Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ehe ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, würde ich gern noch mal auf Herrn Voigt eingehen. Ich glaube, innerhalb der Landesregierung sind die Zuständigkeiten klipp und klar geregelt. Für das E-Government ist das Finanzministerium zuständig, speziell ich als CIO; für die digitale Infrastruktur, Breitbandausbau, Digitalisierung der Wirtschaft ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Im Gegensatz dazu beim Bund – das wissen Sie ganz genau, wie es dort läuft –: Da ist das Innenministerium ein bisschen für E-Government zuständig, aber vielleicht auch Frau Bär im Bundeskanzleramt – so richtig weiß das momentan überhaupt gar keiner –, dann ist noch das Verkehrsministerium für den Breitbandausbau zuständig und das Bundeswirtschaftsministerium – ich glaube, das sind jetzt alles CDU- und CSU-Ministerien –, das ist auch wieder ein Stück weit für die Digitalisierung zuständig. Also da warten wir jetzt mal noch ein Stück weit ab, bis sich das alles innerhalb der CDU und der Bundesregierung sortiert hat, damit wir wissen, wer da unsere Ansprechpartner sind.
Die Vorwürfe, die Sie uns gegenüber erhoben haben, hätten Sie alle beantwortet bekommen, wenn Sie im Ausschuss diese Fragen gestellt hätten:
Die Frage „CERT“, also Cybersicherheit, was wir da im Landesrechenzentrum aufbauen, die Frage eines interoperablen Servicekontos, wie wir das machen wollen, das ist alles klipp und klar bei uns konzeptionell vorgesehen und wir arbeiten daran. Da sind wir nicht weiter zurück als andere Bundesländer, sondern wir arbeiten daran gemeinsam mit den anderen Ländern. Das ist doch der Stand, den wir haben. Das Gesetz schafft doch nur den Rahmen der Umsetzung und regelt doch nicht Details, wie zum Beispiel das Servicekonto ganz genau wo eingeführt werden soll.
Jetzt komme ich zu meinen eigentlichen Ausführungen: Wir wissen alle, dass wir beim Thema „E-Government“ in Deutschland nicht gerade Spitze in Europa und der Welt sind. Dazu muss ich keine Ausführungen mehr machen. Was sind die Hauptgründe? Wir haben 10.500 Gemeinden in Deutschland. Wir haben 280 Landkreise, wir haben 16 Länder, wir haben den Bund, wir haben noch diverse zwischenstaatliche Institutionen wie Rentenversicherungsträger, Krankenkassen usw. Alle die bieten dem Bürger Verwaltungsleistungen an und haben auf der anderen Seite Daten des Bürgers in ihren eigenen Servern gespeichert, die nicht austauschbar sind, allein wegen des Datenschutzes, aber auch weil die Behörden IT-mäßig gar nicht zusammenarbeiten. Das ist das Problem, was wir haben.
Ich kann Ihnen aber sagen, ich bin erfreut, dass es momentan eine Entwicklung in Deutschland gibt, die ich erst einmal so erlebt habe: Das war Anfang der 90er-Jahre, als wir ein gewaltiges Müllentsorgungsproblem hatten und die Verwaltung damals relativ schnell, in wenigen Jahren, das Problem gelöst hat. Momentan erlebe ich – das haben wir bei unserem Fachkongress gesehen, den wir jetzt im IT-Planungsrat in Weimar ausgerichtet haben, wo wir gar nicht genügend Plätze zur Verfügung hatten für die Leute, die sich angemeldet haben –, dass sich alle auf den Weg machen – das ist die gute Nachricht – und enormen Druck verspüren, jetzt bei der Digitalisierung der Verwaltung voranzukommen. Ich sage mal eins voraus: In fünf bis zehn Jahren wird die Verwaltung, wie wir sie heute kennen, nicht mehr die sein, sondern es wird eine völlig andere Verwaltung da sein. Es wird eine Verwaltung da sein, die digital arbeitet, die viele Prozesse gar nicht mehr von Mitarbeitern abarbeiten lässt, sondern die von Computern abgearbeitet werden. Da 80 Prozent aller Verwaltungsleistungen von den Bürgern auf der kommunalen Ebene abgearbeitet werden oder beantragt werden, ist für uns eines der wichtigsten Dinge die Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene, und zwar Lösungen dann hinzukriegen, die auch aus einer Hand angeboten werden können, denn es ist für den Bürger. Das ist jetzt – Herr Voigt, vom Bürger aus gedacht – das Allerschlimmste, wenn er erst mal in einem Dschungel im Internet suchen muss, wer denn überhaupt zuständig ist und wo man denn jetzt den Antrag findet, den man ausfüllen muss, um am Ende meine Verwaltungsleistung zu bekommen. Genau das haben wir in Thüringen nicht vor, sondern wir wollen ein interoperables Servicekonto mit den angeschlossenen Verwaltungsleistungen einführen, wo es für den Bürger letztendlich egal ist, welche Behörde gerade zuständig ist. Er hat ein konkretes Anliegen und das wird online abgearbeitet, und zwar 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Wer im Hintergrund diesen Antrag bearbeitet, das ist ihm völlig egal. Er bekommt dann seinen Bescheid – oder was auch immer damit zusammenhängt – wieder in sein Servicekonto zurück und die Sache ist erledigt. So werden wir vorgehen. Deshalb ist uns die Zusammenarbeit mit den Kommunen so wichtig. Deshalb sind wir jetzt dabei – wie es auch im Koalitionsvertrag festgelegt ist –, eine Rahmenvereinbarung mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden abzuschließen; dazu haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden schon zwei Runden gedreht. Ich hoffe, dass wir noch vor der Sommerpause dann zum Abschluss kommen können. Die müssen noch mal in ihre Gremien gehen, wir, denke ich, werden damit ins Kabinett gehen und dann haben wir Bedingungen, die notwendig sind, um mit den Kommunen so zusammenzuarbeiten, wie ich es vorhin beschrieben habe.
Welches Problem haben wir auf der Ebene? Thüringen ist das einzige Land, das keinen leistungsstarken IT-Dienstleister auf der kommunalen Ebene hat. Alle anderen Länder haben das. Warum ist das in Thüringen nicht passiert? Ich weiß es nicht. Warum hat sich niemand in den letzten 20 Jahren darum gekümmert, dass ein leistungsstarker ITDienstleister für die kommunale Ebene entsteht?
Wir haben es jetzt hier in Thüringen mit 17 Landkreisen und 800 Gemeinden zu tun, die alle irgendwas im Bereich IT machen wollen. Jetzt ist es erst mal die wichtigste Aufgabe, überhaupt dahin zu kommen, einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben. Die kommunalen Spitzenverbände sind das zwar, aber die können natürlich auch nicht in die Verwaltung der Kommunen eingreifen, sondern können nur vermittelnd wirken. Das ist also eines der Anliegen, die wir mit der Rahmenvereinbarung lösen wollen. Wir sind da im guten Gespräch, aber wir hinken dort Jahre hinterher. Das ist das Problem.
Ich beschreibe noch mal das Konzept, wie wir gemeinsam mit den Kommunen insgesamt vorgehen wollen. Im Wesentlichen gibt es in den Verwaltungen Fachverfahren, die aber keinen Online-Teil haben. Wir haben ein Antragssystem – das nennt sich ThAVEL, der Name ist aber zunächst völlig egal – und zu diesem Antragssystem kommen Basiskomponenten wie ein Bezahlsystem, wie ein Servicekonto – interoperabel –, wo man sich bundesweit einloggen kann. Dazu kommt die ID auf Personalausweisbasis – das ist das, was Herr Voigt vorhin gefragt hat, was wir längst gelöst haben; ich weiß gar nicht, warum es da überhaupt ein Problem gibt –, also eine sichere Authentifizierung über den
Personalausweis ist von uns in Thüringen zum Beispiel bei Kfz Stufe 1 und 2 schon längst realisiert. Es kommen noch weitere Komponenten dazu. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist das Fachverfahren. Wir wollen in Zukunft vor allem dort investieren, dass die Fachverfahren fit gemacht werden, dass die Daten aus dem Antragsmanagement in das Fachverfahren eingepflegt werden können, damit das nicht mehr händisch passieren muss, sondern automatisiert stattfindet und in dem Fall, in dem der Bearbeiter das noch mal bearbeiten kann, dann auch in das Servicekonto auf den jeweiligen Antragsteller zurückgebracht wird.
Aber das wird noch einen Schritt weiter gehen. Die Frage ist, warum zum Beispiel bei i-Kfz – also bei der elektronischen Zulassung von Fahrzeugen – überhaupt noch ein Mitarbeiter gebraucht wird. Denn wenn man die Daten alle eingegeben hat und das System stellt fest: Jawohl, da gibt es eine Versicherungsnummer, da sind die richtigen Kennzahlen des Fahrzeugs eingegeben worden, dann ist die Zulassung zu erteilen. Das muss kein Mitarbeiter mehr machen, das kann die Maschine machen. Und die Mitarbeiter können im Haus für andere Aufgaben eingesetzt werden. Das ist nur mal ein Beispiel bei i-Kfz.
Bei der Steuer machen wir das schon längst, dass nämlich bestimmte Steuererklärungen überhaupt gar nicht mehr von den Bearbeitern angefasst werden, sondern die kommen …
Ja, sie sind wahrscheinlich nicht so ein einfacher Fall, deswegen ist es bei Ihnen nicht die Maschine. Aber es ist doch die Zukunft, dass die Verwaltungsmitarbeiter von diesen einfachen Arbeiten befreit werden und dass es auch zu einer wesentlich höheren Effizienz kommt.
Dahin haben wir uns auf den Weg gemacht. Wichtig ist hier auch die Zusammenarbeit bundesweit, denn zum Beispiel das Thema „Registerlandschaft“, das heißt, dass – und hier sind wir beim Datenschutz –, wenn der Bürger selbst genehmigt, dass auf die Daten zurückgegriffen werden kann, es dann doch viel sinnvoller ist, wenn man nicht jedes Mal seine Geburtsurkunde vorlegen muss, weil die sowieso irgendwo im System drin ist. Der nächste Schritt, der dann kommen wird – das ist noch Zukunftsmusik –, ist dann, die Daten in BlockchainTechnologie zu hinterlegen; das heißt, ich bin Herr meiner Daten, die sind also nicht auf irgendeinem staatlichen Server abgelegt, sondern die sind weltweit über eine Verkettung, also Blockchain-Technologie, hinterlegt. Über meinen Schlüssel gebe ich
die Daten für den Moment frei, wo die in der Behörde gebraucht werden. Da gibt es auch schon Konzepte. Wir werden schauen, wie weit wir damit kommen. Das ist also unser Konzept für die Digitalisierung, die dem Bürger zugutekommt.
Jetzt komme ich noch mal zu der Verwaltung auf Landesebene, wie das da aussieht. So in der 1., 2. Schulklasse hatten wir in der DDR Schulgartenunterricht. Das war eigentlich nicht schlecht, da hat man eine Menge gelernt, wie man so Dinge anbauen kann. Da hat der Schulgartenlehrer gesagt: Wer ein Jahr lässt sein Unkraut stehen, muss sieben Jahre jäten gehen. – So ähnlich kommt mir das bei der IT-Landschaft in Thüringen vor. Da ist über 14 Jahre ein Wildwuchs entstanden – keine Wüste, weil in der Wüste ja nichts wächst. Hier ist sehr viel gewachsen, aber leider alles durcheinander. Es gibt unzählige physische Server. Die muss man erst mal alle einsammeln. Ich weiß nicht, wie viele Jahre wir dazu noch brauchen werden. Man kann die nicht morgen abstellen und dann sagen, jetzt sind sie im TLRZ. Das geht nicht, weil die Systeme alle extra laufen. Das heißt, wir haben jetzt einen Plan entwickelt, wo wir schrittweise, innerhalb von fünf Jahren ab jetzt – wir haben uns schon auf den Weg gemacht, ich sage: fünf Jahre ab jetzt –, die gesamte IT-Technologie im Landesrechenzentrum zentralisieren werden. In den Dienststellen wird es dann noch virtuelle Desktops und virtuelle Clients geben und es wird vielleicht in dem einen oder anderen Haus noch einen Server geben, wo Daten gespeichert werden. Die sollen aber dann zentral gesteuert werden. Denn nur so können wir eine IT-Landschaft schaffen, die effizient ist – das ist mal das Erste –, die nicht so viel Energie verbraucht. Die vielen Server, die überall rumstehen, brauchen alle Strom, werden aber nur zu 20 Prozent überhaupt ausgenutzt, weil die in der Spitze die Leistung zwar brauchen, aber dauerhaft eben nicht. Mit virtueller Servertechnik geht das. Also das heißt, wir haben auch hier einen Plan, wie wir das machen können.
Das Gleiche gilt auch für die elektronische Akte, die auch Gegenstand dieses Gesetzes ist. Auch da ist ein Wildwuchs entstanden, der wieder eingefangen werden muss. Irgendwann 2004 oder so sind die ganzen Lizenzen gekauft worden – übrigens von einer Thüringer Firma, von PDV, also auf Basis von VIS. Ab da hat sich niemand mehr richtig darum gekümmert, dass es zentral gesteuert wird. Jedes Haus hat irgendetwas weiterentwickelt. Da sind jetzt völlig unterschiedliche VIS-Versionen entstanden mit unterschiedlichen Datenbanken, die einen auf Oracle-Basis, die anderen auf SQL-Datenbasis. Jetzt muss man das erst mal alles wieder zusammenführen, ohne dass dadurch ein Qualitätsgewinn entsteht. Der entsteht erst im nächsten Schritt, wenn wir alle die gleiche Basis im TLRZ haben. Dann können wir dahin kommen, dass wir Dokumente medienbruchfrei austauschen können. Heute
schicken wir noch 45 Exemplare von Kabinettsvorlagen an die Staatskanzlei, 45 Exemplare ausgedruckt, oder acht Exemplare von anderen Sachen an den Landtag. Das muss aufhören, das kann alles elektronisch passieren, das brauchen wir alles nicht.
Aber da müssen wir erst mal diesen Wildwuchs – sozusagen – beseitigen. Da haben wir uns auf den Weg gemacht. Wir haben ein klares Konzept und wir haben für all diese Dinge Projektgruppen eingesetzt. Das ist vielleicht auch für viele in der Verwaltung etwas Neues, dass man nicht in der klassischen Hierarchie arbeitet, sondern dass man zeitlich befristet – das ist ja der Charakter eines Projekts – für eine bestimmte Aufgabenerledigung ein Team einsetzt. Da muss nicht der Projektleiter der Höchstrangige sein, das kann auch ein Sachbearbeiter sein. So machen wir das jedenfalls. Dann wird das Projekt abgearbeitet. So eines haben wir auch ressortübergreifend zum Beispiel bei der elektronischen Akte. Wir haben ein ressortübergreifendes Projektteam eingesetzt, was innerhalb von fünf Jahren das Thema endgültig löst. Innerhalb von zwei Jahren werden wir das in den obersten Landesbehörden gelöst haben, also in den Ministerien. Dann wird bis zum letzten Forsthaus die elektronische Akte einheitlich eingeführt und wir können quasi papierfrei arbeiten. Im Finanzministerium haben wir uns auf den Weg gemacht und jetzt haben wir noch so ein bisschen Parallelbetrieb, deswegen habe ich da auch noch so ein paar Akten liegen, so bis 1.6., und dann ist das Papier erst mal im Haus weg. Wir müssen dann natürlich in den anderen Häusern leider über Papier noch eine gewisse Zeit lang korrespondieren. Aber das wird sich dann, wenn wir das vereinheitlicht haben, auch alles erledigen.
Also das heißt, man könnte noch stundenlange Ausführungen zu den Einzelheiten machen, was wir alles vorhaben und wo wir stehen, was wir schon gemacht haben. Ich denke, wir haben uns sehr gut auf den Weg gemacht. Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen dafür für uns, aber es muss jetzt umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir jetzt – um noch mal zusammenzufassen – die Rahmenvereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, für den Bürger was anzubieten. Wir müssen wirklich Tempo machen, was die Zentralisierung der Landes-IT angeht. Auch da ist es nicht ganz einfach. Aber wir haben uns auch hier auf den Weg gemacht und ich glaube, dass wir dann in fünf Jahren wirklich eine ganz andere Verwaltung haben werden, als wir uns das heute vorstellen können. Herzlichen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/5617 ab. Es ist für einzelne Punkte Einzelabstimmung beantragt worden. Gibt es da Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Zunächst stimmen wir über Punkt I.1, die Einfügung eines Absatzes 4 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist der Abgeordnete Krumpe.
Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Gentele. Die CDU-Fraktion macht mit? Ich habe es nicht gesehen.
Ich wiederhole gern die Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind der Abgeordnete Krumpe und zwei, drei aus der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Von der AfD-Fraktion und den Abgeordneten Gentele und Scherer. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung des Änderungsantrags in Punkt I.10. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Abgeordneten Krumpe und Gentele. Gegenstimmen? Das sind die AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag in Punkt II.2 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten Krumpe und Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Fiedler. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen nun über alle anderen Punkte des Änderungsantrags des Abgeordneten Krumpe ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten Krumpe und Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind der Abgeordnete Fiedler und die AfD-Fraktion. Damit sind die restlichen Punkte des Änderungsantrags des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/5617 abgelehnt.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 6/5600 in der Neufassung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags des Abgeordneten Krumpe ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Abgeordneten Gentele und Krumpe. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen nun in namentlicher Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4753 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung ab. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: 86 Abgeordnete waren bei Sitzungsbeginn anwesend. Es wurden 75 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 46, mit Nein 29 (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Gesetzentwurf in Drucksache 6/4753 angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung in der Schlussabstimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Abgeordneten Gentele und Krumpe. Gegenstimmen? Das sind die Mitglieder der CDUFraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist auch der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.