Den dritten Sachverhalt, ÖPP-Projekte, hat Kollege Huster hier schon genannt. Diese Maßnahmen wurden und werden von interessierten Kreisen immer wieder als ein Ausweg aus zu geringer Investitionstätigkeit des Staates präsentiert. Bei Lichte betrach
tet stellen sich viele der ÖPP-Maßnahmen im Nachhinein als Rohrkrepierer heraus. Die vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen halten späteren Überprüfungen regelmäßig nicht stand, wie es der Rechnungshof belegt. Hier werden die Berechnungen schöngerechnet und hinterher hat der Steuerzahler die Zeche zu begleichen.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich feststellen, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme gezeigt hat, dass sie sehr konstruktiv mit den Bemerkungen des Rechnungshofs umgeht und dass sie auch in vielen Fällen die richtigen Konsequenzen schon gezogen hat. Es ist schon hingewiesen worden auf die Vorlage des Finanzplans für 2016 bis 2021, wo die Forderungen des Rechnungshofs aufgegriffen worden und die Änderungen in den Finanzströmen sichtbar und nachvollziehbar dargestellt worden sind.
Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs für ihre Arbeit und ihren scharfen Blick auf das Tun der Thüringer Landesverwaltung bedanken. Ich bitte den Vizepräsidenten Gerstenberger, das auch entsprechend zu übermitteln. Mein Dank gilt aber auch der Landesregierung für ihren offenen und konstruktiven Umgang mit der Kritik. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Bildschirm! Ich möchte es mal andersrum machen – nicht zuletzt mich bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und den Ministerien. Unseren Dank stellen wir vorne dran, denn ohne die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre die ganze Aufstellung gar nicht möglich. Sie haben sich auch entsprechend viel Mühe gegeben bei der ganzen Zusammenstellung der Unterlagen für den Haushalt. Vielen Dank!
Normalerweise wird dieser Tagesordnungspunkt der Entlastung der Landesregierung ja immer relativ schnell beschlossen. Als AfD-Fraktion können wir dieser Entlastung der Regierung leider nicht zustimmen. Die Gründe hierfür sehen wir als Opposition vor allem in den Gründen rechtlicher Natur. Es geht hier um hart erarbeitetes Steuergeld von unseren Thüringer Bürgerinnen und Bürgern, welches nicht verschwendet werden darf und für unsere Bürger und deren Interessen einzusetzen ist.
Auch der umfangreiche Bericht des Landesrechnungshofs macht deutlich, warum eine Entlastung dieser Regierung aus unserer demokratischen Sicht nicht möglich ist. Lassen Sie mich dazu kurz ausführen: Wie den Ausführungen des Rechnungshofs zu entnehmen ist, ist die Investitionsquote im Jahr 2014 eine der niedrigsten überhaupt in diesem Land. Natürlich könnte man sagen, dass diese Regierung es geschafft hat, die Quote um sagenhafte 0,4 Prozent von 2014 auf 13,4 Prozent im Jahr 2015 zu steigern. Jedoch sind wir damit noch weit entfernt von den ehemals 19,9 Prozent in Thüringen, die es halt auch schon gab, und dem, was für unser Bundesland an Investitionen dringend notwendig ist. Gerade in Zeiten der Niedrigzinsen sollten jedoch Investitionen getätigt werden, auch um die Infrastruktur vor Schäden und somit höheren Spätfolgekosten zu bewahren. Jeder Häuslebauer weiß, was das bedeutet, wenn ich die Reparatur eines undichten Dachs auf später verschiebe. Dass dies nicht geschehen ist bzw. nur in sehr übersichtlicher Form, ist mehr als bedauerlich. Die Auswirkungen dieser fehlenden Investitionen sehen wir bei dem darauffolgenden Doppelhaushalt 2016/2017. Sowohl im Bereich Infrastruktur als auch im sozialen Wohnungsbau hat die Landesregierung völlig die Notwendigkeiten der Zeit verschlafen.
Während die Landesregierung im Bereich der Infrastruktur schläft, so ist sie im Bereich der Migration mehr als hellwach und sehr bemüht, es den Zugereisten in Thüringen so bequem wie möglich zu machen, sogar so bemüht, dass das Recht schon mal in die zweite Reihe geschoben wird. Nicht anders ist der in 2014 verhängte Winterabschiebestopp zu erklären, der immerhin bis Ende März 2015 ging und von dem rund 1.900 Ausreisepflichtige auf Kosten der Thüringer Steuerzahler profitiert haben.
Hier wurde in unseren Augen eindeutig bundesdeutsches Recht gebrochen und unser Thüringer Steuergeld mal eben so ausgegeben. Allein dies wäre schon ein Grund, die Landesregierung nicht zu entlasten. Dieses bereits 2014 begonnene Unrecht sollte sich jedoch weiter fortsetzen. Zahlreiche Programme wurden aufgelegt, um den Migranten – denn nichts anderes sind die meisten von ihnen hier – die Zeit so angenehm wie möglich zu machen; Programme, an denen alle unabhängig vom Status, den sie hier in Deutschland hatten bzw. haben, teilnehmen konnten. Bis heute werden diese Programme und ihr jeweiliger vermeintlicher Nutzen nicht evaluiert, obwohl wir mehrfach darauf hingewiesen haben. Es ist ein Unding, dass Millionen an Steuergeldern verprasst werden, ohne dass die jeweils zuständigen Ministerien auch nur ein wirkliches Interesse daran haben, zu evaluieren, ob deren Erfolg bzw. Nutzen tatsächlich vorhanden ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Steuergelder, die Sie bekommen, würde ich auch gern anders aus- geben!)
Auch hier sehen wir als AfD-Fraktion einen klaren Rechtsbruch, den die Regierung Ramelow zu verantworten hat. Allen voran ein Grünen-Justizminister, der heutzutage im Land dafür bekannt ist, dass er sich mehr um Migranten als um seine Justizangestellten kümmert. Oder sein neuester Akt: Opfer von realer oder vermeintlich rechter Gewalt weiter im Land zu behalten, statt sie nach beschiedener Gesetzeslage auszuweisen. Die Thüringer Verfassung besagt in Artikel 2 Abs. 3:
„Niemand darf wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner sozialen Stellung, seiner Sprache, seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Aber mit Ausweisungen und der Anwendung des Rechts hat dieser Justizminister ohnehin nichts zu tun.
Doch. – In 496 Fällen sind Ausreisepflichtige betroffen gewesen. Und, wie gesagt, in dieser Kommission nutzt der Migrationsminister Humanität als Geschäftsgrundlage, um Ausländer in Deutschland und in Thüringen zu behalten.
Das ist die Arbeitsweise der rot-rot-grünen Regierung Ramelow, welche in diesem Segment 2015 104.354.000 Euro überplanmäßige Ausgaben zu verantworten hat. Das heißt, Sie haben im Haushalt entsprechende Mehrausgaben getätigt. Ich habe gerade in meinen Ausführungen erklärt, warum Sie diese Mehrausgaben auch zu verantworten haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur in dem Bereich Infrastruktur, Migration und Justiz hat die Regierung völlig versagt, auch im Bereich der Kommunen wird es nicht besser. Man stellt den Kommunen Steuergelder für Investitionen in Aus
sicht, die sie überhaupt nicht mehr abrufen können, da sie ihren Eigenanteil meist gar nicht mehr aufbringen können. Der Haushalt der Kommunen wird durch die Aufgabenzuweisungen durch das Land und gleichzeitig durch die Mittelkürzungen durch das Land geschwächt. So wurde beispielsweise die Investitionspauschale laut Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz um 10 Millionen Euro gekürzt, von 50,7 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro. Wiederum kürzt das Land dann die zur Verfügung gestellten Mittel im darauffolgenden Jahr, da diese ja nicht abgerufen wurden. Ein Unding und ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Auch bei den Gemeinschaftsaufgaben – Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – wurde von 144,3 Millionen Euro auf 132,1 Millionen Euro gekürzt. Denkmal- und Kunstpflege: Hier waren es 2 Millionen Euro Kürzungen – neben weiteren Kürzungen. Im Gegenzug wurden die Investitionspauschalen an Gemeinden für Flüchtlinge von 2 auf 71,2 Millionen Euro erhöht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Kritikpunkt durch unsere Fraktion ist der mehr als schleppende Personalabbau der Landesregierung. Von den geplanten Zielen wurden bis dato lediglich 18 Prozent erreicht. Unter den Flächenländern nimmt Thüringen im Vergleich der Vollzeitäquivalente pro 1.000 Einwohner den vorletzten Platz vor dem Saarland ein. Und wenn die Landesregierung dann doch mal Stellen abbaut, dann ist es meist in Bereichen, die ohnehin schon unterbesetzt sind wie beispielsweise Polizei und Lehrer. Umso mehr ist es verwunderlich, dass die Personalausgaben der Staatskanzlei massiv angestiegen sind. Auch insgesamt kann man sagen, dass die Personalausgaben der Landesregierung massiv zunehmen, obwohl sie mit gutem Beispiel hätte vorangehen müssen.
Im Bereich der Vorsorgekosten steigen die Ausgaben zum Beispiel überproportional stark an. Der angestrebte bzw. geforderte Personalabbau gilt natürlich nicht bei Polizei und Feuerwehr oder bei den Lehrern, denn hier ist genau das Gegenteil der Fall: Hier muss aufgestockt werden. Herr Pidde hatte ja ausgeführt, dass man hier einen Einstellungskorridor gemacht hat. Aber leider ist es noch zu wenig, das heißt, es werden trotzdem noch Stellen abgebaut, weil die Einstellungen unter dem altersbedingten Abbau liegen. Hier muss man sich nur mal eine Zahl vor Augen führen: Jedes Jahr werden zurzeit rund 80 Stellen bei der Thüringer Polizei abgebaut. Dies entspricht in etwa der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau – und dies jedes Jahr. Aufgrund immer mehr steigender Aufgaben ist dies in keiner Weise mit normalen Argumenten nachzuvollziehen und daher aus unserer Sicht verantwortungslos.
Auf der anderen Seite – wie bereits erwähnt – steigt jedoch die Bürokratie in der Landesverwaltung. Um
es also kurz zu sagen oder zu machen: Wir fordern den Personalabbau in der Landesregierung, so wie dies auch vom Rechnungshof angemahnt wurde, jedoch nicht auf dem Rücken von Polizei und Rettungskräften. Vor allen Dingen in den Ministerien und in der Staatskanzlei gibt es genügend Stellen, die konsolidiert werden müssen. Mithilfe von organisatorischen personalwirtschaftlichen Maßnahmen ist die Landesregierung zwingend verpflichtet, hier zu handeln und zu optimieren, das hat auch nochmals der Rechnungshof gefordert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Bemerkung sei mir auch noch zu den Schuldentilgungen der Landesregierung erlaubt: Seit Jahren fordert die AfD-Fraktion, dass die Landesregierung Steuermehreinnahmen dafür einsetzt, den immensen Schuldenberg von rund 16 Milliarden Euro nachhaltig abzubauen. Dies wäre eine nachhaltige Schuldentilgung für die nachwachsende Generation. Stattdessen bläht die rot-rot-grüne Landesregierung den Landeshaushalt immer weiter auf, dieses Jahr sogar auf sage und schreibe 10,7 Milliarden Euro.
Ja, Sie bauen Schulden ab, das ist richtig, aber nicht in dem geforderten Umfang. Sie haben die Ausführungen des Rechnungshofs gelesen, dass das nicht nachhaltig genug ist.
Ich hatte auch schon an anderer Stelle ausgeführt, wenn man diesen Schuldenabbau so fortführt, wie Sie es bisher machen, dauert das über 40 Jahre und länger. Wenn die Grünen immer von Nachhaltigkeit schwadronieren, so wäre es doch mal sinnvoll, beim Landeshaushalt mit der Nachhaltigkeit zu beginnen. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag 2015 bei 7.312 Euro, vor zehn Jahren beispielsweise lag man nur bei 5.970 Euro. Deswegen, Herr Huster, Nachhaltigkeit: An dem Beispiel können Sie es mal entnehmen.
Ein Wort an dieser Stelle auch noch zu den VEs, die die Landesregierung in immer stärkerem Maße aufbaut. Hierzu mal ein paar Zahlen im Vergleich: Betrug die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2014 noch an die 1,25 Milliarden Euro, so war sie im Jahr 2016 schon bei 1,75 Milliarden Euro und die Spitze des Ganzen haben wir nun im aktuellen Doppelhaushalt mit 2 Milliarden Euro. Sie haben es also geschafft, die Höhe der VEs in den letzten drei Jahren fast zu verdoppeln. Damit nehmen Sie der zukünftigen Landesregierung immer mehr den Handlungsspielraum, den zukünftige Regierungen für unsere Bürger auch brauchen.
Aber ich gehe davon aus, dass Sie sich dessen durchaus bewusst sind. Schulsanierung ist ein anderes Thema, da müsste noch viel gemacht werden, da haben Sie recht.
Wenn Sie den Menschen Planungssicherheit geben wollen, dann führen Sie die Landtagswahl 2019 zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch, dann hat die nächste Regierung auch genügend Zeit, einen vernünftigen Haushalt zu verabschieden, statt in 2019 einen Haushalt für 2020 verabschieden zu wollen, wo Rot-Rot-Grün keine Mehrheit mehr haben wird.
Sie brauchen nur die Umfragen zu bemühen, vielleicht können Sie auch lesen, dann werden Sie sehen, was die Thüringer Bürger wünschen.
Anhand der wenigen Beispiele, denke ich, konnte ich Ihnen aufzeigen, dass es Ihnen nicht wirklich um Thüringer Bürger in unserem Land geht, und aus diesem Grund werden wir gegen eine Entlastung dieser rot-rot-grünen Landesregierung stimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in jeder Rede soll natürlich auch immer etwas Positives enthalten sein; mit diesem Grundsatz möchte ich auch nur ungern brechen. Es gibt ja durchaus auch etwas Positives zu berichten, nämlich TOP 14 b, die Entlastung des Thüringer Rechnungshofs.
Seit 2014 habe ich den Rechnungshof, seinen Präsidenten Herrn Dr. Dette als auch seine Mitarbeiter als positiv und nachhaltig denkende Persönlichkeiten kennengelernt, denen die Zukunft unseres Freistaats sehr am Herzen liegt
und die jeden Tag darum kämpfen, dass unsere Heimat auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte, für die Zukunft, gewappnet ist. Hier wurde zum Beispiel der Stellenabbaupfad wie geplant vorbildlich durchgeführt und es wurden weitere Einsparpotenziale realisiert, was sehr vorbildlich ist. Aus diesem Grund möchte ich auch die Gunst der Stunde nutzen, um mich bei Herrn Dr. Dette und seinem Team für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit zu bedanken. Es versteht sich daher von selbst, dass wir der Entlastung des Rechnungshofs zustimmen werden, da hier im Gegensatz zur Regierung keine Kritikpunkte zu finden waren und sind. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.