Wind im Wald, darüber kann man viel sprechen, aber ich finde, 1.000 Tonnen Beton und Stahl – das bei jeder Anlage, die man reinlässt. Sie werben für Wind im Wald, Sie reden de facto für Flächenver
siegelung dort, wo die Biodiversität am höchsten ist, nämlich im Wald. Das halte ich für ein falsches Konzept und deswegen lehnen wir das auch als CDU-Fraktion ab. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Damen und Herren Zuhörer dieser Debatte, meine werten Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag! Ja, emotionale Debatte, emotional auch sehr schwierig. Und ich sage, ich will sie gar nicht aufwerten, die Kolleginnen und Kollegen, die hier rechts sitzen.
Sie nehmen sich ein Thema, reißen sich ein Thema an, um mit Emotionen und falschen Argumenten verdrehte Fakten in der Öffentlichkeit zu streuen, die uns leider weder erhellen noch weiterbringen.
Lassen Sie mich ein paar Dinge sagen auf Ihre Argumentation, Herr Dr. Voigt. Ich bin Ihnen da sehr dankbar, denn Sie sind schon wieder den Weg in die Sachlichkeit reingegangen. Ja, und genauso tun wir es. Es gibt die Veränderungssperre. Das heißt, keiner muss Sorgen haben, dass dort ein Windpark entsteht. Ja, es gibt dort keinen Windpark. Das ist auch eine ganz wichtige Aussage, das sollten Sie den Kollegen, die neben Ihnen sitzen, noch mal deutlich machen – den gibt es dort nicht.
Meine werten Kolleginnen und Kollegen aus der alten Fraktion, wir haben ja die Instrumente damals auch gemeinsam geschaffen, um die Windräder zu regulieren. Wir haben uns doch auf das Instrument der Windvorranggebiete verständigt, das übrigens sinnhaft und nachvollziehbar ist. Der jetzige Präsident – der damalige Bauminister – hat es sehr wohl und wohl löblich entwickelt. Windvorranggebiete klären nämlich im Vorfeld ab, ob dort ein Windrad stehen kann. Ein Windrad beeinträchtigt immer Landschaft und Natur.
Genau dieses Instrument, Herr Dr. Voigt, ist in der kommunalen Selbstverwaltung der regionalen Planungsgemeinschaft, die auch in Ihren Reihen sehr hoch gehalten wird und auch sehr, sehr wichtig ist. Genau dieses Argument wird dort diskutiert.
Jetzt kommt das Problem, was genau dort passiert ist: Leider war man fachlich nicht in der Lage, einen rechtskonformen Regionalplan aufzustellen.
Das haben wir entgegenzunehmen und wir haben dann aber auch Sorge zu tragen, dass die Kommune unten mit dem Instrument, das vorherrscht, jetzt arbeitet. Da ist genau die Veränderungssperre das richtige Argument. Ich sage noch mal ganz deutlich: Werte Kollegen, die hier neu in diesen Landtag eingezogen sind, es gibt Recht und Gesetz. Ein Windrad bedarf einer Genehmigungsplanung und entsteht nicht über Nacht. Ein Windrad zaubert sich nicht hin, ein Windrad unterliegt verschiedensten Formen der Prüfung. Deswegen ist es unredlich, mit welchen Ängsten Sie dort arbeiten, weil dieses dort nicht zutrifft.
Noch ein Argument: Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ganz lasse ich Sie aus der Haftung nicht raus. Fünf Jahre habe ich mit Ihnen gekämpft, 25.000 Hektar aus der Nutzung zu nehmen. Fünf Jahre, jede Woche, in jedem Arbeitskreis habe ich den damaligen Minister gebeten, gefragt: Wann kommt ihr mit einer Karte, wann kommt ihr mit einem Plan? Ja, Herr Dr. Voigt, es ist ein einmaliger Naturraum. Ja, Herr Dr. Voigt, es ist kulturell und touristisch eine Destination für Thüringen. Aber bitte, wo war Ihre Unterstützung damals, vor zwei Jahren?
Wir hätten es aus der Nutzung nehmen können, wir hätten es den notwendigen Schutzkriterien unterlegen können, die jetzt Gott sei Dank – ich bin da dem Kollegen Kobelt sehr dankbar, der es hier angesprochen hat – auf den Weg gebracht werden. Wenn wir etwas für Thüringen erreichen und für diese Destinationen werben wollen, kann ich jetzt nur an die Kollegen der CDU-Fraktion den Appell richten, sich für die Bundesflächen im Bund auch starkzumachen, damit dies zeitnah umgesetzt wird, damit die Menschen auch an und um diese einmalige Natur weiter so leben können und diese entwickeln können.
Aber lassen Sie mich noch grundsätzlich zwei, drei Dinge sagen. Wir stolpern hier über eine Zukunftsdebatte mit Ihnen, Herr Höcke. Ist die Zukunft die strahlende Zukunft der Atomenergiegewinnung, die Sie uns hier vormalen, oder nehmen wir die Verantwortung wahr und wollen auf Erneuerbare umsteigen, wollen den nächsten Generationen nicht diese
Lasten dieser klimaschädlichen Energiepolitik der letzten Jahrzehnte überlassen? Wollen wir gemeinsam diese Verantwortung tragen und schultern? Da sage ich: Ja, das wollen wir. Und dazu ist es auch nötig, dass man über Erweiterungen der Bereiche, wo Wind möglich ist, auch im Wald nachdenkt. Auch Waldbesitzer wollen das. Danke.
Danke, Frau Kollegin Mühlbauer. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen liegen mir nicht vor.
Nein, zunächst mal nicht. Die Redezeit ist zunächst ausgeschöpft, es sei denn, die Ministerin redet länger, dann bekommen Sie noch 1 Minute obendrauf. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ja, die Formulierung des Themas der Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion ist meines Erachtens, Herr Dr. Voigt, nicht nur schwierig, sondern sie ist vor allen Dingen falsch und sie ist fehlerhaft.
„Zerstörung der Natur und sonstige Auswirkungen durch Windkraftanlagen am Beispiel des Windparks Tautenhain“ – meine Damen und Herren Abgeordnete von der AfD-Fraktion, es gibt keinen Windpark in Tautenhain. Es gibt Planungen in anderer Richtung. Hier wird eine Behauptung in den Raum gestellt, die anhand eines nicht existenten Beispiels belegt werden soll. Das ist falsch. Aber vor allem haben Sie eines getan: Sorgen und Ängste der Tautenhainer Bürgerinnen und Bürger, die sie in ihrem Lebensumfeld haben, benutzt und geschürt.
Deshalb zu den Fakten: Bezogen auf Planungen für einen Windpark Tautenhain, auf den das Thema der Aktuellen Stunde abzielt, kann ich Folgendes feststellen:
1. In und um Tautenhain, im Saale-Holzland-Kreis gelegen, wurden bisher keine Windenergieanlagen errichtet und es liegen auch keine Genehmigungen für solche vor.
tenhain einen Windpark zu errichten. Ich habe darüber in der 26. Sitzung des Thüringer Landtags am 30. Januar 2015 schon berichtet.
3. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hatte die Verpachtung des Geländes der ehemaligen Kaserne Tautenhain zusammen mit einem 330 Hektar großen Waldgebiet am 15. Dezember 2014 ausgeschrieben.
4. Am 26. März 2015 habe ich selbst mit der Tautenhainer Bürgerinitiative vor dem Thüringer Landtag gesprochen und ihr die Sachlage genau so vorgestellt.
5. Die vorliegende Studie zu Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen schlägt um Tautenhain keinen Präferenzraum vor. Die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie erfolgt durch die regionalen Planungsgemeinschaften nach mehrfacher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; im Fall Tautenhain durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen. Ich komme hierauf später noch mal zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat sich darauf verständigt, im Freistaat bis 2020 einen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von 35 Prozent zu realisieren. Darüber hinaus soll Thüringen bis 2040 seinen Eigenenergiebedarf bilanziell durch einen Mix aus 100 Prozent regenerativer Energie selbst decken können. Die Energiegewinnung durch Windkraft soll ausgebaut werden. Das Ziel besteht in einer Verdreifachung der Windenergienutzung von derzeit rund 0,3 Prozent auf 1 Prozent der Fläche Thüringens. Dazu wird mein Haus einen Windenergieerlass erarbeiten und die Voraussetzung für den Ausbau von Windenergieanlagen im Wald schaffen. Es dürfte unumstritten sein, dass der Ausbau der Windenergienutzung eine der wichtigsten Säulen im Umbau der Energieversorgung darstellt. Um den Ausbau für Mensch, Natur und Umwelt schonend voranzutreiben, enthält der Koalitionsvertrag zu Windparks detaillierte Vorgaben. Windparks sind art- und naturschutzgerecht zu entwickeln. In Nationalparks, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten und Gebieten des Netzwerks Natura 2000 dürfen keine Windparks errichtet werden. Außerdem wird im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 im Grundsatz 5.2.10 ausgeführt: „In Thüringen soll der Ausbau der Windenergienutzung den landschaftsgebundenen, naturräumlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten Rechnung tragen.“ Bekannt ist, dass Standorte sowie Betrieb von Windenergieanlagen Beeinträchtigungen von Mensch, Natur und Umwelt auslösen können. Diese Aspekte werden wir beim Ausbau der Windenergienutzung und der Standortwahl berücksichtigen. Wie bei allen technischen Anlagen kann es auch durch die Errichtung großer Windenergieanlagen zu bau- und
betriebsbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kommen. Windenergieanlagen können Auswirkungen auf das Landschaftsbild, den Boden, auf die Arten und Biotope sowie auf Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht haben. Diese Auswirkungen wollen wir, soweit es geht, minimieren. Drei der vier Thüringer Regionalpläne enthalten das bewährte raumordnerische Instrument der Vorranggebiete Windenergie, die zugleich den Charakter von Eignungsgebieten besitzen. Das bedeutet, dass raumbedeutsame Windenergieanlagen innerhalb dieser Vorranggebiete Windenergie errichtet werden dürfen, aber außerhalb ausgeschlossen sind. Die Verteilung auf die einzelnen Planungsregionen ist dabei sehr unterschiedlich. Dies ist neben dem unterschiedlichen Windpotenzial insbesondere der Landschaftsstruktur sowie der Verteilung schützenswerter und geschützter Bereiche geschuldet. Der Regionalplan Ostthüringen ist unwirksam, soweit er das Ziel Vorranggebiete Windenergie festlegt und vorsieht, dass außerhalb dieser Vorranggebiete raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind.
Ich habe die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen inzwischen aufgefordert, zügig einen Regionalplanentwurf Windenergie aufzustellen, um die gegenwärtige Regelungslücke zu schließen. Bis zum Inkrafttreten neuer planerischer Steuerungen ermöglicht § 14 Abs. 2 Bundesraumordnungsgesetz, was hier schon eine Rolle gespielt hat, den Ausspruch befristeter Untersagungen raumbedeutsamer Planungen oder Maßnahmen. In der aktuellen Situation bietet dieses Instrument die Möglichkeit, einer untergeordneten Entwicklung der Windenergie entgegenzuwirken. Ein Regionalplanentwurf ist aber Voraussetzung für eine Untersagung.
Die regionalen Planungsgemeinschaften haben im März dieses Jahres die Fortschreibung der Regionalpläne für den Bereich der Windenergienutzung eingeleitet. Außerdem liegt ihnen die Studie „Ermittlung von Präferenzräumen zur Windenergienutzung in Thüringen“ vor, die sie bei der Ausweisung von Vorranggebieten unterstützt. Die Studie ist im Internet veröffentlicht. Die konkreten Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen richten sich bei einer unterstellten Anlagenhöhe von mehr als 50 Metern nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Zuständig für diese Verfahren sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Immissionsschutzbehörden. Auch hier stehen die Auswirkungen auf die sogenannten Schutzgüter im Mittelpunkt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wird also insgesamt deutlich, dass Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen sowohl durch die Regionalplanungen als auch in den Genehmigungsverfahren durch entsprechende Auflagen für den Betrieb, zum Beispiel Abschaltzeiten in Verbindung von Gondelmonitoring, und Kompensationsmaßnahmen auf ein möglichst geringes Maß reduziert