Protocol of the Session on May 24, 2018

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich will hier auch nicht das, was alle meine Vorredner eigentlich betont haben, wiederholen, wie wichtig Handwerk und eine gute Entwicklung und in diesem Kontext natürlich auch die Ausbildung von Meistern und die Möglichkeit, dann einen Betrieb zu eröffnen und zu führen, sind. Das ist selbstverständlich eine der zentralen Fragen wirtschaftlicher Entwicklung in Thüringen, wenn nicht sogar, wenn man die Kooperationsbeziehungen betrachtet, die wichtigste Frage wirtschaftlicher Entwicklung hier in Thüringen. Aber auch ich will noch mal an einigen Punkten deutlich machen, dass Ihr Antrag, meine Damen und Herren, dazu keinen Beitrag leistet.

Erstens, weil er im Grunde genommen ignoriert – auch das ist von Vorrednern schon genannt worden –, dass es seit Längerem auf den verschiedensten Ebenen Anstrengungen zur Verbesserung der finanziellen Bedingungen für eine Meisterausbildung gibt. Die gibt es erst mal hier bei uns im Land. Die Landesregierung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, das betrifft übrigens auch, Ausgründungen lukrativer zu machen, die Gründerinnenprämie, was gerade Unternehmen und daher auch Meister betrifft, möchte ich nennen, die Förderung speziell von innovativen Gründungen, die Stärkung der Gründerzentren an den Hochschulen und – auch wenn wir da, was die Art und Weise betrifft, nicht ganz mit der CDU konform gehen – letztens auch die Form der Meisterprämie, wie wir sie hier als einen Anreiz für die Meisterausbildung haben. Wir haben umfassende Beratungsstrukturen entwickelt, auf das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum möchte ich hier bloß hinweisen.

Dann komme ich zum Bund. Erstens kann ich bekräftigen, was Kollege Wirkner hier gesagt hat. Natürlich sieht auch der Koalitionsvertrag auf der Bundesebene eine Weiterentwicklung und Besserung dieser angesprochenen Probleme vor. Das kann man nachlesen, ich zumindest kann das hier bestätigen. Wir haben natürlich mit dem Meister-BAföG im Jahr 2016 schon – was weiterentwickelt wurde zu diesem Aufstiegs-BAföG – einen umfassenden Ausbau der Förderleistung, bestehend aus einem Zuschuss, einem Darlehen. Eine erfolgreiche Prüfung und Ausgründung führt dann größtenteils dazu, dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Das haben meine Vorredner hier auch schon genannt. Also, ich frage mal: Ignorieren Sie das alles einfach

so? Offensichtlich doch. Dann muss es ja andere Gründe für so einen Gesetzentwurf, der uns hier präsentiert wird, geben. Da will ich auf einige Dinge doch noch mal eingehen. Sie versprechen in Ihrem Titel eine kostenfreie Meisterausbildung. Sie können das aber, wenn man Ihren Text genau liest, dann überhaupt nicht halten. Abgekupfert beim Aufstiegs-BAföG soll es ein Darlehen geben, welches nur dann nicht zurückgezahlt werden muss, wenn diese Kriterien, die meine Vorredner hier auch schon genannt haben, sozusagen alle eingehalten werden. Ich will sie nicht alle wiederholen, aber damit sind diese Förderkriterien so komplex und so bürokratisch, dass das überhaupt nicht im Sinne einer besseren Finanzierung des Meisterstudiums ist, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im Gegenteil: Da wird gerade das wieder zelebriert bis ins Kleinste, was Sie sonst immer kritisieren, nämlich eine letzten Endes überbordende Bürokratie. Dass sich das dann alles auch noch in der Nichtberücksichtigung der Bundesmöglichkeiten vollziehen und zu Irrungen und Wirrungen denn etwa zu Klarheit für eine bessere Förderung des Meisterstudiums führen würde, das liegt ja wohl auf der Hand.

Ich muss aber auch mal landespolitisch sagen: Weil es in unserem föderalen System verschiedene politische Ebenen gibt, ist natürlich auch klar, dass man deren Möglichkeiten, wo immer möglich, miteinander verbinden muss. Was Ihr Antrag sagt, das heißt natürlich auch, Sie bürden dem Landeshaushalt in Thüringen unnötige Kosten auf, weil die bestehende Förderung des Bundes und das Aufstiegs-BAföG einfach ignoriert werden. In dem Zusammenhang muss ich ganz deutlich sagen, das hat mit solider Haushaltsführung nichts zu tun, weil Sie hier Gelder einsetzen wollen, die wir an anderer Stelle gut ausgeben können, weil es eben auch die Förderung des Bundes gibt. Da frage ich Sie mal ganz einfach: Ist das verantwortungsvoller Umgang mit den Steuermitteln der Thüringerinnen und Thüringer? Ich würde ganz klar sagen: Nein!

Schon erwähnt habe ich, dass der Anspruch auf Ihre Förderung nur denjenigen zustehen soll, die ausschließlich fünf Jahre in Thüringen bleiben – und so weiter. Ich will auch das nicht alles noch einmal wiederholen. Es ist hier auch schon von meinen Vorrednern deutlich gemacht worden, dass Ihr Gesetzentwurf offensichtlich mit der Verfassung kollidiert. Ich will noch mal einen anderen Artikel des Grundgesetzes hier erwähnen, der heißt: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Das schließt übrigens auch ein, an welchem Ort ich ein Unternehmen führe oder wo ich mir meinen Arbeitsplatz suche. Durch finanzielle Verbindlichkeiten wollen

Sie zumindest dieses Grundrecht indirekt einschränken, meine Damen und Herren. Ja, dann müssen Sie Ihren Text anders formulieren, Herr Höcke. Das ist bei Ihnen genau so zu lesen, tut mir leid. Deshalb können wir dem natürlich nicht zustimmen.

Dann haben wir hier schon die Frage diskutiert, dass nur Deutsche in den Genuss dieser von Ihnen vorgesehenen Regelung kommen sollen. Da muss ich mal ganz deutlich sagen – auch das ist hier schon erörtert worden –: Das wird der Situation natürlich nicht nur aus solidarischen und humanitären Gründen, sondern auch aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen in unserem Land überhaupt nicht gerecht. Wir diskutieren da tagein, tagaus, dass uns eine genügende Anzahl insbesondere auch an jüngeren Menschen in der Ausbildung fehlt. Das ist hier auch schon gesagt worden. Da muss ich Ihnen mal sagen, meine Damen und Herren von der AfD: Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender, wenn ich es richtig gelesen habe, jetzt die große Frage dieser Zeit aufruft, ist man für oder ist man gegen Deutschland – also Ihr Gesetzentwurf ist nicht für Deutschland, der ist in diesem Sinne gegen Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da müssen Sie sich schon anderer Dinge befleißigen, wenn Sie uns solche Vorschläge hier machen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie natürlich auch wieder die Frage des Gegeneinanderstellens unserer dualen Ausbildung und des Studierens, der studentischen Ausbildung, Studium usw. hier anbringen, das halte ich auch für eine völlig falsche Betrachtungsweise in diesem Zusammenhang. Ja, ich will das nicht bestreiten, es gibt einen Trend zur Akademisierung und zur Überakademisierung, will ich mal sagen, der auch mir und uns durchaus Sorge bereitet und wo man auch darüber debattieren muss. Es ist eben oftmals im Leben so, dass sich herausstellt, dass für den einen oder die andere eine ordentliche duale Ausbildung zum Beispiel dann auch mit den Aufstiegsmöglichkeiten bis zum Meister von Anfang an besser gewesen wäre, als dass man den Studienweg eingeschlagen hat. Das sagt ganz einfach die Erkenntnis, die wir alle miteinander oft haben. Aber es kann doch nun nicht darum gehen – aber das ist für Sie ja wieder typisch – das Studium und die duale Ausbildung und die weitere Qualifizierung dann eigens einfach so gegeneinander als gegensätzliche Dinge zu stellen, sondern wir müssen natürlich dafür sorgen, dass beides im ansprechenden Maße von der Gesellschaft gefördert wird. Deshalb ist es zum Beispiel auch völlig richtig, dass wir in unserem Hochschulgesetz, was wir vor Kurzem beraten haben, zum Beispiel für eine größere Durchlässigkeit zwi

schen diesen beiden Bereichen sorgen wollen. Das ist das, was eigentlich wichtig ist an dieser Stelle, und nicht die Gegenübersetzung „entweder – oder“ und die einen gegen die anderen ausspielen zu wollen.

Einige Punkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie ja ganz aus. Auch hier haben Vorredner schon Punkte aufgemacht. Ich will nur mal sagen: Eines der Probleme, was wir einfach konstatieren müssen in vielen Bereichen in der dualen Ausbildung, aber insbesondere dann auch zum Beispiel bei der Meisterqualifizierung, ist, dass wir nach wie vor zu wenige Frauen dort vorfinden. Gesellschaft und Politik müssen sich darüber Gedanken machen, wie das verändert werden kann, im Übrigen auch deshalb, weil gerade junge Frauen oft über sehr gute Ausbildungsvoraussetzungen verfügen, auch in den Unternehmen, wo sie tätig sind, und wir natürlich dafür Sorge tragen müssen, dass auch sie besser in die Lage versetzt werden können, sich zum Beispiel zum Meister zu qualifizieren und dann ein Unternehmen auch zu gründen und zu führen oder fortzusetzen, was ja eine genauso wichtige Frage heute ist. Aber das kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor. Ich weiß nicht, ob das Ihrem Bild von Gesellschaft geschuldet ist, dass sich Frauen doch mehr im häuslichen Bereich aufzuhalten haben. Auf alle Fälle zeigt das, dass Sie bei den wahren Problemen, die im Zusammenhang mit dem Thema stehen, weder auf der Höhe der Entscheidungen, die es dafür in vielen Bereichen gibt, stehen, noch, dass Sie die wirklichen Probleme kennen und aufgreifen. Insofern sage ich: Ihr Gesetzentwurf ist inhaltlich wirklich hohl. Der wird diese Probleme in keiner Weise auch nur ansatzweise vernünftig lösen können. Finanztechnisch ist er zumindest fragwürdig und verfassungsrechtlich ist er aus meiner Sicht erheblich bedenklich. Er ist im Übrigen auch – ich habe das hier ja noch mal dargestellt, wie die gesellschaftliche, gesetzliche und politische Situation ist – völlig überflüssig. Aber auch aus den drei von mir ansonsten genannten Gründen können wir natürlich einem solchen Gesetzentwurf in keiner Weise zustimmen, meine Damen und Herren. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Rietschel das Wort.

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, die Gäste haben sich verflüchtigt. Gegenüber dem Jahr 2007 hat sich die Anzahl der bestandenen Meisterprüfungen im Freistaat von 558 auf 405 im Jahr 2017 signifikant verringert. Was die Anzahl der eingetrage

(Abg. Hausold)

nen Thüringer Betriebe anbelangt, ist diese von 31.272 im Jahr 2014 auf 30.160 im Jahr 2017 zurückgegangen. Da in diesem Hause gern mit Prozenten gespielt wird, sage ich, das ist ein Rückgang von 3,6 Prozent. Ein Generationenwechsel steht an und für viele Betriebe ist die Nachfolge ungeregelt. Jene drei Feststellungen lassen bereits erahnen, dass es mit dem Thüringer Handwerk nicht zum Besten gestellt ist. Da ist von politischer Seite zu erwarten, dass Maßnahmen ergriffen werden, welche die angezeigte regressive Entwicklung nicht nur stoppen, sondern diese umzukehren ermöglichen.

Genau zu diesem Zweck hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, welcher erstmals die kostenfreie Meisterausbildung im Freistaat Thüringen ermöglichen soll. Hier geht es um eine Regelung für Thüringen und nicht um eine Kopie oder Adaption des Meister-BAföG. Dieses AufstockungsBAföG, was angesprochen wurde, ist nur erst mal ein Entwurf im Koalitionsvertrag. Es steht überhaupt noch nicht zur Debatte. Lassen Sie mich Ihnen im Fortgang dieser Ausführungen nunmehr die Details dieses Gesetzentwurfs nahebringen.

Die Kosten pro Meisterschüler werden im Schnitt zwischen 14.000 und 16.000 Euro veranschlagt. Unter der optimistischen Annahme von zu erwartenden 550 jährlichen Absolventen an Thüringer Meisterschulen ergibt sich hieraus ein Förderbedarf von circa – sagen wir mal – 8 oder sicherheitshalber 10 Millionen Euro pro Jahr. Für Meisterschüler in Berufen, die nur in Vollzeit arbeiten können, zum Beispiel in zentralen Ausbildungsstätten – solche Berufe gibt es – belaufen sich diese Ausbildungskosten auf circa 40.000 Euro, weil ja die Lebensunterhaltungskosten dazu kommen. Für diese ist unser Modell trotzdem eine große Hilfe. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf können deutsche Staatsbürger gefördert werden, die in Thüringen bereits als Handwerker beschäftigt sind und eine Meisterausbildung in Thüringen beginnen, oder außerhalb Thüringens in Bälde den Meistertitel erwerben werden und ein verbindliches Angebot zu einer unbefristeten Beschäftigung als angestellter Meister im Freistaat vorweisen können. Ich betone noch mal, um auf die Spitzen der Vorredner einzugehen, dass hier keine Deutschklüngelei vorliegt, sondern dass es hier um Thüringen geht.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann Ihnen sagen, aus meiner Erfahrung in einem Arbeitgeberverband, der Tarifpartner war, dass in den westlichen Bundesländern viele Ausländer der Ethnie nach deutsche Staatsbürger sind, Jugoslawen, Italiener, Spanier, die einen Meistertitel haben, ein Meisterstudium absolviert haben. Aber unter den gegenwärtigen Bedingungen …

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie wollen sie gar nicht erst zulassen!)

Für Thüringen, Herr Müller, sehe ich jetzt folgendes Problem: Was nützt uns das, wenn wir einen aus Osteuropa, Bulgarien oder Rumänien fördern, der vielleicht zwei, drei Jahre hier ist, verschwindet oder selbst, wenn er es besteht, dann mit seinen Subkolonnen irgendwo auf den Baustellen durch Deutschland tingelt? Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten, was für Razzien sich gerade in Ballungsgebieten in den westlichen Bundesländern abspielen mit Schwarzarbeit und Subunternehmertum, was illegal ist.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … die die größten Baupleiten …!)

Bitte, ich möchte nicht wissen, wie Ihre Windräder manchmal gebaut werden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist der Kapitalismus! Den wollen Sie doch!)

Diesen potenziellen Meisterschülern aus diesem Personenkreis werden auf Antrag zu Beginn der Meisterausbildung die gesamten Kosten – Herr Kuschel, bitte etwas mehr Disziplin –

(Heiterkeit DIE LINKE)

als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt und ihnen damit Planungssicherheit gegeben. Das gibt die KfW auch mit ihrem BAföG. Wie gesagt, wenn Unvorhergesehenes passiert, ist es dann meist nicht ganz einfach. Damit unterscheidet sich unser Entwurf vom viel gepriesenen Meisterbonus, der auch wieder zur Sprache kam, der lediglich nach erfolgreichem Abschluss eine Prämie von 1.000 Euro beinhaltet. Wann braucht aber ein Meisterschüler das Geld? Mittendrin oder am Ende? Mit unserem Modell schaffen wir, dass der Meisterschüler nicht in eine Abhängigkeit von der KfW oder eines sogenannten Aufstiegs-BAföG kommt, was, ich betone es nochmal, erst in Planung der neuen Bundesregierung ist.

Noch eine kleine Anmerkung: Wir hatten es vorhin von den Akademikern, die eventuell zurück in den Beruf wollen usw. – für die Akademiker gilt dieses Aufstiegs-BAföG nicht. Erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung der Meisterschule innerhalb von drei Jahren die Gründung oder Übernahme eines Thüringer Handwerksbetriebs und wird dieser mindestens fünf Jahre lang geführt, dann wird das gewährte Darlehen vollständig erlassen. Das gilt ebenso für den Fall eines außerhalb Thüringens erworbenen Meistertitels, dessen Träger innerhalb eines halben Jahres nach seiner Meisterprüfung als angestellter Meister für fünf Jahre in einem Thüringer Handwerksbetrieb tätig sein wird. Zwecks Minimierung der beim Einsatz von Förderinstrumenten

stets zu beobachtenden missbräuchlichen Anwendung sieht der Gesetzentwurf meiner Fraktion weiter vor, dass im Fall der Nichterfüllung der Ihnen soeben vorgestellten Bedingungen das gewährte Darlehen innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Feststellung ihrer Nichterfüllung vollständig zurückzuzahlen ist. Die zugehörigen Modalitäten werden natürlich durch eine Rechtsverordnung geregelt.

Wie Sie aus diesen Ausführungen bereits unschwer erkennen können, sind die Bedingungen für Anspruchsberechtigte des Förderinstruments so ausgelegt, dass diese den Zuzug qualifizierter Handwerker aus anderen deutschen Bundesländern nach Thüringen – ich betone noch mal: nach Thüringen – zur Absolvierung eines Meisterlehrgangs fördern und ihre künftige Verwurzelung unterstützen.

(Beifall AfD)

Generell wird so ein Anreiz für Thüringer Handwerker geschaffen, sich vor Ort zum Meister weiterzuqualifizieren und durch Neugründung, Übernahme eines Thüringer Handwerksbetriebs aus Altersgründen oder als angestellter Meister in Thüringen das hiesige Handwerk und damit die Thüringer Wirtschaft nachdrücklich zu fördern. Bei Einnahme einer übergeordneten Perspektive trägt der Gesetzentwurf meiner Fraktion zusätzlich dazu bei, dass die beobachtete Gerechtigkeitslücke zwischen akademischen und beruflichen Bildungsangeboten verringert wird. Zur Erinnerung: 2017 hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein millionenschweres Programm zur Eingliederung von Studienabbrechern aufgelegt, um diese in einen handwerklichen Beruf zurückzuführen. Schade um dieses Stück Lebenszeit der Umworbenen! Hier sind wir wieder bei diesem sogenannten Bildungswahn und bei den Grundlagen für einen ordentlichen Aufstieg zum dualen System hin zum Meister, zur Betriebsführung. Wenn nämlich die Bedingungen in der Schule nicht stimmen, nützt eine duale Ausbildung auch nichts, das wurde vorhin richtig dargelegt.

(Beifall AfD)

Das haben die Zahlen der abgebrochenen Lehrverhältnisse schon bewiesen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Genau!)

Wenn das schon mal nicht stimmt, dann brauchen wir uns nachher nicht zu wundern. Und wenn der Gymnasialwahn noch weiter anhält, dann liegen da meiner Meinung nach die Ursachen für eine Geringschätzung des Handwerks.

Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass die amtierende Landesregierung einen inhaltlich analogen Gesetzentwurf zur Förderung der Thüringer Meisterausbildung in das Plenum eingebracht hätte. Genügend Zeit stand Ihnen ja hier seit Beginn der Le

gislaturperiode zur Verfügung. Zumindest lassen die Verlautbarungen des gegenwärtigen Ministerpräsidenten im Rahmen der Meisterfeier der Handwerkskammer Erfurt im Jahr 2016 diese Erwartungshaltung zu. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, darf ich zitieren: „Mit dem Tag der Meisterfreisprechung ist der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft gelegt. Thüringen braucht Menschen, die ihre Ideen und ihr Geschick einbringen und die zupacken können. Ich habe großen Respekt vor den jungen Meisterinnen und Meistern, die bereit sind, sich dem Wettbewerb zu stellen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und diesen Schritt als Chance begreifen, eigene Ideen zu verwirklichen und Vorbild für andere zu sein. Dabei gilt mein besonderer Dank den Lehrmeistern und Ausbildern sowie der Handwerkskammer Erfurt, die die angehenden Meisterinnen und Meister auf ihrem beruflichen Werdegang unterstützt und begleitet haben.“ Dieser Hymne auf den Meister im Thüringer Handwerk sind leider keine Taten der Landesregierung, der Vertreter der Regierungsparteien in diesem Hohen Hause gefolgt, welche die Situation des Thüringer Handwerks erkennbar verbessert hätten.

(Beifall AfD)

Zur Erinnerung: Unter einer rot-grünen Bundesregierung unter Duldung der Christdemokraten wurden 2004 53 Handwerksberufe von der Meisterpflicht entbunden, unter dem Vorwand, dass das Existenzgründen die Arbeitslosigkeit senkt und Sicherheit schafft. Hier sehen wir die Wertschätzung der damaligen Regierung und der Parteien des Handwerks. Die Auswirkungen sind bis heute nicht zu übersehen.

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Sie haben nunmehr Gelegenheit, Ihre Zustimmung zur Überweisung des von der Fraktion Alternative für Deutschland eingebrachten Thüringer Gesetzentwurfs zur kostenfreien Meisterausbildung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zu erteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Doch!)