Protocol of the Session on April 27, 2018

Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit

(Abg. Schaft)

glieds des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5619

Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß § 14 Nr. 1 des Thüringer Richtergesetzes dem Richterwahlausschuss acht vom Landtag berufene Abgeordnete angehören. Diese Abgeordneten und ihre Vertreter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sein. Die heutige Ersatzwahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses ist erforderlich, weil der ehemalige Landtags- und heutige Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der als Vertreter der Fraktion der AfD dem Richterwahlausschuss angehörte, mit Ablauf des 25. Oktober 2017 nicht mehr Mitglied des Thüringer Landtags ist.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 6/5619 vor. Die Fraktion der AfD hat außerdem mitgeteilt, einen Wahlvorschlag für ein stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.

Ich frage, ob es den Wunsch zur Aussprache gibt. Das ist nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage, ob es Widerspruch gibt. Den gibt es. Damit kommen wir zu einer geheimen Wahl. Dazu wird wie folgt verfahren – ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jeder Abgeordnete einen Stimmzettel; es kann entweder Ja oder Nein oder Enthaltung angekreuzt werden. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordnete Floßmann, die Abgeordnete Anja Müller und den Abgeordneten Kobelt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Andreas Bühl, Christian Carius, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann, Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Mike Huster, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina

Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christina Liebetrau, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Eleonore Mühlbauer, Wiebke Muhsal, Anja Müller, Olaf Müller, Birgit Pelke, Babett Pfefferlein, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Klaus Rietschel, Marion Rosin, Thomas Rudy, Christian Schaft, Claudia Scheerschmidt, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Simone Schulze, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Jörg Thamm, Christian Tischner, Prof. Dr. Mario Voigt, Raymond Walk, Marion Walsmann, Frank Warnecke, Herbert Wirkner, Torsten Wolf, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig, Christoph Zippel.

Hatte jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das scheint offenkundig der Fall zu sein. Dann schließe ich den Wahlvorgang und bitte um Auszählung der Stimmen.

Wir haben ein Ergebnis über die Ersatzwahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 18 und 18 a des Thüringer Richtergesetzes. 84 abgegebene Stimmen, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, Herrn Abgeordneten Stefan Möller, entfielen 57 Stimmen. Bei 24 Neinstimmen und 2 Enthaltungen ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erreicht.

Herr Möller, ich gratuliere Ihnen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.

(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja.)

Danke schön.

(Beifall AfD)

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

(Präsident Carius)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4753 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/5600 Neufassung

dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/5617

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Floßmann aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete Floßmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Besucher auf der Tribune und am Livestream, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Thüringen sowie zur Änderung verwaltungsrechtlicher Schritte ist unter der Drucksachennummer 6/4753 veröffentlicht und wurde am 13. Dezember 2017 im Plenum das erste Mal beraten. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde der Gesetzentwurf federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Des Weiteren wurde der Entwurf auch an den Wirtschaftsund Finanzausschuss wieder mit den Stimmen aller Fraktionen überwiesen.

Der Abgeordnete Jens Krumpe reichte einen Änderungsantrag dazu ein. Beraten wurde der Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss in der 52., 54., 55. und 56. Sitzung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Gegenstand in seiner 46. Sitzung beraten. In seiner 52. Sitzung am 21. Dezember 2017 wurde durch den Haushalts- und Finanzausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen. Daraufhin erfolgten an den Ausschuss Zuschriften durch bitkom, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, den Deutschen Gewerkschaftsbund, das Innenministerium Baden-Württemberg, den Thüringer Beamtenbund, die IHK Südthüringen, den VITAKO e. V., die Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e. V., „Offenes Thüringen“, das NEGZ, die Stadt Jena, die KIV Thüringen GmbH, den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag. Darüber hinaus gingen Stellungnahmen durch den Thüringer Rechnungshof, den Landesdatenschutzbeauftragten sowie die Direktorin des Landtags ein.

Die CDU-Fraktion hat in der weiteren Beratung einen Fragenkatalog vorgelegt. Durch die Landesregierung wurde dieser dem Ausschuss in Form einer Vorlage beantwortet. Nachdem sowohl durch

die CDU-Fraktion als auch die regierungstragenden Fraktionen jeweils Änderungsanträge gestellt wurden, gab es erneut durch den Thüringischen Landkreistag als auch durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen Zuschriften. Durch die Landtagsverwaltung wurden jeweils Zusammenstellungen zu den Stellungnahmen gefertigt. Die Beschlussempfehlung liegt dem Parlament in einer Neufassung unter der Drucksache 6/5600 vor. Hierzu hat Abgeordneter Jens Krumpe einen Änderungsantrag unter der Drucksachennummer 6/5617 eingereicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Damit eröffne ich die Beratung und als Erster hat Abgeordneter Dr. Pidde von der SPDFraktion das Wort. Die Kollegen bitte ich um etwas mehr Aufmerksamkeit, auch in den Reihen der CDU-Fraktion. Vielen Dank für die tolle Berichterstattung. Das sollte es dann auch gewesen sein.

Danke schön. Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie sieht nun der Istzustand aus? Die ITLandschaft hat sich in Thüringen in der Verwaltung unkontrolliert entwickelt. Wir haben in den Ministerien einen Flickenteppich von Anwendungen und auch in den einzelnen Kommunen einen sehr unterschiedlichen Stand. IT-Fachpersonal ist zu wenig vorhanden und die Kenntnisse sind differenziert.

So wie es in Thüringen ist, ist es in ganz Deutschland. Wenn wir nach den Ursachen fragen, ist mir gerade am Wochenende der aktuelle „SPIEGEL“ in die Hände gefallen. Dort ist ein sehr schöner Artikel darüber, warum es beim E-Government beim Bund nicht so sonderlich läuft. Prof. Schallbruch führt dort zwei Gründe an. Der erste, das ist die Politik selber, ist, dass die unterschiedlichen Politiker, die unterschiedlichen Parteien nicht an einem Strang ziehen. Dann nennt er auch die Empfindlichkeiten der politischen Akteure untereinander usw.

Der zweite Grund, den er nennt, ist die Trägheit der Verwaltung. Ich möchte einmal zitieren: „Der deutsche Beamte sei grundsätzlich darauf aus, Risiken zu vermeiden. Die Verwaltung traue sich daher nichts Umstürzendes, sie hält eher an Bewährtem fest.“ – Martin Schallbruch wird dort zitiert mit: „Beim Thema ‚E-Government‘ führt die Politik einen langen zähen Kampf gegen die eigenen Apparate.“ – So sieht es beim Bund aus. Ich sage Ihnen, in Thüringen ist das nicht anders. Deutschland, der Bund sowie alle Bundesländer sind beim Thema „E-Government“ in Europa nicht einmal Mittelmaß.

Meine Damen und Herren, so ist inzwischen ein Punkt erreicht, an dem Handeln dringend geboten ist. Wie aber reagiert die Opposition? Mit Realitäts

(Präsident Carius)

verweigerung! Nicht einmal jetzt liefern CDU und AfD konkrete Vorschläge. Statt zu helfen, den Wagen mit anzuschieben, streuen sie Sand ins Getriebe. Wenn man bei einem uns alle in einem solchen Umfang betreffenden Rahmengesetz nicht mitarbeitet, dann kann ich das nicht verstehen. Ich will nur beispielhaft nennen, dass die CDU-Fraktion einen Fragenkatalog eingereicht hat. Der wurde schriftlich auf 25 Seiten ausführlich beantwortet. Natürlich sind auch Nachfragen legitim. Wenn aber zum Teil die gleichen Fragen im Ausschuss noch einmal gestellt werden und in der letzten Beratung im Ausschuss dann noch mal ein Gutachten verlangt und eingefordert wird, dann muss man sich fragen, ob das nicht der Verfahrensverzögerung dient. Der Wirtschaftsausschuss, der zwei Stunden nach dem Haushaltsausschuss getagt hat, sollte torpediert werden, umfangreiche Wortprotokolle wurden angefertigt. Dann gab es im Wirtschaftsausschuss eine zweistündige Lesepause, damit sich die Abgeordneten überhaupt vorbereiten konnten. Mich erinnert das sehr an den Kindergarten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gab etliche Fragen zu den Kosten, auch zur Kostenerstattung an die Kommunen. Aber in dieser frühen Phase sind die Kosten einfach nicht zu beziffern. Weder der Bund noch die anderen Bundesländer, die auch an solchen Gesetzen und Lösungen arbeiten, können die Kosten annähernd abschätzen. Warum sollte Thüringen das besser können? Natürlich stehen den Kosten auch erhebliche Effizienzgewinne gegenüber.

Meine Damen und Herren, was wollen wir hier erreichen? Wir wollen einen deutlichen Zugewinn für die Verwaltung und die Bürger.

(Beifall DIE LINKE)

Bei der Verwaltung geht es darum, dass wir die elektronische Akte einführen, dass wir die Behördenkommunikation komplett elektronisch realisieren, weg vom Papier. Wir haben im Personalentwicklungskonzept enthalten, dass bis 2025 5.000 Stellen in der Verwaltung wegfallen werden. Das ist alles realistisch. Wir haben auch die Altersabgänge – nicht, dass jemand denkt, hier gibt es Mitarbeiter, die plötzlich ohne Arbeit dastehen. Wir haben diese Altersabgänge und wir haben das Problem, dass wir sie gar nicht durch genug geeignete junge Leute ersetzen könnten, wenn wir so weitermachen wollten.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern ist das also ein ganz wichtiges Instrument. Es werden monotone Ablagetätigkeiten wegfallen, der Transport von Papier; alles Knicken, Lochen, Abheften wird wegfallen. Wir werden Archivkapazitäten einsparen können. Wo wir jetzt riesige Räume mit riesigen Regalen bei bestimmten Klimabedin

gungen halten müssen, wird das später auf den entsprechenden Servern erfolgen. – So weit zur Verwaltung.

Nun zum zweiten Teil, zu den Bürgern und Unternehmen: Es werden elektronische Servicekonten eingerichtet und die elektronische Zahlungsmöglichkeit geschaffen. Das steigert ganz entscheidend die Attraktivität im Freistaat, das Leben im Freistaat; die Wirtschaft profitiert davon und auch das Wohnen im Freistaat wird attraktiver.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und es spart den Bürgern und Unternehmen Zeit – Zeitersparnis ist doch ganz wichtig. Es wird niedrigere Bürokratiekosten geben, es wird eine höhere Servicequalität geben und man muss sagen: Die Verwaltung ist durch die Elektronik 24 Stunden am Tag erreichbar – egal, ob Sonntag oder Feiertag oder welcher Tag auch gerade ist.

(Beifall SPD)

Der vorliegende Gesetzentwurf bildet den rechtlichen Rahmen dafür, dass wir eine geordnete Weiterentwicklung in der IT-Landschaft haben. Ganz wichtig ist, dass wir einheitliche Verfahren bei Bund, Ländern und Kommunen entwickeln. Im Gesetz ist auch eine Zeitschiene für die vollständige Digitalisierung der Landesverwaltung angelegt. Die Kommunen müssen im Boot sein. Wir brauchen den Datenaustausch über ein gemeinsames Datennetz, wir brauchen die konsequente Nutzung zentral bereitgestellter Dienste und wir brauchen die Anwendung gemeinsamer Standards.

Meine Damen und Herren, wir haben diesen Gesetzentwurf sehr ausführlich beraten. Wir haben ihn an zwei Ausschüsse überwiesen – an den Haushalts- und Finanzausschuss und auch an den Wirtschaftsausschuss. Wir haben zweimal eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Auch innerhalb der Koalition wurde sehr intensiv über den vorliegenden Gesetzentwurf diskutiert. Netzpolitiker und Finanzpolitiker haben gemeinsam das Wünschbare und Finanzierbare ausgelotet und einen ausgewogenen Änderungsantrag erarbeitet, auf den ich noch kurz eingehen möchte.

Mit Blick auf die verfassungsrechtliche Stellung des Landtags und des Rechnungshofs schlagen die Koalitionsfraktionen vor, dass beide wie auch Stiftungen, Beliehene und Notare vom zwingenden Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes ausgenommen sind. Allerdings wird mit der Sollvorschrift in § 1 Abs. 7 die Zusammenarbeit im Bereich E-Government im Gesetz fixiert. Kooperationsvereinbarungen zwischen den Beteiligten ermöglichen einerseits die gewünschte Zusammenarbeit und schützen aber den Landtag und den Rechnungshof vor einer unzulässigen Kontrolle durch die Regierung. Aus meiner Sicht ist das eine gute Lösung.

Meine Damen und Herren, zum Thema der Nutzung offener Standards und freier Software gibt es einen regelrechten Glaubenskrieg. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, freie Software einzusetzen. Nicht nur Deutschland als Staat, sondern auch die ganze EU muss die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern reduzieren. Thüringen als kleines, finanzschwaches Bundesland hat nur geringe Möglichkeiten, sich dem Mainstream zu widersetzen. Aber die wenigen Möglichkeiten, die es gibt, sollten genutzt werden. Der neue § 4, den wir eingefügt haben, schafft hierzu die rechtliche Grundlage.