Frau Floßmann, ich habe ja gerade versucht zu sagen, dass wir den Kommunen jetzt sehr intensiv helfen wollen, den Prozess, den sie offensichtlich selber nicht gesehen haben – ich will da auch gar niemanden schimpfen –, wo sie vielleicht möglicherweise auch die Fachleute nicht dazu haben, weil sie sehr kleinteilig sind, sie zu unterstützen und sie auch in ihrer kommunalen Selbstverwaltung überhaupt nicht einzuschränken. Das wollen wir gern tun.
Sie sprechen von Prozessoptimierung. Sie wissen, dass Prozessoptimierung an sich ein ständiger Prozess ist. Ich muss mir immer eine einzelne Aufgabe vornehmen, einen einzelnen Prozess, und den muss ich optimieren. Ich will Ihnen sagen: Natürlich sind zum Beispiel die Landkreise bei Einzelfällen auch in dieser Prozessgestaltung – sage ich mal, nicht Optimierung, sondern Gestaltung, weil vieles Gestalten und nicht nur Optimieren ist – schon weit. Wir haben zum Beispiel, als Herr Schubert und ich im Sozialministerium waren, die sogenannte ITP, die Integrierte Teilhabeplanung, für Menschen mit Behinderungen eingeführt, wo sowohl Familie, wo Träger, wo die Behörde mit dabei sind – im Übrigen auf dieser Datenplattform ThAVEL –, gemeinsam und datensicher für jeden Einzelnen, also nicht alles einsehbar von jeder Seite. Das war eine Schwierigkeit. Wir haben langfristige Schulungen machen müssen usw. Also insofern, was Sie sich vorstellen – Prozessoptimierung und dann geht es los –, das geht nicht. Man muss beides parallel zusammen machen.
Ich will gern noch mal darauf eingehen, was Sie zu Zwei- und Dreistufigkeit gesagt haben. Das ist ja ein Problem, um an Estland heranzukommen, weil wir eben eine Zwei-, Drei- und Vierstufigkeit haben und alle auch separat mitreden wollen. Wir machen im Finanzministerium die Zweistufigkeit und es ist völlig unabhängig von dem, wie wir uns im Datenmanagementsystem aufstellen, wie die einzelnen Abarbeitungen im VIS sind, ob ich zweistufig oder dreistufig bin – es muss nur jemand anderes machen. Den Prozess der Zweistufigkeit werden wir jetzt über ein Jahr diskutieren, damit alle auch wissen, was zukünftig ihre Arbeit ist. Insofern stimmt es natürlich auch nicht, dass wir nur abwarten, bis das Verfassungsgericht sagt, das, was wir beschlossen haben, ist dann doch richtig, sondern wir nehmen das Gesetz an und arbeiten schon an dieser Sache.
Insofern ist es, denke ich, wichtig, dass wir dieses E-Government-Gesetz auf den Weg bringen. Jeder, der heute zugehört hat, weiß natürlich, wie widerstrebend auch die unterschiedlichen Interessen sind. Es ist alles schon angesprochen worden, es sind Datenschutz und –sicherheit angesprochen worden. Was wir tun, tun wir doch in einem Sinn.
Insofern ist das, was Herr Voigt gesagt hat, von der Reihenfolge nicht richtig und deshalb inhaltlich andersherum: Der Service, den der Bürger verlangt, den müssen wir doch umsetzen; das heißt, nach den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger in den nächsten 20 Jahren – so weit muss man sehen und so weit sehen wir auch – müssen wir unsere Prozesse ausgestalten.
Da geht es nicht nur um Formales, sondern es geht darum, sich da weiterzuentwickeln. Und was Sie angesprochen hatten, auch Frau König angesprochen hatte, was die Datensicherheit betrifft: Ich glaube schon, dass wir erst mal anfangen müssen und dass wir uns aber offenhalten müssen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt, dann auch die Datensicherheit weiter zu verstärken, was natürlich für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist.
Recht herzlichen Dank. Frau Ministerin, machen Sie uns als Abgeordnete doch mal klüger. Gibt es diese Übersicht, was die Bürger in den nächsten 20 Jahren an Dienstleistungen vom Staat erwarten? Haben Sie die? Dann würden wir die gern zugearbeitet bekommen, um unsere Gesetzesberatungen zu verbessern.
Lieber Herr Voigt, ich persönlich sage mal, ich nehme Sie mir jetzt hier mal her, Sie sind der Bürger Voigt und ich bin die Bürgerin Taubert. Welche Ansprüche habe ich in nächster Zeit? Herr Schubert hat es doch schon erwähnt. Wir wollen, wenn wir die Verwaltung benötigen – für irgendwelche Anträge, Bauanträge, was auch immer, Genehmigungen usw. –, sie möglichst jederzeit erreichen können. Das ist schon mal ein Grundanspruch. Wenn ich sechs Tage arbeiten gehe, dann will ich eben am siebten Tag das auch noch erledigen können, will zumindest einen Anstoß geben können, selbst wenn es erst am nächsten Tag, am Montag, dann weiterbearbeitet wird. Das ist ein Grundanspruch. Die Prozesse richten sich danach aus. Also wenn Sie jetzt nicht mehr die Notwendigkeit hätten, die Kfz-Anmeldung irgendwo zu machen – ich müsste da zum Beispiel 20 Kilometer fahren –, dann wäre das für mich doch ein Mehrwert an sich. Das ist auf dem Weg, wird auf den Weg gebracht. Ich finde es auch unredlich, dass uns die CDU unterstellt, dass es so lange dauert. Sie haben das selbst in einem Satz beschrieben, wie langwierig die Situation ist, bis das eingeführt ist. Wenn es dann einmal läuft,
dann ist es gut, dann kann man auch den nächsten Schritt gehen. Aber zu unterstellen, dass man das jetzt so macht, da wissen Sie selbst, dass das nicht funktioniert.
Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, zunächst an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Solche kann ich nicht erkennen.
Es ist weiter die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch an diesen Ausschuss überwiesen.
Wir stimmen über die Federführung ab. Ich gehe davon aus, dass dies der Haushalts- und Finanzausschuss übernehmen soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit den Stimmen aller Abgeordneten des Hauses ist die Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses festgelegt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4763 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Entwurf eines Mantelgesetzes befasst sich zunächst mit verschiedenen Änderungen zum Thüringer Tiergesundheitsgesetz. Hierdurch wird zum einen Forderungen aus dem Koalitionsvertrag Rechnung getragen. Danach soll dafür Sorge getragen werden, dass die amtliche Veterinär- und Lebensmittelüber
wachung ihre für den Verbraucherschutz wichtige Arbeit wirkungsvoller ausführen kann. Dem dient die Aufnahme einer Regelung zur Vorhaltung einer zentralen Kontrolleinheit Veterinärüberwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz. Die zentrale Kontrolleinheit nimmt sowohl konzeptionelle und fachaufsichtliche Aufgaben zur Verbesserung der Kontrolltätigkeit der unteren Veterinärbehörden als auch eigene Kontrollaufgaben mit einem landesweit tätigen Expertenteam wahr. Durch die Kontrolleinheit soll die Fachaufsicht des Landesamts für Verbraucherschutz sowie die Krisenreaktionsfähigkeit des Landes bei Tierseuchenausbrüchen, Tierschutzproblemen und Lebensmittelkrisen nachhaltig gestärkt werden. Die zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung unterstützt in diesen Fällen gleichzeitig die lokalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Mit der landesrechtlichen Fixierung dieser Kontrolleinheit im Thüringer Tiergesundheitsgesetz wird auch einer Empfehlung der Arbeitsgruppe Tiergesundheit, Tierseuchen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz für die Länderausführungsgesetze zum Tiergesundheitsgesetz gefolgt. Danach ist auch mit Blick auf europarechtliche Vorgaben in der Tierseuchenbekämpfung die Vorhaltung einer besonderen Expertengruppe unabdingbar. Die zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz bildet im Tierseuchenfall die „Task-Force Veterinärüberwachung“. Gerade das aktuelle Vorrücken der Afrikanischen Schweinepest unterstreicht die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer solchen ständig einsatzbereiten Sachverständigengruppe bei der Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen.
Des Weiteren erfolgen zum Thüringer Tiergesundheitsgesetz Änderungen, die sich im Vollzug des Gesetzes als notwendig erwiesen haben, wie zum Beispiel Regelungen zur weiteren Verwaltungsvereinfachung im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Tierbestandserhebung durch die Thüringer Tierseuchenkasse.
Schließlich beinhaltet das Mantelgesetz eine Änderung des Thüringer Gesetzes zu Ausführungen der Verwaltungsgerichtsordnung. Dieses Gesetz soll dahin gehend ergänzt werden, dass gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens künftig teilweise entfällt und damit gleich der Klageweg eröffnet ist. Dies betrifft Verwaltungsakte, die sich auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen an die Haltung von und den sonstigen Umgang mit Vieh beziehen, wie zum Beispiel bei Schweinen und Rindern. Gegen Kostenentscheidungen zu den Verwaltungsakten kann nach dem Gesetzentwurf weiterhin Widerspruch eingelegt werden. Der vorgesehene Ausschluss des Widerspruchsverfahrens erfolgt im Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung mit dem Tierschutzgedanken. Die mehrjährigen Erfah
rungen der unteren Tierschutzbehörden zeigen, dass bestimmte Halter von Vieh ungeachtet der ihnen je nach Schwere der Rechtsverstöße eingeräumten und angemessenen Fristen zum Abstellen von Tierschutzverstößen Widerspruchsverfahren einleiten. Dies erfolgt oft auch wiederholt bei vergleichbaren Sachverhalten, was die Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände verzögert. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass sich der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren gegen die genannten tierschutzrechtlichen Verfügungen positiv auf eine beschleunigte Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände auswirkt. Um diese Auswirkungen verifizieren zu können, ist seitens der Landesregierung beabsichtigt, drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Regelung eine Evaluation zu den Auswirkungen der Regelung vorzunehmen.
Ein weiterer Teil des vorliegenden Mantelgesetzes dient der redaktionellen Anpassung verschiedener Gesetzespassagen im Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz, soweit diese auf das vorläufige Tabakgesetz Bezug nehmen. Dieses Bundesgesetz wurde am 20. Mai 2016 durch das Tabakerzeugnisgesetz abgelöst. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. Ich eröffne die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Thamm, Fraktion der CDU, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher – die erste Lesung zum Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über Tiergesundheit werden im Wesentlichen Anpassungen an bundesrechtliche Bestimmungen und Anforderungen vorgenommen – Frau Ministerin sagte es schon.
So soll die Standardarbeitsanweisung der Tierseuchenbekämpfung in Verbindung mit dem bundesweit geltenden Tierseuchenbekämpfungshandbuch Anwendung finden. Des Weiteren wird im Gesetz die personelle und sachliche Arbeitsweise zur Ausführung des Gesetzes geregelt und benannt. Die Einführung der „Task Force Veterinärüberwachung“ als Zentralkontrolleinheit kann ein richtiger Schritt sein, um schnell und wirksam auf auftretende Seuchen wie die Vogelgrippe, aber auch ganz aktuell – Sie sagten es – die vorrückende Afrikanische Schweinepest zu reagieren. Damit kann auch
schnell sowohl im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Tierhalter reagiert werden, es können Maßnahmen zur Eindämmung und gegen die Weiterverbreitung auf den Weg gebracht und ein Beitrag gegen die Verunsicherung der Verbraucher durch Veröffentlichungen und Aufklärung geleistet werden.
Im Zeitalter der Digitalisierung ist die Vereinfachung bei der Erhebung der Daten durch die Tierseuchenkasse zu begrüßen und auch zeitgemäß. Die Festschreibung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung nach § 31 a Satz 1 unter 4b ist die Anpassung des Gesetzes an die Realität, denn diese Vereinbarung – wir haben darüber gesprochen – gibt es schon bzw. ist im Haushalt auch schon finanziell untersetzt.
Dass Bienensachverständige verpflichtet werden sollen, einen Tag Fortbildung in drei Jahren beim Landesamt für Verfassungsschutz zu absolvieren oder an einer anderen geeigneten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, kann man sicherlich so festlegen. Aber ist es nicht im Eigeninteresse der handelnden Person, sich fortzubilden, um auf dem Stand der Vorbeugung von Bienenseuchen zu sein? Hier bedarf es mit Sicherheit einer Begründung, warum es nun festgelegt werden soll.
Auch die Möglichkeit der abweichenden Stichtagsregelung für die Erfassung der Daten durch die Tierseuchenkasse in § 18 sollte noch erläutert werden, ebenso die Festlegung, dass man bei der Erfassung der Rinder auf die zentrale Datenbank der HI-Tier, also des Herkunftssicherungs- und Informationssystems, zugreifen soll, um abweichend von der Stichtagsregelung die Zahl der Tiere als Berechnungsgrundlage zu nehmen.
Auch in § 20 haben Sie eine Änderung eingeführt, die der Aufklärung bedarf. Sie wollen die Kosten für angeforderte Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Tierseuchen entstanden sind, erstatten – und ich zitiere aus dem Gesetz –, „sofern die Kosten für diese Maßnahmen durch die Europäische Kommission kofinanziert werden“. Auch hier also ein Fragezeichen.
Die angehängten Gesetze – und Sie sagten das auch: Das Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz beinhaltet die Anpassung des vorläufigen Tabakerzeugnisgesetzes von 1974 an das seit 20. Mai 2016 geltende Tabakerzeugnisgesetz und bedarf keiner weiteren Diskussion. Auch die Ergänzung des § 8 im Thüringer Gesetz zur Ausführung der Thüringer Verwaltungsgerichtsordnung durch einen weiteren Unterpunkt – nämlich § 8 d – gilt es zu beraten, auch wenn hier eine Vereinfachung – wie Sie es nannten – des Verfahrens durch Wegfall des Vorverfahrens erreicht werden kann, und das im Interesse des Tierwohls.
Wir als CDU-Fraktion sehen der Beratung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit entgegen und hoffen, dass wir die offenen Fragen dort beantwortet bzw. geklärt bekommen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Groben die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Tiergesundheit, Tierseuchen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz umgesetzt werden und das ist auch gut so.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wann immer ich an Tierseuchen denke, dann kommen mir Krankheiten wie BSE oder die Afrikanische Schweinepest sofort in den Sinn. Es gibt aber noch wesentlich mehr Krankheiten und Seuchen, die wir auf dem Schirm haben müssen.
Dieses Gesetz legt hierzu einen wichtigen Baustein. Zu den bisher bekannten Tieren wie Schweine, Rinder etc. wurden nun auch die Bienen und Hummeln mit aufgenommen. Gerade in den letzten Jahren hat das Sterben unter diesen Tierarten massiv zugenommen und die Forschung bemüht sich herauszufinden, woran das liegt.
Aber nicht nur das große Sterben der Bienenvölker, sondern auch die immer näher rückende Afrikanische Schweinepest machen es notwendig, dass sich unser Freistaat auf den Tag X vorbereitet, an dem heißen wird: Wir haben den ersten Fall dieser Schweinepest nun auch in Deutschland bzw. Thüringen. Die Folgen werden für die heimische Landwirtschaft katastrophal sein.
Genau in dieser Situation ist es nötig, schnell, aber auch überlegt zu handeln, um noch größeren Schaden von unserer Landwirtschaft abzuwenden. Das sofortige Keulen von Tausenden Tieren, nur weil sie in der Nähe eines infizierten Tieres sind, wäre ein schwerer Schlag für alle Bauern. Die Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit „Veterinärüberwachung“ ist daher eine sehr sinnvolle Aufgabe.
Wir freuen uns auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss und unterstützen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was hier so sperrig als Entwurf eines Mantelgesetzes mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug“ daherkommt, enthält Teile, die aktuell in der landwirtschaftlichen Praxis heiß diskutiert werden. Deshalb will ich diesen Gesetzentwurf auch kurz anreißen.
Zum einen geht es um die Umsetzung bundeseinheitlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Tierseuchenfall – ein Thema, das von den Tierhaltern kontrovers diskutiert wird. Es geht auch um Anpassungen in der Lebensmittelüberwachung bezüglich der Überwachung von Tabakerzeugnissen. Es geht als dritter Block um eine Ergänzung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung mit Blick auf die Durchführung von Widerspruchsverfahren. Da geht es vor allem um Verwaltungsvereinfachung.