Zweitens geht es um die Horte der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen. Zum 1. Januar 2018 sind 3.033 Personen, das sind 1.989,52 VZB, als Erzieherinnen und Erzieher in den Horten der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von circa 0,66 VZB tätig. Die durchschnittliche Hortbeteiligungsquote in Thüringen liegt bei circa 86,4 Prozent. Die im Haushaltsjahr jeweils zur Verfügung stehenden Erzieherstellen werden den staatlichen Schulämtern zur Absicherung der Hortbetreuung zugewiesen und von diesen eigenverantwortlich und vollumfänglich bewirtschaftet. Die Schulämter entscheiden selbst über die Verteilung dieser Ihnen zugewiesenen Erzieherinnen- und Erzieherstellen bzw. der entsprechenden Stunden auf die einzelnen Horte der Grund- und Gemeinschaftsschulen in ihren Aufsichtsbereichen. Auch treffen die Schulämter die Entscheidung über Neu- und Ersatzeinstellungen sowie über die Erhöhung von Beschäftigungsumfängen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Erzieherkontingente.
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen in den Schulämtern zu danken, denn sie leisten nicht nur Hervorragendes bei der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern, sondern auch bei der Einstellung von Hortnerinnen und Hortnern. Ich halte das für wichtig, das hier einfach mal anzumerken.
Im Jahr 2017 standen im Haushalt 1.998 Erzieherinnen- und Erzieherstellen sowie eine Vertretungsreserve im Erzieherbereich im Umfang von 50 VZB zur Verfügung. Auf der Grundlage des Personalentwicklungskonzepts 2025 der Landesregierung werden im Kalenderjahr 2018 158 Stellen im Erzieherbereich zusätzlich zur Verfügung gestellt, um dem gestiegenen und steigenden Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern zu begegnen. Diese dienen zum einen für die Einstellung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher, zum anderen ist allen Erzieherinnen und Erziehern, deren Beschäftigungsumfänge weniger als 60 Prozent eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten betragen, durch die staatlichen Schulämter das Angebot unterbreitet worden, ihre Beschäftigungsumfänge im Jahr 2018 dauerhaft auf 60 Prozent zu erhöhen. Für die befristet eingestellten Beschäftigten gilt das natürlich dann für die Zeit des befristeten Arbeitsverhältnisses, das will ich hier nur der Vollständigkeit halber anmerken. Infolgedessen steigt der Stellenanteil bei Neueinstellungen ab 2018 ebenfalls auf 60 Prozent. Des Weiteren werden frei werdende Stellen grundsätzlich mit den Stellenumfängen der ausscheidenden Erzieherinnen und Erzieher unter Einhaltung des Teilzeitund Befristungsgesetzes nachbesetzt. Die Vertretungsreserve im Erzieherinnen- und Erzieherbereich wird im Kalenderjahr 2018 um 25 VZB erhöht und beträgt dann 75 VZB.
Nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts – das passiert jetzt in diesen Tagen – 2018/2019 stehen dann 158 zusätzliche Erzieherstellen zur Verfügung und der für das Schuljahr 2017/2018 ermittelte Gesamtbedarf von 2.156 VZB im Erzieherinnen- und Erzieherbereich kann dann bei Anwesenheit aller beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher vollumfänglich durch die Schulämter gedeckt werden.
Drittens – Einrichtung der Hilfen zur Erziehung: In den teilstationären und stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe in Thüringen gilt das Fachkräftegebot, welches die Qualifikation „Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw. „Staatlich anerkannte Erzieherin“ erfordert. Der staatlich anerkannte Erzieher und die staatlich anerkannte Erzieherin werden zu großen Teilen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung eingesetzt. Weil es auf Stellenausschreibungen zu unserem Leidwesen häufig nur wenige Bewerbungen gibt, können oft freie Stellen nicht besetzt werden. Dadurch gelingt es den Trägern von Einrichtungen zum Teil nicht mehr vollumfänglich, den vorgeschriebenen Mindestpersonalbedarf zu erfüllen. Dies hat zur Folge, dass Träger Einrichtungen bzw. Gruppen schließen und ein sehr geringer Personalbestand zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen vorgehalten wird. In diesen Fällen müssen durch mein Haus zum Teil Auflagen erteilt und zeitweilig Übergangslösungen durchgeführt werden. Die Träger von Einrichtungen sind durch
den in diesem Bereich herrschenden Fachkräftemangel zum Teil nicht mehr in der Lage, Fachkräfte auch nach ihrer persönlichen Eignung auszuwählen. Ich will durchaus einräumen, dass das kein zufriedenstellender Zustand ist und wir hier gemeinsam schauen müssen, wie dem Fachkräftemangel an dieser Stelle sinnvoll begegnet werden kann.
Im nächsten Abschnitt möchte ich über die Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsmodalitäten berichten. Zur Deckung des Fachkräftebedarfs kommen Fachschülerinnen und Fachschüler bzw. Studierende der einschlägigen Ausbildungs- bzw. Studiengänge an Thüringer Fachschulen, Universitäten, Fachhochschulen sowie Berufsakademien infrage.
Erstens – Fachschulen: Aktuell lernen an 33 Fachschulen – das sind zehn staatliche und 23 in freier Trägerschaft – 3.318 Fachschülerinnen und Fachschüler der Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Heilerziehungspflege, davon 168 berufsbegleitend in Teilzeit. Im Jahre 2018 erhalten voraussichtlich 1.065 Fachschülerinnen und Fachschüler, 2019 1.023 Fachschülerinnen und Fachschüler und 2020 1.135 Fachschülerinnen und Fachschüler einen qualifizierten Abschluss. In den Jahren 2018 bis 2020 stehen somit insgesamt bis zu 3.223 Fachkräfte zur Verfügung.
Zweitens – Berufsfachschulen und höhere Berufsfachschulen: An den Berufsfachschulen werden die Zugangsberufe Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer, an höheren Berufsfachschulen Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die in eine Erzieherinnnen- bzw. Erzieherausbildung einmünden können, ausgebildet. Da für die Absolventen dieser Zugangsberufe aufgrund des Fachkräftegebots nur ein eingeschränktes Angebot auf dem Thüringer Arbeitsmarkt besteht, kann davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Anzahl in den Folgejahren eine Fachschulausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher aufnehmen wird. Hinzu kommen Fachschulbewerberinnen und Fachschulbewerber mit anderen einschlägigen Zugangsberufen. Somit kann auch in den kommenden fünf Jahren mit stabilen Absolventenzahlen gerechnet werden. Bei Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuern rechnen wir für die Jahre 2018 und 2019 zusammen voraussichtlich mit 1.602 Absolventinnen und Absolventen. Bei den Sozialassistentinnen und Sozialassistenten in den nächsten beiden Jahren, also 2018 und 2019, dann 1.825, das sind summa summarum 3.427 Absolventinnen und Absolventen in den Berufen Kinderpflege, Sozialbetreuung, Sozialassistenz, die dann ihren Abschluss hier machen werden.
Hochschulen – hier geht es um die Studiengänge Pädagogik der frühen Kindheit, Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit und andere – konnten wir jetzt in der Kürze der Zeit nicht erfragen. Eine Erhebung aus dem Jahr 2014 ergab jedoch, dass seinerzeit mehr als 900 Jahrgangsabsolventinnen und -absolventen der Thüringer Hochschulen über Einsatzmöglichkeiten als pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen verfügten.
Nun will ich zu dem zweiten Punkt in dem Antrag der CDU-Fraktion kommen, nämlich zur Frage der Einsetzung einer Expertenkommission. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen zunächst einen allgemeinen Sachstandsbericht gegeben und will nun auf diese Forderung etwas näher eingehen. Gern will ich darlegen, was wir, sprich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Freistaat Thüringen, zur Sicherung einer passgenauen und praxisnahen Erzieherinnen- und Erzieherausbildung unternommen haben. Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 11. Dezember 2017 beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag einzurichten, sich umfassend mit den Möglichkeiten einer Fachkräftegewinnung im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher zu befassen und Maßnahmen für den Freistaat Thüringen abzuleiten. Dabei sollen Entwicklungen und Erfahrungen anderer Bundesländer in die Diskussion durchaus mit einbezogen werden. Den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe wird der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses selbst übernehmen, was die hohe Priorität dieser Arbeitsgruppe unterstreicht. In dieser Arbeitsgruppe werden folgende Vertreterinnen und Vertreter mitarbeiten: Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für die Bereiche berufsbildende Schulen, Kindertageseinrichtungen und Hilfen zur Erziehung, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für den Hochschulbereich, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, drei Vertreterinnen und Vertreter der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege aus oben genannten Handlungsfeldern. Darüber hinaus hat die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Agentur für Arbeit ihre Unterstützung zur Klärung der Frage „Einstufung des Erziehers als Mangelberuf“ angeboten. Im Dezember 2018 soll über praktikable Lösungsansätze für Thüringen berichtet werden. Im Rahmen der Arbeitsgruppe soll insbesondere auch die Durchlässigkeit und sich daraus ergebende Folgen diskutiert werden. Die Einrichtung einer weiteren Expertenkommission in gleicher Angelegenheit ist vor diesem Hintergrund also absolut entbehrlich, meine Damen und Herren.
Seien Sie gewiss, meine Damen und Herren, dass die Thüringer Landesregierung auch künftig alles tun wird, um auf die durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Erfordernisse in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung sinnvoll und zielstrebig zu reagieren. Ich bin zuversichtlich, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe eine offene und ehrliche Analyse vornehmen und zukunftsweisende Rückschlüsse ziehen wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Frau Präsidentin, so weit mein Sofortbericht. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Dann halten wir das so und ich eröffne die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Als Erstem erteile ich dem Kollegen Tischner von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einen ganz herzlichen Dank, Herr Minister Holter, für den umfassenden Sofortbericht und auch noch mal für die Darstellung der Situation hier in der Öffentlichkeit. Klar, wir haben schon mehrfach auch im Bildungsausschuss zu der Problematik beraten, aber wir haben es eben auch für nötig gehalten, dass wir gerade mit dem Thema, das Sie Gott sei Dank im Sofortbericht ja gesetzt haben, noch mal in der Öffentlichkeit Informationen kundtun können.
Ich schließe mich sehr gern Ihrem Dank, Herr Minister, an, den Sie an die Erzieherinnen und Erzieher in unserem Freistaat gerichtet haben, die in den verschiedensten Bereichen tagtäglich, oftmals auch am Wochenende, eine hervorragende Arbeit und damit auch diesen großen, wichtigen Beitrag für ein erfolgreiches Thüringer Bildungssystem leisten.
Herr Minister, zwei Widersprüche in Ihrer Rede: Den ersten Widerspruch habe ich festgestellt, als Sie mehrfach ausgeführt haben, dass wir ausreichend viele Bewerber, ausreichend viele Ausbildungsplätze für zukünftige Erzieher haben, und dann gesagt haben, wie schwierig doch die Situation bei der Fachkräftegewinnung, gerade im Hortbereich, ist. Da bekommen Sie sicherlich tagtäglich, wöchentlich die Rückmeldungen vom Schulamt. Aber wir kriegen sie und Sie sicherlich auch, tagtäglich die Rückmeldungen von den Kommunen, dass es auch in den Kindergärten unheimlich
schwierig ist, Personal zu finden. Auch die freien Träger werden Ihnen vielleicht nächste Woche dasselbe bestätigen. Also es gibt durchaus eine Diskrepanz zwischen den Zahlen, die an den Schulen unterwegs sind, und denen, was vielleicht fertig wird, und denen, was vielleicht eingestellt wird. Deswegen ist es für uns auch unheimlich wichtig, mit unserem Antrag heute da ein paar Punkte zu setzen und zu sagen: Wir müssen die Erzieherausbildung unbedingt weiterentwickeln.
Und ja, Herr Minister, Sie haben jetzt im Haushalt 158 Vollzeitstellen mehr für die Horte. Sie wissen auch aus unseren Kleinen Anfragen der CDU-Fraktion, dass es eigentlich über 200 Vollzeitstellen sein müssten, wenn man den Betreuungsschlüssel so halten will, wie wir ihn in den letzten Jahren bei den Kommunen haben. Sie haben jetzt 158 Stellen rübergeschoben. Das hilft zwar den Horten einigermaßen, aber Sie wissen genau, dass Sie den Regelschulen diese 158 Stellen wegnehmen. Wir hätten uns durchaus gewünscht – das hefte ich auch gar nicht Ihnen an, Herr Minister Holter, sondern das war Ihr Vorgänger –, dass sich Herr Hoff in den Haushaltsverhandlungen mit Frau Ministerin Taubert durchgesetzt und gesagt hätte: Pass auf, wenn wir schon die Hortkommunalisierung zurückdrehen, wenn wir steigende Schülerzahlen haben, dann brauche ich auch im Hortbereich mehr Erzieher. Dass jetzt das Bildungsministerium damit umgehen muss, mit dem Erfolg, den das Finanzministerium gegenüber Ihnen erzielt hat, nämlich keine Stelle mehr trotz steigender Schülerzahlen, das ist, wie es ist. Das stellt Sie vor Herausforderungen – ich habe es ja am Mittwoch auch deutlich kritisiert – und führt eben dazu, dass bei dem Stellenabbau irgendwie jetzt rumgemogelt wird und dass es vor allem den Schulbereich betrifft. Das müssen Sie, Herr Minister, eigentlich auch zugeben.
Meine Damen und Herren! Gut, Herr Minister, dass Sie sagen, Sie haben eine Kommission. Wir treten gerne in den Wettbewerb um die Ideen ein. Wenn Sie die Kommission jetzt weiterentwickeln und auch einige Punkte noch aufgreifen wollen, die wir hier in das Haus hineintragen, finden wir das gut. Dann hat unser Antrag auch sofort schon gewirkt, wenngleich wir natürlich dafür werben, auch noch mal im Bildungsausschuss die Diskussion dazu zu führen.
Meine Damen und Herren, der frühkindlichen Bildung kommt eine ganz besondere Bedeutung für einen erfolgreichen Bildungsweg zu, denn hier werden die maßgeblichen Grundlagen für den späteren Bildungserfolg gelegt. Eine hochwertige Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Der demografische Wandel führt in den nächsten Jahren dazu, dass altersbedingt unheimlich viele qualifizierte Fachkräfte aus den Kindergärten, aus den Horten, aus den Jugendeinrichtungen ausscheiden werden. Dazu, Herr Minister, haben Sie leider nicht ganz so viel
gesagt, was also der Bedarf sein wird, der in den nächsten Jahren auf uns zurollt. Gemeinsam mit den steigenden Geburtenzahlen und einer Erhöhung von Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen führt dies eben zu einem deutlich erhöhten Personalbedarf. Und um diesen Personalbedarf künftig decken zu können, müssen wir gemeinsam darüber nachdenken – und Sie laden uns ja auch immer ein, gemeinsam über Politik nachzudenken, erzählen das den Verbänden und Schülern und Eltern, die CDU ist immer herzlich eingeladen, aber dann, wenn wir Vorschläge machen, reden Sie eigentlich nur dagegen oder sagen, das wäre verkehrt.
Wir wollen den Erzieherberuf attraktiver machen, deswegen unser Antrag. Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, eine Expertenkommission einzusetzen, die sich wirklich sehr ehrlich, sehr deutlich mit der Umstrukturierung der Erzieherausbildung in Thüringen befasst. Nach unseren Informationen ist das aktuell noch nicht Gegenstand der Kommission, die Sie einsetzen wollen. Dabei sollen aus unserer Sicht insbesondere drei zentrale Ziele verfolgt werden. Erstens: Die schulische Erzieherausbildung soll um die Möglichkeit einer dualen Berufsausbildung in diesem Bereich ergänzt werden. Zweitens fordern wir, die Dauer der Erzieherausbildung soll insgesamt verkürzt werden. Ich glaube, wir alle, die mit Erzieherinnen und Erziehern sprechen, hören immer wieder, dass fünf Jahre für so eine Ausbildung einfach zu lang sind. In fünf Jahren haben Sie ein Lehramtsstudium an der Universität abgeschlossen. Das ist einfach zu lang, da müssen wir was tun. Und drittens soll die derzeitige Breitbandausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zugunsten von mehr Spezialisierung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche umgestellt werden.
Mit dieser Neuordnung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung sollen zusätzlich interessierte Schulabsolventen und auch Seiteneinsteiger, denn die werden wir auch in diesem Feld brauchen, für das Berufsfeld der Erzieherin und des Erziehers gewonnen werden. Denn wer aktuell in Thüringen Erzieher werden möchte, muss in der Regel vor der eigentlichen Ausbildung, das wissen wir, eine Vorqualifikation erwerben, etwa zum Sozialassistenten oder zum Kinderpfleger. Das heißt, die Ausbildung dauert, ich habe es eben schon gesagt, insgesamt circa fünf Jahre und die Auszubildenden erhalten in dieser Zeit keine bzw. ganz wenig Ausbildungsvergütung.
In Baden-Württemberg wird seit 2012 eine praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin angeboten. Diese dauert insgesamt drei Jahre, zumindest sind die Fachschüler bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen an den anderen zwei Tagen dann die Fachschule.
Die Teilnehmer können von Beginn der Ausbildung an eine Vergütung erhalten, auch dieser Fakt ist nicht zu vernachlässigen. Die Vergütung beginnt laut dem Bildungsministerium Baden-Württemberg mit 850 Euro und steigt dann auf 950 Euro an. Das macht die Ausbildung auch für ältere Bewerber attraktiv, auch für Bewerber, die schon Kinder haben, oder natürlich auch für Quereinsteiger.
Auch eine anteilige Anrechnung auf den Personalschlüssel in den Einrichtungen ist möglich. Auf diese Weise gelingt ein besserer Transfer zwischen theoretischem und erworbenem Wissen und praktischer Bildungs- und Betreuungsarbeit.
Auch die Evaluationen des Modells in Baden-Württemberg belegen, dass es mit der neuen dreijährigen dualen Ausbildung gelungen ist, neue Bewerberschichten für den Mangelberuf zu erschließen und Männer für den Beruf ebenfalls vermehrt zu gewinnen. Bei allen Ausbildungsrunden zeigt sich, dass die praxisintegrierte Erzieherausbildung viele Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung oder mit abgeschlossener Berufsausbildung anspricht. Genau das ist doch das, worüber wir uns, glaube ich, auch hier im Haus einig sind. In allen Ausbildungsrunden hatten knapp die Hälfte der Auszubildenden Abitur oder Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Gerade mit Blick auf Ihr vor Kurzem beschlossenes Kindergartengesetz werden Sie gar nicht darum herumkommen, noch mehr studierte Erzieherinnen und Erzieher einzustellen, um gerade auch den Anspruch, den sie für den Leitungsbereich definiert haben, abfangen zu können.
Nicht zu früh klopfen, die Probleme kommen bei dem Punkt noch schnell genug, vor allem mit Blick auf die Übergangsregelungen.
Anfängliche Bedenken, ob die dreijährige duale Ausbildung in der Qualität mit der längeren schulischen Qualifikation mithalten kann, gelten inzwischen allesamt als abgeräumt und viele Träger sehen die duale Ausbildung als eine Möglichkeit, den Fachkräftemangel deutlich zu lindern. Der Umstand, dass ein Ausbildungsvertrag über drei Jahre abgeschlossen werde, eröffnet den Trägern nämlich die Möglichkeit, schon während der dualen Ausbildung Maßnahmen der Personalbindung einzuleiten, heißt es in dem Bericht des Ministeriums Baden-Württemberg. Das werde in den Rückmeldungen der Träger jedenfalls immer sehr positiv hervorgehoben und honoriert.
Meine Damen und Herren, auch andere Bundesländer sind mittlerweile dem Beispiel von Baden-Württemberg gefolgt. Schon ein Jahr, nachdem die praxisintegrierte Ausbildung im Südwesten an den Start gegangen war, hat beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen ein gleiches Programm begonnen.
Meine Damen und Herren, Sie fordern von uns Initiativen, Sie fordern von uns Ideen. Mit dieser Idee wollen wir gemeinsam mit Ihnen in den Dialog kommen. Deswegen werben wir dafür, diesen Antrag im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport mit Ihnen gemeinsam zu diskutieren und uns im Idealfall vor allem auch mit den Betroffenen, mit den Kommunen, mit den Trägern zu überlegen, wie wir die Erzieherausbildung mit Blick auf ein gutes, erfolgreiches Thüringer Bildungssystem weiter vorantreiben können. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich vergaß vorhin zu erwähnen, dass natürlich nicht nur die Aussprache zum Sofortbericht eröffnet wird, sondern auch die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags. Herr Tischner hat auch schon dazu gesprochen. Als nächstem Redner gebe ich dem Kollegen Rudy von der AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, wenn ich mir den Antrag der CDU-Fraktion so anschaue, fällt mir zuerst einmal die Begründung Ihres Antrags auf. Da wird zuerst der demografische Wandel bemüht, den Sie wie eine Monstranz vor sich hertragen und der für alles herhalten muss, was schiefläuft im Land, sei es in der Rente oder eben beim Fachkräftemangel. Dabei liegen die Ursachen doch wohl ganz woanders.
Gestatten Sie mir folgende Einstiegsbemerkungen: Der demografische Wandel ist keine Naturgewalt oder ein kosmisches Verhängnis, das unvermittelt vom Himmel fällt und erduldet werden muss, sondern vielmehr das Ergebnis von schlechter bevölkerungs- bzw. familienpolitischer Planung und einer insgesamt kurzsichtigen Politik.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die AfD möchte: „Der Führer legt fest, zwei Kin- der pro Frau!“)
Da in den Jahren, in denen die CDU Regierungsverantwortung im Freistaat trug, keine vorausschauende Bevölkerungspolitik betrieben wurde, tragen Sie erhebliche Mitverantwortung an jenem Zustand, den Sie heute als alterungsbedingten Fachkräftemangel beklagen.
Nun zu Ihren eigentlichen Forderungen im Einzelnen. Zu Punkt 1: Sie ersuchen die Landesregierung, über die Personalsituation im Berufsfeld von Erziehern zu berichten. Nun, es stimmt, eine solide Datenlage ist stets notwendige Basis für eine Situationsanalyse. Aber man muss kein Hellseher sein,