Letzter Satz: Herr Minister Maier, die Anerkennung gebührt einem Minister, der tatsächlich etwas für seine Polizei tut und das nicht nur immer wieder betont.
das passt übrigens ganz gut, dass Sie eine Streife in Erfurt-Nord mitgefahren sind. Dann sieht man am besten, was vor Ort los ist. Das ist auch ausgesprochen positiv bei den Kolleginnen und Kollegen angekommen. Da haben Sie sich sicher auch über den Einsatz der Bodycams informiert, weil ErfurtNord ja eine der Pilotdienststellen war. Sie werden sicher gleich darüber berichten, also herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Walk, Sie haben so schön gesagt: Es kommt darauf an, tatsächlich etwas für die Polizei zu tun. Das ist vollkommen richtig. Bei der Haushaltsgesetzgebung hätten wir von Ihnen da auch ein bisschen mehr Einsatz wünschen können, Sie haben da ja etliche Mittel gestrichen.
Ich war vor Kurzem auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin. Dort ist Thüringen als so kleines Flächenland auch noch mal ausdrücklich für die Anschaffung einer sehr großen Anzahl der besten auf dem Markt befindlichen Polizeihelme gelobt worden. Das Lob gebe ich gern an unsere Landesregierung hier weiter. Also wir tun hier sehr viel für die Polizei.
Wenn ich Ihre differenzierten Ausführungen noch mal zusammenfasse, dann ist das sozusagen hauptsächlich der Versuch, jetzt möglichst schnell, bevor der Bericht vorliegt – der ja im Innenausschuss für März angekündigt wurde, es wurde schon darauf hingewiesen –, selbst noch mal darauf hinzuweisen, dass er längst hätte da sein müssen und dass es ganz viele Meinungsunterschiede in einer Koalition dazu gibt. Sie versuchen, hier möglichst den Keil zwischen uns zu treiben, was die weitere Realisierung angeht. Aber wir hatten hier einen Konsens und auch in der Koalition hatten und haben wir den. Der lautete, dass wir uns natürlich einen solchen Auswertungsbericht erst mal ganz genau anschauen wollen, bevor wir schauen, wie es mit den Bodycams weitergeht. Da gibt es verschiedenste Einschätzungen und Einstufungen. Wie unrealistisch Ihr Antrag ist, das haben Sie in Ihrer Rede eigentlich selbst gesagt. Am Schluss – in Nummer 3 Ihres Antrags – steht ja, dass die Rechtssicherheit im Moment gar nicht gewährleistet ist für das, was Sie einfordern – nämlich den flächendeckenden Einsatz in der Weise, wie Sie ihn meinen: umfangreich, für jegliche Einsatzfelder der normalen Schutz- und Einsatzkräfte. Dazu müssten wir an das PAG ran. Dann haben Sie selbst gesagt, dann konzedieren Sie von sich aus, dass der 1. Januar 2019 nicht sichergestellt werden könne. Wenn Sie es doch schon wissen, dass man das PAG ändern müsste für das, was Sie wollen, dann können Sie doch auch nicht gleichzeitig reinschreiben, ab dem 1. Januar 2019 soll das so sein, um hinterher zu sagen: Na ja, die haben es wieder nicht hingekriegt. Das ist dann auch nicht wirklich redlich.
Wir haben bei dem Einsatz natürlich auch zu sehen – flächendeckend. Ich habe mich in der Presse geäußert, das ist richtig. Ich habe gesagt: Ich glaube nicht, dass es zu einem flächendeckenden Einsatz kommt. Das meinte ich auch bezogen auf alle Einsatzfelder der Polizei, also dass eben nicht – wie Kollege Dittes auch richtig sagte – jeder Polizeibeamte jetzt immer unbedingt mit einer Kamera herumlaufen muss. Sie haben sich doch immer darauf bezogen, dass die Gewerkschaften übereinstimmend sagen, es sei ein gutes Mittel, das wollten sie. Es gibt aber auch durchaus – wenn Sie da Gespräche führen, das machen Sie ja auch immer – einzelne Polizeibeamte, die sagen: Na ja, ich weiß nicht, ob ich selbst unbedingt ständig mit so einer Kamera herumlaufen möchte. Denn diese Kameras haben nicht nur die wichtige Funktion – die ich ihnen auch zugestehe und die ich auch teile –, dass sie mögliche Angriffe gegen Polizeikräfte, die leider zugenommen haben, dokumentieren und damit verhindern helfen können, sondern sie haben auf der anderen Seite auch eine vielleicht unbeabsichtigte Überwachungsfunktion der jeweiligen Einsatzkraft selbst, wenn dort alles gefilmt wird.
Wenn man einen dauerhaften und flächendeckenden Einsatz von Bodycams vorsehen möchte, dann bedarf es einer Fülle von Einzelregelungen – die Fragen: Wann, weshalb wird das angeschaltet? Ist es in der Entscheidungsgewalt des einzelnen Einsatzbeamten? Soll es allgemeine Regeln geben, wo die Kamera immer zu laufen hat? Sie haben vollkommen richtig noch mal auf die Frage hingewiesen: Nur Bild oder Bild und Ton? Alle diese vielen Einzelfragen bedeuten natürlich, dass wir den Pilotversuch erstmal gründlich auswerten müssen. Es ist schon gesagt worden: Wenn im Innenausschuss gesagt worden ist, dass im März der Bericht kommt – in der nächsten Woche fängt der März an –, dann kann man doch so weit abwarten und dann diesen Bericht in Ruhe und Sorgfalt auswerten.
Sie haben natürlich auch versucht, in der ganzen Geschichte dieses Bodycam-Pilotprojekts auch noch mal auf aus Ihrer Sicht bestehende tiefgreifende Konflikte in der Koalition hinzuweisen. Es gab auch die Pressevermutung, entgegen einer Beschlusslage im Landtag sei es überhaupt zu diesem Pilotprojekt gekommen. So ist das nicht. Ihr Antrag war umfassend, dass ein Pilotprojekt durchgeführt werden sollte als spätere Vorbereitung des flächendeckenden Einsatzes. Da haben wir damals hier übereinstimmend gesagt: Das geht uns zu weit. Wir haben dann in der Diskussion gesagt – das ist richtig, Herr Walk –: Es gibt auch Pilotprojekte in anderen Ländern, die man erst mal anschauen könnte. Der Minister hat sich dann dazu entschieden – und ist daraufhin auch von niemandem geköpft worden –, dass er doch der Meinung gewesen ist. Im Nachhinein denke ich, es ist richtig, dass man auch
thüringenbezogen hier Erfahrungen sammeln sollte. Diese Erfahrungen liegen jetzt vor, die sind in der Auswertung und wir werden dann gemeinsam – auch wenn Sie es nicht glauben – hier darüber befinden und auch im Einverständnis mit dem Minister darüber diskutieren, welche Rechtsgrundlagen wir verändern müssten und welche wir überhaupt noch kurzfristig verändern können, um dann zu einem weiteren Einsatz von Bodycams zu kommen. Aber, wie gesagt: Dann schaut man sich die ganzen kleinen Helfer an.
Ich möchte zum Schluss noch mal eine grundsätzliche Bemerkung machen: Natürlich ist Technik wichtig, natürlich ist gute Ausrüstung wichtig, natürlich können auch Bodycams einen wichtigen Beitrag leisten, aber das A und O ist immer noch eine gute Personalausstattung.
Das ist das, worauf wir, denke ich, hier immer alle gemeinsam hier hinwirken müssen: eine gut ausgestattete Polizei, eine ausreichende Anzahl von Einsatzkräften. Wenn Sie zum Beispiel eine Funkwagenbesetzung haben, die nicht mit einem oder zwei Mitarbeitern oder Einsatzkräften ausgestattet ist, sondern wo innerhalb kürzester Zeit für schwierige Einsätze mehr Kräfte beigezogen werden können, ich sage mal, dann haben die sich auch gegenseitig als Zeugen, da brauche ich dann nicht unbedingt die Technik. Das ist eigentlich immer die Gefahr, wenn ich durch Technik glaube, möglicherweise Personal oder auch Qualifizierung einsparen zu können. Also dem Eindruck müssen wir immer wieder vorbeugen.
Sie versuchen mit diesem Antrag, eine sozusagen offene Tür erst noch mal einzurennen mit der Bemerkung, sie sei zu. Das ist nicht so. Wir werden im März im Innenausschuss den ausführlichen Bericht bekommen, das ist zugesagt. Wir werden ihn dann in aller Sorgfalt auswerten. Aber so, wie es hier steht, dass man dann am 1. Januar 2019 rechtssicher flächendeckend Kameras einsetzen könnte, ohne hier überhaupt auch zu beschreiben, welche Kameras Sie meinen und ob zum Beispiel nur Bild oder auch Ton, da ist dieses Datum nicht realistisch. Deswegen lassen Sie uns in Ruhe eine gemeinsame Fachdebatte über Parteigrenzen hinweg führen und hier nicht nur mit gegenseitigen Schuldzuweisungen arbeiten. Insofern, denke ich, passt auch kein Platz zwischen meine Fraktion oder auch die Koalition und auch den Minister, denn wir haben ihn als einen sehr kommunikationsfreudigen und fähigen Amtsträger bisher erlebt und
wir werden das im Konsens mit ihm besprechen und dann hoffentlich auch im Konsens mit Ihnen, Herr Walk. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich gehe davon aus, Herr Minister Maier, dass Sie noch das Wort für die Landesregierung ergreifen wollen. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDU-Fraktion eine Berichterstattung der Landesregierung über das abgeschlossene Pilotprojekt von Bodycams bis Ende März. Des Weiteren soll die Polizei bis Ende 2018 flächendeckend mit Bodycams ausgerüstet werden und für den 01.01.2019 wird ein rechtssicherer Einsatz sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gefordert.
Ich möchte ganz kurz den Sachstand umreißen bzw. berichten. Tatsächlich wurde im Dezember 2016 das Pilotprojekt „Bodycam“ bei der Thüringer Polizei initiiert. Hierauf wurde die Landespolizeidirektion im Januar 2017 mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragt. Der eigentliche Trageversuch fand im April bis September 2017 im Inspektionsdienst Erfurt-Nord – wo ich neulich tatsächlich als Hilfspolizist tätig war – und Gotha sowie bei der Polizeiinspektion Sonneberg im Bereich des Einsatz- und Streifendienstes statt. Eine wissenschaftliche Begleitung durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und eine extern angesiedelte Onlinebefragung unter der Bevölkerung durch die Universität Koblenz-Landau ergänzen die Durchführung.
Parallel und unabhängig zur Projektdurchführung wurde die Landesregierung mit Drucksache 6/3515 durch den Thüringer Landtag beauftragt, eine Arbeitsgruppe bei der Landespolizeidirektion einzurichten. Durch diese sollten internationale und nationale Erfahrungen mit dem Einsatz von Bodycams gesammelt, zusammengefasst und ausgewertet werden. Diese Ergebnisse sollen dem Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags übersandt werden. Nach Abschluss dieser Schritte ist die umfängliche, beide Berichte zusammenfassende Information des Innen- und Kommunalausschusses des Thüringer Landtags in seiner Sitzung am 15. März 2018 vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Hinblick auf die Nummer 1 des Antrags, die darin erhobene Forderung nach umfassender Unterrichtung über das Pilotprojekt, zeigt sich also, dass wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht so weit sind, sondern
Hinsichtlich der unter Ziffer 2 und 3 artikulierten Forderungen ist eine seriöse und belastbare Aussage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Auswertung und Analyse der Berichte durch die Landesregierung, wie gesagt, noch nicht abgeschlossen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich persönlich nicht allein auf Studien verlasse, wenn es um solche Entscheidungen geht, sondern immer auch das persönliche Gespräch mit den Betroffenen suche.
Und genau das hat stattgefunden. Ich hatte eine Nacht Zeit, sage ich mal, zwischen den Einsätzen auch mal das persönliche Gespräch mit Polizisten zu führen, und wir haben genau über dieses Thema lange gesprochen. Wir haben genau über dieses Thema „Bodycam“ lange gesprochen und im Streifenwagen war keine einheitliche Meinung. Es ist durchaus ambivalent. Es ist so, dass der eine Kollege gesagt hat, ja, ich finde das gut, weil es deeskalierend wirkt und mir in gewissen Situationen hilft, und der andere Kollege hat gesagt, ich finde das nicht gut, weil es auch gegen mein Selbstverständnis als Polizist verstößt oder dem entgegensteht.
Letztendlich ist es so, dass man natürlich auch als laufende Kamera wahrgenommen werden kann, es sind große Hinweisschilder zu tragen, und das ist eben das, was einzelne oder vielleicht auch viele Kollegen gar nicht so schätzen. Wenn man das konsequent weiterdenkt, könnte man sich für die Zukunft sogar, wie ich finde, das Schreckensbild von Polizeirobotern vorstellen, die mit Kameras ausgestattet sind. Ich meine, darüber muss man eine Diskussion führen, ob wir das so wollen und ob wir es auch wollen, dass das im privaten Bereich stattfindet. Ich glaube, aus meiner Sicht ist es momentan wichtiger, die Polizei mit digitalen Hilfsmitteln auszustatten, die ihnen tatsächlich auch ihre alltägliche Arbeit erleichtern. Auch was die Meinung der Gewerkschaften anbelangt, habe ich mehrere Gespräche mit allen drei wichtigen Polizeigewerkschaften geführt, und auch da ist das Stimmungsbild nicht einheitlich, das muss man so sagen.
Also insofern wundert es mich etwas, Herr Walk, dass sich die CDU komplett schon festgelegt hat und gesagt hat, wir wollen das, obwohl, sage ich mal, das Stimmungsbild, und das wissen Sie wahrscheinlich auch aus eigenen Gesprächen, nicht einheitlich ist. Insofern sollten meines Erachtens heute hier noch keine Beschlüsse über die Bodycam getroffen und schon gar nicht Zeitpläne verabschiedet werden, die am Ende dann auch nicht eingehalten
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag – Ausschussüberweisung war nicht beantragt – der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/5312. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Kürzer, passgenauer, praxisnäher – Für eine Umstrukturierung der Erzieherausbildung in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5313
Das Wort zur Begründung ist nicht gewünscht, wurde mir signalisiert. Ein Sofortbericht ist beantragt, und der wird auch erstattet. Deswegen erhält zunächst die Landesregierung in Gestalt des Bildungsministers Holter das Wort. Bitte schön, Herr Holter.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass die Fraktion der CDU diesen Antrag gestellt hat, so habe ich Gelegenheit, über die Situation der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung im Freistaat zu berichten und das Anliegen für die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie aber auch das Anliegen derer, die davon Nutznießerinnen und Nutznießer sind, sprich die Kinder, hier deutlich zu machen.
Erzieherin und Erzieher zu werden, ist nicht irgendetwas. Das ist nicht irgendein Job, dem man nachgeht, sondern das ist nach meiner Auffassung eine ganz klare Berufung. Es sind Frauen und Männer, die sich mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung beschäftigen. Hinzu kommen die Kinder mit Migrationshintergrund. Und von diesen Frauen und Männern wird unwahrscheinlich viel, und das zu Recht, erwartet. Ihre Aufgaben umfassen vielfältigste Tätigkeiten. Sie sollen sich gerne mit Menschen beschäftigen, ein hohes Maß an Verantwortung und Kreativität haben, beispielsweise
beim Spielen, beim Musizieren und beim Basteln. Sie sollen stressresistent sein, flexibel und belastbar, Stärken und Schwächen ihrer Schützlinge erkennen können, in der Lage sein, diese zu dokumentieren, Gespräche mit den Eltern zu führen. Ich glaube, noch viel mehr gehört dazu, was ich im Einzelnen gar nicht aufzählen muss. Irgendwie sind ja alle Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen oft unterwegs und wissen, was heute in einer Kita abgeht.
Es sind also umfangreiche Anforderungen, denen sich die Erzieherinnen und Erzieher täglich stellen und denen sie täglich gerecht werden müssen und auch täglich gerecht werden. Damit wird deutlich, dass es ohne soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Reaktionsfähigkeit gar nicht geht. Genau auf diese Anforderungen müssen die jungen Menschen in ihrer Ausbildung gut vorbereitet werden. Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher ist eine berufliche Weiterbildung, die zu einem staatlich-postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht führt. Das ist wichtig zu wissen, denn man kann nicht einfach Erzieherin oder Erzieher werden, das ist nur über diesen Weg möglich. Diese Ausbildung ist rechtlich administrativ durch die Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 7. November 2002 in der Fassung vom 26. Juni 2015 geregelt und orientiert sich inhaltlich am kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern als Teil dieser Rahmenvereinbarung. Das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil beschreibt die Anforderungen des Berufs und die beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können. Thüringen hat vor diesem Hintergrund im Jahre 2015 – ich möchte das ausdrücklich unterstreichen – die Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen komplett neu strukturiert und die Lehrpläne entsprechend der Vorgaben des länderübergreifenden Lehrplans auf aktuellem Stand neu gefasst. Das heißt also, drei Jahre Ausbildung, sodass die ersten Absolventinnen und Absolventen nach dieser novellierten Ausbildung 2018 die Thüringer Fachschulen verlassen.
Die CDU fragt, meine Damen und Herren, nach der aktuellen Personalsituation in Thüringen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen. Ich möchte Ihnen hierzu einen kurzen Überblick geben, wie das in Thüringen konkret aussieht.
Als Erstes zu den Kindertageseinrichtungen, Kurzform Kita: Nach derzeitigem Kenntnisstand meines Hauses kann der Bedarf an Fachkräften hier auch im Zusammenhang mit der Novelle des Thüringer Kita-Gesetzes gedeckt werden, und zwar durch die vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Das ist wich
tig zu unterstreichen. Mit anderen Worten: Wir bilden ausreichend Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen aus, um den Bedarf an unseren Einrichtungen zu decken. Zudem wurde der Fachkräftekatalog erweitert. Dennoch, und das will ich nicht verhehlen, wird vonseiten der Kita-Träger auf weitere Möglichkeiten zur Deckung des Fachkräftebedarfs gedrängt, unter anderem über die Veränderung der Ausbildung oder über Quereinstiegsmodelle. Häufig wird argumentiert, dass insbesondere bei freien Trägern die Entlohnung nicht zur Attraktivität des Berufsfeldes beitrage. Da kann ich anmerken, dass ich mit der Liga der freien Träger in einem Gespräch bin und wir uns in den nächsten Wochen auch treffen werden, um genau diese Fragen, aber auch andere Fragen zu diskutieren. Ich weiß auch, dass im parlamentarischen Raum entsprechende Gespräche stattfinden. Bei dieser Entlohnung muss beachtet werden, dass das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hinsichtlich der tariflichen Gestaltung nur moderierend wirken kann. Im Rahmen dieser Verantwortung hat es einen ersten Tarifdialog gegeben, der vom TMBJS initiiert wurde. Das war am 11. Januar 2017. Wie ich gerade gesagt habe, wird es ein weiteres Gespräch geben. So weit zu den Kitas.
Zweitens geht es um die Horte der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen. Zum 1. Januar 2018 sind 3.033 Personen, das sind 1.989,52 VZB, als Erzieherinnen und Erzieher in den Horten der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von circa 0,66 VZB tätig. Die durchschnittliche Hortbeteiligungsquote in Thüringen liegt bei circa 86,4 Prozent. Die im Haushaltsjahr jeweils zur Verfügung stehenden Erzieherstellen werden den staatlichen Schulämtern zur Absicherung der Hortbetreuung zugewiesen und von diesen eigenverantwortlich und vollumfänglich bewirtschaftet. Die Schulämter entscheiden selbst über die Verteilung dieser Ihnen zugewiesenen Erzieherinnen- und Erzieherstellen bzw. der entsprechenden Stunden auf die einzelnen Horte der Grund- und Gemeinschaftsschulen in ihren Aufsichtsbereichen. Auch treffen die Schulämter die Entscheidung über Neu- und Ersatzeinstellungen sowie über die Erhöhung von Beschäftigungsumfängen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Erzieherkontingente.