Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will einfach darauf hinweisen: Sie haben den Bundesvorsitzenden benannt
ich lasse mich nicht von Ihnen ablenken –, Sie haben den Bundesvorsitzenden der GdP gelobt, mit dem habe ich kein Problem, ich habe auch mit Herrn Wendt kein Problem. Aber der Thüringer GdP-Vorsitzende hat gesagt und gefordert, es ist kein Konzept da. Und da stellen Sie sich hin, Sie wären mit ihm einig. Wo sind wir denn hier eigentlich?
Damit, Herr Fiedler, hätten Sie noch 1 Minute Redezeit. Abgeordneter Dittes hat sich zu Wort gemeldet. Er hat noch 8 Minuten und 50 Sekunden Redezeit.
Es erfreut mich jedes Mal, wie leicht Ihnen die Wortkombination „unser Ministerpräsident Bodo Ramelow“ über die Lippen kommt.
Herr Fiedler, Sie haben in Ihren Redebeiträgen – ich sehe ihn gerade nicht mehr, wahrscheinlich ist er rausgegangen, aber er hat die Möglichkeit zuzuhören oder nachzulesen – den ungeheuerlichen Nachteil, diese immer mit persönlichen Beleidigungen zu garnieren, die zum Teil auch die Grenzen
des Schutzbereichs der Indemnität verlassen, nämlich tatsächlich in den strafrechtlich relevanten Bereich der verleumderischen Beleidigung hineinrücken. Nun wollte ich immer mal die Gelegenheit nutzen, hochoffiziell an dieser Stelle zu verkünden, dass ich niemals auf dem Baum gewesen bin, wenngleich mich dieser Vergleich seit vielen Jahren begleitet und immer wieder belustigt. Aber: Wenn hier an dieser Stelle nicht nur mir persönlich, sondern auch anderen meiner Fraktionskollegen unterstellt wird, und das nicht nur einmal und das auch nicht nur in der Hitze des Gefechts, sondern als permanenter Vorwurf regelmäßig wiederholt wird, wir würden Steine werfen, um unsere politischen Ziele durchsetzen zu können, dann ist das eine infame Unterstellung. Dann ist das eine verleumderische Beleidigung und die weise ich auch im Namen unserer Fraktionsangehörigen mit aller Entschiedenheit zurück.
Ich will auch im zweiten Punkt darstellen, weil Sie das immer wieder vorwerfen: Ich habe keine Pressemitteilung als Innenausschussvorsitzender abgegeben, ich habe gesagt, was die Landesregierung im Innenausschuss dargestellt hat. Das war im Vorfeld mit der Landesregierung abgestimmt. Ich habe genau in Ihrem Interesse gesagt, es gab die kritische Diskussion zum Stellenabbau, und ich habe wahrheitsgemäß auf die Frage geantwortet, gibt es denn eine Weiterberatung auf Wunsch der Fraktionen im Innenausschuss. Nein, weil diese Weiterberatung von den Kollegen der CDU-Fraktion im Innenausschuss nicht gewünscht war. Anderenfalls hätten wir uns im Innenausschuss dazu verständigt. Meine Damen und Herren, es verstößt doch nicht gegen die Geschäftsordnung, wenn ich an dieser Stelle etwas sage, was im Innenausschuss nicht stattgefunden hat. Es unterliegt nämlich nur einer eingeschränkten Öffentlichkeit, darüber zu berichten, was im Innenausschuss stattgefunden hat. Ich habe deutlich gemacht, welche Fragen Sie nicht gestellt haben. Hätten Sie die gestellt, hätte ich möglicherweise nicht darüber reden können.
Ich will aber auch zum letzten Punkt einige Ausführungen machen, weil in dem Beitrag von Herrn Fiedler – ich weiß nicht, ob er wirklich im Namen aller Fraktionsmitglieder der CDU gehalten wurde – deutlich geworden ist, worum es Ihnen bei diesem Antrag eigentlich geht. Es ist eben nicht die Sorge um die Sicherheit oder den Ausbildungs- und Ausrüstungsstand bei der Thüringer Polizei. Es ist auch nicht die Bereitschaft, über den Einwand der GdP zu diskutieren, infrage zu stellen und gemeinsam zu hinterfragen, wie konkret und untersetzt denn diese Sorge der GdP ist, um uns dann gemeinsam auch parlamentarisch Gedanken zu machen. Es geht Ihnen, wie bereits in einer vorangegangenen Beratung in einem Ausschuss, den ich hier nicht
näher bezeichnen will, letztendlich im Kern darum, einen Widerspruch zwischen den Aussagen von Herrn Poppenhäger und den Aussagen von Ihrem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow herbeizureden. Ich bin mir sicher und das – denke ich – hat die Koalition auch in der letzten Woche sehr deutlich öffentlich gesagt, dass diese Koalition tatsächlich ernsthaft, und zwar gemeinsam, das von Ihnen beschlossene und durchgesetzte Polizeistrukturreformprojekt überprüft und die notwendigen Korrekturen auch im Rahmen des Stellenabbaupfads mit vollzieht, aber dabei mit Augenmaß tatsächlich alle Belange mit berücksichtigt, das sind die haushalterischen, aber das ist insbesondere natürlich auch das Sicherheitsbedürfnis gemessen an einer tatsächlichen Gefahrensituation in Thüringen.
Aber Ihnen geht es mit diesem Antrag in dem zweiten Punkt darum, tatsächlich hier die Abschaffung der V-Leute in Thüringen zu diskreditieren. Da frage ich Sie ernsthaft, welches Bild Sie denn von Ihren Kollegen in den anderen Bundesländern haben, wenn Sie damit drohen, dass diese Informationen über Gefahrenlagen für die öffentliche Sicherheit nicht mehr nach Thüringen weitergeben,
wenn Sie so wollen, in Ihrer Logik sogar die CDUInnenminister, die Sicherheit der Thüringer und Thüringerinnen gefährden oder letztendlich aufgeben. Das ist nicht meine Denklogik. Das ist das, was Sie Ihren CDU-Kollegen in den anderen Bundesländern unterstellen.
Ich will auf einen anderen Punkt hier aufmerksam machen. Sie sprechen davon, dass der Informationsaustausch zwischen den Bundesländern ein Geben und Nehmen darstellt. Meine Damen und Herren, das mag möglicherweise im Kindergarten oder im privatrechtlichen Bereich tatsächlich eine Kategorie sein, aber es ist keine verfassungsrechtliche Kategorie, wenn wir über Eingriffe des Staates in Persönlichkeitsrechte von Menschen reden. Da steht tatsächlich die Frage des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Mittelpunkt, da steht die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel im Mittelpunkt der Bewertung. Hier hat diese Koalition eine Diskussion geführt, die dazu führt, dass wir in Thüringen keine Gesinnungsschnüffelei brauchen, dass wir keine V-Leute brauchen, die beispielsweise immer noch als Nazis in ihrer Szene fungieren, auch wenn wir sie durch das Verfassungsschutzamt finanziert haben, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass dieses System der Überwachung von bestimmten Gruppen eigentlich zur Stärkung dieser Gruppen und zu einer Gefährdung von demokratischen Strukturen geführt hat
und auch noch nach wie vor führt. Den Gegenbeweis, meine Damen und Herren, erbringen Sie in diesen Debatten immer wieder nicht. Sie sagen einfach nur, es ist notwendig, es ist wichtig und Sie bringen als Legitimierung einfach das Verfassungsschutzamt selbst und die V-Leute selbst, also ein sich selbst permanent legitimierendes System. Da haben wir aber mit den Untersuchungsausschüssen zum Themenbereich des NSU im Bund, aber auch in den Bundesländern hineingucken können, wie gefährlich dieses System ist, und die richtigen Schlüsse gezogen. Es ist eben ein Stück mehr an Sicherheit, auch für die Menschen in diesem Land, wenn wir die Sicherheitsgefahren, die sich aus staatlichen Sicherheitsstrukturen, in diesem Fall durch das V-Leute-System, ergeben haben, abschaffen. Herzlichen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Herr Minister Poppenhäger hat sich für die Landesregierung zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich nehme zunächst die Äußerung des Abgeordneten Adams zum Anlass, nochmals zu bestätigen, dass 250 unserer Bereitschaftspolizisten am letzten Wochenende in Frankfurt unterwegs waren und der Hessische Innenminister mir
ein Schreiben geschickt hat mit dem Inhalt, dass er sich dafür bedankt und ich dieses Schreiben natürlich an die Polizei weitergeleitet habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die CDU ist offenbar der Meinung, dass sich die Landesregierung der Risiken und der bestehenden Terrorgefahr nicht bewusst ist und die Thüringer Sicherheitsbehörden bisher nicht auf mögliche Terrorszenarien vorbereitet worden sind. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, meine Amtsvorgänger in Schutz zu nehmen, denn ich sage: Sie tun auch meinen Amtsvorgängern Unrecht. Ich erlaube mir daher, die weiteren Ausführungen zunächst mit einer aktuellen Lageeinschätzung zur Terrorgefahr im Bund und insbesondere in Thüringen zu beginnen.
Die Bundessicherheitsbehörden gehen seit geraumer Zeit davon aus, dass Frankreich und Deutschland im unmittelbaren Zielspektrum islamistischer Täter bzw. Gruppierungen liegen. Dadurch besteht eine abstrakte Gefahrenlage. Jedoch bestehen we
der für Deutschland noch für Thüringen konkrete Hinweise auf geplante Anschläge. Die Sicherheitslage hat sich infolge der tragischen Ereignisse in Paris für den Freistaat Thüringen nicht nachhaltig verändert. Der polizeiliche, justizielle, militärische und nachrichtendienstliche Verfolgungsdruck westlicher und anderer Staaten gegen dschihadistische Führungsstrukturen im Ausland ist dennoch hoch und sichert auch, wie wir meinen, vor terroristischen Anschlagsvorhaben im Bundesgebiet, soweit das menschenmöglich ist. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch den Hinweis auf umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen in vier Bundesländern in diesem Zusammenhang, die heute Morgen erst stattgefunden haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, derzeit werden im Freistaat Thüringen weniger als zehn Personen als sogenannte Gefährder bzw. relevante Personen im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus von den Sicherheitsbehörden eingestuft. Deshalb ist es notwendig, dass sich Thüringen den Erfordernissen zur Bekämpfung des gewaltbereiten Terrorismus in diesem Umfang stellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, genau das tun wir auch. Nach dem Verständnis des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales gilt es, die bestehenden Konzepte und Rahmenbedingungen nach den jeweiligen Lageanforderungen beständig fortzuschreiben. Wir haben zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eine Vielzahl von Richtlinien erarbeitet und diese auch bundeseinheitlich miteinander abgestimmt. Ich möchte Ihnen einige dieser Dokumente nennen, wenn ich auch um Verständnis bitte, dass ich die Inhalte zum Teil hier nicht vortragen will:
Für den Innenbereich sind das die „Konzeption von Polizei und Verfassungsschutz zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“, das ist die „Richtlinie zur Zusammenarbeit von Polizei und Justiz auf dem Gebiet der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“, es sind „Sofortmaßnahmen bei Gefährdern und ‚relevanten Personen‘“, es sind „Verdachtskriterien islamistischer Terrorismus“ in Form einer Lang- und einer Kurzfassung. Es sind das „Merkblatt für Ausländerbehörden zum Erkennen von potenziellen islamistischen Gewalttätern“ sowie die Dokumente „Indikatoren zum Erkennen islamistisch-terroristischer Zusammenhänge“ und es sind „Sofortmaßnahmen in Fällen politisch motivierter Kriminalität von länderübergreifender, bundesweiter und internationaler Bedeutung“. Auch für den Justizbereich gibt es solche Richtlinien, zum einen das „Merkblatt für Staatsanwälte und Indikatoren zum Erkennen islamistisch-terroristischer Zusammenhänge“, das „Merkblatt für Justizvollzugsbedienstete“ und ein „Fahndungs- und Aufklärungskonzept Staatsschutz“. Diese Grundsatzdokumente werden durch Thüringer Handlungskonzeptionen ersetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte noch die Gelegenheit nutzen, auf die zum Teil auch heute wieder kritisierte Ausstattung der Thüringer Polizei einzugehen. Auch hier möchte ich nicht in Details gehen, weil natürlich völlig klar ist, dass Aussagen zu Schutzklassen der persönlichen Ausstattung der Polizeibeamten oder auch zur Anzahl von Sonderfahrzeugen zukünftige Einsätze erschweren oder dieses Wissen, in die falschen Hände geraten, auch die Sicherheit der Beamten gefährden würde. Die Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, aber auch der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit sind umfangreich und eine ebenso vielgestaltige Kombination der vorhandenen Ausstattung und die stetige Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten minimiert das Risiko der Gefährdung der Einsatzbeamten. Wie ich bereits ausgeführt hatte, gibt es eine Reihe von Expertengruppen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich intensiv mit der Thematik der Terrorabwehr befassen. Auch hier werden die Standards für die Ausrüstung der Beamtinnen und Beamten definiert und ständig fortentwickelt. Ich erlaube mir, auch darauf hinzuweisen, dass in Thüringen natürlich jeder Beamte neben seiner Dienstwaffe über eine individuell angepasste ballistische Schutzweste verfügt. Selbstverständlich verfügt die Thüringer Polizei auch über gepanzerte Fahrzeuge, über Maschinenpistolen und -gewehre. Ich sage deshalb ganz deutlich: Wir sind wehrhaft und wissen auch den Freistaat Thüringen zu schützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch der Koalitionsvertrag macht übrigens deutlich, dass die innere Sicherheit in Thüringen für die Regierungskoalition von sehr hoher Bedeutung ist und höchste Priorität besitzt. Von daher möchte ich im Zusammenhang mit der V-Leute-Problematik auch noch mal auf Folgendes hinweisen: Der Koalitionsvertrag sieht nicht zwingend die vollständige Abschaltung von V-Leuten und V-Männern vor, sondern gibt den Sicherheitsbehörden den notwendigen Handlungsspielraum, um in Fällen von möglichen Terrorismusbezügen auch weiterhin V-Leute zu führen. Hierauf habe ich meine Kollegen Innenminister auch mit Schreiben vom heutigen Tage nochmals hingewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin in meinen Ausführungen vordergründig auf den Anschlagsfall und die hier zu erarbeitenden Empfehlungen und Vorschriften eingegangen. Ich will noch mal betonen, dass die bundesweit geltenden Polizeivorschriften, die sich thematisch mit den Themen Amokszenarien, Anschläge und Geiselnahmen befassen, sich sowohl inhaltlich als auch konzeptionell in vielfacher Hinsicht bereits bewährt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der Praxis wird die erwähnte ständige Aktualisierung der Handlungsempfehlungen durch die Beteiligung des Freistaats Thüringen an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Unterausschusses „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ und der Arbeitsgemeinschaft „Kripo“ unter Beteiligung der Amtsleitertagung zur Prüfung von Handlungserfordernissen aus den aktuellen terroristischen Ereignissen sichergestellt. Die Arbeitsgruppe ist im Ergebnis der Auffassung, dass die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern grundsätzlich befähigt sind, terroristische Lagen zu bewältigen. Die Thüringer Polizei bildet da im Übrigen keine Ausnahme, sondern ist auch aus Sicht der bundesweiten Experten zur Bekämpfung von terroristischen Gefahren vorbereitet. Dennoch bin ich der Auffassung, dass wir weitere Anstrengungen, zum Beispiel eine weitere Qualitätssteigerung in der praktischen Aus- und Fortbildung unserer Beamtinnen und Beamten, anstreben müssen. Bereits jetzt werden die Schulungen des polizeilichen Einsatztrainings sowohl auf die allgemeine als auch auf spezielle Einsatzsituationen ausgerichtet und hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse angepasst. Die Polizeieinsatztrainer des Bildungszentrums in Meiningen besuchen regelmäßig Konferenzen und einschlägige Fortbildungsveranstaltungen, in denen thematisch auch auf Amoktaten und Anschläge eingegangen wird und bei denen durchaus auch kritische Auswertungen stattfinden. Ziel ist es dabei, die Erfahrungen und Ansätze aller Einrichtungen und Behörden, selbstverständlich auch aus anderen Bundesländern und zum Teil auch europaweit, einzubeziehen. In allen Laufbahnausbildungen der Thüringer Polizei und in zentralen und auch dezentralen Schulungen werden Präventionsmaßnahmen der Polizei, wie beispielsweise das Erkennen von Radikalisierungstendenzen oder die theoretische und praktische Vorbereitung von Einsatzszenarien, zielgerichtet ständig aktualisiert und an die Beamten vermittelt. Das trifft übrigens auch auf den geschichtlichen Hintergrund und gegebenenfalls auch auf ideologische Aspekte von Glaubensrichtungen des Islam zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, aus meinen bisherigen Ausführungen wird, glaube ich, deutlich, dass in Thüringen eine auch bisher sehr intensive Auseinandersetzung mit der Thematik des Terrorismus und der Terrorismusbekämpfung erfolgt ist. Dennoch sollte und muss uns allen klar sein, dass auch eine gut ausgebildete und vorbereitete Polizei keine hundertprozentige Sicherheit einer weltoffenen Gesellschaft garantieren kann.
Das ergibt sich bereits aus dem Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der Allgemeinheit. Ich hoffe, dass ich aus
reichend dargestellt habe, dass die Thüringer Polizei, wie wir meinen, auch auf terroristische Anschläge vorbereitet ist. Und ich finde, wir sollten auch als politische Verantwortungsträger keinen Zweifel hieran aufkommen lassen.
Ich will am Schluss meiner Ausführungen auch noch eine Bitte durchaus an die konservative Volkspartei hier in diesem Raum richten.
Sie haben über viele Jahre immer die Partei Die Linke kritisiert, weil sie nach Ihrer Auffassung die Polizei und die Sicherheitsbehörden des Freistaats schlechtgeredet hätte. Ich finde, wenn das Ihre Kritik gewesen ist, dann sollten Sie nicht nach den wenigen Monaten der Opposition in dieses früher von Ihnen kritisierte Schema verfallen. Vielen Dank.