So, damit haben wir den ersten Punkt. Der zweite Punkt: Im Jahre 2017 leben wir im Freistaat Thüringen in sogenannten Tarifautonomien. Da Sie Unternehmer sind oder waren, wie ich Ihren Reden entnehmen konnte, und aus dem Bereich Bau kommen, wissen Sie, da gibt es zwei Vertragspartner, die einen Vertrag gestalten und die auch die Auszubildendenvergütungen miteinander vereinbaren. Wenn Sie dazu weiteren Bedarf haben, wir haben auch Kolleginnen und Kollegen, die sind gewerkschaftlich engagiert und verankert. Auch diesbezüglich können wir – bitte jetzt nicht, wenn ich am Ende meiner Ausführungen bin, immer gern, aber ich würde gern zuerst mal zu Ende kommen, dann beantworte ich gern Ihre Fragen, wenn ich das noch darf – Ihnen ganz gern noch mal etwas Nachhilfe geben, was das Thema „Auszubildende und deren Vergütung“ anbelangt.
Da haben Sie bei den Sozialdemokraten auch die Streiter hier im Raum gefunden, die hier – seit 2009 bin ich nämlich hier anwesend – sagen: Wir brauchen steigende Löhne und im Tarif haben wir einiges aufzuholen, und zwar in allen Bereichen.
Die Lohnunterschiede zwischen West und Ost, dieser Baustein, den Sie vorhin gerade eingepflegt haben, kommt übrigens aus der Rentendiskussion. Das war ein Tagesordnungspunkt der heutigen Plenardebatte; heute Morgen war er dran. Wenn Sie bei diesem Tagesordnungspunkt zugehört hätten, wüssten Sie, warum dieser Unterschied entstanden ist und momentan manifestiert wird. Hat
nicht Ihr Kollege oder sogar Ihr Fraktionsvorsitzender heute Morgen diese Löhne hier eingefordert? Ja, er hat sie eingefordert. Auch diesbezüglich bitte ich: Veralbern Sie uns nicht! Ich höre hier den ganzen Tag zu und versuche, mit einer Sinnhaftigkeit in der Debatte Lösungen für Thüringen zu entwickeln und nicht plakativ einfach irgendwelche Bausteine hier zu erzählen.
Dann sind wir bei den höheren Studienzeiten und unserem Hochschulgesetz. Auch dazu bieten die Kollegen Schaft, Henfling, meine Wenigkeit und der Staatssekretär Nachhilfe an. Wir haben sogenannte autonome Hochschulen. Wir regeln nicht und wir werden es auch nicht regeln. Und wenn Sie einen Änderungsantrag dazu machen, werden wir den ablehnen. Wir regeln keine Studienzeiten im Hochschulgesetz. Das haben wir nicht geregelt, das werden wir nicht regeln und das wird zukünftig hier auch keiner regeln. Das ist nämlich im Studiengang in sich definiert und wird von der Hochschule entwickelt. Das wird übrigens im Rahmen der Akkreditierung regelmäßig überprüft. Das bitte dazu.
Dann bin ich froh, dass sich Frau Muhsal in ihrem Beitrag verwirklicht hat, denn ihre Realität „Studieren mit Kind“ kommt wenigstens in Kleinigkeiten bei Ihnen mit an. Dort ist durchaus zu erleben, dass man doch auch sieht, dass es leicht problematisch sein könnte, wenn man in anderen Lebenszusammenhängen ist.
Jetzt sind wir bei der digitalen Beantragung des BAföG, auch ein Punkt Ihres Vortrags heute hier, den ich bitte erwähnen darf. Wie Ihnen bekannt ist, haben wir ein E-Government-Gesetz, das Sie gerade in den Ausschüssen diskutieren und zu dem sich verschiedene auch eingebracht haben. Wir sind hier auf dem besten Weg, die Frage der papierlosen Antragstellung zeitnah zu klären, und zwar nicht nur für das BAföG, sondern in allen Lebensbereichen der Verwaltung. Und das ist auch gut so. Diesbezüglich Fragen in den Fachbereichen der Finanzministerin zu stellen, ist auch möglich.
Wo mir dann aber absolut die Luft weggeblieben ist, aber so was von absolut die Luft weggeblieben ist, als Sie sagten: Na ja, diese faulen Studierenden können so nebenbei ein bisschen jobben, das ist überhaupt kein Thema, verdient euch doch die Kohle beim Alten – Entschuldigung! –, in nebenberuflichen Tätigkeiten oder nachts in der Kneipe und geht dann früh um sechs zum Studieren. Werter Herr Rietschel, ich musste das machen. Ich habe zu einem Zeitpunkt studiert und hatte zu dem Zeitpunkt durch meine biografischen Zusammenhänge leider keinen Anspruch auf BAföG. Ich habe mein Architekturstudium nächtelang in Kneipen verbringen müssen, Wochenende und abends, und ich habe meine sämtlichen Semesterferien bei der Post im Schichtbetrieb verbracht. Ich habe mir jeden Cent mühselig erarbeiten müssen und weiß, was
das für ein Hundeleben ist und gewesen ist, dass ich früh todmüde war, wenn ich in der Statik-Vorlesung war, und dass ich mein Statik-Diplom nur machen konnte, weil ich ein Team von Kolleginnen und Kollegen hatte, die für mich mitgeschrieben haben – das übrigens zum Thema „Anwesenheitspflicht“, um das hier mal zu sagen. Ich konnte es nur, weil ich, Gott sei Dank, gesund geblieben bin. Ich hatte einen Arbeitsunfall bei der Post zu dem Zeitpunkt. Ich hatte, Gott sei Dank, verständnisvolle Professoren, die mich hier begleitet haben. Und das, Entschuldigung – und wenn ich dafür einen Ordnungsruf kriege, nehme ich es mit –, ist ein asozialer Begriff, wie wir mit unseren Studierenden und Studenten umgehen. Da fällt mir überhaupt nichts anderes dazu ein. Und wenn ich den dafür kriege, trage ich ihn mit Ehre.
Das zu Ihren Einstellungen, die Gesellschaft zu gestalten. Gott möge es verhindern, dass Sie hier mehr als nur reden dürfen. Das möge hier noch gesagt sein an diesem Punkt.
Zu den Inhalten haben die Kolleginnen und Kollegen hier viel gesprochen und ausführlich gesagt. Es ist wichtig und richtig: Lebenshaltungskosten sind gestiegen. Aus dem Grunde müssen diese Bedarfssätze evaluiert werden und angepasst werden. Die Mietpreise sind erhöht worden. Das Leben in den Universitätsstädten ist teuer geworden, deswegen müssen wir es tun. Wir müssen die Sätze dynamisieren, wir müssen es unabhängig von den Elterneinkommen und Elternfreibeträgen machen. Ja – zum Wohnen habe ich schon ein paar Worte gesagt. Natürlich sind in einer Zeit, in einer älter werdenden Gesellschaft Studierende stärker damit konfrontiert, Eltern zu haben, Großeltern zu haben, die gepflegt werden müssen. Natürlich müssen diese Zeiten anerkannt werden, nur so können wir das gemeinsam gestalten.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Punkte zusätzlich sagen. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diesen Antrag hier positiv zu bescheiden. Ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen der CDU tragen das hier mit. Es ist das Zeichen, unsere Landesregierung zu bitten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, mit ande
ren Ländern Vereinbarungen zu treffen, dass dieses für unsere Studierenden hier zeitnah umgesetzt wird. Das ist einer der Bausteine unseres ganzheitlichen Konzepts – ein Konzept für unsere Hochschulen, für unseren Wissenschaftsstandort in Thüringen. Nur mit jungen, engagierten, nicht in Zwangsarbeit gehen müssenden jungen Forscherinnen und Forschern können wir Fachkräfte sichern, können wir Thüringen weiter voranbringen, und dann wird mir auch nicht bange um die Zukunft Thüringens. Diesbezüglich herzlichen Dank.
Herr Prof. Dr. Voigt hat jetzt für die CDU-Fraktion das Wort. Verzeihung, Herr Rietschel, jetzt haben wir die Zwischenfrage verpasst, aber vielleicht können Sie es bilateral klären. Herr Prof. Dr. Voigt hat zunächst das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Konferenz Thüringer Studierendenschaften am Livestream, ich freue mich sehr, über ein so hoch spannendes Thema zu reden, weil der Anspruch der Union ein ganz simpler ist: Nicht die Reichsten, sondern die Fähigsten sollten studieren. Dafür ist das BAföG genau das richtige Instrument. Genau aus dem Grund haben wir eine der größten BAföG-Novellen zum Jahr 2016 in Kraft gesetzt, mit einer der größten Steigerungen, die das BAföG jemals gesehen hat.
Da der Minister leider nicht da ist und der Staatssekretär – was ich trotzdem gut finde –, darf ich Ihnen sagen: Ich habe den Eindruck – um den Minister zu zitieren –, dass Sie hier einen Pappkameraden aufbauen, auf den Sie dann schießen können. Das BAföG als Novelle hat es 2016 signifikant erhöht gegeben, ich werde gleich etwas dazu sagen. Aber was mich schon wundert, liebe Kollegen von RotRot-Grün: Sie argumentieren hier gewissermaßen im postfaktischen Stadium. Wenn wir nur mal die puren Fakten für sich sprechen lassen, dann muss man schon sagen, dass es eine deutliche Anhebung im Hinblick auf Wohnen und Mieten, Lebenshaltungskostenbedarf gegeben hat.
Ich will es nur mal auflisten, damit wir alle auf dem gleichen Sachstand sind: Bedarfssätze sind um 9 Prozent gestiegen, Schüler bekommen einen deutlich höheren Satz. Für Studenten hat sich der Höchstsatz von 670 auf 735 Euro erhöht, also eine signifikante Steigerung. Wegen der steigenden Mietkosten wurde der Wohngeldzuschlag um 10 Prozent gesteigert. Der Kinderbetreuungszuschlag wurde um 130 Euro angehoben und keine
Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Kindern vorgenommen, sondern vor allen Dingen jedes Kind gleich behandelt. Die Freibeträge der Einkommen der Eltern sind um 7 Prozent erhöht worden usw. usw. Ich könnte auch auf die Frage der Anrechenbarkeit bei Minijobs eingehen, wo 50 Euro und mehr draufgeschlagen worden sind. Das betrifft dann solche wie Frau Mühlbauer – wo ist denn Frau Mühlbauer? Das ist aber enttäuschend. – Ich hätte mich gefreut, mit der Kollegin Mühlbauer darüber zu reden, wie wir beide unser Studium nicht nur durch Kneipengänge, sondern vor allen Dingen auch durch Kneipenkellnereien finanzieren mussten. Aber ich finde, offen gestanden, das gehört doch auch ein bisschen zum Studium dazu, ich meine, dass man auch dafür Sorge trägt, seinen Zeitablauf zu organisieren, weil das einen darin stärkt, seinen Studienablauf ein bisschen fokussierter anzugehen. Vielleicht würde es manchem wie Herrn Niederstraßer guttun, wenn er nebenbei auch ein bisschen jobben würde. Vielleicht würde er dann sein Studium auch mal abgeschlossen bekommen. Herr Schaft, das können Sie ihm bei Gelegenheit ausrichten, wenn Sie ihn sehen.
Insofern will ich Ihnen nur sagen: Das, was wir nicht wollen – da geht Ihre Konzeption von BAföG fehl –, ist eine vollumfängliche Alimentierung, sondern – und da bleibe ich dabei –, so lange wir ein einkommensabhängiges BAföG-Modell haben, bedeutet das, dass es sehr konkret basierend auf den Einkommensverhältnissen der Eltern oder des einzelnen Studenten stattzufinden hat und nicht einfach breit über alle gestreut werden soll. Ich meine, wir kennen die Debatten – die sind älter als die Steinzeit – über elternunabhängiges BAföG. Sie können sich alle möglichen Gutachten dafür oder dagegen herunterladen.
Ich kann Ihnen nur eins sagen: Ich glaube, wir haben mit der Anpassung, die es 2016 gegeben hat, durchaus einen wichtigen Grundstein gelegt und – darum geht es ja jetzt – wir werden auch in der Zukunft, sofern die Kollegen von der Sozialdemokratie, wie Herr Hey letztens gesagt hat, ihre Briefe nicht nur abschicken, sondern auch das Kreuz an der richtigen Stelle setzen – ich habe es ja nicht infrage gestellt. Ich habe Ihnen nur gesagt, dass Sie die Briefe nicht nur abschicken, sondern natürlich auch für die Koalition werben sollten, weil im Bereich des BAföG etwas meiner Meinung nach sehr Sinnvolles drinsteht. Ich zitiere den Koalitionsvertrag, Seite 32/33: „Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen Auszubildenden besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu erschaffen“ – in der Höhe, es gibt ja weitere Reduzierungen, ich werde das auch
gleich begründen. „Wir wollen die Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in Deutschland weiter stärken.“ Dafür will die Große Koalition bis 2021 rund 1 Milliarde Euro zusätzlich ausgeben. 1 Milliarde Euro! Das ist ein sehr konkreter Betrag. Der reiht sich übrigens ein – weil immer über die Frage der Hochschulpolitik und Ausbildungsförderung gesprochen wird – in ein, sage ich mal, sehr konsistentes Konzept der Union. Seit 2007 bis 2023 sind insgesamt 20,2 Milliarden Euro in die Hochschulen und die Hochschulpolitik und auch in die Ausbildungsförderung geflossen. So einen substanziellen Beitrag zur Ausstattung von Studenten und von Hochschulen hat es in Deutschland noch nie gegeben. Das ist Unionspolitik und das lassen wir uns hier von diesem Pult auch nicht schlechtreden.
Und wenn Sie sich das anschauen – ich könnte Ihnen noch viele andere Maßnahmen sagen –, dann will ich Sie zumindest auf einen kleinen Denkfehler hinweisen, den Sie machen. Es ist bedauernswert, dass der Anteil derjenigen, die über das BAföG gefördert werden, sinkt. Aber es hat natürlich auch sachlogisch etwas damit zu tun, dass zwei Effekte eintreten: Erstens, es kommen mehr Studenten in die deutsche Hochschullandschaft, was natürlich eine Verbreiterung der Basis bedeutet, was in der Sache auch begrüßt werden kann. Aber es kommt ein zweiter Effekt hinzu und ich finde, den sollte man nicht negieren: Das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmer in Deutschland ist von 2012 bis 2016 um fast 16 Prozent gestiegen. Das heißt, wenn diejenigen, die Eltern, die Berechnungsmaßstab dafür sind, dass das BAföG ausgeschüttet wird, mehr Geld in der Tasche haben, dann finde ich, ist das doch erst mal das, was wir wollen. Nämlich dass die, die als Eltern Verantwortung für ihre Kinder tragen, das Geld auch einsetzen, um für eine gute Ausbildung ihrer eigenen Kinder zu sorgen. Ich finde, das ist ein Konzept ganz klar gelebter Sozialpolitik, und so verstehen wir das als Union, weil nicht die Reichsten, sondern die Fähigsten studieren sollen.
Jetzt wenden wir unseren Blick mal auf Thüringen, weil wir ja nicht nur über die Bundesreform reden wollen, sondern uns die Frage stellen: Was macht eigentlich die Landesregierung, um das zu verstärken? Ich will nur mal zwei Sachen herausgreifen. Sie investieren 200.000 Euro. Wofür? Um die Namensschilder am Studentenwerk abzuschrauben und neue Namensschilder dranzuschrauben, nämlich: Studierendenwerk.
die Ausstattung von Studenten gesteckt, das wäre viel besser gewesen als so eine sinnlose Umbenennung, die am Ende den Thüringer Studenten nicht ein Jota was gebracht hat. Oder, jetzt greifen wir einen zweiten Punkt heraus. Wir greifen heraus, dass es mit der letzten BAföG-Gesetzesnovelle einen Anspruch an die Länder gegeben hat, unbürokratischere Verfahren zu organisieren und das Ganze digital und online zu machen. Dafür gab es sogar eine Deadline. Die Deadline ist wie bei RotRot-Grün – ups! – schon längst verstrichen, aber diesen Online-Antrag gibt es immer noch nicht. Und ich kann Ihnen eines sagen: Auch das nützt den Thüringer Studenten nichts. Wenn sie am Ende unbürokratisch von Zuhause ihren Antrag aktualisieren oder erneuern wollen und Thüringen eines der letzten Bundesländer ist, das das nicht hinbekommen hat, da kann ich Ihnen nur sagen, da können Sie ein E-Government-Gesetz einbringen, aber wenn Sie es nicht mal hinkriegen, dass ein einfacher BAföG-Antrag online beantragt werden kann, dann will ich Ihnen auch sagen, dann scheitern Sie an den kleinsten Maßstäben, die sie hier versuchen, an die Bundesregierung anzulegen.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und habe mir angeschaut, wie eigentlich die Sonderauswertung zur letzten Sozialerhebung in Thüringen ausgesehen hat. Es gibt ja immer eine Sonderauswertung, die kommt ein bisschen später, wir haben jetzt erst die 21. Sozialerhebung des Studentenwerks. Und wenn wir uns da mal angucken – und das nehme ich Ihnen wirklich ab –, dass das Ihr Anspruch ist, dass wir die Fähigsten an den Thüringer Hochschulen haben können und deswegen aus allen sozialen Statusgruppen Studierende erreichen sollten, dann ist in der Tat der Maßstab, dass auch Kinder aus Arbeiterfamilien oder aus Familien, wo es keinen Akademikerabschluss gibt, trotzdem studieren können sollen. Das ist für mich auch ein innerer Anspruch und deswegen insinuiere ich Ihnen nicht, dass Sie da falsche Motive haben, aber ich will Sie nur darauf hinweisen, dass Sie von einer falschen Faktenbasis ausgehen.
Aber wenn wir uns die Fakten mal angucken in Thüringen, wie es verteilt ist zwischen denjenigen, die aus Akademikerhaushalten kommen, und denjenigen, die nicht aus Akademikerhaushalten kommen, dann muss man doch wenigstens mal festhalten, dass wir in Thüringen eine Situation haben, wo der Anteil derjenigen, die aus Akademikerhaushalten kommen, und der Anteil derer, die nicht aus Akademikerhaushalten kommen, fast pari pari ist. Die Sonderauswertung zum 20. Bericht hat festgestellt, dass ungefähr 55 Prozent aus Akademikerhaushalten kommen und 45 Prozent aus Nichtakademikerhaushalten. Ich finde, das ist doch ein
Denn es sagt letztlich aus, dass unsere Hochschulen, aber auch unser soziales System so gut funktionieren, dass diejenigen aus Nichtakademikerhaushalten, die die Chance haben, auch an die Hochschulen zu gehen, dass sie auch diesen Weg gehen. Ich finde das beachtenswert und dafür kann man unserem Thüringer Studentenwerk ruhig mal dankbar sein.
Ja, für mich heißt es noch Studentenwerk, ich rede ja auch vom Deutschen Studentenwerk, die kamen ja nicht auf die irrsinnige Idee.