Protocol of the Session on March 21, 2018

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wer sagt das dem Wolf?)

und nicht umgekehrt. Vielen Dank.

Herr Kollege Malsch, gestatten Sie eine Frage zum Abschluss Ihrer Rede vom Abgeordneten Kobelt?

Ja, aber gern.

Bitte schön, Herr Kollege Kobelt.

Herr Malsch, wenn Sie uns unterstützen wollen, die Schäferinnen und Schäfer, nicht nur in Ohrdruf, sondern in ganz Thüringen zu stärken, warum haben Sie dann nicht dem Haushaltsantrag von uns zugestimmt, dort Prämien einzuführen, was es 20 Jahre lang nicht gegeben hat?

Das kann ich Ihnen sagen. Weil das Plakativsummen sind, die da im Haushalt stehen. Wenn wirklich die Auswirkungen berücksichtigt werden, die bei Schafsrissen eintreten, kommen wir genau auf diese Summe, die uns der Schäferverband hier in einer öffentlichen Anhörung mitgeteilt hat. Das andere ist alles nur

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und dann stellen Sie lie- ber gar nichts ein oder was?)

plakativ von Ihnen gewesen. Das zeigt die Aktion, die Sie jetzt führen, erst recht. Danke.

(Beifall CDU)

Danke schön. Ich habe jetzt zwei weitere Wortmeldungen. Herr Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wie Ihnen allen

(Abg. Malsch)

sicherlich bekannt sein dürfte, existieren derweilen in Thüringen eine Wölfin sowie sechs ihrer Hybridnachkommen, und vermutlich ist diese Wölfin schon wieder trächtig. Nach Schätzungen des Bundesamts für Naturschutz leben in ganz Deutschland circa 150 bis 160 erwachsene Tiere. Ein Jahr zuvor waren es noch 140. Nach Schätzungen des SPDUmweltministers von Mecklenburg-Vorpommern Till Backhaus sollen es sogar 650 Exemplare in ganz Deutschland sein. Grundsätzlich kann man daher derzeit von 30 bis 35 Prozent jährlichen Nettozuwachs des deutschen Wolfsbestands ausgehen, was bei einem Raubtier ohne natürliche Feinde für ein so dicht besiedeltes Land wie Deutschland eine erhebliche Zahl darstellt. Somit ist die Aussage durchaus zutreffend, dass sich der Wolf in Deutschland nicht nur wieder angesiedelt hat, er hat sich seit seinem Auftauchen im Jahr 2000 in den letzten 18 Jahren auch mehr als erfolgreich ausgebreitet. Dies belegen auch die zahlreichen Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere in Thüringen und in ganz Deutschland. Allein bis zum August 2017 sind laut „Osnabrücker Zeitung“ den Wölfen im gesamten Bundesgebiet mehr als 3.500 Nutztiere zum Opfer gefallen. In Thüringen waren es letztes Jahr über 80 Schafe und Ziegen. Erst kürzlich wurden im Jonastal bei Gossel wieder zwei Mutterschafe gerissen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis nicht nur Schafe und Ziegen auf dem Speiseplan des Wolfs und seiner Hybridnachkommen stehen, sondern auch Rinder, Pferde und andere Haustiere. Dass dies keine Fantasie ist, zeigt der Fall eines erst vor Kurzem in der Oberlausitz getöteten Jagdhunds, der grausam zugerichtet aufgefunden wurde. Sie sehen also, meine Damen und Herren, der Wolf ist beileibe kein Kuscheltier, sondern ein Raubtier, das sich bei fehlender Regulierung zu einer ernsthaften Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zu einem riesigen Schaden für die ländliche Bevölkerung in Thüringen und in ganz Deutschland entwickeln kann.

Demgemäß ist es an der Zeit, endlich Konsequenzen zu ziehen, entschlossen zu handeln und für die mögliche Entnahme von auffälligen Wölfen zukünftig einen eindeutigen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Ein solcher Rahmen bietet sich mit dem Jagdrecht geradezu an. Eine rechtliche Grauzone hingegen stellen die aktuellen Managementpläne der Länder und somit auch der derzeitige Thüringer Plan dar. Durch das Nebeneinander von Jagdsystemen und möglicher Wolfsentnahme in einem Jagdbezirk rühren mit dem Jagdpächter, verschiedenen Naturschutzverbänden und -behörden viele Köche in einem Brei, was dazu führt, dass unnötigerweise Reibungspunkte und überhöhte Kosten entstehen.

Dies ist letztlich auch der Sicherheit aller Beteiligten nicht zuträglich. Mit dem Wolf im Jagdrecht und geregelter Bestandskontrolle würden sich solche kom

plizierten Planspiele erübrigen. Aber was unternimmt unsere rot-rot-grüne Landesregierung diesbezüglich? Statt für konsequentes Vorgehen und Rechtssicherheit zu sorgen, zahlt sie den betroffenen Weidetierhaltern zwar Entschädigungen, doch sind diese hinter einer hohen Wand aus Bürokratie und fast unerfüllbaren Auflagen verborgen und decken nicht einmal die entstandenen Geburtenverluste. Denn für die rund 1.000 Lämmer, die nicht geboren wurden, weil Weideschafe nach Wolfsattacken dauerhaft gestresst waren, fließt kein einziger Entschädigungscent. Dieser Folgeschaden kostete die Thüringer Schäfer bisher rund 100.000 Euro. Dass diese Geburtenverluste aber im Zusammenhang mit den Wolfsattacken stehen, belegen unter anderem auch offizielle Stellen wie die Umweltministerien in Kiel und Hannover.

Während die Weidetierhalter in Thüringen durch Isegrim und seine Hybridnachkommen also immer größere wirtschaftliche Schäden zu beklagen haben und damit in den Ruin getrieben werden, lässt sie die angeblich so ökologisch bewegte rot-rot-grüne Landesregierung de facto am langen Arm der Bürokratie verhungern.

(Beifall AfD)

Darüber können auch die seit Monaten von der Umweltministerin halbherzig und unwillig betriebenen Fangund Erlegungsversuche auf dem Übungsplatz Ohrdruf nicht hinwegtäuschen. Denn wären diese ernsthaft betrieben worden, wären schon längst Ergebnisse vorhanden. So spielt die Landesregierung aus ideologischen Gründen und in unverantwortlicher Art und Weise auf Zeit und damit auch mit der wirtschaftlichen Existenz von Weidetierhaltern, nicht zuletzt auch mit der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung.

Weiterhin sind passive Sicherheitsmaßnahmen für kleinere Weideviehbetriebe oftmals nicht finanzierbar. Zudem widerspricht die Umzäunung großer Flächen in der Offenlandschaft auch dem Konzept der Verbindung von Lebensräumen für verschiedene Tierarten und läuft demzufolge auch dem Naturschutz für andere Tierarten zuwider. Zusätzlich muss man davon ausgehen, dass alle Wölfe in Deutschland, somit auch die Thüringer Wölfin, klar einer eurasischen Gesamtpopulation angehören. Diese Population ist in keiner Weise bedroht oder gefährdet, sie war nie bedroht oder gefährdet und sie befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne der FFH-Richtlinie, zumal eine Zahl an erwachsenen Wölfen, die eine Population im günstigen Erhaltungszustand aufweisen sollte, niemals exakt in der FFH-Richtlinie angegeben ist. Diese Aussage lässt sich ja auch ungeachtet der Tatsache treffen, dass Isegrim in einigen Ländern Europas und schon seit einiger Zeit planmäßig bejagt wird. Die Forderung verschiedener Vereine, wonach sich deutsche Wolfsbestände oder gar

Wolfsbestände einzelner Bundesländer in einem günstigen Erhaltungszustand befinden müssten, hat demzufolge keine Grundlage in der FFH-Richtlinie. Solche Forderungen beruhen einzig auf der verträumten Vorstellung, dass der Wolfsbestand in Deutschland ein eigenes Vorkommen im Sinne der FFH-Richtlinie darstellt, und wird von Personen propagiert, die den Wolf als Lizenz zum Gelddrucken sehen oder einem völlig falschen Bild dieses Raubtiers anhängen. Die Wolfsbestände in Rumänien, die der gleichen Grundpopulation angehören wie unsere Wölfe in Deutschland, sind dort in Anhang V der FFH-Richtlinie aufgelistet und können dort problemlos bejagt werden, ohne dass Isegrim dabei Gefahr läuft, ausgerottet zu werden. In Frankreich, das wie Deutschland in Anhang IV der FFH-Richtlinie vermerkt ist, werden jedes Jahr regelmäßig sogar 30 bis 40 Wölfe erlegt, ohne dass der Wolf dort vor der Ausrottung steht. Schon allein demzufolge kann man guten Gewissens sagen, dass durch einen geplanten und gesetzlich regulierten Abschuss über Instrumente wie das der Schutzjagd und später über die reguläre Jagd der Wolfsbestand zukünftig auf einem für Thüringen und Deutschland gesunden Niveau gehalten werden kann. Denn wenn durch Bejagung der jährliche Zuwachs abgeschöpft würde, bliebe die Zahl unserer Wölfe etwa konstant, ohne dem Bestand oder gar der Art insgesamt Schaden zuzufügen. Dies würde auch der Hegeverpflichtung im Bundesjagdgesetz entsprechen, die ja gerade verhindern soll, dass durch die Bejagung eine Tierart ausgerottet wird. Denn wohlgemerkt: Wir wollen den Wolf keineswegs ausrotten,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wir wollen ihn jedoch auf einem für alle verträglichen Bestandsniveau halten.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das kleiner 1 oder größer 1?)

Zusätzlich ist es kaum vernünftig zu erklären, weshalb wir in einem der bevölkerungsreichsten Länder der Welt mit einer enormen Verkehrswege- und Ortsdichte viele Bereiche des ländlichen Lebens ändern sollen, weil nach dem ausschließlichen Wunsch einiger sogenannter Naturschützer eine Art übermäßig geschützt werden soll, die anderenorts nahezu ohne menschliche Beeinflussung optimale Lebensräume besiedelt und große vitale Populationen bildet.

Zusammenfassend und insgesamt weitergehend als in einem früheren Antrag der CDU – soweit zum Plagiat – plädieren wir daher dafür, zuerst und als Zwischenlösung das bereits in Schweden praktizierte Konzept der Schutzjagd im Rahmen einer Wolfsverordnung einzuführen, um dann bei einer weiteren Ausbreitung den Wolf in das Thüringer Jagdgesetz und in das Bundesjagdgesetz zu überführen.

(Beifall AfD)

Nur so ist es möglich, Weidetierhalter vor weiteren Schäden zu bewahren, für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, die Akzeptanz für den Wolf in weiten Teilen der ländlichen Bevölkerung auch in Zukunft zu erhalten und gleichzeitig den ansteigenden Wolfsbestand später auf einem für sein Habitat verträglichen Niveau zu halten, denn schließlich haben Rehwild, Schafe, Rotwild und Ziegen das gleiche Recht auf Leben wie der Wolf. Oder ist das Leben des Wolfs als Heiliger Gral und Spendenbringer sogenannter Naturschützer wertvoller als das von Feldhamstern und Co.? Daher werben wir für die Zustimmung zu unserem Antrag und bitten um die Überweisung an die Ausschüsse für Umwelt sowie Infrastruktur unter Federführung des Umweltausschusses. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Rudy. Als Nächster hat Abgeordneter Kummer für die Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rudy, ich frage mich, zu welchem Antrag Sie eben geredet haben. Da waren sehr viele Forderungen dabei, die Sie aufgemacht haben, die ich aber im Antrag nicht finde. In Ihrem Antrag steht nichts von einer besseren Unterstützung der Schäfer. Da steht nichts davon, dass der Wolf in den Anhang V der FFH-Richtlinie sollte.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Gar nichts steht da!)

Er steht bei uns im Anhang IV.

Wenn ich mir durchlese, was Sie aufgeschrieben haben, wo wir heute zustimmen oder es an den Ausschuss überweisen sollen, was Sie sich da wünschen, dann muss ich fragen, wo Ihr Rechtsverständnis ist. Sie sagen, wir sollen eine Wolfsverordnung erlassen, die Ausnahmen vom EU-Recht regelt. Wie, bitte schön, soll denn das kleine Thüringen am Ende der Gesetzgebungskette mit einer Verordnung – noch nicht einmal mit einem Gesetz – Ausnahmen vom EU-Recht regeln? Man kann sich sicherlich mit der Bitte an die EU wenden, weil wir eine Wölfin in Thüringen haben, doch bitte eine Ausnahme zu erlassen, dass wir die eine Wölfin jagen können, um einen von Ihnen gewünschten Wolfsbestand in Thüringen zu erhalten, der aber dafür sorgt, dass die Wölfe hier nicht ausgerottet werden sollen. Aber wie das geht, weiß ich nicht.

(Abg. Rudy)

Sie wünschen, dass wir uns an Bund und EU wenden, um für ein verstärktes Wolfsmanagement zu werben. Mit der einen Wölfin im Rücken haben wir jede Legitimation dieser Welt, uns an den Bund und die EU zu wenden und zu sagen: Bei uns drückt der Schuh am allerschlimmsten. Es ist schwer nachzuvollziehen, was Sie wollen.

Sie sagen – um weiter bei Ihrem Antrag zu bleiben –, Sie wollen mit Blick auf die Populationsentwicklung eine jährliche Abschussrate festlegen. Ich kann mir ja vorstellen, dass man sagt, wir legen fest, wie viele Wölfe für Thüringen verträglich sind. Aber eine jährliche Abschussrate? Wie viele Wölfe wollen Sie denn bitte schön schießen im Jahr – von der einen Wölfin?

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: 20!)

Es erschließt sich so richtig nicht. Herr Rudy, wo wollen Sie das Recht zum Abschuss hernehmen? Dadurch, dass Sie Wölfe in das Jagdrecht nehmen? Das kann man machen, das geht übrigens im Gegensatz zu dem, was Sie schreiben. Sie sagen, die Details zur Umsetzung der Überführung in das Jagdrecht sollen rechtlich eindeutig, unbürokratisch, nachvollziehbar und praxistauglich formuliert werden. Lesen Sie das Jagdgesetz. Darin steht, wie man das macht. Das ist ganz einfach, per Rechtsverordnung, sehr unbürokratisch. Das können wir auch sofort ändern.

Das legitimiert aber den Abschuss eines Wolfs immer noch nicht. Denn wenn der Wolf im Jagdrecht steht, Herr Rudy, dann ist er genauso geschützt, wie im Naturschutzrecht, weil nämlich das europäische Recht vorgibt, dass der Wolf dann ganzjährig geschont ist. Wir haben dann aus meiner Sicht sogar noch einen besseren Schutz des Wolfs, weil das Jagdrecht noch ein paar strengere Regelungen kennt als das Naturschutzrecht. Von der Seite her kann man über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sicherlich reden, weil dann auch klar ist, wenn wir die Entnahme von Problemwölfen hätten, wie das Jagdrecht dann entsprechend anzuwenden ist. Aber, Herr Rudy, so, wie Sie es machen, dass Sie sagen, es soll dazu dienen, dass Wölfe in einer bestimmten Zahl jedes Jahr geschossen werden können, geht es nicht, so verstößt es gegen europäisches Recht. Sie fordern uns mit Ihrem Antrag zum Rechtsbruch auf. Dementsprechend können wir diesen Antrag nur ablehnen.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir wirklich über ein Management von Wölfen reden müssen, dass wir in der Kulturlandschaft Konflikte managen müssen, die entstehen, dass wir klären müssen, wie der Einklang von Naturschutz, von Artenschutz und von menschlichem Wirken in der Natur in Ordnung gebracht wird. All das sind Aufgaben, die

auch die Politik hat. All das sind Aufgaben, denen wir uns widmen. All das sind Aufgaben, die wir auch im Umweltausschuss mit unserer Anhörung angehen wollen, damit wir dafür sorgen können, dass in Thüringen weiterhin Grünland mit Schafen bewirtschaftet wird, dass Schäfer weiterhin auskömmliche Einkommen haben oder – besser gesagt – dass die Einkommen erst mal auskömmlich werden, denn zurzeit sind sie es bei den Schäfern leider nicht. Das sind alles Dinge, die haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, dafür brauchen wir aber diesen Antrag nicht, der keinem dieser Probleme irgendwo Abhilfe verschafft. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin Siegesmund, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der AfD ist zweierlei: Er ist populistisch und er fordert die Landesregierung zu rechtswidrigem Verhalten auf. Beides ist etwas, was wir nicht teilen können. Herr Rudy, es wäre schon sinnvoll, wenn Sie sich wenigstens innerhalb der AfD-Fraktion miteinander austauschen würden. Es ist tatsächlich so, wie Abgeordnete Becker dargelegt hat, in jeder – wirklich jeder – Ausschusssitzung der vergangenen Monate haben wir uns mit dem Thema beschäftigt. Wenn die Binnenkommunikation in Ihrer Fraktion so versagt, dann können wir es nicht ändern. Ich will Ihnen wenigstens noch mal ein paar Fakten an die Hand geben, weil ich die Hoffnung nicht aufgegeben habe, dass Sie zumindest anhand von einigen Sachinformationen doch noch mal den Austausch wollen.

Erstens: Die Ministerin zeigt den Managementplan für den Wolf in Thüringen. Das ist mein erster Fakt, sehr geehrte Abgeordnete. Mein zweiter Fakt ist, dass der Wolf nach internationalem und nationalem Recht streng geschützt ist. Und nein, nur weil ein irrlichternder Antrag – sehen Sie es mir nach – uns dazu auffordert, gegen § 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 44 Bundesnaturschutzgesetz, plus FFH-Richtlinie Anhang II, plus Washingtoner Artenschutzübereinkommen, plus Berner Konventionen zu verstoßen, werden wir uns noch lange nicht Ihre Argumentationen in irgendeiner Form annehmen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und auch nur ernsthaft in Erwägung ziehen, was Sie da aufgeschrieben haben. Noch mal: Es ist irrlichternd. Ja, seit 2014 gibt es in Thüringen eine