Protocol of the Session on December 14, 2017

Wir haben unseren Antrag gestellt gehabt, weil die Justizvollzugsanstalt Gera geschlossen werden sollte. Das hat sich in der Tat zwischenzeitlich bestätigt, Herr Kollege Helmerich. Aber damit sind unsere Fragen nicht beantwortet. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass diese Fragen je beantwortet worden wären. – Jetzt tritt er die Flucht an. – Nicht umsonst hat die CDU ähnliche Fragen gestellt. Jedenfalls stehen diese Fragen nach wie vor im Raum. Ersatz für die Justizvollzugsanstalt Gera ist nicht da. Der gemeinsame Neubau in Zwickau – mit dem Land Sachsen – wird nach den letzten Meldungen noch lange auf sich warten lassen. Man liest aus der Zeitung, dass die Einzelunterbringung von Häftlingen, obgleich gesetzlich ge

fordert, nicht konsequent erfüllt werden kann, mit Ausnahme der Haftanstalt Gräfentonna und der Jugendstrafanstalt Arnstadt. Zudem, meine Damen und Herren, mangelt es an Abschiebehaftplätzen. Trotzdem schließen Sie die JVA Gera, und Herr Helmerich behauptet, es ist doch alles geklärt. Hier ist überhaupt nichts geklärt. Hier stellen sich Fragen über Fragen, vor allem die Frage, wie man das mit der organisatorischen Verantwortung eines Justizministers unter einen Hut bringen kann.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Das ist doch Schwachsinn!)

Diese Fragen will er offensichtlich nicht beantworten, das hat er eben auch zur Kenntnis gegeben.

Man liest weiterhin über die Ressortzuständigkeit des Justizministeriums, von personellen Engpässen in den Haftanstalten. Man hat auch anhand von Vorkommnissen in den Haftanstalten den Eindruck, dass diese Engpässe sich bereits auf die Sicherheit der Haftanstalten auswirken. Und dann liest man wiederum in der Zeitung, sozusagen als Entschuldigung des Justizministers, dass er stolz auf zehn eingestellte Azubis ist. Aber der Bund der Strafvollzugsbediensteten erklärt zum gleichen Zeitraum, dass das nicht mal ansatzweise die altersbedingten Abgänge eines Jahres deckt. Dabei gibt der Minister selbst zu, jedenfalls in der Zeitung, dass es Personalengpässe gibt und dass Justizvollzugsbedienstete von anderen Bundesländern abgeworben werden. Was soll man von solchen Planungen auf Milchmädchenniveau halten?

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Milchjunge, Milchbubi!)

Ich denke, das kann man auch damit nicht gutreden, wie es eben Kollege Helmerich versucht hat, indem man sagt, na ja, wir können ruhig ein paar Justizvollzugsbeamte abbauen, verlieren, auf Dauer nach Sachsen ausleihen oder nur vorübergehend, denn Thüringen hat ja immer weniger Gefangene.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Hat er doch gar nicht gesagt!)

Natürlich hat er das gesagt.

(Zwischenruf aus dem Hause: Nein!)

Dann kriegen wir eben immer weniger Gefangene, vielleicht hat er das gesagt. Auf jeden Fall hat er gesagt, dass es weniger Gefangene in unseren Justizvollzugsanstalten gibt. Fakt ist, dass er damit im Grunde genommen ein Defizit mit den Folgen eines anderen Defizits im organisatorischen Zuständigkeitsbereich des Justizministers zu erklären versucht, denn wenn die Staatsanwaltschaften nicht derart überlastet wären, wie sie es derzeit sind, und wenn die Gerichte, auch die Strafgerichte, nicht derart überlastet wären, wie sie es derzeit sind, wenn auf eine Straftat eine zeitnahe Ermittlung fol

(Abg. Helmerich)

gen würde und ein zeitnahes Gerichtsverfahren – glauben Sie mir, dann wären die Haftanstalten in Thüringen auch deutlich stärker belegt, vielleicht so stark belegt wie in Sachsen, wo das noch ein bisschen besser funktioniert, jedenfalls in den letzten drei Jahren.

Es ist ein Armutszeugnis, sich mit solchen Erklärungen herauszureden und schützend vor den Justizminister zu stellen, der nicht mal die Chuzpe hat, zu diesen Versäumnissen und zu den offenen Fragen hier eine Antwort zu geben.

(Beifall AfD)

Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Werter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Vorabbemerkung. Es ist natürlich völlig richtig, Sie sind selbst nicht Mitglied in allen Ausschüssen. Ich habe Sie vorhin nur darauf hingewiesen, dass der Justizausschuss zu diesem Thema in vertraulicher Sitzung getagt hat.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist falsch!)

Das ist nicht falsch, sondern das war fakt, das war genau so.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist un- glaublich!)

In § 78 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung heißt es: „Über vertrauliche Sitzungen haben alle Sitzungsteilnehmer Verschwiegenheit zu bewahren.“ Sie können dort auch noch weiterlesen; das ist schlichtweg ein Zitat aus unserer Geschäftsordnung, darauf habe ich vorhin hingewiesen und das wird sicherlich von der Verwaltung auch noch entsprechend geprüft.

Jetzt lassen Sie mich ein paar Ausführungen machen zur Situation der Beschäftigten in Justizvollzugsanstalten in Thüringen und zu Auswirkungen von möglichen Standortentscheidungen. Wir haben als Rot-Rot-Grün einen Alternativantrag eingebracht. Dieser setzt drei Schwerpunkte: zum Ersten die Zukunft der Standorte der Justizvollzugsanstalten Thüringens und deren Auswirkungen für die Beschäftigten, zum Zweiten die Problematiken Personalmanagement, Gesundheitsmanagement und berufliches Eingliederungsmanagement der Justizvollzugsbeschäftigten; und zum Dritten die Attraktivität des Justizvollzugs als potenzieller Arbeitgeber für Bewerber und Auszubildende.

Frau Schulze, Sie haben vorhin behauptet, RotRot-Grün hätte bei Ihnen nur abgeschrieben. Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen – wenn nicht, darf ich Sie jetzt darauf hinweisen –: Die Punkte 2 und 3 kommen in den Anträgen der AfD und der CDU völlig zu kurz. Wer sich aber wie wir von Rot-Rot-Grün für eine Verbesserung der Situation der Beschäftigten im Thüringer Justizvollzug einsetzt, muss auch die richtigen Fragen stellen!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Beschäftigten im Thüringer Justizvollzug haben einen Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darauf möchte ich jetzt im Einzelnen eingehen, indem ich auf die einzelnen Punkte zu sprechen komme.

Zum ersten Punkt: die Standorte der Anstalten Thüringens und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten. Es darf nicht vergessen werden, dass sich die Arbeitsbedingungen eines Teils der Justizvollzugsbediensteten im Laufe der Jahre zum Beispiel durch den Neubau der JVA Tonna und der damit einhergegangenen Schließung der alten Einrichtungen – ich denke hier an Erfurt und Gotha – sowie durch den Neubau der Jugendarrestanstalt Arnstadt und der damit einhergegangenen Schließung der alten Einrichtungen in Ichtershausen und Weimar enorm verbessert hat. Entscheidende Einflüsse auf den Thüringer Justizvollzug der vergangenen zehn Jahre waren einmal der Rückgang der Gefangenenzahlen von rund 2.200 auf etwa 1.500 – vielleicht hören Sie ja zu, Herr Möller; das ist schlichtweg ein Fakt, dass die Zahlen zurückgegangen sind –, die Entscheidung für den Neubau einer gemeinsamen JVA mit Sachsen in Zwickau – übrigens war es nicht unsere Koalition, die das entschieden hat –, und – das wissen hier auch alle – die problematische Altersstruktur der Beschäftigten im Justizvollzug. Die Justizvollzugsanstalt Gera sollte ursprünglich mit Inbetriebnahme der JVA Zwickau geschlossen werden. Wir haben darüber aber umfänglich diskutiert. Vorzeitig wurde sie geschlossen – und das wissen Sie auch –, weil Sanierungskosten in Millionenhöhe nötig geworden wären, um bis zur Inbetriebnahme der JVA Zwickau den Betrieb der JVA Gera gewährleisten zu können. Diese konnten im Übrigen auch deshalb vermieden werden, weil – jetzt hören Sie zu – in den übrigen Thüringer Justizvollzugsanstalten knapp 450 freie Plätze vorhanden waren. Das heißt, wir hatten diese Plätze vorrätig. Außerdem – darauf ist Herr Helmerich in seinem Beitrag auch eingegangen – kamen in der JVA Gera auf die knapp 100 Gefangenen rund 75 Bedienstete. Wenn wir uns das im bundesweiten Vergleich anschauen: Üblicherweise ist es so, dass im Durschnitt zwei Gefangene auf einen Bediensteten kommen. Seit der Schließung der JVA Gera bestehen noch sechs JVAs in Thüringen, wobei die JVA Hohenleuben bei

(Abg. Möller)

Betriebsaufnahme der JVA Zwickau – voraussichtlich 2020, so ist wohl derzeit die Planung – geschlossen wird.

Mit der Belegung des geplanten Anstaltsneubaus in Zwickau wird es maßgebliche Veränderungen im Thüringer Vollstreckungsplan und somit auch in der Struktur und Aufgabenwahrnehmung des Thüringer Justizvollzugs und folglich dem Personalbestand in den einzelnen JVAs geben – das ist ihnen so auch immer kommuniziert worden. Auf diese bevorstehenden Veränderungen und Herausforderungen muss frühzeitig und in enger Zusammenarbeit von Ministerium und Personalräten des Justizvollzugs reagiert werden und es müssen die richtigen Weichen gestellt werden. Der Justizminister hat für Anfang 2018 ein Justizvollzugskonzept sowie ein Personalkonzept für den Justizvollzug angekündigt – das kennen wir noch nicht, auch dazu wird er sicherlich noch etwas sagen.

Ich möchte Sie alle daran erinnern, dass wir im Rahmen der Debatte um den Bericht zum Petitionsausschuss am 2. Juni 2017 hier auch eine Debatte um die Frage des Personals und der Konzeptplanung geführt hatten. Ich erinnere da insbesondere an die Redebeiträge meiner Kollegin Diana Lehmann von der SPD-Fraktion, aber auch von Sabine Berninger, denn sie hatte dezidiert ausgeführt, wann, wo und wie vom Ministerium die Berichte der Arbeitsgruppen, die zur Problematik „Personalgewinnung“, zur Organisation, zur Personalstruktur, zur gestuften Sicherheit und zum Thema „Angestellte“ tagen, im Ausschuss vorgelegt wurden. Es sind 66 Beschlüsse auf 30 Seiten vorgelegt worden. Nur so viel zur Erinnerung.

Zudem – ich hatte es schon gesagt – möchte ich auf die Problematik des Eingliederungsmanagements eingehen. Seit dem 20. Dezember 2012 gibt es die Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Ziel ist, gemeinsam mit den Betroffenen, die länger als sechs Wochen ununterbrochen dienstunfähig sind, das heißt, mit ihrer Zustimmung und Beteiligung, und den zuständigen Interessenvertretungen nach Möglichkeiten, Hilfen und Unterstützung zu suchen, um die Dienstunfähigkeit schnellstmöglich zu überwinden, erneuten Erkrankungen vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Diese Vereinbarung gilt und ist unabhängig von ärztlich verordneten Wiedereingliederungsmaßnahmen. Es gibt zur Dienstvereinbarung auch Hinweise des Hauptpersonalrats. Zudem muss selbstverständlich immer wieder überprüft werden, ob und wie sich dies in der Umsetzung tatsächlich gestaltet hat. Das gilt übrigens auch für das eingeführte behördliche Gesundheitsmanagement. Es gab dazu auch eine Kleine Anfrage zur Personalsituation im Thüringer Strafvollzug vom 10. April 2015; auf diese will ich hier nur verweisen.

Zum dritten Punkt: Attraktivität des Justizvollzugs als potenzieller Arbeitgeber für Bewerberinnen und Auszubildende. Auch ohne den demografischen Umbruch – ich bin vorhin schon darauf eingegangen – ist der Thüringer Justizvollzug stets auf gute und qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber sowie Auszubildende angewiesen. Angesichts der geburtenschwachen Jahrgänge und der konjunkturell weiterhin guten wirtschaftlichen Lage muss der Justizvollzug an Attraktivität gewinnen und eigene Vorzüge für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber herausstellen und jugendgerecht kommunizieren. Einen Bewerbungsaufruf bei Facebook zu verbreiten, wenn ich das mal so sagen darf, wird da nicht ausreichen, sondern hier brauchen wir gezielte Strategien und auch nachvollziehbare Beschreibungen der Arbeit, die da auf die Betroffenen zukommt.

Kurzum: Es liegen hier drei Anträge vor. Wir werben um Zustimmung zu dem weitgehendsten, nämlich dem der Fraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Nun hat Abgeordnete Schulze für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, zuallererst einmal einen herzlichen Dank an die Bediensteten und Angestellten in den Justizvollzugsanstalten in Thüringen für ihre Tätigkeit vor Ort!

(Beifall im Hause)

Ihre Arbeit und die daraus resultierenden Belastungen stehen nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung wie andere Berufe. Sie werden gebraucht, der Job ist anspruchsvoll, nicht immer ungefährlich, und die Dauerbelastung ist enorm. Also einen herzlichen Dank von hier aus an die Bediensteten für ihre Tätigkeit!

(Beifall CDU, AfD)

Wir haben es heute schon einmal gehört: Es muss nicht alles anders werden, aber wir können es viel besser. Das begleitet mich seit drei Jahren und ich schaue manchmal hin und sage: wo?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nicht richtig zitiert!)

Nun kann man weder das „Anders“ noch das „Besser“ im Justizvollzug sehen. Die Bediensteten müssen viele Überstunden leisten, der Krankenstand ist durch die angespannte Personalsituation hoch. Trotz der derzeit sinkenden Gefangenenzahlen braucht es eine Analyse der Situation und ein auf

(Abg. Rothe-Beinlich)

die Zukunft ausgerichtetes Landesentwicklungskonzept für den Strafvollzug und die Standorte der Justizvollzugsanstalten in Thüringen. Eine Betrachtung und eine Planung für die Zukunft kann ich nicht erkennen. Wie ich in meiner Begründung zum Antrag schon gesagt habe: Herzlichen Glückwunsch – die Koalitionsfraktionen haben verstanden, dass es in ihrem eigenen Ministerium nicht funktioniert, denn sonst hätte nach drei Jahren etwas vorgelegen oder man hätte etwas ablesen können.

Also: Wie entwickeln sich die Gefangenenzahlen zukünftig? Andere Länder machen es vor, sie schauen in die Zukunft und nehmen eine individuelle Planung auch in Bezug auf die Kriminalstatistik vor. Reichen die Plätze in den Justizvollzugsanstalten auch nach der Fertigstellung der neuen, gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen gebauten JVA Zwickau? Wie sieht die Bedarfsplanung aus? Wird oder kann die JVA Hohenleuben, wie einmal angedacht, geschlossen werden? Es stellen sich hier viele Fragen, Herr Minister. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag – der schon, ich betone es noch mal, im September gestellt wurde –, zu berichten, wie Ihre Planungen zur Zukunft der Standorte der Justizvollzugsanstalten in Thüringen denn nun eigentlich aussehen und welche Auswirkungen Ihre Planungen zu Standortentscheidungen für die Beschäftigten in den Strafvollzugsanstalten hatten. Denn wie uns bekannt ist und wie Frau Astrid Rothe-Beinlich vorhin gesagt hat, es wurde ja von einer Personalbedarfsplanung gesprochen, daraufhin wurden Arbeitsgruppen gegründet, die bereits im Jahr 2016 zu einem Ergebnis gekommen sind – bloß an der Umsetzung hapert es nach wie vor. Wir haben jetzt 2017 und es gibt immer noch keine Planung.

Weiter wollen wir wissen: Wie ist denn der Baufortschritt bei der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt? Der Baubeginn hat sich ja in die Zukunft verschoben. Wir wollen wissen, was bedeutet das, was bedeutet das für den Thüringer Landeshaushalt, den Stand der Ländervereinbarung hinsichtlich der dann dort Beschäftigten aus Thüringen und die Entwicklung der Einstellungen, Beförderungen, Pensionierungen bei den Beschäftigten. Schön wäre es gewesen – aber ich habe ja schon gehört, unser Antrag wird abgelehnt –, wenn Sie uns einmal berichtet hätten, wie dies in den Jahren 2015 bis 2025 ist und – was ganz wichtig ist, um den Haushalt anzusprechen – über die möglichen Be- oder Entlastungen des Landeshaushalts, was Ihre Planungen angeht.

Sehr geehrte Damen und Herren, immer zum Stichtag 31. März werden Gefangenenzahlen in der Statistik festgehalten. So waren ab dem Jahr 2003 über 2.000 Gefangene in Thüringen zu verzeichnen. Die Anzahl verringerte sich ab dem Jahr 2009 auf unter 2.000. 2015 – Herr Minister, da waren Sie schon im Amt – waren es 1.724, zum 31. März

2016 1.670, und dies führt sich fort, im März 2017 waren es wiederum weniger – die Statistik hat hier etwas andere Zahlen, deshalb sage ich „weniger“ – mindestens 100.

Die Entscheidung des Justizministers zur Schließung der JVA Gera ist zwar unter dem Aspekt dieser Entwicklung verständlich, doch sollte eine solche Entscheidung vorher gut durchdacht sein und auf einem Gesamtkonzept mit einer Prognose zu den zukünftigen Belegungszahlen und wirtschaftlichen Größen für einen längeren Zeitraum als bis zum Jahr 2020 basieren. Die zeitlichen Abläufe bei der Schließung der JVA Gera und die Verlegung des Verschubs zeigten keine umsichtige und langfristige Planung der Gesamtsituation für die Bediensteten der JVA.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Falsch!)