir hatten im Landtag hier mit dem beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem auch festgelegt, dass in Thüringen das Bündnis für Organspende gebildet wird. Das besteht aus Vertretern der Ärzteschaft, Vertretern der Deutschen Stiftung Organspende, Vertretern der Krankenkassen, Vertretern der Landeskrankenhausgesellschaft und weiteren Verbänden, die damit zu tun haben. Es war schon ewig in Thüringen so, dass trotzdem das zuständige Ministerium für Gesundheit die koordinierende Stelle war. In unserem Beschluss, den wir damals gefasst haben, war auch weiterhin festgelegt, dass das Ministerium gerade die Arbeit des Bündnisses koordiniert und vor allem vernetzt. Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf, dass die einzelnen Vertreter dieses Bündnisses eigenständige Stellen werden, die diese Arbeit leisten. Es ist erst mal richtig, dass wir dieses Bündnis haben und dass wir die Vertreter in dem Bündnis haben, die auch als Multiplikatoren auftreten. Aber trotzdem sage ich: Wichtig ist, dass deren Arbeit koordiniert wird und dass wir dort zielgerichtete Arbeit leisten.

Frau Meißner, Sie haben gesagt: Es ist immer noch die Sache jedes Einzelnen, wie er persönlich zu der Frage steht. Das ist wichtig und deshalb ist eine ko

(Abg. Meißner)

ordinierte und vernetzte Aufklärungsarbeit unter den Menschen besonders wichtig, aber letzten Endes ist es die Entscheidung der Menschen. Es ist nicht so, dass die fehlende Bereitschaft zur Organspende nur ein Thüringer Problem ist; das ist ein bundesweites Problem, denn wir haben die Diskussion auch im Bund. Gerade dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD können wir entnehmen, dass sich die jetzige Bundesregierung diesem Thema annehmen will und dass dieses Problem auch auf der Agenda der Regierung steht. Wir erleben jetzt zum Beispiel auch die Diskussion dazu, nämlich unter anderem den Vorschlag zur Widerspruchsregelung, der auf Bundesebene eingebracht wurde. Das heißt also, dass Menschen, die grundsätzlich keine Erklärung abgegeben haben, dass sie nicht zur Organspende bereit sind, per se als Organspender betrachtet werden. Diese Lösung ist zum Beispiel im Gespräch. Das heißt, sie ist deshalb im Gespräch, weil es nicht nur ein Thüringer Problem ist, sondern wir das Problem wirklich in dieser Bundesrepublik haben.

Da im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthalten ist, dass sich die Regierung diesem Problem annimmt, berät auch die Gesundheitsministerkonferenz dazu. Auch bei der gegenwärtig stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz steht dieses Thema auf der Tagesordnung. Vielleicht kann auch die Staatssekretärin schon über Erkenntnisse berichten, was dort heute zu diesem Thema beraten wurde. Gerade weil sich im Bund etwas tut – und da muss ich sagen, wir haben es hier auch mit konkurrierender Gesetzgebung zu tun, das Transplantationsgesetz ist nun mal ein Bundesgesetz und gibt nur bestimmte Aufgaben an die Länder frei – und vom Bund aus auch darauf gezielt wird, generell eine Lösung zu finden und eine bundeseinheitliche Lösung für die Freistellung von Transplantationsbeauftragten zu finden, gerade deshalb, weil das jetzt debattiert wird und weil es auch auf der Gesundheitsministerkonferenz debattiert wird und wir eigentlich erwarten, dass nach der Sommerpause dort Vorschläge kommen, deshalb – und jetzt zuhören – ist der Verordnungsentwurf der Landesregierung im Ministerium noch in der Warteschleife. Der Entwurf ist fertig, aber wir wollen abwarten, was von der Bundesebene kommt.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was soll denn da kommen?)

Ich möchte hier an dieser Stelle beantragen, dass wir Ihren Antrag an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überweisen und dass wir dann, wenn wir Erkenntnisse von der Bundesebene, von der Gesundheitsministerkonferenz haben, diesen Gesetzentwurf mit dem Verordnungsentwurf der Landesregierung gemeinsam beraten. Damit beantrage ich die Ausschussüberweisung.

(Beifall DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Herold, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne – das ist eigentlich ein interessanter Tagesordnungspunkt, schade dass Sie jetzt gehen müssen –, liebe Zuschauer im Internet, ich freue mich, dass eine ernste Angelegenheit am Donnerstagabend immerhin noch auf den einen oder anderen interessierten Zuhörer trifft. Organspende geht uns alle an. Jeder Bürger kann potenziell in die Notlage geraten, auf eine Organspende angewiesen zu sein. Es ist eine Möglichkeit, menschliches Leben zu retten, und diese Möglichkeit ist mittlerweile selbst rettungsbedürftig geworden. Wir befinden uns auf einem 20-Jahres-Tief, was die Anzahl der Organspender angeht. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Im Zentrum der nachlassenden Bereitschaft zur Organspende stehen vor allem ein Mangel an Informationen und Aufklärung zum Thema, ein Mangel an Rechtssicherheit aufseiten der Spender und auch derer, die dann transplantieren, sowie ein Vertrauensverlust vor allem in die Praxis des Spende-Ablaufs. Die Skandale um Organhandel und Transplantationstourismus der letzten Jahre haben das Vertrauen der Bevölkerung und die potenziellen Spender massiv erschüttert. Die Zahl der Organspender nimmt in den letzten Jahren kontinuierlich ab. Da hilft es auch nicht, auf Bayern zu verweisen und mit Thüringen zu vergleichen. Ich glaube nicht, dass Spendebereitschaft etwas ist, was sich linear entwickelt. In Thüringen haben wir jedenfalls – das können wir nachlesen – in den letzten Jahren massiv an möglichen Spendern verloren, weil sich viele Angehörige, aber auch viele Spender nicht für eine Organspende entscheiden konnten. Ich halte an dieser Stelle die sogenannte Widerspruchslösung rechtlich und auch moralisch für sehr fragwürdig. Denn das würde bedeuten, dass Kinder und Jugendliche im nicht einwilligungsfähigen und nicht rechtsfähigen Alter automatisch zu Spendern werden, obwohl sie das vielleicht gar nicht wollten, wenn sie denn die Volljährigkeit erreichen und darüber entscheiden könnten. Ich plädiere hier an dieser Stelle ausdrücklich dafür, die bisher praktizierte Lösung beizubehalten.

(Beifall AfD)

In Deutschland warten gegenwärtig etwa 10.000 Menschen im Jahr auf eine lebensrettende Organspende. Jeden Tag sterben etwa drei Menschen, weil sie vergeblich warten. Im gesamten Jahr 2017 gab es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lediglich 96 Organspender. Ein Jahr zuvor waren es laut Deutscher Stiftung Organtransplantation noch 121. Deutschlandweit gab es 2017

(Abg. Kubitzki)

797 Spender, darunter nur 35 Thüringer. Aus Sicht der AfD-Fraktion müssen daher auch alle Maßnahmen erwogen werden, die geeignet sind, die Zahl der Organspender in Thüringen zu erhöhen und deren Gesamtsituation, was das Rechtliche, das Wissenschaftliche und das Medizinische angeht, zu verbessern.

(Beifall AfD)

Hierzu zählt die Stärkung der Stellung der Transplantationsbeauftragten an den Thüringer Kliniken – wie vom vorliegenden Gesetzentwurf intendiert –, zumal eine bessere organisatorische und rechtliche Stellung des Transplantationsbeauftragten in einem Thüringer Ausführungsgesetz durchaus zu einer Erhöhung der Organspenderzahlen in Thüringen führen kann. Die Erfolge des Freistaats Bayern bei der Zunahme der Zahl der Spender infolge der rechtlichen Stärkung der Beauftragten und der gesetzlich fixierten Freistellung derselben geben zumindest begründeten Anlass für Hoffnung für eine analoge Entwicklung in Thüringen. Insofern verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ein grundsätzlich von uns unterstützenswertes Anliegen. Uns sind allerdings bei der Lektüre des Entwurfs einige Schwachstellen aufgefallen, die durchaus einer Debatte bedürfen. Dafür möchte ich zwei Dinge herausgreifen, die im Sozialausschuss hoffentlich gründlich diskutiert werden können.

§ 6 – Bestellung von Transplantationsbeauftragten sowie von Vertretern: Hier ist die Rede davon, dass als ärztlicher Transplantationsbeauftragter nur ein Arzt infrage kommt, der mindestens drei Jahre lang in einer Leitungsfunktion in der Intensivmedizin im Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit tätig gewesen ist. Ich kann mir vorstellen, dass die Ärztedecke in diesem sensiblen und hoch qualifizierten Bereich nicht so hoch ist, dass man da über einen riesigen Pool an möglichen Aspiranten für diese Stelle verfügen könnte und dass man darüber diskutieren und darüber nachdenken sollte, ob man hier nicht die Zugangsvoraussetzungen etwas absenkt.

(Beifall AfD)

Die in § 7 Abs. 2 zur Erfüllung der Aufgaben geplante vollständige Freistellung der Transplantationsbeauftragten ist aus unserer Sicht nur dann gerechtfertigt, wenn in demselben Haus die Entnahme und Transplantation sowohl entschieden als auch durchgeführt wird. Da scheint es mir geboten, den Transplantationsbeauftragten wirklich mit großem Freiraum, viel Macht und Kompetenz auszustatten, und das rechtfertigt eine vollständige Freistellung. Es geht auch anders.