Protocol of the Session on April 27, 2018

Das ist nämlich nicht die Kompetenz der Gleichstellungsbeauftragten.

Und dann noch mal zum Dritten, weil mich das auch schon wieder, ehrlich gesagt, aufregt: die Frage der demokratischen Mitbestimmung an die Frage der Expertise zu binden. Ich spitze es jetzt mal bewusst zu, mit der Argumentation, die hier immer wieder gebracht wird: Professorinnen haben aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung sicherlich eine hohe Expertise

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich meinte nicht das Verfassungsgericht, ich meinte in der Verfassung!)

ja, ich komme ja auch noch dazu – und deswegen haben wir auch gesagt, wir orientieren uns in dem Punkt, was unmittelbar Forschung und Lehre betrifft, auch an der Rechtsprechung. Da wird der Expertise gar kein Abbruch getan. Aber mit der Argumentation, die immer wieder herangeführt wird, die Frage der demokratischen Beteiligung auf Au

genhöhe und der gleichberechtigten Stimmabgabe wäre zwingend an die Expertise zu binden: Dann müssten wir jetzt auch zukünftig darüber diskutieren, ob jetzt ein – ich sage mal – 80-Jähriger mehr Stimmen bei einer Kommunalwahl haben soll als ein 16-Jähriger, weil er vermeintlich mehr Lebenserfahrung hat, oder ob jemand, der seit zehn Jahren in einer Kommune lebt, am Ende mehr Stimmen haben soll als die Person, die vielleicht ein Jahr dort lebt.

Ja, ich lasse sie zu.

Bitte, Herr Prof. Dr. Voigt.

Herr Schaft, stimmen Sie mit mir darin überein, dass es einen Unterschied macht, ob ich als Bürger gleiche Rechte in einem demokratischen Wahlverfahren habe oder ob aus einer Mitgliedschaft an einer Körperschaft, der man für eine bestimmte Zeit freiwillig zugetreten ist, unterschiedliche Rechte und Pflichten hervorgehen?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja klar macht das einen Unterschied! Aber was wol- len Sie denn damit sagen?)

Das sind ja unterschiedliche Punkte in unserer Auffassung darüber, was Mitwirkung/Mitbestimmung bedeutet. Wir sind der Meinung, dass unabhängig von der Statusgruppe und unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit auch in der Hochschule nach Möglichkeit im Sinne der Verfassungsrechtsprechung, was eben unmittelbar Forschung und Lehre betrifft, in den restlichen Fragen durchaus gleichermaßen entschieden werden kann. Und da ist dann, glaube ich, einfach auch der Dissens.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind die Punkte, die ich hier einfach nur noch mal klarstellen will. Dann will ich zum Schluss, weil jetzt auch mehrfach das Verfahren der Dialogprozesse an der einen oder anderen Stelle in verschiedenster Art und Weise diffamiert wurde, noch mal die Möglichkeit hier nutzen, mich noch mal im Namen meiner Fraktion, sicherlich auch im Namen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, in aller Form bei denen zu bedanken, die diesen Dialogprozess gemeinsam im Ministerium, im Haus, aber auch an den Hochschulen möglich gemacht, sich beteiligt und auch dafür gesorgt haben, dass wir jetzt diesen Gesetzentwurf hier liegen haben, bei den 700 Vertreterinnen und Vertretern an den Hochschulen, die teilgenommen haben, dem Mitarbeiterstab im Ministerium sowie den Kolleginnen und Kollegen, die hier dabei waren. Das ist ein langer Prozess gewe

sen, er hat viel Arbeit gekostet, und den hier so abzukanzeln, das finde ich doch dann tatsächlich ein bisschen schwach, deswegen da noch mal mein herzlicher Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich Herrn Minister Tiefensee das Wort gebe. Bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler oben auf den Bänken, liebe Zuschauer am Livestream, mit der heutigen Beratung schließen wir einen langen, sehr intensiven und konstruktiven Diskussionsprozess ab. Ich schließe nahtlos an das an, was Herr Schaft am Ende gesagt hat. Gestatten Sie mir als einem, der das in der Exekutive von Anfang an mit vorangetrieben hat, der ganz besonderen Wert darauf gelegt hat, dass wir neben den regulären Anhörungen zwischen den Kabinettsbefassungen und zwischen den Landtagsbefassungen einen sehr transparenten, offenen und nachvollziehbaren Prozess auflegten, dass ich am Anfang all denjenigen ganz herzlich danke, die sich da mit beteiligt haben. Es sind diejenigen angesprochen worden, die in den Dialogforen saßen, wir haben danach Expertenrunden einberufen, auch das hat Zeit gekostet. Schließlich haben Sie sich damit beschäftigt, insbesondere die hochschulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, ganz herzlichen Dank. Ich fand, das war eine sehr fruchtbare Arbeit. Wenn man so etwas im politischen Leben erlebt, dann erfüllt einen das mit Genugtuung. Ganz herzlichen Dank an diejenigen, die mitgemacht haben, die sich auf den hochschulpolitischen Dialog eingelassen haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gestatten Sie mir, dass ich auch mal so ein bisschen in den Maschinenraum reinschauen lasse. Mein Staatssekretär Hoppe ist jetzt gerade in Wissenschaftsdingen in Berlin unterwegs, sonst säße er hier. Ihm sei herzlich zu danken. Und dann haben wir die ganze Phalanx: lieber Herr Gemmeke, Herr Ziesenis, Frau Dr. Kandler, Herr Dr. Gentsch und alle, die da im Hintergrund sind. Das sind die Menschen, die wirklich Tag und Nacht gearbeitet haben, um das, was sich viele ausgedacht haben, in Gesetzestexte zu gießen, aber auch diese Foren, diese Beteiligungsformen zu organisieren. Ich bedanke mich sehr bei Ihnen, vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt haben wir zwei Gesetzentwürfe auf dem Tisch liegen. Ich will zunächst etwas zum Dialogprozess in der Bewertung dieser beiden Entwürfe sagen, um dann an dieser oder jener Stelle noch mal auf den Inhalt einzugehen.

Ich habe es bereits angesprochen, wir haben sehr transparent alle – man sagt neudeutsch – Stakeholder, aber auch die Öffentlichkeit einbezogen. Jetzt hören wir von Prof. Voigt zunächst mal ein Lob: Habt ihr gut gemacht, aber ihr habt nicht auf alle gehört, sondern nur auf eine ganz bestimmte Gruppe. Lieber Prof. Voigt, es zieht sich durch alle Ihre Reden durch, dass Sie immer wieder nur auf eine Gruppe schauen, wenn es darum geht, Lehre, Forschung, Transferleistung und die Ausstrahlung von Hochschulen in die Gesellschaft zu bewerten. Das mache ich auch an Folgendem fest: Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der – und ich wünsche, dass die Presse da mehr darauf achtet – das blanke Armutszeugnis ist. Wie man einen solchen Gesetzentwurf vorlegen kann, um damit zu unterstreichen, so soll sich die Hochschullandschaft in Thüringen weiterentwickeln, das sind die Antworten auf die modernen Herausforderungen, da kann ich nur sagen: Da ist nichts, was interessant ist.

Und das Zweite, Herr Prof. Voigt, sagen Sie mir doch mal bitte: Was haben Sie eigentlich von der Einbringung Ihres Gesetzestextes bis heute aus den Anhörungen gelernt?

(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Offensicht- lich mehr als Sie!)

Haben Sie irgendetwas von irgendeiner Statusgruppe in Ihren Entwurf aufgenommen? Null. Einen einzigen Artikel haben Sie geändert – sonst nichts weiter.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wollen den Regierungsfraktionen, Sie wollen dem Ministerium erzählen, Sie verstünden etwas von der Auswertung von Anhörungen? Nein. Sie haben Ihren Gesetzentwurf, Ihren schmalen Gesetzentwurf vorgelegt, und das war es. Mehr Arbeit haben Sie sich nicht gemacht, sondern kritisieren nur den Prozess, den wir auf den Weg gebracht haben.

Also halten wir fest: Wir haben im Dialogverfahren ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Jetzt – weil wir auch die Schülerschaft oben sitzen haben, die überhaupt nicht so richtig weiß, worum es hier geht – geht es hier darum, dass wir einen Gesetzentwurf/ein Gesetz vorlegen, das von der Opposition in einem zentralen Punkt kritisiert wird. Der zentrale Punkt ist: Dieses Gesetz würde die Wettbewerbsfähigkeit

(Abg. Schaft)

der Hochschulen Thüringens gegenüber anderen deutschen und internationalen Hochschulen gefährden oder ad absurdum führen. Das ist der zentrale Vorwurf, der immer wieder kommt. Der macht sich zum Beispiel daran fest, dass wir in § 35, dort, wo es um den Senat geht, mittlerweile eine Parität einführen wollen, eine Parität, die für die Angelegenheiten gilt, die nicht mit Forschung und Lehre zusammenhängen. Das ist der zentrale Vorwurf. Und an dem müssen wir uns abarbeiten.

Der erste Punkt ist, lieber Herr Prof. Voigt, ich habe mal nachgeschaut, was in der letzten Zeit für Gesetzentwürfe von der CDU gekommen sind und bin auf die Drucksache 6/2283 vom 15.06.2016 gestoßen. Da legt die CDU einen Gesetzentwurf vor mit dem Titel „Einführung von fakultativen Referenden“. Können Sie mir mal erklären, wenn die CDU-Fraktion der Bürgerschaft einräumen möchte, innerhalb von 100 Tagen Gesetze, die Sie demokratisch beschlossen haben, außer Kraft zu setzen, wenn dieser Gedankenansatz trägt: Inwiefern können Sie nicht mitgehen, dass in einer Hochschule alle Statusgruppen in entscheidenden Fragen mitbestimmen? Das ist widersinnig. Entweder wollen wir Demokratie, entweder wollen wir Mitbestimmung derjenigen, die etwas zu sagen haben, oder wir lassen es.

Das Zweite: Interessant ist, dass in Ihrem Gesetzentwurf – vielleicht das Einzige, was interessant ist – die Parität im Universitätsklinikum eingeführt wird. Ja, wieso denn das? Weil das Verfassungsgericht uns diese Vorlage ins Stammbuch geschrieben hat, führen wir das im Universitätsklinikum ein, wo jetzt offensichtlich auch die Wettbewerbsfähigkeit der Kliniken international zurückfallen wird. Auch das ist paradox.

Dann sagen Sie, die Wettbewerbsfähigkeit wird durch die Verlängerung der Verfahren geschmälert bzw. infrage gestellt. Es ist mehrfach angesprochen worden, dieses wunderschöne Interview unseres Präsidenten der Landesrektorenkonferenz, Prof. Scharff, in Ihrer Fraktionsschrift vom Februar, die sich „DruckSache“ nennt. Er wird danach gefragt: Was verlängert sich denn? Wo ist die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet? Sie können sicher sein, ich habe hinterher ausführlich mit ihm gesprochen; über das Ergebnis unterhalten wir uns, denn ich habe ihn jetzt nicht hier und möchte da nicht an seiner statt reden. Das Einzige, was ihm einfällt, und das Einzige, was Ihnen einfällt zu dieser Frage, ist, dass sich die Berufungsverfahren für Professoren verlängern, und das schmälert die Wettbewerbsfähigkeit. Aber nun ist es dummerweise so – Kollege Schaft hat darauf hingewiesen –, dass das Einzige, was wir geändert haben, die Frage der Gleichstellungsbeauftragten ist. Da frage ich mich: Ist die im Berufungsverfahren früher nicht aufgetreten, hat die nicht darauf geachtet?

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!)

Außerdem übersehen Sie den § 26, der regelt die Zusammenarbeit. In dem steht drin, dass Sie die Verfahren verkürzen können, wenn es nötig ist. Also die durchschnittlichen zwei Jahre können Sie in jedem Fall verkürzen. Darüber hinaus verkürzen wir das Verfahren, weil nämlich nicht mehr der Minister die Professoren ernennt, sondern die Universität, die Hochschule. Wenn das also der einzige Punkt ist, an dem Sie festmachen, dass die Wettbewerbsfähigkeit Schaden nimmt, dann ist das ziemlich dünn.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns noch einmal auf die anderen Punkte schauen, die Sie ins Feld geführt haben. Das eine: Demokratie an der Hochschule heißt auch Einrichtung von Studienkommissionen. Studienkommissionen sind für uns wichtig, weil sie die Lehre mit der Professorenschaft unter die Lupe nimmt, im Vorhinein darüber diskutiert, wie Lehre gestaltet werden soll, weil es nämlich ein Prozess ist, der quasi iterativ zwischen Professorenschaft und Studentenschaft zu erledigen ist.

Jetzt kommen wir wieder zu den berühmten Pappkameraden. Der liebe Prof. Voigt stellt sich hierhin und sagt: Die Studienkommission – Sie haben sie „Studiengangskommission“ genannt –, die Studienkommission würde beschließen, wie die Studiengänge sind. Falsch!

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die „Inhalte“ habe ich gesagt!)

In § 41 steht leider nur drin, dass sie Empfehlungen abgeben. Auch bei den Inhalten geben sie Empfehlungen ab, lieber Herr Prof. Voigt!

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie müssen mal die Praxis im Auge behalten!)

Und deshalb: Nicht irgendetwas erzählen, um es dann zu kritisieren, etwas erfinden, um es zu kritisieren, sondern bleiben Sie bei der Wahrheit!

Wir stärken die Hochschulen, indem wir Studienkommissionen einrichten, indem wir Gute Arbeit ermöglichen, zum Beispiel durch die Qualifizierungsvereinbarungen. Qualifizierungsvereinbarungen sind ein Novum, sind eine ganz moderne Form, damit zum Beispiel die Doktoranden genau wissen, in welchem zeitlichen Ablauf geschieht mit ihren Doktorvätern, Doktormüttern etwas; sie können nicht mehr ausgenutzt werden oder sehen den Professor, den sie dringend brauchen, nicht mehr. Alles das sind Formen, um die Lehre voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Hochschulen zu verbessern, meine Damen und Herren. Ich denke, da sind wir auf sehr, sehr gutem Weg!

Ich greife andere Punkte heraus, die wichtig sind. Das eine ist: Wie regeln wir die Bauangelegenhei

(Minister Tiefensee)

ten? Das ist ein vorbildlicher Ansatz – und ich darf der Kollegin aus dem TMIL, Frau Birgit Keller, sehr herzlich danken, dass wir eine Lösung in § 15 gefunden haben – (1) und (2) –, die tatsächlich Entbürokratisierung schafft, die denjenigen, die die Verantwortung dafür tragen, weil sie in den Hochschulgebäuden arbeiten, die Bauherreneigenschaft für kleinere Angelegenheiten und in § 15 (2) sogar für die FSU in sämtlichen Angelegenheiten überträgt. Das ist Benchmark und das wird sicherlich sehr wahrgenommen in der Community in Deutschland und hat sicherlich auch die Möglichkeit, Nachahmung zu finden.

Darüber hinaus – gerichtet an die CDU-Fraktion –: Wieso finden Sie es eigentlich nicht gut, dass wir neue Regelungen für diejenigen eingebaut haben, die Kinder erziehen müssen/wollen, für diejenigen, die Angehörige pflegen, dass wir diejenigen stärken, die deshalb eine längere Studienzeit benötigen? Wieso sprechen Sie nicht über die Frage der Gleichstellung – das ist eine moderne Frage im 21. Jahrhundert, spätestens! –, dass wir Formen finden, dass die Ausgewogenheit zwischen Männern und Frauen stattfindet, vor allen Dingen aber auch die Mehrfachbelastung – oftmals bei Frauen – ihren Widerhall im Gesetz findet? Alles das sind gute Ansätze, die wir an dieser Stelle ins Gesetz eingebaut haben.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bietet mehr Mitbestimmung, bietet eine größere Autonomie und zu dieser Autonomie gehört es nicht nur, dass wir die Haushalte, die Geldsummen im Wesentlichen eins zu eins, bis auf geringe Beträge, an die Hochschulen geben, sondern es gehört auch dazu, dass in den Gremien darüber diskutiert wird, was mit dem Geld geschieht – auf der Basis von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.

Jetzt stellen Sie sich hierhin und erzählen von der Haftung! Am Ende haben Sie doch noch den Änderungsantrag gelesen – § 34 Änderungsantrag. Nein! Und beim zweiten Mal stellen Sie sich wieder hierhin und sagen: Wie soll ein Ehrenamtlicher, ohne dass er einen Stab von Leuten hat, ein Haushaltsvolumen von x Millionen Euro prüfen. Nein, er prüft nicht, die Wirtschaftsprüfer prüfen und er stellt fest.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja, aber er verantwortet es!)

Er verantwortet sie nicht in dem Sinne, dass er haftet, weil die Haftung ausgeschlossen ist, es sei denn, er würde vorsätzlich, grob fahrlässig handeln. Das ist in jedem anderen Gremium auch so. Also auch das: Pappkamerad. Wir werden sehen, das wird die Praxis zeigen, wir werden genug Damen und Herren finden, die die Funktionen in den Hochschulräten wahrnehmen. Es wird nicht dazu führen, dass ein Abbruch geschieht.

Meine Damen und Herren, nach diesem langen Diskussionsprozess mit Änderungsanträgen, die wiederum reagiert haben auf das Ende der Diskussion, die das aufgenommen haben, noch mal weiter fortentwickelt haben, bin ich sehr dankbar, dass wir jetzt in die Umsetzung gehen können. Unsere Hochschulen sind das Juwel in unserem Land, sind ein Schatz. Sie sind die Lokomotiven, die unser Land vorantreiben. Ich bin mir sicher, dass wir nicht nur wettbewerbsfähiger werden, sondern dass wir noch mehr an Exzellenz und an Qualität gewinnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)