Sonst ist schon vieles gesagt worden. Ich will mich in der ersten Lesung nicht wiederholen. Herr Kummer hat darauf hingewiesen, dass wir das für eine Stärkung halten, wenn wir damit garantieren, dass Umweltausschussvorsitzender – im Moment, es kann ja auch mal eine Frau werden – und Stellvertreter höchstwahrscheinlich immer aus Opposition und Koalition sind. Deshalb haben wir das so arrangiert, das ist im Gesetz so vorgesehen, dass es der Vorsitzende des Ausschusses für Naturschutz und dessen Stellvertreter ist. Ich halte das für wichtig und ich halte das auch für grundsätzlich bedenkenswert, sodass die Landesregierung mal überdenkt, dass in anderen Gremien der Landtag vielleicht auch mal vertreten sein sollte – nicht nur die Exekutive, sondern auch die Legislative.
Da kann man vom Umweltbereich lernen, um dann auch andere Gremien zu öffnen. Das wäre ja ganz schön.
Aber es gibt da schon noch Bereiche – LEG oder so –, wo die Exekutive noch unter sich ist und man könnte drüber nachdenken, den Landtag dort mit einzubeziehen.
Ich finde, es ist uns zum Schluss ein guter Wurf gelungen und ich finde das vollkommen in Ordnung, dass das die Koalitionsfraktionen jetzt so auf den Weg gebracht haben. Manchmal spart es auch ein bisschen Zeit in den Abläufen. Wenn man mal was beschleunigen will, da muss man das aus dem Kabinett rausnehmen. Ich finde das vollkommen in Ordnung. Die Überweisung an den Umweltausschuss und an den Justizausschuss ist schon beantragt. Deshalb bitte ich auch um die Überweisung und freue mich auf die Diskussion zum Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich nutze die Gelegenheit einfach noch mal, um auf die Punkte der beiden Fraktionen, der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion, einzugehen, denn inhaltlich wurde alles schon von den vorherigen Rednern gesagt.
Wenn man die spitze Zunge von Frau Tasch aus dem Ausschuss oder auch aus dem Parlament kennt, dann kann man eigentlich Ihrer Rede entnehmen, dass sie schon noch ein, zwei Punkte hatte, die sie diskutieren möchte, aber im Grunde dem positiv als CDU auch …
Frau Tasch hat also mehr oder weniger gesagt, wenn ich das mal übersetze: Es gibt noch ein, zwei Punkte, worüber sie gern reden würde, aber wenn sie jetzt selber Regierungsfraktion wäre, dann würde sie das genauso machen, wie es Rot-Rot-Grün gemacht hat.
Zur AfD muss ich sagen: Sie sind vielleicht noch, Herr Kießling, in der vorigen Debatte über Opel gewesen, weil Sie über Vorstände gesprochen haben und dass diese zu hoch honoriert werden oder ausgezahlt werden, aber hier in der Stiftung handelt es sich um einen ehrenamtlichen Stiftungsrat. Und die einzige bezahlte Leitungsfunktion oder Überwachungsfunktion ist der neue Geschäftsführer, der sich dann auch voll und ganz seinen Aufgaben widmen kann und das nicht wie die bisherigen drei Vorstände nebenberuflich tätigen muss. Wir sagen ganz eindeutig, dass das auch eine gute Führungsstruktur ist, für die Mitarbeiter einen Ansprechpartner zu haben. Wir erhoffen uns – ich sage es jetzt mal so, auch Frau-Tasch-konform –, dass die Arbeit noch besser wird, als sie bisher getätigt werden kann, und auch zusätzliche Aufgaben sehr gut übernommen werden können.
Da bin ich vielleicht beim letzten Punkt, was Herr Kummer erwähnt hat. Wir stehen als Grüne dem sehr offen gegenüber, dass die Stiftung sich, wie sie es jetzt auch schon tut, dem Grünen Band widmet, die Flächen verwaltet und auch in einem Gesetz zum Grünen Band, einem Nationalen Naturmonument, die Trägerschaft übernimmt. Ich denke, das ist eine sehr gute Möglichkeit, um auch Synergien zu erzielen und Erfahrungen, die bisher schon eingebracht wurden, noch besser zu verarbeiten und professionell das Nationale Naturmonument umzusetzen.
Insgesamt sehe ich es eigentlich so, dass es keine großen, unlösbaren Kritikpunkte gibt. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und bitte auch um eine schnelle Beschlussfassung, denn das ist ein schlankes Gesetz. Und, Frau Tasch, das kann man, glaube ich, auch machen als Parlament, so ein schlankes Gesetz, was unserer Meinung nach ausschließlich Verbesserungen hat, auch aus dem Parlament heraus aufzustellen. Das ist auch nicht unüblich. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen von den Kollegen liegen mir nicht vor. Frau Ministerin Siegesmund nun für die Landesregierung. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, voll motiviert und engagiert ist die Stiftung seit 20 Jahren mit ihren engagierten Mitarbeitern erfolgreich für Natur und Landschaft in unserem Land tätig.
Ich habe insbesondere, Frau Tasch, ganz besonders Ihre Rede, aber genauso auch die der Abgeordneten der anderen Fraktionen so verstanden, dass Sie der Stiftung schon jetzt eine hohe Wertschätzung entgegenbringen. Diese Wertschätzung ist mehr als angemessen. Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich dankbar dafür, dass sie innerhalb der Stiftung unsere Natur- und Kulturlandschaft so pflegen können, übrigens in Kooperation mit der Zeitschrift „GEO“, die jüngst wieder ihr Special mit unserer Stiftung Naturschutz macht. Wer sich da umschauen möchte, sieht, dass der GEO-Tag der Artenvielfalt auch durch die Stiftung Naturschutz beispielsweise so fest verankert und übrigens auch so gut sichtbar ist.
Ich empfinde den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktion als eigenständigen Gesetzentwurf für ein Stiftungsgesetz durchaus als Wertschätzung gegenüber dieser Stiftung, die bislang keine eigenständige Gesetzesgrundlage hat.
Das heißt, wir zeigen mit dem Gesetzentwurf nicht nur, dass die Stiftung seit vielen Jahren hervorragende Arbeit leistet – übrigens am Grünen Band ebenso wie an vielen anderen Stellen –, sondern sie soll eigenständig und mit dieser vom Thüringer Landtag hohen Privilegierung und Eigenständigkeit in Form eines eigenen Gesetzes auch gut arbeiten können.
Eine der Hauptaufgaben der Stiftung sind der Erhalt und das Erhöhen des naturschutzfachlichen Wertes der eben benannten von ihr betreuten Flächen. Es sind 4.000 Hektar Flächen des Grünen Bandes und 2.000 Hektar weitere Landesflächen. Das ist durchaus eine Menge. Dort werden unter anderem die Waldbewirtschaftung, das Freistellen von Flächen, beispielsweise Entbuschungsmaßnahmen oder Verkehrssicherung durch die Stiftung betreut. Als bedeutsame Einzelprojekte will ich vor allen Dingen die Wiedervernässung am Alperstedter Ried – ich glaube, das ist vielen bekannt – und die Altarmreaktivierung der Werra bei Frankenroda nennen. Es gibt viele andere Einzelprojekte, Umweltbildungsmaßnahmen, kleine und große Programme, die die Stiftung stemmt, eben weil die
Wenn man mal ganz ehrlich ist, Frau Tasch, war es schon so, dass in der letzten Legislatur der politische Rückhalt hinter der Stiftung zumindest gewackelt hat und das Team auch klein war. Eben weil dem so war, haben wir uns im Koalitionsvertrag vereinbart, dass diese Stiftung fester Bestandteil der Naturlandschaft in Thüringen sein muss. Deswegen wollen wir die hohe Wertschätzung, die wir alle miteinander in uns tragen, nutzen und ein festes Gesetz etablieren. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag auch festgelegt, dass es eine entsprechende Unterstützung personell und finanziell geben soll. Die mündet jetzt in dem ordentlichen Verfahren des Stiftungsgesetzes. Also wir überfallen niemanden, die Stiftung weiß das, und wir machen auch kein Hopplahopp, sondern es ist ein ganz ordentliches Verfahren. Ich bin schon auf die Debatten im Ausschuss gespannt.
Noch mal im Einzelnen, was will die Koalition – ich denke, das können Sie mittragen: Wir wollen eine effektivere und bessere Aufgabenerfüllung der Stiftung. Wir wollen sie strukturell weiterentwickeln. Ja, wir haben zahlreiche neue Stellen geschaffen, weil die Aufgaben vielfältiger werden und die Stiftung das hervorragend mit den Leuten kompensiert.
Über Einzelheiten der Änderungen haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon ausgeführt. Ich will noch mal zwei Punkte ausdrücklich herausheben.
Zum einen geht es darum, einen hauptamtlichen Geschäftsführer oder eine hauptamtliche Geschäftsführerin einzustellen anstelle des bestehenden, derzeit dreiköpfigen, nebenamtlich tätigen Vorstands. Wer im Ehrenamt tätig ist, weiß doch, wenn es eine hauptamtliche Struktur gibt, wird auch durchaus dafür gesorgt, dass sich die Dinge besser umsetzen lassen. Die Verantwortung wird also konzentriert und die Entscheidungsprozesse werden gestrafft.
Das Zweite, was ich hervorheben will, ist, dass es eine ausdrückliche Finanzierungsregelung gibt. Das heißt, dass die Zukunft der Stiftungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter klarer wird und das ist immer auch Voraussetzung dafür, dass man gut arbeiten kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird daher von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Wir betrachten ihn als notwendige und geeignete Grundlage, um die Stiftung Naturschutz an die erhöhten Anforderungen anzupassen. So kann sie auch in Zukunft ihren vielfältigen Aufgaben nachkommen und wichtiges Instrument des Naturschutzes bleiben. Ich freue mich sehr auf die Debatte und hoffe, dass es gelingt, am Ende eine breite Mehrheit im
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht, damit einstimmig.
Es wurde weiterhin beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ebenso Zustimmung von allen Abgeordneten. Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht. Einstimmig überwiesen.
Die Federführung soll beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz liegen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen. Vielen Dank.
Doch beantragt. Also Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten war beantragt. Jetzt haben wir die Federführung zwar schon abgestimmt, aber ich stelle Ihren Antrag zur Abstimmung.