Protocol of the Session on February 23, 2018

um die zentralen Ergebnisse des gewünschten Berichts antizipieren zu können. Der Bericht wird ergeben, dass es einen strukturellen Erziehermangel in Thüringer Kitas gibt, weil mit der erfreulicherweise steigenden Zahl an Geburten auch der Bedarf an Erziehern steigt, immer weniger Erzieher immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, immer mehr Erzieher aufgrund deutlich besserer Vergütung in benachbarte Bundesländer abwandern. All das ist bekannt und die heute bemängelten Missstände haben ihre Ursache in Ihrer Regierungszeit. Also kann Ihr heutiger Antrag auch als nachträgliche Bankrotterklärung gewertet werden.

Kommen wir zu Punkt 2, der eigentlichen Achillesferse Ihres Antrags. Sie wollen eine Expertenkommission ins Leben rufen, die sich mit der Umstrukturierung der Erzieherausbildung in Thüringen befasst. Nun, seien wir ehrlich, wenn eine Kommission gegründet werden soll, dann ist das meist ein Zeichen dafür, dass das Thema schon bald politisch beerdigt wird.

Aber schauen wir genauer hin: Sie wollen prüfen, wie die Erzieherausbildung um die Möglichkeit einer dualen Berufsausbildung ergänzt und insgesamt praxisnäher gestaltet werden kann. Ich frage mich, worauf Sie abzielen. Das bedarf unserer Ansicht nach genauerer Erklärungen, denn gemäß dem aktuellen Ausbildungsplan der Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen vom 29. Januar 2016 besteht der Ausbildungskanon zum „Staatlich geprüften Erzieher“ schon heute über periodisch ausgedehnte Praxisphasen in sozialpädagogischen Einrichtungen. So dauert die Vollzeitausbildung derzeit drei Jahre. In dieser Zeit wechseln sich fachtheoretische Schulausbildung und verschiedene Praktika in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern ab.

Schon heute werden der besondere Charakter und die Vorteile der dualen Ausbildung im Ausbildungsplan der Erzieherausbildung abgebildet. Über Verbesserungen kann natürlich immer geredet werden und wir sind grundsätzlich offen dafür, aber fest steht doch: Schon heute können die in der Berufsschule erworbenen theoretischen Kenntnisse der pädagogischen Handlungskonzepte, der Entwicklungspsychologie oder die Grundlagen der Bildungsbereiche Deutsch, Mathematik, Medien, Gesundheitslehre, Gestaltung und Musik oder aber der Kinder- und Jugendarbeit in den sozialpädagogischen Einrichtungen – sprich den Kitas – praktisch angewandt werden.

Auch die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung existiert bereits, sie ist auf viereinhalb Jahre angelegt. Dabei findet während der ersten vier Ausbildungsjahre in 16 Wochenstunden Unterricht an der Schule statt. Die restliche Zeit verbringen die Auszubildenden in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Im letzten halben Jahr findet das Berufs

(Abg. Tischner)

praktikum statt. Die zweigliedrige Ausbildung mit langen Praxisphasen ist also schon heute Ausbildungsrealität. Ich frage Sie: Was genau wollen Sie bei der Erzieherausbildung kürzer, passgenauer und praxisnäher machen? Das geht aus Ihrem Antrag leider nicht hervor.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dafür gibt es dann die Kommission!)

Natürlich hat sich die CDU-Politik im Land auf die Fahne geschrieben, die duale Ausbildung in Thüringen zu fördern und derselben mehr Wertschätzung entgegenzubringen, auch, weil die Bürger im Land dies wünschen. Grundsätzlich mag einiges für diese Forderung sprechen, zumal, wenn es der erklärte Wille des Volkes ist. Aber im Konkreten muss die Förderung der dualen Ausbildung mit Köpfchen und kluger Abwägung geschehen. Das sehen wir im Bereich der Erzieherausbildung heute, mit Verlaub, nicht.

Wenn Sie die Erzieherausbildung aufgrund einer nicht über Legislaturperioden hinausdenkenden Personalpolitik unbedingt kürzen wollen, um die angespannte Personalsituation in Thüringer Kitas kurzfristig zu entspannen, so sagen Sie den mit immer mehr Aufgaben belasteten angehenden Erziehern bitte auch genau, wo Sie kürzen, welche Ausbildungsinhalte Sie streichen wollen. Sie wollen doch nicht etwa bei dem Modul „Diversität und Inklusion“ kürzen, das mit einer Gesamtstundenzahl von 170 Stunden deutlich umfangreicher angelegt ist als das Modul „Spezifik der Arbeit mit unter Dreijährigen“ mit ganzen 50 Stunden. Ich warne gerade in Zeiten, in denen Nachwuchserziehern ständig neue Aufgaben zuwachsen, ausdrücklich davor, deren fachtheoretisch breite und auch notwendige Basis einzukürzen. Leider sagen Sie in Ihrem Antrag dazu nichts Genaues.

Wir sind der Auffassung, dass es schon heute andere Möglichkeiten gibt, die Erzieherausbildung für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen. Zum Beispiel könnte man den obligatorischen Realschulabschluss zur Disposition stellen, wenn die Anwärter nach genauer Prüfung Eignung vorweisen und alle anderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Warum sollte ein guter Hauptschulabschluss nicht ausreichen, um eine Erzieherausbildung erfolgreich abzuschließen?

Auch könnte man darüber nachdenken, den als Voraussetzung für die Erzieherausbildung bisher zusätzlich nachzuweisenden Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Ausbildung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld, wie zum Beispiel einer Assistenten- oder Helferausbildung im sozialen oder gesundheitlichen Bereich, dort abzuschaffen, wo er für eine Tätigkeit in einer Kita nicht unbedingt notwendig ist.

Darüber hinaus lohnt es sich, wie bei anderen Politikfeldern auch, den Blick nach Sachsen zu wenden, wo die berufsbegleitende Ausbildung innerhalb von drei Jahren und damit deutlich komprimierter durchgeführt werden kann. In Sachsen findet der Fachschulbesuch in der Regel nur an einem Tag in der Woche statt. Dies eröffnet den Fachschülern die Möglichkeit, mehr vergütete Wochenstunden am Lernort Praxis zu verbringen und damit ein höheres Gehalt zu erzielen, als es während einer dreijährigen Ausbildung möglich ist. Die Sachsen wissen: Eine angemessene Ausbildung ist eben auch ein wichtiger Aspekt, eine Ausbildung attraktiver zu gestalten. Hier muss Thüringen besser werden.

Insgesamt sind die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung in Sachsen für beruflich Vorgebildete im Bundesvergleich relativ niedrig. In Verbindung mit einem mittleren Bildungsabschluss können zum Beispiel eine nach Bundes- oder Landesrecht anerkannte zweijährige fachfremde Berufsausbildung sowie zusätzlich zwei Jahre fachfremde Berufstätigkeit ausreichen, um für die Ausbildung zum Erzieher eine Zulassung zu erhalten.

Oder schauen wir nach Mecklenburg-Vorpommern, wo Schulabgänger, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten wollen, künftig zwischen zwei Ausbildungen wählen können. Neben der vierjährigen schulischen Erzieherausbildung soll es eine praxisorientierte Ausbildung geben, bei der die angehenden Fachkräfte bereits während der Ausbildung eine Vergütung erhalten sollen. Dies macht die neue Ausbildung im Vergleich zum Status quo attraktiv. Die Schaffung eines neuen Ausbildungsgangs zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“, wie letztes Jahr in Mecklenburg-Vorpommern geschehen, kann auch für Thüringen eine praktikable Option sein.

Zu guter Letzt muss auch darauf hingewiesen werden, dass laut einem Artikel der „Thüringer Allgemeine“ vom 29. Juli 2017 derzeit rund 72 Prozent der Thüringer Erzieher und Erzieherinnen in Teilzeit arbeiten und nur 10 Prozent der Erzieher oder Erzieherinnen Männer sind. Hier gehen dem Freistaat große Ad-hoc-Potenziale verloren – Personal, das sofort eingesetzt werden könnte.

Ich fasse zusammen: Neben einer besseren Vergütung und der Streichung nicht unbedingt erforderlicher Zugangsauflagen sollte man über einen verstärkten Ausbau von Quereinsteigerprogrammen nachdenken. Entsprechende Internetportale gibt es zwar schon, aber die Strukturen für potenzielle Quereinsteiger sind dennoch viel zu dünn. Das Potenzial der kurzfristig mobilisierbaren Quereinsteiger wird nach unserer Einschätzung gegenwärtig jedenfalls nicht ausreichend abgeschöpft.

Abschließend bewerten wir den Antrag der CDUFraktion wie folgt: Zugestanden, wir sind alle für vernünftige Maßnahmen zur Steigerung der Attrak

tivität der Erzieherausbildung und der Fachkräftegewinnung, aber die Einrichtung einer langwierig arbeitenden Pro-forma-Expertenkommission brauchen wir gewiss nicht, weil seitens der Kommission keine wirklichen Erkenntnisgewinne zu erwarten sind. Bezüglich der sicher notwendigen Verbesserungen in Ausbildung und Arbeitsfeld sollte sich das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unverzüglich dafür einsetzen, dass sich die Erzieherausbildung am tatsächlichen gesellschaftlichen Bedarf ausrichtet und die Erzieher nicht mit künstlich generierten Aufgaben von Inklusion bis Integration belastet werden. Eben das wäre auch ein Beitrag, die Erzieherausbildung für junge Nachwuchskräfte attraktiver zu gestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Ihr Antrag wirkt insgesamt unausgegoren und ist in der derzeitigen Gestalt nicht zielführend. Mein Vorschlag: Bevor Sie sich weiterem Aktionismus hingeben, reflektieren Sie doch besser mal die Frage, warum heute im gesamten Thüringer Bildungssystem die Nachwuchskräfte fehlen und wer die wirtschafts-, bildungs- und familienpolitische Verantwortung dafür trägt. Trotzdem stimmt die AfD-Fraktion der Überweisung an den Ausschuss zu. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Interessierte, die CDU spricht in ihrem vorliegenden Antrag – das ist sicher auch am Sofortbericht des Ministers deutlich geworden – ein durchaus wichtiges Thema an, nämlich das der zukünftigen Qualifikation, der Professionalisierung und eben insgesamt der Personalausstattung in der frühkindlichen Bildung. Und ja, in der Tat müssen wir über die Personalsituation und die Ausgestaltung der Erzieherinnenausbildung sprechen, und das werden wir auch in Thüringen tun. Denn die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ oder zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ wird in den Bundesländern jeweils spezifisch geregelt. Einen bundesweiten Bezugsrahmen bilden die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz und Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz.

Gestatten Sie mir, dass ich noch einmal ein paar Ausführungen zur aktuellen Situation in Thüringen tätige. Derzeit sind etwa 17.000 Menschen in unse

ren etwa 1.300 Kindertagesstätten in Thüringen tätig. Viele dieser Erzieherinnen gehen in den nächsten Jahren in ihren wohlverdienten Ruhestand, auch das ist uns wohlbekannt. Der Generationenwechsel wird also auch in unseren Kitas, in den Horten und auch in den erzieherischen Hilfen mehr und mehr eine Rolle spielen. Und in diesem Zuge rückt natürlich die Frage der Attraktivität des Erzieherinnenberufs immer wieder in den Blickpunkt. Leider entscheidet sie sich bekanntlich an einer Reihe von Faktoren. Wenn wir uns also Gedanken über die Zukunft der Erzieherinnenausbildung machen wollen, müssen wir uns diese im Einzelnen anschauen. Es ist hier schon gesagt worden: Eine fünfjährige Ausbildungsdauer, um ein „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder eine „Staatlich anerkannte Erzieherin“ zu werden, erscheint uns leider wenig attraktiv, das ist auch schon seit Langem in der Diskussion. Und wenn man weiß, dass da über viereinhalb Jahre zumindest auch kein Einkommen erzielt werden kann, es eine sehr lange Ausbildung ist und danach auch kein allzu großes Einkommen wartet, dann kann man nachvollziehen, warum sich viel weniger Menschen für diese Ausbildung entscheiden, obwohl es ein wunderbarer Beruf ist und wir allen dankbar sind, die in diesem Bereich tätig sind.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dass wir uns mal einig sind!)

Eine Verkürzung der Ausbildung durch eine entsprechende frühzeitige Spezialisierung auf die Tätigkeit erscheint uns jedenfalls sinnvoll. Allerdings müssen wir dabei auch – ich sagte es, es gibt nur wenige Bezugsrahmen, aber da ist einer – die entsprechenden KMK-Positionen im Blick behalten. Von daher ist es natürlich gut, dass unser Bildungsminister Holter ausgerechnet jetzt KMK-Präsident ist und diese Fragestellungen auch ganz besonders aktiv begleiten kann.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist das so?)

Außerdem ist die derzeitige Erzieherinnenausbildung – ich sagte es schon – in den ersten vier Jahren komplett unvergütet. Nur im sogenannten Berufspraktikum steht den Auszubildenden ein Gehalt zu, wofür das Land auch jedes Jahr Mittel in Millionenhöhe aufwendet. Auch darüber müssen wir uns im Übrigen grundsätzlich Gedanken machen, denn junge Menschen in Ausbildung verdienen eine entsprechende finanzielle Absicherung durch eine angemessene Ausbildungsvergütung, das haben wir hier schon häufiger diskutiert.

Nun zur praxisintegrierten Erzieherinnenausbildung: Aufgrund dieser Erwägungen und auch im Zuge des Kita-Platzausbaus – Sie wissen es, wir haben das Kita-Gesetz gerade geändert, das war ja ein langer und auch wichtiger Diskussionsprozess, sodass wir in den nächsten zwei Jahren auch in Thüringen 550 Erzieherinnen und Erzieher mehr

(Abg. Rudy)

einstellen können – gibt es in vielen Ländern Diskussionen über das Modell der sogenannten praxisintegrierten Ausbildung. Dieses Modell möchten wir auch gern für Thüringen diskutieren. In BadenWürttemberg gab es dazu bereits ein Modellprojekt, welches positive Wirkungen auf die Nachfrage im Erzieherbereich hatte. Wir hatten – viele jedenfalls von uns – die Möglichkeit, uns bei einer AWOFachtagung dazu auch aus der Praxis informieren zu lassen. Positiv erwies sich hier vor allem die Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten. Ein weiterer Vorteil der praxisintegrierten Ausbildung ist vor allem die frühzeitige Bindung durch den Abschluss von Ausbildungsverträgen. Denn darum geht es immer wieder, dass wir auch Kontinuität gewährleisten können, dass den Auszubildenden, wenn sie sich beispielsweise schon besonders gut in einer Einrichtung einfügen, eben auch zugesagt werden kann: Ihr könnt unsere zukünftigen Fachkräfte werden. Träger haben damit auch frühzeitig die Chance, entsprechend Fachkräfte zu binden, und im Gegenzug dazu erhalten die Betroffenen selbst eine Beschäftigungsperspektive.

Nun zum Antrag der CDU: Die CDU fordert die Einsetzung einer Expertenkommission, die sich mit der Umstrukturierung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Thüringen befasst. Leider – auch das hat der Minister in seinen Ausführungen zu Beginn eigentlich schon gesagt – kommt die CDU damit zu spät, denn die gewollte Expertenkommission – man könnte es auch Arbeitsgruppe nennen – hat der Landesjugendhilfeausschuss im Dezember längst beschlossen. Man fragt sich manchmal schon, warum die CDU eigentlich einen Vertreter im Landesjugendhilfeausschuss hat, wenn diese Tatsache der CDU

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist eine Frechheit!)

Entschuldigung! – offenkundig nicht bekannt ist.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Da muss man sich mal mit den Inhalten beschäftigen!)

Das kann man sicherlich, das machen wir auch, lieber Herr Bühl, aber Sie haben diese Arbeitsgruppe nicht mal benannt. Vielleicht kannten Sie sie bisher nicht, das kann ja sein.

Herr Bühl, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich hat das Wort.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Aber wenn sie mich bewusst anspricht!)

Na ja, sie sind ja nun mal der Vertreter der CDU, deswegen muss ich Sie ansprechen, und wenn Sie

die Arbeitsgruppe nicht beschlossen, die seit Dezember benannt ist, dann kann ich nur konstatieren: Entweder wussten Sie davon nichts oder Sie haben sie wissentlich ignoriert. Beides müssen Sie für sich wägen.

Wir jedenfalls nehmen den Landesjugendhilfeausschuss in seiner Funktion ernst und werden sehen, welche Empfehlungen von dort entsprechend gemacht werden. Und dann werden wir uns – genauso ist, glaube ich, auch der richtige Werdegang – im Landtag intensiv mit diesem Thema befassen und dazu gegebenenfalls auch Anhörungen durchführen. Der vorliegende Antrag der CDU, das muss ich einfach so deutlich sagen, ist jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich. Daher müssen wir diesen ablehnen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Pelke von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir beschäftigen uns heute mit ihrem Antrag „Kürzer, passgenauer, praxisnäher – Für eine Umstrukturierung der Erzieherausbildung in Thüringen“. Abgesehen davon, dass wir innerhalb der Koalition – und zwar nicht nur jetzt innerhalb der Koalition, sondern auch schon früher – schon über eine weitere Qualifizierung der Ausbildung im Bereich der Erzieherausbildung gesprochen haben, ist es trotz alledem – das hat meine Kollegin und Vorrednerin Astrid Rothe-Beinlich eben schon gesagt – ein wesentliches Thema, das Sie ansprechen und das auch vor nicht allzu langer Zeit ohnehin Thema im Bildungsausschuss gewesen ist.

Aber was jetzt Ihren Antrag angeht, das ist doch ein Stückchen kurios, weil sich manches, was Sie wollen, eigentlich auf die drei Worte begrenzt, die hier oben stehen, „kürzer, passgenauer, praxisnäher“, aber so ganz genau haben Sie es nicht untersetzt. Da wird im Antragstext die Einrichtung einer Expertenkommission vorgeschlagen, die verschiedene Prüfaufträge erfüllen soll, aber im Prinzip haben Sie das, was Sie sich von dieser Expertenkommission erhoffen, eigentlich schon beschrieben, nämlich „kürzer, passgenauer und praxisnäher“, was auch immer das konkret bedeuten mag.

Sie haben vorhin, Herr Tischner, angesprochen, dass immer dann, wenn Sie Vorschläge machen würden, man nicht ordentlich darüber redet.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Im Aus- schuss! Machen wir doch!)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Doch das machen wir gern und wenn man die Vorschläge dann auch entsprechend untersetzt und ein bisschen konkreter fasst, dann könnten wir sicherlich auch vernünftig darüber diskutieren. Also zumindest sagen Sie auch genau wie wir, dass die Erzieherausbildung reformiert werden sollte, und deshalb sagen Sie, dass diese Expertenkommission einer der wesentlichen Punkte wäre.