Protocol of the Session on May 24, 2018

Das führt dazu, dass die verschiedenen Ämter bis auf den Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet werden oder zusätzlich eine Amtszulage erhalten. Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufsschullehrers wurden für den Leiter einer Oberstufe und den Leiter einer Abteilung neue Funktionsämter geschaffen, die bei einer Übernahme von Schulleitungsfunktionen nicht zuvor zu durchlaufen sind. Zudem muss nicht mehr jedes einzelne Beförderungsamt im Schulleitungsbereich vor der Beförderung in das tatsächlich wahrgenommene Funktionsamt durchlaufen werden. Damit soll der Stau bei der Besetzung von Schulleitungsstellen aufgelöst werden.

Nach der Neubewertung des Eingangsamts Regelschullehrer wird dieses nunmehr der Besoldungsgruppe A mit Amtszulage, die die Hälfte der Differenz der Endgrundgehälter zwischen Besoldungsgruppen A 12 und A 13 beträgt, zugeordnet. Nach Absprache mit den Gewerkschaften soll dies bereits ab dem 1. Januar 2018 erfolgen. Die übrigen Veränderungen zur Lehrerbesoldung sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten. Die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Gewerkschaften und der Berufsorganisationen ist erfolgt.

(Ministerin Taubert)

Meine Damen und Herren, der tbb und der DGB haben im Wesentlichen zu den Änderungen in der Lehrerbesoldung Stellung genommen. Trotz anerkannter Verbesserungen gehen ihnen jedoch die Änderungen nicht weit genug. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung und das Wort hat Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! In den nächsten zehn Jahren stehen wir vor der größten Verrentungs- und Pensionierungswelle im öffentlichen Dienst. Ging es in den zurückliegenden 28 Jahren hier im Freistaat um die Beschäftigungssicherung und um den Erhalt guter Standards der öffentlichen Daseinsvorsorge in Thüringen, so werden wir in den nächsten Jahren nicht nur den Generationenwechsel zu gestalten haben, sondern dies auch unter der verschärften, doppelten Konkurrenz um gute Fachkräfte, einerseits mit der Wirtschaft, andererseits mit den zum Teil finanziell deutlich besser ausgestatteten alten Bundesländern. Hierfür hat die Landesregierung ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt, welches die notwendigen Vorkehrungen beschreibt, um im Unterschied zur CDU-Personalentwicklung nicht als Personalabbau fortgesetzt zu werden, sondern echte und wahre Instrumente der Werbung um die besten und klügsten Köpfe im Freistaat Thüringen und für den Freistaat Thüringen beinhaltet.

Im Schulbereich werden in den nächsten zehn Jahren circa 9.000 Lehrerinnen und Lehrer in den Ruhestand gehen. Das ist mehr als jeder zweite Lehrer bzw. jede zweite Lehrerin. Aber, und das ist noch viel gravierender, das sind natürlich auch mehr als die Hälfte aller Schulleiterinnen und Schulleiter, Fachleiterinnen und Fachleiter, Oberstufenleiter etc., also mehr als 50 Prozent der vorhandenen Funktionsstellen, die Schule mit ihren zusätzlichen Aufgaben erst zu dem machen, was sie tatsächlich ist: Lern- und Lebensraum für unsere Kinder und Jugendlichen und natürlich auch Arbeitsund Dienstort. Eine Aufgabe, die alle Kräfte bündeln wird, bei der es in den nächsten Jahren um Weiterentwicklung in Kontinuität geht.

Diesen Anforderungen müssen alle Maßnahmen gelten, den Dienst an den Schulen so attraktiv wie möglich zu gestalten, ohne dabei das Mögliche aus

den Augen zu verlieren. Im Kommissionsbericht „Zukunft Schule“ ist diesbezüglich zu lesen – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Die aktuellen Herausforderungen …“ – Bitte?

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist der Be- richt überhaupt veröffentlicht?)

Der Kommissionsbericht ist auf der Homepage des TMBJS veröffentlicht, sehr geehrter Kollege Tischner, einfach mal nachlesen.

„Die aktuellen Herausforderungen, mit denen sich der Freistaat Thüringen in der Bildungspolitik konfrontiert sieht, sind ebenso wenig kleinzureden, wie sie allein auf Thüringen zu reduzieren sind. Alle Bundesländer stehen im Prinzip vor ähnlichen Herausforderungen: Fachkräftegewinnung, Absicherung des Unterrichts in der Stadt und auf dem Land, Umsetzung von Inklusion und Erhaltung kleiner Schulen. Es gibt auf diese Fragen naturgemäß keine einfachen Antworten.“

Politik zeigt dann im höchsten Grade Verantwortung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn sie einerseits realisierbare Antworten auf die Herausforderungen der Zeit findet, diese mit möglichst vielen Akteurinnen und Akteuren abstimmt und dann auch verlässlich umsetzt. Ich bin außerordentlich dankbar, dass die Landesregierung – Frau Ministerin Taubert hat hier eben vorgetragen – mit dem Kommissionsbericht „Zukunft Schule“, wie schon zitiert, eine ehrliche Analyse vorgelegt hat und jetzt mit dem Besoldungsgesetz auch die notwendigen Schritte geht, um diese Aufgaben tatsächlich abzudecken.

Mit dem heute im Landtag zum ersten Mal zu diskutierenden Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften nimmt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Bereich zur Nachwuchsgewinnung und Attraktivitätssteigerung im Lehrerberuf in Angriff und gibt die richtigen Antworten auf die Herausforderungen. Im Wesentlichen hat der Gesetzvorschlag zwei Schwerpunkte: Wie gelingt es, einerseits im Regelschulbereich die Attraktivität für dieses wichtige Lehramt zu steigern und so auch Schritte für ein zukünftiges Amt für alle Lehrämter zu gehen und andererseits die Anforderungen zur Rechtssicherung und zügigen Besetzung von Funktionsstellen, insbesondere Schulleiterstellen, zu gewährleisten?

Der Beruf einer Lehrerin – 78 Prozent der Lehrkräfte in Thüringen sind Frauen – und eines Lehrers ist einer der verantwortungsvollsten und forderndsten Berufe, die es auszufüllen gilt. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht einfache Wissens- und Kompetenzvermittler, sie sind Lebensbegleiter, müssen wahre Talente in der Gestaltung des Schulalltags sein, sind Meisterinnen der Selbstorganisation, sind Mediatoren und Mittler. Wie wäre es, den Reichtum

(Ministerin Taubert)

eines Landes einmal nicht in erster Linie daran zu messen, wie hoch die Produktivität ist oder wie viele Patente angemeldet wurden, sondern daran, wie viele junge Menschen sich für den Beruf einer Lehrerin oder eines Lehrers entscheiden und wie sich diese dann auch wertgeschätzt fühlen?

Wertschätzung wiederum ist nicht allein am Verdienst messbar, sondern zum Beispiel auch daran, in welchem baulichen Zustand sich die Schulen im Land befinden. Hier möchte ich auch noch mal daran erinnern, was es für eine große Kraftanstrengung und auch für eine große Aufgabe seitens der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist, was wir in Schulbauinvestitionen allein in dieser Legislatur veranlagen, und dass Wertschätzung natürlich auch daran gemessen werden kann, was der Dienstherr – also der Minister – gegenüber den Lehrkräften und ihren Vertretern dann auch darstellt. Hier in Thüringen sind wir diesbezüglich gut aufgestellt; erinnert sei hier nur an das Chaos mit drei CDU-Bildungsministern in Sachsen in einem Jahr. Natürlich wollen Lehrerinnen und Lehrer die Wertschätzung auch auf dem Konto wahrnehmen. Hier haben wir mit der Wiedereinführung der Verbeamtung allen, die die Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit gegeben, deutlich mehr Netto vom Brutto und später eine sichere Versorgung zu erhalten. Das war ein wichtiger erster Schritt, um die Fachlehrer in Thüringen auch tatsächlich zu binden.

Heute geht die Debatte darum, in Thüringen den Einstieg in die vollständige Angleichung der Bezahlung an die A 13 für alle zu ermöglichen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, welche diese Forderung bereits seit zehn Jahren vertritt, und der Thüringer Beamtenbund haben dies gegenüber der Landesregierung so auch gefordert. Begründet wird dies unter anderem mit den unterschiedslosen Tätigkeiten an den Thüringer Gemeinschaftsschulen, der nach neuem Recht unterschiedslosen ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung und der sich deutlich zuspitzenden Fachlehrersituation, nicht nur an den Regelschulen. Alles Argumente, denen ich mich eins zu eins anschließen kann. Diese Forderung ist also begründet, sie sollte natürlich auch finanzierbar sein.

Natürlich würden die Gewerkschaften und Verbände heute gern den ganzen Schritt hin zur A 13 im Regelschulbereich tun. Dafür haben wir als Linke vollstes Verständnis. Aber angesichts der anderen Herausforderungen, die ich heute schon kurz angerissen habe, ist es klug, die vorhandenen Ressourcen auch in zusätzliche Stellen, in ein Schulbudget und Schulbauinvestitionen zu lenken, wie wir das tun. Mit der hälftigen ruhegehaltsfähigen Zulage von der E 11/A 12 auf E 13/A 13 und damit einem ersten Schritt zu einer auf das Eingangsamt für die Gymnasiallehrkräfte angepassten Besoldung haben die Gewerkschaften und Verbände mit der Landesregierung einen wichtigen Schritt vereinbart, der für

alle jungen Menschen bei ihrer Entscheidung, welches Lehramt sie studieren wollen, so verstanden werden sollte, nämlich als Signal: Es lohnt sich, das Regelschullehramt tatsächlich zu studieren.

Darüber hinaus haben wir damit die bereits erläuterte Lücke zu schließen begonnen. Mit dieser Regelung erhalten, wenn wir den Gesetzentwurf hier im Landtag dann beschließen, 1.844 verbeamtete und 957 tarifbeschäftigte Regelschullehrer, also insgesamt 2.801 Beschäftigte, rückwirkend – Frau Ministerin ist schon darauf eingegangen – zum 1. Januar verbindlich monatlich 255,92 Euro mehr Gehalt bzw. Besoldung als Zulage. Dies kostet das Land Thüringen jährlich in etwa 9,4 Millionen Euro.

Wie in der Begründung zum Gesetz ausgeführt, wurde durch die Verwaltungsgerichte immer wieder die funktionslose Beförderung an den Schulen infrage gestellt. Da sich die Beförderungsämter in den Anforderungen nicht von den Eingangsämtern unterscheiden, sind die Funktionen der Beamten mit den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und einzelnen Ämtern zuzuordnen. Deswegen werden funktionslose Beförderungen nicht mehr vorgesehen und die Lehrämter werden einer Neubewertung zugeführt. Verschiedene Ämter werden einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten eine Amtszulage. Auch manchen speziellen Anforderungen an den Gymnasien und berufsbildenden Schulen werden neue Funktionsämter zugeordnet, Frau Ministerin ist darauf schon näher eingegangen.

Ein in den letzten Jahren immer dringender zu lösendes Problem ist die Besetzung von Schulleiterstellen. So müssen zur funktionsgerechten Besetzung der betreffenden verschiedenen Ämter in einigen Schularten verschieden große Schulen durchlaufen worden sein, die besoldungsrechtlich anders erfasst werden. So ist es zum Beispiel für eine Schulleiterstelle einer großen Grundschule Voraussetzung, die Ämter in den verschiedenen Schulen mit verschiedenen Schulgrößen an den Grundschulen vorher durchlaufen zu haben. Dies ist praktisch nicht umsetzbar.

Das neue Schulgesetz ermöglicht jetzt eine Sprungbeförderung, welche eine zügige und funktionsgerechte Besetzung der Schulleiterstellen möglich macht. So kann in den nächsten Jahren die dringend zu lösende Aufgabe der Wiederbesetzung der wichtigen Funktionsämter im Bildungsbereich geregelt werden. Meine Fraktion begrüßt dies ausdrücklich.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen sie mich noch zu einem Regelungsbereich kommen, der aus meiner Sicht durchaus noch spannend im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert und entschieden werden sollte. Ich spreche von einer möglichen Funktionsstelle eines Fachleiters/einer Fachleiterin an einem Studienseminar.

Die Fachleiter an den Studienseminaren sind unverzichtbar für die Zukunft des Thüringer Bildungssystems.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Hört, hört!)

Mit ihrem Wissen – da sind wir uns durchaus einig, Kollege Tischner –, mit ihrem Wissen und Engagement, welches durch Erfahrung und eine umfangreiche Qualifizierung geprägt wurde, bilden sie die Zukunft an den Thüringer Schulen heran. In den nächsten zehn Jahren geht circa jeder dritte Fachleiter/jede dritte Fachleiterin in den Ruhestand. Diese wichtige fordernde und zukunftsgestaltende Aufgabe lediglich mit einer Zulage zu versehen, sehen wir als Fraktion Die Linke kritisch und sehen hier auch weiteren Gesprächsbedarf mit Blick auf das Gesetz.

Mit dem Gesetzesvorschlag zur Lehrerbesoldung seitens der Landesregierung werden wichtige Baustellen im Schulbereich abgeräumt und ich danke der Landesregierung ausdrücklich für den Gesetzesvorschlag, der hier vorgelegt worden ist. Mit diesem Gesetz erhalten knapp 3.500 Thüringer Lehrerinnen und Lehrer eine bessere Besoldung bzw. eine Zulage; das ist jeder fünfte Lehrer im Freistaat.

Wir werden mit Überweisung des Gesetzesvorschlags federführend im Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend im Bildungsausschuss diesen Gesetzesvorschlag der Landesregierung zügig beraten, damit die Lehrerinnen und Lehrer die angekündigten Zulagen schnell erhalten.

Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Tischner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, Kollegen auf der Tribüne und am Livestream! Mal wieder ein schulpolitisches Thema hier im Landtag und eines, was durchaus sehr wichtige und weitreichende Folgen für unsere Bildungslandschaft haben wird!

Herr Wolf, ich hätte mir angesichts dessen, was die Finanzministerin gerade alles so an Wohltaten verkündet hat, etwas mehr Begeisterung in Ihrer Rede gewünscht. Aber Sie haben ja schon darauf hingewiesen, entscheidend ist das Detail bei diesem Gesetz. In dem Sinne möchte ich auch in meiner Rede auf ein paar Punkte eingehen.

Vielen Dank, Frau Finanzministerin, dass Sie noch mal sehr umfänglich auch beschrieben haben, was getan wird. Ich erkenne durchaus an, dass in vielen Punkten dieser Gesetzentwurf einen richtigen Schritt geht, einen längst notwendigen Schritt, und ein Dank dafür, dass das angegangen wird; das ist gut. Aber, wie gesagt, das Problem liegt im Detail, vor allem im bildungspolitischen Detail. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass auch der zuständige Bildungsminister anwesend ist. Leider ist dies nicht der Fall. Vielleicht bringt der eine oder andere ihm das mit. Selbst die Staatssekretärin ist nicht da, das ist etwas schade.

Meine Damen und Herren, das Thüringer Schulsystem gehört zu den leistungsstärksten und erfolgreichsten Schulsystemen in der Bundesrepublik. Diese Leistungsstärke hat aus unserer Sicht zwei Ursachen. Eine Ursache sind die richtigen Entscheidungen der vergangenen Landesregierungen mit Blick auf die Schulstrukturdebatten, nämlich dahin gehend, auf Schulstrukturdebatten und -reformen weitestgehend zu verzichten. Wie Schularten unter Druck geraten, sieht man spätestens mit der Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule, die erheblich zur Schwächung der Thüringer Regelschule beigetragen hat. Und eine weitere Ursache für ein leistungsfähiges Bildungssystem sind unsere Tausenden Kolleginnen und Kollegen an den Schulen. Sie leisten tagtäglich einen ausgezeichneten Job und sind wirklich die Stützen unseres Schulsystems. Schließlich fußen diese beiden Ursachen für ein erfolgreiches Bildungssystem aber auf der bildungspolitischen Grundposition, dass ein Bildungssystem vor allem Kontinuität und Verlässlichkeit auf der einen Seite sowie Wertschätzung und Hierarchien auf der anderen Seite zwingend benötigt. Nur wenn sich Bildungspolitik bescheiden zurückhält und der schulischen Basis, das heißt den Schulleitungen, den Lehrerkollegien genügend Raum für ihre Arbeit gibt, gewinnen wir an Schulqualität in unseren Schulen. Die Schulqualität ist also abhängig einerseits von einer umsichtigen und klugen Schulpolitik sowie von der Wertschätzung des Engagements der Kolleginnen und Kollegen. Die beiden bildungspolitischen Grundsätze sind allerdings aus unserer Sicht derzeit im Handeln der Landesregierung nicht konsequent zu erkennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren – schön, dass Herr Minister Holter jetzt da ist, es ist ein sehr wichtiger Punkt, den wir hier behandeln –, erlauben Sie mir kurz ein paar Bemerkungen, was wir diese Woche mit Blick auf das Thüringer Schulgesetz erlebt haben, denn auch das gehört ja mit hinein in das, was wir heute hier zum Besoldungsgesetz verhandeln.

Das vorgeschlagene Thüringer Schulgesetz stellt über 60 Prozent der einzelnen Schularten infrage. Sie wollen die Förderschulen ohne Schüler und sie

(Abg. Wolf)

konstruieren mit Kooperationsschulen Feigenblätter, die in der Praxis nie funktionieren werden.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Können Sie mal zum Thema sprechen!)

Frau Henfling, Sie kennen sich scheinbar in bildungspolitischen Sachen nicht aus, sonst würden Sie wissen, dass dieses Thema unmittelbar zu tun hat mit unserer Debatte hier.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie sprechen aber trotzdem nicht zum Thema!)

Ich kann Ihnen sagen, dass die Thüringerinnen und Thüringer, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern, die Schüler Ihre Pläne durchschauen und auch Ihr Handeln einmal mehr vor allem als einen Angriff gegen den ländlichen Raum empfinden. Wer so das Schulsystem in Unruhe versetzt, der braucht sich über sinkende Motivation bei Lehrern, Eltern, Schülern nicht zu wundern und da hilft eben auch das heutige Besoldungsgesetz nicht.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Unruhe und Demotivation befördert auch der heute hier im Landtag zu verhandelnde Gesetzentwurf. Dem Gesetzentwurf mangelt es an Praxiskenntnis, dem Gesetzentwurf mangelt es an Perspektiven für engagierte Lehrer und der Gesetzentwurf verstärkt einmal mehr den Bildungsföderalismus in Deutschland.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Ihre Einleitung passt nicht zu dem, was Sie er- zählen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Novelle des Thüringer Besoldungsgesetzes geht die rot-rot-grüne Landesregierung einen bundesweit seinesgleichen suchenden Sonderweg. Es ist scheinheilig, wenn in Reden und Beschlüssen hier im Landtag der Bildungsföderalismus beklagt wird, dass Kooperationsverbot aufgehoben werden soll und dann ein Besoldungsgesetz vorgelegt wird, das diesen Föderalismus einmal mehr verstärkt. Zukünftig sollen Regelschullehrer mit dem Amt Regelschullehrer in der Besoldungsgruppe A 12 rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine höhere Besoldung A 12plus erhalten. Damit erhalten Regelschullehrer künftig zusätzlich zur A 12 eine hohe gehaltsfähige Zulage in Höhe von 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen der Besoldungsgruppe A 12 und der Besoldungsgruppe A 13. Laut Landesregierung stellt das die erste Stufe hinsichtlich der geplanten Anhebung der Regelschullehrerbesoldung auf A 13 dar, Frau Finanzministerin hat es ausgeführt. Diese Verbesserung der Bezahlung für Regelschullehrer ist grundsätzlich zu begrüßen. Alle an Thüringen angrenzenden Bundesländer mit