Protocol of the Session on September 21, 2012

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Dann schließen Sie sich uns doch an.)

Weil das so ist, werden Sie doch erleben, dass Fragen wie Störerhaftung viel entscheidender sind. Ich kann wirklich das, was Herr Meyer sagt, nur unterschreiben,

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Dann unterstützen Sie unseren Störerhaftungsan- trag.)

Fragen, wie Störerhaftungen sind doch entscheidend, weil sie an zwei Enden ansetzen: Erstens bei der Angebotsstruktur privater Nutzer, die dann ihr eigenes Handy im Zweifelsfall als eigenen Router benutzen. Zweitens, weil dann die ganzen Freifunkanbieter, die Gaststätten, die Bars, sich auch im rechtssicheren Raum bewegen und sagen, okay, wir bieten hier eine Netzabdeckung an. Das ist quasi die Zukunftsmusik, und dann sich die Frage zu stellen: Muss eine staatliche Behörde regulieren, wo dann vielleicht ein Pilot läuft? Ich glaube, da laufen wir deutlich der Zeit hinterher, sondern wir sollten eher auf technologischen Fortschritt setzen. Weil Sie jetzt in Saalfeld - wir sind nun mal ein hügeliges Land - einmal keinen Handyempfang hatten, gut das ist nun so. Ich komme selber aus einer Region, da haben wir auch lange dafür gekämpft, schnelles Internet zu bekommen. Jetzt haben wir es mittlerweile, jetzt bieten wir auch als kommunalen Service solche Dinge mit an. Das ist dann der letzte Punkt der Zukunftsmusik.

Ich finde, eine Kommune soll für sich schon selber entscheiden, ob sie solche Angebote macht. Wenn sie das bejaht, dann soll sie es auch unterstützen. Ich glaube trotzdem, dass der Weg der richtigere ist, mit den privaten Anbietern darüber zu reden, wie wir bessere Angebotsstrukturen von denen be

(Abg. Untermann)

kommen. In den USA ist das mittlerweile gang und gäbe. Gehen sie in ein Starbucks, dort werden Sie immer die erste Stunde frei bekommen, weil die mit AT&T oder Verizon ausgehandelt haben, dass sie einen Zugang bekommen, weil die privaten Netzanbieter natürlich auch wollen, dass die Kunden am Ende bei ihnen landen. Insofern belebt Wettbewerb auch hier das Geschäft. Noch mal, die Grundannahmen sind gleich, nur wir wollen eben nicht, dass wir staatlich finanziert irgendein bürokratisches Monster aufbauen, sondern wir wollen, dass die Leute auch im ländlichen Raum schnell ins Internet kommen, aber genauso Angebotsstrukturen auch auf die Zukunft funktionieren. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Abgeordnete König noch einmal zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen oben auf der Tribüne und am Live-Stream, das ist jetzt eine Extrarede für Frau Dr. Karin Kaschuba. Herr Dr. Voigt, auch jetzt habe ich wieder keine wirklichen Argumente dagegen gehört. Das ist das Problem, dass Sie mit dem, was Sie gerade ausgeführt haben, eigentlich in der Konsequenz erklären, dass der Antrag zur Störerhaftung, der heute noch behandelt wird, dann die Alternativvariante wäre zum Modellprojekt. Richtig verstanden, Sie nicken. Das heißt, ich kann von Ihrer Zustimmung nachher bei unserem Antrag zur Abschaffung der Störerhaftung ausgehen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Ja, wir ha- ben einen eigenen.)

Ja, der ist schlecht, weil er eben die Störerhaftung nicht ausschließt, sondern im Zweifelsfall die Betreiber der offenen WLANs weiterhin haftbar macht. Der ist wirklich schlecht.

Vielleicht ganz kurz zu Berlin: Da gibt es eine CDU/ SPD-Koalition, die ein Interessenbekundungsverfahren in Gang gesetzt hat und deren Ziel ist es, einen Kooperationspartner zu finden, der im öffentlichen Raum ein möglichst umfassendes WLANNetz anbietet, das für die Nutzerinnen und Nutzer gebührenfrei sein soll. Ihre Partner in Berlin fordern das, was wir heute hier im Thüringer Landtag eingebracht haben. Es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Ja.

(Heiterkeit im Hause)

Werte Abgeordnete König, Sie werden doch darin übereinstimmen, dass am Ende irgendjemand dafür bezahlen muss, dass eine Angebotsstruktur da ist, dass Menschen nicht in Mega-, sondern in Gigabytes Daten transportieren, dass dort eine Infrastruktur vorgehalten werden muss. Wenn dieser Anbieter das nicht gebührenorientiert macht, muss es doch jemand bezahlen. Am Ende ist das dann der Steuerzahler und das ist doch die prinzipielle philosophische Frage, die wir hier diskutiert haben, die dazu führt, dass wir das ablehnen.

Es muss nicht der Steuerzahler sein. In Berlin beispielsweise gibt es ja jetzt schon sogenannte Zugangspoints, in denen man kostenfrei Internet nutzen kann. Da wird es über Werbung mitfinanziert. Wir sagen doch nicht, es muss 100 Prozent von der Landesregierung über den Haushalt finanziert werden, sondern wir sagen, wir wollen ein Modellprojekt. Wenn sich die Landesregierung dafür einen Partner sucht, der das Ganze mitfinanziert, dann sind wir die Letzten, die Nein sagen. Wenn der Partner bereit ist, das zu 100 Prozent zu finanzieren, dann sind wir auch die Letzten, die Nein sagen. Also verstehe ich Ihre Argumentation immer noch nicht, aber das mag möglicherweise auch an unterschiedlichen Ausgangssituationen liegen.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Kommunisti- sche Herangehensweise.)

Eine kommunistische Herangehensweise? Wenn man öffentliches WLAN fordert, ist das eine kommunistische Herangehensweise? Das hat Sie aber gerade entlarvt.

Zuletzt: Ich glaube, was bei einigen hier noch nicht ganz in den Köpfen verankert ist, ist, dass wir in einem digitalen Zeitalter und eben nicht mehr im analogen Zeitalter leben. Natürlich ist es so, dass Grundvoraussetzung der Breitbandausbau ist. Da sind wir uns auch alle hier im Hause einig und dem schließen wir uns auch alle an. Nur der Breitbandausbau wird in hoffentlich wenigen Jahren abgeschlossen sein. Herr Dr. Voigt, Sie haben von einer Revolution gesprochen. Wir sind ja immer für eine Revolution zu haben, würde ich mal so unterstellen. Wenn Sie mitmachen, freue ich mich natürlich, ich halte Ihnen auch gern einen Platz in der ersten Reihe frei.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Viva la Revolution.)

Ansonsten hoffe ich, dass Sie, wie gesagt, mit uns diesen Antrag debattieren. Wenn Sie das nicht machen in der Konsequenz, müssen Sie unserem Antrag unter TOP 31 zur Störerhaftung zustimmen,

(Abg. Dr. Voigt)

damit ein möglichst breit vorhandenes, offenes, frei zugängliches WLAN überall möglich ist, ohne dass der WLAN-Betreiber dafür haftet. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Ich habe gerade überlegt, wer für die Landesregierung zuständig sein könnte, deswegen war ich kurz abgelenkt, weil die Landesregierung offensichtlich im Moment eher im Netz unterwegs ist. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich freue mich, dass sich Frau König und andere so ausführlich für die Möglichkeiten des Zugangs zum Netz engagieren. Ich glaube, es ist auch deutlich geworden, dass die Landesregierung das sehr wohl erkannt hat, wie wichtig Netzzugang ist. Da gebe ich Herrn Voigt vollkommen recht, wir müssen da Schritt für Schritt gehen. Wir haben eben gesagt in unserem Masterplan Breitband, dass wir in Zusammenarbeit mit den Kommunen erst mal für Versorgungssicherheit, für eine realistische Versorgungssicherheit sorgen müssen. Wir hatten ja gesehen, dass wir diese Lücke haben in den Fördermöglichkeiten und deshalb haben wir dieses 12-Mio.-Programm, Frau König, aufgelegt und sind da inzwischen sehr erfolgreich vorangeschritten. Seitdem dieses Masterprogramm nämlich umgesetzt wird, der Breitbandanschluss vorangetrieben wird, haben wir inzwischen durch das Landesprogramm 24 Gemeinden mit fast 12.000 Einwohnern auch schon neu an das schnelle Internet angeschlossen und 3,8 Mio. € übrigens investiert.

Ich glaube, das ist auch der richtige Weg, diese ersten Schritte zu machen. All die Beispiele, die Sie gebracht haben, sind natürlich erfreuliche Beispiele. Nur, Sie können Berlin auch nicht z.B. mit einer ländlichen Region, mit dem Saale-Holzland-Kreis oder mit anderen Landkreisen vergleichen, denn Sie brauchen dann immer auch wieder Unterstützung. In London war es übrigens O2, das sich da als Unternehmen sehr stark engagiert hat während der Olympiade, weil entsprechend viele Leute da waren. Ich habe mir mal angeschaut, wie schaut denn das in den anderen Städten aus, zum Beispiel in kleineren Städten, in Kastellaun im Hunsrück mit 5.000 Einwohnern, wo es auch so fünf Hotspots gibt. Da bieten die Städte zwar kostenfreies Surfen an, aber man muss sich dann entsprechend Zugänge erkaufen oder erkauft sich die Stadt dann Zugänge zum Beispiel bei einer Firma für Hotspots und verkauft die dann auch weiter. Das ist dann alles doch auch wieder eine Sache, die bezahlt werden muss. Oder auch in Renchen zum Beispiel mit

4.600 Einwohnern kostet der Zugang dann 15 € pro Monat. Was natürlich möglich ist, wenn man jetzt so Beispiele wie London oder Berlin usw. anschaut, dass wir dann auch bei uns in Thüringen überlegen, wenn wir zum Beispiel die BUGA haben, wo sehr viele Leute kommen, ob man dann Kooperationspartner bekommt, um bei Großveranstaltungen solche Angebote zu machen. Das kann ich mir durchaus vorstellen. Wir haben zum Beispiel ja die IMAG, diese Staatssekretärsrunde, wo wir mit unserem Kompetenzzentrum Breitband immer wieder auch zusammensitzen - nächste Woche am Mittwoch die nächste Sitzung -, da werden wir auch mal so Sachen debattieren; da bin ich auch ganz dankbar für die Anregungen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, mit den Kommunen darüber zu sprechen, wo so etwas möglich ist, noch einmal entsprechende Voucher dann verkauft werden können und dieser nicht ganz kostenfreie, aber doch erleichterte WLAN-Zugang dann ermöglicht wird, oder dass man mit der Landesmedienanstalt zum Beispiel Pilotprojekte erörtert. Das kann man gern aufnehmen. Aber eines ist auch klar: Wir müssen uns konzentrieren, dass der Breitbandanschluss möglichst schnell, flächendeckend in die Gemeinden kommt. Flächendeckend heißt auch - da haben wir uns ja auch ehrlich gemacht -, dass wir es nicht in jeden letzten Winkel, ins kleinste Tal hineinbekommen, das ist zu teuer, das wird nicht leistbar sein. Aber flächendeckend heißt, dass wir möglichst vielen Bürgerinnen und Bürger einen ordentlichen Anschluss gewähren. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Insofern, Anregungen können wir machen, aber es wird nicht so sein, dass wir flächendeckend kostenlos WLAN anbieten können, das ist eine Utopie. Das werden wir wahrscheinlich nicht hinbekommen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Es gibt jetzt keine weiteren Redebeiträge mehr und ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Europaausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Wir stimmen nun darüber ab, diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der

(Abg. König)

SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDPFraktion. Auch diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden. Ich frage trotzdem noch einmal, ob sich jemand der Stimme enthalten möchte. Das ist nicht der Fall.

Da keine Überweisung an den Ausschuss erfolgt ist, stimmen wir direkt über diesen Antrag in der Drucksache 5/4692 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit einer Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt worden und ich schließe den Tagesordnungspunkt 18.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 20

Praxisgebühr abschaffen! Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4808

Mir ist jetzt nicht signalisiert worden, dass das Wort zur Begründung genommen wird. Das bleibt auch so. Wir haben aber das Signal, dass die Landesregierung, die jetzt in Gestalt des Staatssekretärs Dr. Schubert da ist, der sicher seine Ministerin vertritt, den Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gibt. Also wir sind bei TOP 20, die Drucksachennummer ist 5/4808. I fordert einen Sofortbericht. Der ist offensichtlich im Kabinett so abgestimmt worden, dass er gegeben wird durch Frau Ministerin. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Den kann ich auch geben.)

Ich kann auch nichts dafür.

Ich habe aber dicke Brücken gebaut.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank erst mal für die Möglichkeit, da ein Stück noch einmal nachzudenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung gebe ich zum Antrag der FDP folgenden Sofortbericht ab. Die Aussagen beziehen sich auf die kurativ-ambulanten Fallzahlen, die bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurden. Die gesamte von demselben Vertragsarzt innerhalb desselben Kalendervierteljahres an denselben Kranken ambulant zulasten derselben Krankenkas

sen vorgenommene Behandlung gilt dabei jeweils als Behandlungsfall.

Zu den einzelnen Fragen in den Ziffern, die aufgeführt worden sind: Wie haben sich die Arzt-Patienten-Kontakte in Thüringen seit Einführung der Praxisgebühr entwickelt? Die Arzt-Patienten-Kontakte sind nach Einführung der Praxisgebühr tendenziell gestiegen, allerdings gibt es quartalsbezogen innerhalb eines Jahres signifikante Abweichungen. So sind die Fallzahlen im Winter höher als in den Sommermonaten. Im Zeitraum der Quartale I/2004 bis IV/2011 lag der höchste Wert bei 4.088.716 Fällen im Quartal I/2011 und der niedrigste Wert bei 3.614.569 Fällen im III. Quartal 2006.

Zu dem 2. Komplex: Wie haben sich die jährlichen Einnahmen durch die Praxisgebühr in Thüringen seit der Einführung entwickelt? Die jährlichen Einnahmen aus der Praxisgebühr betrugen 52.502.310 € im Jahr 2004, das hatte ich vorhin gesagt, dass das das Jahr war mit den stärksten Besuchen; und 46.685.620 € im Jahr 2011. Durchschnittlich entrichteten die Thüringer Bürgerinnen und Bürger jährlich also demzufolge 47.566.302,50 € Praxisgebühr.

Zu der 3. Frage in dem Antrag: Wie haben sich die Höhe der durch die Praxisgebühr entstandenen Bürokratiekosten der Thüringer Ärzteschaft und der in Thüringen tätigen Krankenkassen entwickelt? Die Bürokratiekosten der Thüringer Ärzteschaft und der Thüringer Krankenkassen lassen sich nicht im Einzelnen beziffern, da hierüber keine Erhebungen vorgenommen werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schätzt die Kosten bundesweit auf 360 Mio. € jährlich. Das könnte man jetzt vielleicht dann herunterrechnen anhand der Einwohnerzahl, wobei das aber nicht ganz stimmt, weil ja die Arztbesuche in Thüringen häufiger sind als in anderen Bundesländern aufgrund der demographischen Entwicklung in Thüringen. Aber da hat man eine etwaige Größenordnung, glaube ich, wenn man jetzt mal die Einwohnerzahl ansetzt, wo sich das bewegen könnte.

Zu der Frage 4: Wie hoch ist denn im Durchschnitt der durch die Praxisgebühr verursachte monatliche Zeitaufwand des medizinischen Personals in Thüringer Arztpraxen, in dessen Folge die Zeit zur Arbeit am Patienten nicht zur Verfügung steht? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schätzt den zeitlichen Aufwand zur Erhebung/Quittierung der Praxisgebühr auf 120 Stunden je Praxis im Jahr. Spezielle Werte für Thüringen sind nicht bekannt und die sind auch pro Praxis natürlich recht unterschiedlich je nach Patientenzahlen und auch dem Aufwand, der in den einzelnen Praxen getätigt wird. Aber ich glaube, man kann ganz gut sehen, in welchem Bereich sich das bewegt.

Zu Ziffer II des Antrags möchte ich Folgendes ausführen: Anlässlich der Gesundheitsministerkonfe

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

renz am 27. und 28. Juni 2012 in Saarbrücken haben sich die Gesundheitsminister der Bundesländer mehrheitlich für eine Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. Einem entsprechenden Antrag von Hamburg stimmten 11 Bundesländer zu, darunter auch Thüringen. Für einen offiziellen Beschluss wären jedoch 13 Stimmen nötig gewesen. Das ist die Geschäftsordnung der Gesundheitsministerkonferenz, um zu dokumentieren, wenn da Beschlüsse gefasst sind, sind die dann auch mit einer überwiegenden Mehrheit der Länder gefasst worden und nicht durch eine knappe Entscheidung entstanden. Dennoch glaube ich, dass bei 11 Stimmen das Abstimmungsergebnis ein starkes politisches Signal ist, welches die ablehnende Meinung der Länder dokumentiert. Deshalb sollte man das Thema auch weiter, glaube ich, auf der Agenda halten. Ihre Forderung nach einer erneuten Bundesratsinitiative, wie sie in Ziffer II des Antrags formuliert ist, sehe ich deshalb jetzt erst mal nicht als zielführend an, denn der Schlüssel zur Abschaffung der Praxisgebühr liegt allein bei der Bundesregierung. Es wäre der einfachere Weg, das hinzubekommen, dass das von Bundesseite, da, wo es anzustreben ist, gemacht wird.