Ja, gut, wenn das, Herr Adams, wenn das billiger Populismus ist, dann sage ich Ihnen mal, was ich ziemlich zynisch finde. Ich finde es ziemlich zynisch, wenn Sie am vergangenen Freitag in der Landespressekonferenz sagen, so hat es die „Ostthüringer Zeitung“ wiedergegeben: „Bäume werden doch immer gefällt, warum dann nicht auch in Tautenhain“. Das ist Ihre Antwort auf die Bürgerproteste.
Ich kann Ihnen nur sagen: Die Pläne Ihrer Koalition in Fragen des Windkraftausbaus passen nicht zu Thüringen. Und ich will Ihnen auch sagen: Begreifen Sie doch einfach endlich, dass Thüringen nicht Schleswig-Holstein ist, auch wenn Sie das vielleicht
gern hätten. Ich sage auch: Mit Ihren Windkraftplänen sammeln Sie vielleicht Applaus auf GrünenParteitagen, aber Sie ernten den Widerspruch der Menschen im Grünen Herzen Deutschlands.
Ich will Ihnen das auch belegen, weil der Populismusvorwurf im Raum steht. Damit habe ich kein Problem. Ich will Ihnen das auch belegen: Im März 2014 gab es eine Infratest-dimap-Umfrage, die die Menschen in Thüringen nach ihren Prioritäten bei der Energiewende gefragt hat. Und da wird deutlich, worum wir uns wirklich kümmern müssen. 81 Prozent ist es besonders wichtig, dass Häuser saniert werden, um Energie einzusparen. Mehr Solaranlagen zu bauen, ist für 67 Prozent wichtig. Nur 40 Prozent sagen das vom Bau neuer Windparks, 54 Prozent – also eine Mehrheit – sagen ganz klar, sie sind dagegen. Das ist die Realität in diesem Land und die sollten Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen.
Ich sage Ihnen auch: Wir brauchen an der Stelle auch nicht Ihre Belehrungen, denn Thüringen ist doch schon heute Vorreiter bei der Energiewende. Wir sagen auch ganz selbstbewusst, dass wir es waren, die dieses Land zum Vorreiter bei der Energiewende gemacht haben. Und genau deswegen müssen wir jetzt nicht irgendwelche Kurzschlusshandlungen vornehmen und irgendwelche Dinge veranlassen, die deutlich über das Ziel hinausgehen, sondern wir können uns auch ein Stück weit Zeit nehmen und mit Vernunft die Energiewende gestalten.
Und weil es uns – das habe ich ausgeführt – eben um Akzeptanz geht, haben wir heute einen Antrag vorgelegt, der darauf aufbaut, dass die Berliner Regierungskoalition im August 2014 reagiert hat und im Baugesetzbuch § 249 eine Länderöffnungsklausel vorgesehen hat, die Mindestabstände zur Wohnbebauung bei der Errichtung von Windrädern vorsieht. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir diese Regelung in Thüringen aufgreifen. Ich sage Ihnen auch: Es ist wichtig, dass wir das jetzt tun, denn in dieser Länderöffnungsklausel steht auch, dass die Bundesländer nur bis zum 31.12. dieses Jahres Zeit haben, die entsprechenden Gesetze zu verkünden. Deswegen ist jetzt Eile geboten und deswegen gilt auch: Wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen, dann verwirken wir diese Chance und dafür tragen dann Sie Verantwortung.
Worum geht es in unserem Antrag? Erstens geht es darum, dass wir mit einem konkreten Mindestabstand zur Wohnbebauung Verlässlichkeit bei den Bürgern schaffen wollen und dass wir vor allem Bürger schützen wollen. Ich nenne nur mal die Stichworte „Lärm“ und „Schlagschatten“ und das
Wort „Rechtssicherheit“ ist ja heute am Rande der Demonstration vor dem Landtag sehr oft gefallen. Und – Herr Kobelt, Sie haben das berechtigterweise gesagt – wir brauchen Rechtssicherheit in solchen Fragen. Nun kann man immer die Verantwortung allein nur auf die Regionalen Planungsgemeinschaften abschieben. Aber ich finde, wir haben auch eine Verantwortung und wir sind der Überzeugung, dass wir Rechtssicherheit für die Bürger schaffen, wenn wir tatsächlich hier konkrete gesetzliche Regelungen veranlassen.
Und im Übrigen, auch das gehört zur Redlichkeit dazu: Wenn man unseren Antrag richtig liest, dann sehen Sie auch, dass es hier eben nicht darum geht, einfach eine bayerische Regelung zu übernehmen, sondern wir haben klar gesagt, wir wollen gemeinsam mit den Betroffenen, mit Experten, auch mit Ihnen zusammen eine verlässliche Mindestabstandsregelung erarbeiten und eben tatsächlich auch Dritte hier in so einen Prozess einbeziehen. Deswegen will ich noch einmal ausdrücklich sagen: Wir wollen kein Windkraftverhinderungsgesetz, sondern wir wollen ein Bürgerbeteiligungsgesetz. Darum geht es.
Zweitens sage ich Ihnen auch, dass wir in unserem Antrag deutlich gemacht haben, dass wir entsprechende Regelungen haben möchten, die vorsehen, dass, wenn vor Ort Konsens besteht, hier auch abgewichen werden kann. Deswegen ist das, was Sie sagen, an dieser Stelle schlichtweg nicht redlich. Offenbar haben Sie unseren Antrag nicht richtig gelesen. Es geht uns eindeutig um Interessenausgleich zwischen denen, die Windräder wollen, und denen, die von Windrädern betroffen sind.
Und nun, Herr Kollege Adams, will ich noch einmal auf Sie eingehen, denn am 21. Februar war wiederum in der „Ostthüringer Zeitung“ zu lesen, dass Sie gesagt haben, unser Antrag würde unser angeblich zwiespältiges Verhältnis zu erneuerbaren Energien deutlich machen.
Wissen Sie, ich finde, Sie glauben offenbar, nur weil Ihr Parteilogo grün angestrichen ist, haben Sie die Kompetenz für die Energiewende gepachtet.
Die Realität in Deutschland ist doch aber so, dass Sie immer große Reden schwingen und am Ende Angie und die Union aus der Kernkraft aussteigen und die Energiewende auf den Weg bringen. Das ist die Realität und zur Realität...
Die Realität ist doch auch, dass Sie immer die Ersten sind, die den Naturschutz wie eine Monstranz vor sich hertragen, wenn wir in Deutschland über wichtige Infrastrukturprojekte reden,
aber wenn wir über Wind im Wald reden, dann kennen Sie nichts mehr vom Naturschutz. Dann ist es Ihnen egal,
ob Sie 1.000 Tonnen Beton und Stahl im Waldboden versenken und die Waldökologie gefährden. Ihnen ist es egal, ob Sie dann Flächen versiegeln, und
Ihnen ist es dann offensichtlich auch egal, dass Störche und Fledermäuse in Windrädern zugrunde gehen. Das ist ökologische Doppelzüngigkeit und deswegen will ich das an dieser Stelle zu Ihrer Äußerung auch gern noch einmal zurückgeben.
Ich will auch noch einmal sagen, Thüringen ist heute ein Land, 2012 kamen bereits 50 Prozent des in Thüringen erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien, was nun wirklich aufgrund dieser Fakten auch nicht auf Sie gewartet hat, dass Sie jetzt endlich anfangen, hier Energiewende zu gestalten.
Wir stehen zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Energiepolitik – ja, ganz eindeutig. Ich sage aber auch in aller Klarheit, wogegen wir sind. Wir sind gegen eine Energiewende, die einzig dafür herhält, die Wunschträume grüner Parteiprogrammatik und der Ökostromlobby auf dem Rücken der Bürger zu verwirklichen. Das lassen wir nicht zu. Deswegen haben wir Ihnen heute einen Antrag auf den Tisch gelegt, den Sie eigentlich gar nicht ablehnen können, denn in der Tat, er schafft die Voraussetzungen, dass wir eine erfolgreiche Energiewende in Thüringen und Deutschland bekommen. Vielen Dank.
Abgeordneter Adams verzichtet auf seine Zwischenfrage. Zu Wort hat sich der Abgeordnete Harzer, Fraktion Die Linke, gemeldet.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann habe ich mehr Redezeit vor- ne, dann gewinne ich!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist manchmal schon witzig, was der Herr Gruhner gerade gesagt hat, mit Bürgerbeteiligung, mit Akzeptanz etwas zu begründen, was eigentlich Beteiligungsrechte einschränkt und den Ausbau erneuerbarer Energien, hier speziell der Windkraft, behindert.
Wenn wir uns das anschauen, dieses Gesetz, dann werden mit dieser Festschreibung von Landesebene die Beteiligungsmöglichkeiten von Anwohnern, von Kommunen, von Verbänden in dem Verfahren verschlechtert. Sie finden nicht mehr statt, die Anhörungen. Der Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen ist zumindest hier verfassungsrechtlich durchaus bedenklich. Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zu Windkraftanlagen findet nicht mehr statt, aber auch die Landes-, die Regional-, die Bauleitplanung – damit verfügen Land und Kommunen über Instrumente, die sinnvoll und wirksam zur Steuerung von Windenergieanlagen eingesetzt werden können. Und es ist gerade nicht so, dass wir mit dieser Abstandsregelung über Emissionsschutz oder über Schlagschatten reden. Wenn Sie die einschlägigen Bestimmungen kennen würden, dann wüssten Sie, dass in einer Wohnbebauung, in Wohngebieten, in Innenstadt- und Kernzonen die Lärmbelastung bei 35 dB aufwärts bis maximal 45 dB liegen darf. Wissen Sie, Herr Gruhner, wenn Sie sich damit beschäftigt hätten, wüssten Sie, dass der Straßenverkehr in diesen Gebieten, in Kurgebieten, in Wohngebieten, um das Achtfache höher sein darf als durch Windkraft. Also der Straßenverkehr, der draußen vorbeifährt, darf um das Achtfache höher sein als der ankommende Lärm durch Windenergieanlagen.