wird, ich glaube, auch verurteilt wurde, und würde davon auf alle Abgeordneten im Thüringer Landtag schließen. So macht man das aber nicht.
Für die Landesregierung erteile ich jetzt Staatssekretärin Ohler vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste auf der Tribüne, ich kann auch nur sagen, Sie haben leider die Einbringung des Antrags der AfD nicht mitbekommen, sonst wüssten Sie, warum
die Diskussion jetzt etwas emotionaler ist. Ich schließe mich gleich mit einem Satz an: Es ist infam, mit einem Antrag Schutz zu suggerieren und Abschiebung zu meinen.
Ja, im Zuge der Flüchtlingszuwanderung der Jahre 2015 und 2016 sind zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – häufig nach einer langen und dramatischen Flucht – nach Deutschland gekommen. Sie sind geflohen vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Manche wurden auch von der eigenen Familie geschickt, um Armut und anderen Notlagen zu entgehen. Und „Armut“ und „andere Notlagen“ meint: fehlende Nahrung, fehlendes Wasser, existenzielle Notlagen. Viele dieser Jugendlichen, vieler der Kinder haben lange Fluchtwege hinter sich. Manche haben gar keine Eltern mehr, zu denen man sie zurückschicken könnte. Manche dieser Eltern sind im Bürgerkrieg gestorben, manche auf der Flucht.
Allein in Thüringen haben wir damals mehr als 1.200 Betreuungsplätze für umA – so wird das heute abgekürzt –, unbegleitete und minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche, errichtet. Unser Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention adäquat zu schützen, zu betreuen und zu fördern. Die UNKinderrechtskonvention ist keine beliebige rot-rotgrüne, linke Spinnerei, wenn es um den Schutz von Kindern geht. Dieses Ziel, das Wohl der Kinder zu gewährleisten, ist nur dann zu erreichen, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen. Ich danke bei dieser Gelegenheit ausdrücklich den Thüringer Jugendämtern für die tägliche Bewältigung häufig komplexer und umfangreicher Herausforderungen.
Ich danke ausdrücklich all jenen, die wahrscheinlich nicht AfD-Wählerinnen und -Wähler sind und den Kindern und Jugendlichen geholfen haben, als sie hier angekommen sind, und ihnen weiter helfen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Danken Sie auch denen, die die AfD gewählt und trotz- dem geholfen haben?)
Wenn sie ihnen geholfen haben, dann werden sie sich wahrscheinlich bei der nächsten Wahl überlegen, wen sie wählen.
Eines dürfen wir nie vergessen: Eltern und minderjährige Kinder trennen sich nicht freiwillig. Genau deshalb kommt der Familienzusammenführung im Interesse des Kindeswohls eine hohe Bedeutung zu. Die spezielle Unterbringung und Versorgung der Kinder und Jugendlichen nach Maßgabe des SGB VIII in geeigneten Einrichtungen bis der Aufenthalt der Eltern geprüft und Möglichkeiten der Zusammenführung mit ihren Eltern oder anderen Personen, Sorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten gefunden worden sind, ist ein erster und zunächst der wichtigste Schritt. Viele dieser jungen Menschen wollen gar nicht in Obhut genommen werden, sondern wünschen sich, selbst bei entfernten Verwandten unterzukommen. Viele Kinder und Jugendliche sind nach der Flucht traumatisiert, müssen sich in einem fremden Land in einer fremden Kultur zurechtfinden. Für sie sind der Verlust der Heimat und das Leben in der Fremde sehr belastend. Es ist gut, dass wir uns in Thüringen auf ein eng geknüpftes und leistungsfähiges Netzwerk der Kinder- und Jugendhilfe verlassen können.
Genau so, wie es die AfD in ihrem Antrag fordert, arbeiten die Thüringer Jugendämter bereits. Die Suche nach Verwandten der Kinder und Jugendlichen liegt in ihrem Zuständigkeitsbereich – Herr Herrgott hat es ausgeführt, meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen ebenfalls – und dieser gehen sie mit großem Engagement nach. Wer etwas anderes behauptet, misstraut ganz offenkundig der Arbeit der Thüringer Jugendämter, und das weise ich mit aller Deutlichkeit zurück.
Es ist beschämend, wenn auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen, die von ihren Eltern getrennt sind, populistische Stimmungsmache betrieben wird. Der AfD scheint es ganz offenkundig nicht darum zu gehen, dass die Kinder und Jugendlichen überhaupt wieder in die Obhut ihrer Eltern gelangen, sondern in erster Linie darum, dass die Fami
lienzusammenführung außerhalb von Deutschland stattfindet. Sie wollen die nach § 42 SGB VIII vorgesehenen Verfahren zum Schutz ausländischer Kinder und Jugendlicher, die ohne ihre Eltern bzw. Familienangehörigen nach Deutschland geflüchtet sind, durch eine Familienzusammenführung im Ausland ausweiten und damit die Familienzusammenführung im Inland einschränken. Nicht umsonst fordern sie entsprechende Änderungen im SGB VIII. Dann können Sie sich aber auch den Deckmantel sparen, wie Familienzusammenführung im Sinne des Kindeswohls anzupreisen, weil das für Sie weniger von Belang ist, als dass Kinder und Jugendliche, die Schutz in Deutschland gesucht haben, des Landes verwiesen werden.
Auch die Forderung nach einer verbesserten Altersfeststellung der umA zielt ins Leere. Grundsätzlich dient die Altersfeststellung nach § 42f SBG VIII natürlich der Klärung der Frage, ob die Person tatsächlich unter 18 Jahre und damit minderjährig ist, weil nur Minderjährige vorläufig in Obhut genommen werden dürfen. Dem TMBJS bzw. dem Landesjugendamt wurden bisher keine schwerwiegenden Probleme seitens der Thüringer Jugendämter im Rahmen der Altersfeststellung angetragen. Frau Muhsal, ich habe gut zugehört, Ihre Beispiele kamen ebenfalls nicht aus Thüringen.
Die Landesmeldestelle Thüringen und die Thüringer Jugendämter orientieren sich hinsichtlich des Geburtsdatums eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings oftmals schlussendlich an den rechtskräftigen Entscheidungen der Familiengerichte über die Vormundschaftsbestellung. Darüber hinaus weise ich ausdrücklich auf die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen hin, die in der 122. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 26. bis 28. April 2017 in Saarbrücken beschlossen wurden, sowie auf die Handlungsempfehlungen zur Alterseinschätzung des Bundesfachverbands für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, nach denen auch in Thüringen gearbeitet wird. Frau RotheBeinlich hat daraus zitiert.
Sie sehen, dass zu Fragen des Umgangs mit umA und natürlich auch zu Fragen der Altersfeststellung ein reger bundesweiter Austausch auf Arbeitsebene stattfindet. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass Thüringen hier einen Sonderweg beschreitet.
Wir als Ministerium und als Landesregierung stehen auch weiterhin zu dem unumstößlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere dann, wenn sie besonderer Hilfe bedürfen, wie misshandelte, verlassene oder eben auch geflüchtete Kinder. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließen wir die Debatte. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/4656. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Durchführung eines Modellprojekts zur Erprobung von Distanz-Elektroimpulsgeräten („Taser“) bei der Thüringer Polizei Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4791
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Kollege Möller hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, heute geht es um die Erprobung von Distanz-Elektroimpulsgeräten, man nennt sie auch Taser. Das ist ein polizeiliches Einsatzmittel, mit dem man den Störer, wenn er sehr renitent ist, über eine elektrische Ladung ruhigstellt – das nur mal zur Erklärung. Warum beschäftigen wir uns jetzt mit so einem Thema? Weil es natürlich eine Binsenweisheit ist, dass sich die innere Sicherheit in Deutschland und natürlich auch in Thüringen dramatisch verschlechtert hat.
Es geht dabei jetzt nicht konkret um islamischen Terror oder um sexuelle Übergriffe oder um Bandenkriminalität, es geht auch nicht – den Seitenhieb gönne ich mir jetzt mal – um minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die als Nafris, Nordafrikanische Intensivtäter, Deutschland unsicher machen,
die gibt es nämlich auch. Es geht auch nicht um Messerstechereien. Es geht eigentlich um ein ganz spezielles Thema im Bereich der inneren Sicherheit, nämlich dass bei ganz bestimmten Herausforderungen unserer Rechtsordnung selbst die Anwesenheit von Polizisten nicht für innere Sicherheit
Diese mangelnde Achtung der Autorität unserer Polizeikräfte äußert sich eben leider nicht nur verbal. Jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, kennt die entsprechenden Videoausschnitte, die man im Internet sehen kann, auf denen Polizisten beleidigt werden. Man kennt auch die Berichte in den Zeitungen über Übergriffe und Angriffe auf Polizisten in Unterzahl aus Gruppen von Rechtsbrechern heraus.
Ein solches Verhalten, meine Damen und Herren – das sage ich auch ganz offen –, das ist nicht an bestimmte ethnische Gruppen geknüpft. Man findet es beispielsweise auch bei deutschen Linksextremisten und Autonomen, man findet es auch bei Hooligans, man findet es aber natürlich auch bei ausländischen Großclans, bei Großfamilien, bei Islamisten oder bei schwer kriminellen sonstigen Migranten. Ein solches Verhalten, meine Damen und Herren, gefährdet nicht nur unsere Polizisten, denn wenn Frechheit, wenn Aggression und wenn Großmäuligkeit sich zu oft in Einzelfällen gegen die staatliche Ordnung durchsetzen, dann setzt sich in der Öffentlichkeit die Erkenntnis durch, dass die Akzeptanz und der Bestand unseres Rechtsstaats eben nicht durchgesetzt werden können, außer bei denen, die sich eh freiwillig unseren Regeln beugen. Das ist inakzeptabel und kann nicht mehr hingenommen werden. Gerade in der heutigen Zeit massiver Unsicherheit, die durch die Politik der letzten drei Jahre leider massiv gefördert worden ist, muss Schluss sein mit den immer gleichen Beschwörungsformeln von der Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens und dem Ernstnehmen der Befürchtungen unserer Bürger. Der Rechtsstaat darf nicht nur – wie bisher – vorgegaukelt werden, er darf sich auch nicht nur auf die Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkvergehen erschöpfen, sondern er muss sich vor allem bei den schweren Respektlosigkeiten gegenüber unserer gesellschaftlichen Ordnung durchsetzen.
Hierzu gehört es, dass man die Polizei endlich mit dem erforderlichen robusten Mandat ausstattet, was sie benötigt, um Rechtsbrecher in die Schranken zu weisen, statt sie immer ineffizienter zu machen, wie es eben leider auch hier in Thüringen geschieht.
Dazu, meine Damen und Herren, zählt, dass man unserer Polizei auch bei robustem Vorgehen die politische Rückendeckung bei der Verfolgung und Verhinderung von Straftaten gibt – in Thüringen ist leider das Gegenteil zu befürchten. Hierzu zählt aber auch, dass man sich über Quantität, Qualität, Tendenz und Folgen von Übergriffen auf Polizei
kräfte Klarheit verschafft, wozu der Berichtsteil unseres Antrags anregen soll. Hierzu zählt auch die Verbesserung der Palette von Einsatzmitteln für die Polizei, Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen auch unterhalb der Schwelle des Schusswaffeneinsatzes selbst dann zu unterbinden, wenn bei zahlenmäßiger oder körperlicher Unterlegenheit der Polizeikräfte gewalttätige Übergriffe drohen.
Ein solches potenzielles entsprechendes Einsatzmittel ist der sogenannte Taser, um den es sich also in unserem Antrag handelt. Der Einsatz dieser Distanz-Elektroimpulsgeräte, der kann eine entsprechende Lücke bei den Einsatzmitteln schließen, aber er muss natürlich ausreichend getestet und geprüft werden, und das ist, wie gesagt, der zweite Teil unseres Antrags. Ich freue mich jetzt auf die spannende Debatte und beende meinen Vortrag.