Vielen Dank. Die Landesregierung hat angekündigt, keinen Gebrauch von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu machen, sodass ich die Beratung direkt eröffne. Und als Erster erhält das Wort Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne, die Zahlen sind alarmierend, denn 2016 erreichten die Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamte einen vorläufigen traurigen Höhepunkt hier in Thüringen. Über 1.000 Straftaten – genau 1.240 Straftaten – bedeuten eine Steigerung von über einem Viertel; darunter zwei versuchte Totschlagsdelikte von 2015 auf 2016.
Fast täglich wird, statistisch gesehen, ein Kollege im Polizeidienst verletzt. In 2015 waren es über 300 Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst verletzt wurden.
Die aktuelle Gewaltentwicklung und das Einsatzgeschehen machen somit deutlich, auch über Veränderungen der polizeilichen Einsatzmittel nachzudenken. Vermehrt richtet sich dabei der Fokus auf sogenannte gering letale Waffen, zum Beispiel Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich Taser genannt. Dabei handelt es sich um ein Destabilisierungsgerät, durch dessen elektrische Impulse das motorische Nervensystem eines Menschen derart beeinflusst wird, dass dieser schlagartig handlungsunfähig wird, ohne getötet zu werden. Der Einsatz eignet sich vor allem gegen mit Beilen,
Messern oder Ähnlichem bewaffnete, gewalttätige Randalierer oder psychisch Verwirrte und gerade bei Personen mit hoher Schmerztoleranzgrenze, also zum Beispiel infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum. Fast alle Bundesländer haben bereits ihre Spezialeinheiten mit diesem Einsatzmittel ausgestattet, so auch wir hier in Thüringen
in Berlin übrigens schon seit dem Jahre 2001. Mehrere Länder testen das neue Einsatzmittel bereits auch im Streifeneinzeldienst. Das ist ganz interessant, wenn wir uns die Länder mal anschauen, weil es völlig verschiedene Regierungskonstellationen sind: zum einen in Berlin, zum anderen in Hessen, aber auch in Rheinland-Pfalz. Auffallend ist dabei, dass alle Regierungskoalitionen auch mit den Grünen besetzt sind. In Rheinland-Pfalz hat in diesem Jahr zu dieser Thematik ein Pilotprojekt begonnen, das allerdings logischerweise noch nicht abgeschlossen ist. Trauriger Höhe- und Ausgangspunkt in Rheinland-Pfalz waren übrigens drei Messerattacken innerhalb von nur zwei Wochen auf Kolleginnen und Kollegen der Polizei. Das Tragische dabei: In allen Fällen wurde der Angreifer in dieser Notwehrsituation durch den Schusswaffeneinsatz tödlich verletzt.
Mir ist es, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle noch einmal wichtig, hervorzuheben, welche gravierenden Folgen ein Schusswaffengebrauch haben kann – gravierende Folgen auf beiden Seiten, für den Angreifer, aber auch für die einschreitenden Kollegen, die beim Einschreiten ebenfalls einer erheblichen Gefährdung, einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Hinweisen will ich aber auch auf die außergewöhnlich starken psychischen Belastungen, die auf die Kollegen einwirken. Nicht selten, das wissen wir, führt das dann auch zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Auch vor diesem Hintergrund stellt sich für mich die Frage, ob die bereits etablierten Einsatzmittel gegebenenfalls um ein weiteres ergänzt werden sollen. Ich spreche bewusst von „Ergänzung“ bzw. „Erweiterung“ und nicht von „Ersetzung“. Der Einsatz von DistanzElektroimpulsgeräten könnte somit die Lücke zwischen Pfefferspray und Schlagstock auf der einen und der Schusswaffe auf der anderen Seite schließen.
Die zentrale Frage, um die es doch geht, lautet: Kann Menschenleben geschützt werden? Ist es also möglich, dass mit Distanz-Elektroimpulsgeräten operierende Polizeibeamte in ganz bestimmten Fallkonstellationen ohne Schusswaffeneinsatz auskommen können? Darauf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deuten zumindest umfangreiche Studien im Ausland hin.
Damit will ich überleiten zu einem wichtigen Themenkomplex, nämlich zum Themenkomplex „Recht“. Strittig ist die Frage, ob dieses Gerät als Schusswaffe mit erhöhten rechtlichen Einsatzanforderungen oder als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zu qualifizieren ist. Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestags vom April dieses Jahres hinsichtlich der Rechtslage der Bundespolizei stellt fest, dass nach den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes der Gesetzgeber sich „wegen der schwerwiegenden Auswirkungen eines Waffeneinsatzes auf die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen nicht darauf beschränken [darf], die Zulässigkeit des Waffeneinsatzes an sich zu regeln“, sondern dass dieser die einzusetzenden Waffen, in diesem Fall Taser, selbst bestimmen muss. Dementsprechend hat auch die Mehrzahl der Bundesländer, die sich für eine Zulassung von Elektroimpulsgeräten entschieden haben, diese Zulassungsentscheidung auf Gesetzesebene getroffen – so Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und RheinlandPfalz.
Für den Bereich der Bundespolizei kommt der Wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Elektroimpulsgeräten einer Rechtsgrundlage bedarf, und zwar auch dann, wenn er nur testweise erfolgt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen: Viele Fragen sind noch offen und bedürfen einer Klärung, so medizinische, technische und taktische Fragen, aber auch die wichtige Frage, welche Bereiche der Polizei – also Streifeneinzeldienst, Einsatzunterstützung, Bereitschaftspolizei und/oder auch die Kriminalpolizei – damit ausgerüstet werden sollen. Sollen die Geräte als sogenannte Mannausstattung angeschafft werden? Welche Trageweise ist vorgesehen? Bisher alles offen. Aber zunächst bleibt mal festzustellen, dass der Einsatz dieser Geräte taktisch äußerst anspruchsvoll und damit auch ausbildungsintensiv ist. Hinzu kommen die von mir beschriebenen rechtlichen Aspekte. Nicht zuletzt ist auch ein realitätsnahes Üben unter Deeskalationsaspekten erforderlich und das Ganze in hochkomplexen Lagen. Ziel muss es daher sein, auch im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Kollegen die erforderliche Entscheidungs-, Rechts- und Handlungssicherheit zu vermitteln, gilt es doch, diese wichtige Entscheidung innerhalb von Sekunden zu treffen. Auf die ausstehende Klarstellung und rechtliche Bewertung zur Einstufung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder als Schusswaffe habe ich bereits hingewiesen. Offen ist aber auch die Frage nach einer externen, wissenschaftlichen Begleitung oder auch die Frage nach einer lückenlosen Einsatzdo
Auch über die Nachteile und die Risiken müssen wir hier sprechen, genauso über die bereits gesammelten Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern. Die Polizeigewerkschaften – das ist, glaube ich, nicht unwichtig zu erwähnen – begrüßen im Grundsatz den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion, das wollte ich deutlich machen, steht nicht grundsätzlich und von vornherein dem Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten ablehnend gegenüber. Ich hoffe aber, dass es mir gelungen ist, bei diesem hochsensiblen und bedeutenden Thema die vielen offenen und noch zu klärenden Fragen aufzuwerfen und Sie darauf hinzuweisen. Deswegen können wir dem Antrag, wie er hier vorliegt, so nicht zustimmen. Wir beantragen die Überweisung an den zuständigen Innenund Kommunalausschuss und – dem Beispiel anderer Bundesländer folgend – sollte unseres Erachtens eine breite Erörterung im Ausschuss stattfinden. Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass wir Polizeigewerkschaften hören, bisherige Nutzer, das Polizeitechnische Institut, aber auch Menschenrechtsorganisationen, die Rechtsmedizin, Techniker, Polizeipraktiker usw., das alles – und damit komme ich zum Schluss –, um der bereits von mir erläuterten zentralen Frage näherzukommen: Kann Menschenleben geschützt werden und ist es möglich, dass mit Distanz-Elektroimpulsgeräten operierende Polizeibeamte in ganz bestimmten Fallkonstellationen ohne Schusswaffeneinsatz auskommen können? Dazu soll das Anhörungsverfahren im Ausschuss beitragen. Ich freue mich auf die dort stattfindenden Diskussionen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist unstrittig, dass unsere Polizistinnen und Polizisten gut ausgerüstet sein müssen und in ihren schwierigen und verantwortungsvollen Einsätzen natürlich auch ihr Schutz gewährleistet sein muss. Wir haben deswegen erhebliche Investitionen in die Erneuerung der Schutzausrüstung vorgesehen und hoffen, dass wir diesen Passivschutz dadurch verbessern können und werden – und gehen auch davon aus.
Jetzt ist allerdings die Frage, ob wir noch eine neue Waffe, eine neue Waffengattung benötigen, um die Schutzmöglichkeiten zu verbessern, wobei ja die
AfD – das hat Herr Möller in der Begründung gesagt – eigentlich nicht den Schutz der Polizisten im Auge hat, sondern auch das Ruhigstellen von Störern oder auch das „Behandeln“ – wie Sie gesagt haben – von Gesetzesbrechern. Wir haben ein Problem mit dieser neuen Waffenart, weil sie sich im Grenzbereich zwischen einer tödlichen und nicht tödlichen Waffe befindet. Herr Walk hat schon – ja, dafür danke ich Ihnen ausdrücklich – ausführlich darauf hingewiesen, wie schwierig es ist, dieses Gerät einzuordnen. Was ist das? Es ist irgendwo zwischen Pfefferspray und Waffe und der klassischen Pistole angesiedelt. Welche Auswirkungen haben die eigentlich und welche Voraussetzungen sollen geregelt sein, um ein solches Gerät oder eine solche Waffe einsetzen zu können?
Herr Walk hat auch schon darauf hingewiesen, dass das Sondereinsatzkommando unserer Thüringer Polizei auch schon mit solchen Taserwaffen ausgestattet ist, also für Einsätze, in denen sie davon ausgeht, dass man hier besondere Polizeigewalt benötigt oder auch einer großen Gruppe oder einer unberechenbaren Gruppe von Gewalttätern oder einzelnen unberechenbaren Gewalttätern gegenübersteht, ist ein solches Mittel schon einsetzbar. Die Frage ist jetzt: Brauchen wir es auch noch in anderen Bereichen?
Für ein Modellprojekt, wie es derzeit bei der Erprobung von Bodycams durchgeführt wird, haben wir größte Zweifel, ob sich eine solch umstrittene Waffe dafür eignet. Wir haben ein solches Modellprojekt unter anderem in Berlin. Dort begann es zu Beginn des Jahres 2017. Zu diesem Zweck wurden 20 Streifenbeamte, die in Gebieten mit Konfliktpotenzial eingesetzt werden, mit Tasern ausgestattet. Zugrunde lag hier ein Fall, bei dem ein geistig verwirrter Mann durch die Polizei erschossen wurde. Es ging praktisch darum, dass man ein milderes Mittel finden wollte und deshalb gesagt hat, mit dem Taser können wir möglicherweise weniger Verletzungen verursachen oder es ist weniger gefährlich für den Täter, den Angreifer, den Verwirrten in dem Fall, und deswegen wäre das eventuell das mildere Mittel. Ich bin jetzt überrascht, dass Sie sagen, die Gewerkschaften der Polizeien würden dem Einsatz dieser Waffen positiv gegenüberstehen.
Ich kann mich gern noch mal erkundigen. Die Berliner Gewerkschaft der Polizei ist seit Beginn des Projekts skeptisch, ob die Taser wirklich geeignet sind, eine Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffen zu schließen. Der Einsatz von Taser
waffen birgt die Gefahr, dass die Grenze zwischen nicht tödlichen und tödlichen Waffen verschwimmt, denn es gibt einen Aspekt, der für uns auch noch sehr entscheidend ist. Im Gegensatz zur vermeintlichen Ungefährlichkeit von Taserwaffen sind deren Auswirkungen nämlich hoch umstritten. Die Taserwaffe, der Elektroschock führt nicht nur dazu – das soll zwar im Regelfall so sein –, dass der damit Berührte angriffsunfähig und dann außer Gefecht gesetzt wird. Sondern insbesondere bei älteren Menschen, Herz- und Kreislaufkranken, etwa auch bei Schwangeren kann der Einsatz eines Elektroschockers fatale und sogar tödliche Folgen haben.
In den USA wurde um das Jahr 2000 schon damit begonnen, flächendeckend Taser durch die Polizei, aber auch in Justizvollzugsanstalten einzusetzen. Seitdem sind über 1.000 Menschen durch den Einsatz von Elektroschockern ums Leben gekommen, da, wo der Elektroschocker eben mehr hatte, als die eigentlich nur die aus dem Gefecht setzende Wirkung, nämlich eine tödliche Wirkung.
Das Missbrauchspotenzial von Tasern ist groß, gerade weil es sich um einen Grenzbereich handelt. Ist es noch eine Waffe oder ist es nur ein einfacheres Verteidigungsargument? In solchen Verwendungsfällen, wenn eine solche Waffe gegen Unbewaffnete eingesetzt würde, wäre dann die Verhältnismäßigkeit infrage gestellt. Vor allem aber – und das ist für mich der entscheidende Punkt – bergen Taserwaffen die Gefahr, dass der Polizist oder die Polizistin, die damit regelmäßig ausgestattet wäre oder auch nur im Rahmen eines Modellversuchs, den Taser in dem Glauben einsetzt, dass dieser keine gesundheitlichen Schäden verursacht und erst recht nicht tödlich sein kann. Das kann er aber und dazu gibt es leider schon sehr viele dokumentierte Fälle. Ein Polizist, eine Polizistin kann aber nicht wissen, ob es sich beim Gegenüber um jemanden handelt, für den der Einsatz eines Tasers gesundheitsgefährdend oder tödlich sein könnte. Der Einsatz wäre also stets ein Lotteriespiel. In diese Situation sollten wir unsere Polizei nicht bringen.
Ich denke deswegen und sehe mich da auch in Übereinstimmung mit den Koalitionspartnern, dass wir hier in Thüringen keinen eigenen Modellversuch durchführen müssen und sollten. Wir haben, wie gesagt, diese Bewaffnungsart für schwere Krisenfälle beim Sondereinsatzkommando. Wir können getrost noch abwarten, was bei den Modellversuchen in anderen Ländern herauskommt. Solange aber gerade die Frage, wie man mit den möglicherweise tödlichen Folgen des Einsatzes dieses Gerätes umgeht, nicht geklärt ist, sehen wir keinen Grund, hier in Thüringen einen eigenen Modellversuch zu starten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion beantragt, bevor sie über Taser – also Distanz-Elektroimpulsgeräte – sprechen will, einen Bericht der Landesregierung über die Häufigkeit und die Art gewalttätiger Angriffe gegen die Thüringer Polizei innerhalb der letzten fünf Jahre. Dann stellt sie allerdings im Antragstext schon fest, zumindest in der Begründung: „Seit Jahren nimmt die Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte bundesweit deutlich zu.“ Das heißt, sie weiß im Prinzip die Antwort, den der Bericht geben soll, den sie beantragt. Nun könnte man also meinen, es gibt möglicherweise eine Datengrundlage, auf die sich die AfD zurückzieht. Da sage ich: Ja, in der Tat, die gibt es, aber die kommt genau zu einem anderen Ergebnis.
Herr Walk, was ich nie verstehe, ist, wenn wir uns natürlich auch innenpolitisch streiten, wir sind in unterschiedlichen Parteien, wir haben unterschiedliche Schwerpunkte, wir haben unterschiedliche Ansätze, da ist es doch selbstverständlich, dass wir auch unterschiedliche Meinungen haben und unterschiedliche Lösungsansätze verfolgen. Aber bei einem sollten wir uns doch zumindest einig sein, nämlich bei der Ausgangslage, die wir anerkennen, weil es sich hierbei um objektive Fakten handelt.
Ich finde es nicht richtig, jedes Mal, wenn wir über polizeiliche Befugnisse reden, eine Entwicklung an die Wand zu zeichnen, die mit der realen Entwicklung nichts zu tun hat.
Das hat auch etwas, um noch mal an der vorherigen Debatte anzuschließen, mit dem Unsicherheitsoder Sicherheitsgefühl der Menschen in diesem Land zu tun.
Ich will es Ihnen doch auch gleich an den Zahlen belegen, Herr Walk, und ich finde, wir sollten unseren Meinungsstreit führen. Der soll auch konstruktiv sein, da soll auch sichtbar werden, dass wir unterschiedliche Meinungen haben. Wir sollten doch zumindest gemeinsam die Faktenbasis anerkennen und das gilt natürlich auch für die AfD, aber die leistet viele Beispiele dafür, dass sie eigentlich auch gegenüber Tatsachen und Fakten unanfällig ist. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Angriffe ge
Ich glaube, eine Einigkeit zwischen uns ist – und das will ich auch in aller Deutlichkeit für die Fraktion der Linken sagen –: Jede Gewaltstraftat gegen Polizeibeamte, gegen Rettungsdienstleistende, gegen Feuerwehrangehörige, auch gegenüber Lehrern und Angestellten im öffentlichen Dienst ist eine zu viel.
Da haben wir überhaupt keine unterschiedliche Auffassung und deswegen muss man sehr genau hinschauen, was sich da gesellschaftlich entwickelt. Aber wenn man sich die Zahlen, die Sie immer wieder zurate ziehen, genau anschaut, wird man eben auch feststellen, dass es tatsächlich auch eine andere Entwicklung gegeben hat. Natürlich nehmen Sie die Datengrundlage, wo es eine 20-prozentige Steigerung bei Angriffen auf Polizeibeamte zwischen 2015 und 2016 gegeben hat. Wenn Sie die Datenlage aber über einen längeren Zeitraum nehmen, dann sehen Sie, dass Sie beim Jahr 2016 auf das Jahr 2014 zurückfallen. Das heißt, ein einseitiger Erklärungsversuch, dass es über Jahre stetig ansteigt, ist einfach falsch. Wenn Sie dann die Daten noch mal zurate ziehen und sagen, ziehen wir doch mal alle Angriffe auf Polizeibeamte – jetzt wird es rechtlich ein bisschen kompliziert –, die nicht tätlicher Natur sind, ab, dann kommen Sie tatsächlich zu dem Ergebnis, dass wir uns auf dem Niveau von 2014 bewegen. Das habe ich übrigens, Herr Walk, alles Ihrer Anfrage entnommen, die Ihnen das Ministerium beantwortet hat. Wenn ich dann noch mal die Zahlen der Versuche nehme, also der nicht vollendeten Angriffe auf Polizeibeamte, dann sehe ich, dass die Zahl der tätlichen Angriffe, die tatsächlich gegen Polizeibeamte stattgefunden haben, im Jahr 2016 geringer waren als im Jahr 2014 und das muss man doch mal auch deutlich sagen.