Herr Abgeordneter Höcke, es ist jetzt eigentlich nicht meine Art, auf Redebeiträge von Ihnen direkt zu reagieren. Aber Sie haben den Begriff verwendet, dass die Landesregierung hier das Parlament für eine parlamentarische Scheindebatte missbraucht. Das möchte ich deutlich zurückweisen
und hoffe, mir an der Stelle auch mit den Fraktionen jenseits der AfD einig zu sein. Die Landesregierung ist überhaupt nicht in der Position, das Parlament für eine Scheindebatte missbrauchen zu können. Hier entscheiden Abgeordnete, zu denen Sie, Herr Abgeordneter Höcke, gehören, über die Tagesordnung und darüber, was und wie diskutiert wird. Wenn Sie glauben, dass eine Landesregierung ein Parlament kujonieren kann, dann kann ich nur hoffen, dass Ihre Partei nie in eine Regierung kommt. Punkt eins.
Punkt zwei: Ihre Rede hat durch profunde Ahnungslosigkeit, die Sie häufiger in diesem Parlament zur Schau stellen, geglänzt. Das ist aber, wie gesagt, etwas, was wir als Landesregierung häufig in Redebeiträgen von Ihnen zur Kenntnis nehmen müssen. Aber, dass Sie diesen MDR-Datenschutzstaatsvertrag nutzen, um sozusagen mit einem „argumentativen Pürierstab“ Medienpolitik, Parlamentsbeschimpfung und antieuropäische Evergreens hier darzustellen, ist der Debatte, die bisher niveauvoll im Ausschuss und im Übrigen auch mit den Fachverbänden geführt wurde, nicht angemessen.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich nicht hier vorgehen, Herr Höcke hat es noch mal provoziert.
Ich will einen Punkt herausnehmen. Die Frage lautet: Warum ändern wir die Datenschutz-Grundverordnung, warum ändern wir sie? – Weil wir das Medienprivileg erhalten wollen,
deshalb ändern wir das hier und deshalb reden wir hier über diesen MDR-Staatsvertrag und die Veränderungen mit dem Datenschutz, nicht, weil wir irgendwelche bürokratischen Monster oder sonst irgendwas – das ist genau dieser Pürierstab, den der Minister eben angesprochen hat. Da wird alles zusammengeworfen. Das ist Ihre typische Argumentationspolitik. Wir fangen mal vorn an, was gar nicht vorn ist, und hören hinten auf, was gar nicht hinten ist. Das wird dann als die Politik der AfD dargestellt, die die Sorgen und Probleme von Bürgerinnen und Bürgern aufgreift und damit eben auch Punkte sammeln will.
Ich will noch einen zweiten Gedanken aufgreifen, das ist die Frage des Datenschutzbeauftragten, der unabhängige Datenschutzbeauftragte, der jetzt über diesen Staatsvertrag zu Veränderungen des Staatsvertrags über den MDR eingerichtet werden soll. Ich glaube schon, das ist ein wichtiger Punkt, weil es natürlich auch eine gewisse Gratwanderung ist – und das habe ich vor vier Wochen im Zusammenhang mit dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch versucht, deutlich zu machen – zwischen dem Grundrecht auf Information und auf informationelle Selbstbestimmung und der Frage journalistischer Tätigkeit. Genau das muss natürlich Presse, freie Presse, öffentlich-rechtlicher Rundfunk oder auch privater Rundfunk berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, dass dort Gremien oder Beauftragte tätig sind. Ich bin ausdrücklich dankbar, dass es hier in einer sehr genauen und zielorientierten Form geschehen ist, dass hier ein Datenschutzbeauftragter eingerichtet wird und seine Aufgaben ganz konkret beschrieben worden sind.
Wir haben noch eine zweite wichtige Aufgabe zu tun – konkret die Kollegen im Innenausschuss, weil sie sich in unserem Auftrag grundsätzlich mit dieser Thematik der Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen müssen, weil wir es dahin überwiesen haben –: Wir müssen uns natürlich auch – den Brief des Deutschen Journalistenverbands hat Kollege Höcke angesprochen – der Problematik der Thüringer Privatmedienlandschaft zuwenden. Dort müssen wir noch entsprechende Regelungen einbauen, weil wir da auch Gesetzlichkeiten haben. Auch dort wollen wir demzufolge das Medienprivileg schützen.
Ich kann nur darum bitten, dass wir morgen in der zweiten Beratung diesen für die öffentlich-rechtlichen Anstalten wichtigen Staatsvertrag mittragen und verabschieden. Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, jetzt haben mich die beiden Vorredner provoziert, noch mal hier vorn an das Rednerpult zu treten. Sehr geehrter Herr Professor Hoff, auch wenn Sie es gerne machen – und ich kann es ja aus parteipolitischer Motivation heraus durchaus verstehen –, mich als Antieuropäer immer und immer wieder zu diffamieren, möchte ich noch mal klarstellen – Sie sind ja ein intelligenter und gebildeter Mann –: Ich bin kein Antieuropäer, sehr geehrter Herr Prof. Hoff, sondern ich bin ein Politiker, der die EU sehr kritisch sieht und der der festen Überzeugung ist, dass diese EU eben nicht Europa ist, sondern letztlich ein Gegenentwurf von Europa mit ihren Bürokratie- und Zentralisierungstendenzen. Dass Sie das nicht verstehen, verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, gerade weil ich weiß, dass Sie zu den Klügeren in Ihren Reihen gehören.
Herr Blechschmidt, das Medienprivileg retten wir mit der Änderung des MDR-Staatsvertrags? Herr Blechschmidt, gab es das Medienprivileg schon vorher, vor der EU-Grundverordnung?
Na also, das gab es schon. Es gab den Quellenschutz, den die Journalisten und der Verband der Thüringer Journalisten anmahnen, auch vorher schon. Sie müssten gar nichts ändern, Sie müssten keine EU-Richtlinie in nationales Recht übersetzen und umsetzen, um dieses Medienprivileg zu erhalten. Lassen Sie doch einfach alles so, wie es ist!
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man kann sie so nicht las- sen! Wenn ein Gesetz ausläuft, muss eine neue Regelung geschaffen werden!)
Gut, jetzt ist ziemlich viel in dieser Aussprache gesagt worden. Ich schließe die Aussprache und damit auch diesen Tagesordnungspunkt. Wir rufen ihn morgen wieder auf.
Nein, bis jetzt nicht. Wir sind aber eigentlich schon durch, Herr Pidde. Wenn Sie jetzt noch wollen, dann bitte. Das war ein Versehen seitens des Präsidiums.
Herr Präsident, wenn Sie mir das Recht jetzt einräumen, dann erspare ich mir den Redebeitrag morgen bei der zweiten Lesung.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Novelle hat zwar einen ellenlangen Titel, aber im Grunde geht es darin nur um eines, nämlich um rundfunkrechtliche Anpassungen beim MDR-Staatsvertrag, die aus dem Inkrafttreten der EU-DatenschutzGrundverordnung am 25. Mai resultieren. Die inhaltliche Diskussion haben wir beim 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon geführt. Der Kollege Wucherpfennig hat darauf hingewiesen, dem brauchen wir gar nichts hinzuzufügen.
Heute geht es um den MDR-Staatsvertrag, und zwar um die prinzipielle Abwägung zwischen zwei bedeutenden Verfassungsgütern, auf der einen Seite das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf der anderen Seite die Medien- und Informationsfreiheit. In diesem Abwägungsprozess bietet der vorliegende Gesetzentwurf ein vernünftiges Ergebnis. Frau Henfling hat darauf hingewiesen, dass Artikel 85 der EU-Datenschutz-Grundverordnung den Ländern Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Diese werden genutzt und das Medienprivileg für den MDR wird erhalten. Der MDR hat daher auch künftig das Recht, im Rahmen journalistischredaktioneller Arbeit, also bei der Recherche, der Vorbereitung von Medienangeboten oder der allgemeinen Informationssammlung, personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen sowie unter Ausschluss von Auskunfts- und Berechtigungsansprüchen zu erheben und zu verarbeiten.
Meine Damen und Herren, die etwas reißerische Schlagzeile vom 14. Mai „Ist die Pressefreiheit in Thüringen in Gefahr?“ können wir getrost mit Nein beantworten. Dies gilt im Hinblick auf den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die privaten Rundfunkanbieter insgesamt sowie mit Blick auf die heutige Gesetzesnovelle für den MDR im Speziellen.
Aber – und da knüpfe ich an das an, was Kollege Blechschmidt gesagt hat –, wir werden den Erhalt der Medien- und Informationsfreiheit natürlich auch für jene Medien sichern, die nicht von den beiden Staatsverträgen berührt werden, sondern unter die Bestimmungen unserer noch an das neue EU-Datenschutzrecht anzupassenden Landesmediengesetzgebung fallen.
Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, dieser Baustein des MDR-Staatsvertrags ist in Ordnung. Es ist aber nur ein Baustein. Ich will die Gelegenheit noch mal nutzen, um darauf hinzuweisen, dass die grundlegende Reform aussteht. Das ist hier schon angeklungen. Meiner Fraktion sind vier Schwerpunkte bei der Novellierung des MDRStaatsvertrags wichtig und ich will diese noch mal schlagwortartig nennen. Das wäre zum Ersten die veränderte Besetzung der MDR-Gremien in Umsetzung des ZDF-Verfassungsgerichtsurteils und damit verbunden eine deutlich stärkere Vertretung der Arbeitnehmerinteressen; zweitens, die verbesserte Partizipation und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die MDR-Mitarbeiter; drittens, die rundfunkrechtliche Verankerung der neuen trimedialen Struktur des MDR und last but not least natürlich auch die seit Langem ausstehende Stärkung des MDRStandorts Thüringen. Diese vier Punkte haben wir schon öffentlich gemacht und wollen versuchen, diese auch so weit wie möglich in die Beratungen einzubringen.
Meine Damen und Herren, drei zuständige Ausschüsse aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich schon zweimal getroffen und einvernehmlich die Bitte an die drei Staatskanzleien gerichtet, bis zum 31.03.2018 zumindest einen Arbeitsentwurf für eine entsprechende Staatsvertragsnovelle vorzulegen. Passiert ist bislang nichts. Deshalb bin ich da auch ein kleines bisschen frustriert und möchte das auch hier äußern. Jeder hier im Raum weiß, an wem das liegt – an den Bremsern in der Dresdner Landesregierung. Dort hat man nach wie vor wenig Interesse an einer verfassungskonformen Besetzung der MDR-Gremien und an einem fairen Umgang mit berechtigten Arbeitnehmerinteressen. Wenn Minister Hoff jetzt gesagt hat, in der zweiten Hälfte des Aprils wird sich einiges tun und wir werden zumindest einen Diskussionsentwurf bekommen, in den wir uns dann auch einbringen können, dann sage ich: Es wird Zeit. Wir werden dann rangehen und versuchen, zwischen den drei Ländern und den drei Landtagen einen Konsens zu finden, um eine vernünftige Lösung zu erreichen.
Noch mal zusammenfassend: Beim MDR ist einiges reformbedürftig. Das müssen wir angehen. Insofern machen wir im Moment einen Bogen um die gesamte Baustelle und beschließen nur einen kleinen, aber wichtigen Baustein. Den werden wir dann morgen in der zweiten Lesung beschließen. Von wegen durchgepeitscht, wie das Herr Höcke vorhin
hier gesagt hat, davon kann ja nun überhaupt nicht die Rede sein. Die vorliegende Gesetzesnovelle ist im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien vorgestellt worden von der Landesregierung, wie das üblich ist, und die Diskussion dazu ist geführt worden. Ich verstehe auch nicht, was er jetzt an Vorbehalten vorbringen möchte, die nicht auch im Ausschuss hätten genannt werden können. Also, sage ich mal, es ist alles ausführlich beraten und der zweiten Lesung morgen steht nichts mehr im Weg. Falls ich da auf der Rednerliste stehen sollte, dann können Sie mich schon streichen. Vielen Dank.
Das mache ich dann schon vorsorglich. Vielen Dank. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen – ich frage noch mal. Damit schließe ich die Aussprache.
Ausbreitung des Wolfes in Thüringen – Gefahren für Bevölkerung und Nutztiere abwenden, den Wolf in das Jagdrecht überführen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5388
Ich eröffne die Beratung und erteile dem Abgeordneten Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.