Protocol of the Session on September 20, 2012

Also Ihre Partei hat da schon Ausschlüsse hinter sich. Mal schauen, wer als Nächster dran ist, aber das kann eigentlich die FDP nicht tolerieren, was Sie hier gerade gesagt haben.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ehegat- tensplitting ist alles andere als Subvention, Herr Meyer.)

Also wenn Ehegattensplitting keine Subvention ist, Herr Kemmerich, dann machen wir miteinander mal eine Fortbildung zum Thema, was Sie unter Subvention verstehen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Natürlich ist es eine Sub- vention.)

Das ist eine der größten Steuersubventionen, die wir in Deutschland haben,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und dass wir die nicht weiter haben können, dazu habe ich Ihnen gerade zwei Sätze des Bundesverfassungsgerichts vorgelesen.

Natürlich geht es auch nicht so weit, wie Frau Stange es gern hätte, wenn sie sagt, wir könnten bis 1994 rückwirkend die eingetragene Lebenspartnerschaften gleichstellen, unter anderem deshalb nicht, weil es sie damals noch nicht gegeben hat und ein Rechtsinstrument vor etwas vorzuziehen, das festgestellt wurde, zum Beispiel in diesem Fall bei 2001, geht nicht. Mit dem Argument müsste diese Ungleichbehandlung im Westen der Bundesreplik bis zur Gründung der Bundesrepublik zurück und übrigens auch, weil ja das Grundgesetz im Grunde auch der DDR galt, eigentlich auch hier gemacht werden. Diese Argumentation ist unlogisch.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Na ja, das war die Rechtssituation des Staates, in dem die DDR aufgegangen ist. Dementsprechend, ja. Das Recht der Bundesrepublik gilt auch vor 1989 auf diesem Grund hier, habe ich mal gelernt und dementsprechend wäre das ein Argument, bis 1950 zurückzugehen. Das dürfte nicht mehr allzu viele Leute treffen. Also lange Rede kurzer Sinn: Die Lebenspartnerschaften gleichstellen, ja, auf jeden Fall, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es sie auch gegeben hat, also 2001.

Eine letzte Bemerkung, nein, zweitletzte Bemerkung, bevor sie hier von jemand anderem noch ge

nannt wird: Ich weiß schon, dass auch wir als Bündnisgrüne und übrigens auch unser Koalitionspartner in den Ländern, die SPD, nicht immer frei von Schuld sind. Ich glaube nicht, dass die Verabredung, die auf Initiative der SPD in Baden-Württemberg getroffen wurde dazu, nämlich bis 2006 zurückzugehen, lange Bestand haben wird. Aber so ist das, in Koalitionsregierungen muss man manchmal auch mit der SPD mitmachen. Das war ein Fehler. Ich hoffe, dass dafür die Lesben und Schwulen in Baden-Württemberg sorgen werden, dass das auch bis 2001 zurückgeht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das muss man mal deutlich hier sagen, Wahrheit gehört auch dazu. Da war es leider die SPD, die das Ganze gemacht hat.

Eine letzte Bemerkung: Ich oute mich hier als ein Mitglied einer nicht homosexuellen Lebenspartnerschaft, nämlich einer heterosexuellen seit 25 Jahren. Ich fühle mich seit Jahrzehnten aktiv benachteiligt, wo Kinder sind, ist Familie und Sie werden es noch erleben, dass der Trauschein oder der Ehering nicht rechtfertigt, diese Art der Diskriminierung auch für gemischt geschlechtliche Lebenspartnerschaften sozusagen zu akzeptieren. Sorgen Sie dafür, dass Frauen vernünftig verdienen können in allen Handwerken, sei es Friseur, sei es Bäcker, sei es sonst irgendwas.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann werden Sie auch mit der Gleichstellung dafür sorgen, dass Frauen wieder in Führungspositionen kommen, dass insgesamt die Doppelverdienersituation die Regel ist und nicht das krass ungleichgewichtige Einkommen. Dann ist das Thema Ehegattensplitting für niemanden mehr relevant. Was dann noch übrig bleibt, ist sozialer Ausgleich für die Fälle, wo das nicht passieren kann. Und dafür stehen wir GRÜNE auch ein. Das ist übrigens von Herrn Dr. Pidde zu Recht thematisiert worden hier vorn. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe keine weiteren Redeanmeldungen mehr aus den Fraktionen. Wie sieht das seitens der Landesregierung aus? Der Finanzminister bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Freistaat, die Landesregierung hat am 22. September durch die Novelle des Thüringer Besoldungsgesetzes rückwirkend zum 1. Juli 2009 eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in das Besoldungsgesetz eingefügt, das wissen Sie, das haben Sie selbst beschlossen. Ich denke, das ist weitgehend bekannt. Damals entsprach die

se Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich eine Gleichstellung zum 1. Juli 2009 zu ermöglichen. Insofern war das auch eine Bestimmung, die rückwirkend bis zum 1. Juli 2009 gegolten hat.

Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht am 19. Juni dieses Jahres neu entschieden und sagt, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung, was es ja bedeutete, schon zum 1. August 2001 mit den allgemeinen Grundsätzen unserer Verfassung, also mit den Gleichheitsgrundsätzen unserer Verfassung, nicht mehr vereinbar ist, nicht vereinbar war. Insofern entsteht natürlich auch in Thüringen Handlungsbedarf erneutermaßen in diesem Feld. Sie wünschen, dass wir dieses kodifizieren im Thüringer Besoldungsgesetz, und zwar rückwirkend dann für den Familienzuschlag der ersten Stufe zum 1. August 2001. Wir sind der Meinung - die Fraktion der GRÜNEN -, dass das Besoldungsgesetz in dem Fall nicht der richtige rechtssystematische Platz ist, wenn ich das mal sagen darf, sondern das Besoldungsgesetz kodifiziert und bestimmt Zahlungen im laufenden Bereich und dauerhafte Zahlungen. Es handelt sich hier aber um rückwirkende einmalige Zahlungen. Wir planen selbst eine Überarbeitung des Thüringer Besoldungsgesetzes und würden hier in diesem Zusammenhang einen eigenen Artikel ausbringen wollen, in dem dann die Einmalzahlungen festgeschrieben sind. Es wäre dann also das jeweilige Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, so der komplizierte Name. Also in der Sache ist das wohl klar und in der Sache wird auch der Freistaat selbstverständlich handeln. Den rechtssystematischen Platz würden wir ablehnen. Insofern komme ich zur Ablehnung des Antrags der GRÜNEN. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Ich schließe die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Innenausschuss und den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragt worden. Wir stimmen in dieser Reihenfolge darüber ab. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist diese Überweisung erfolgt.

Wer der Überweisung an den Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion.

(Abg. Meyer)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das lassen wir jetzt mal zählen.)

Das lassen wir jetzt mal zählen, genau, bitte mal die Gegenstimmen: 25. Und die Für-Stimmen: 29. Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? 29 stimmten für die Überweisung an den Innenausschuss, damit ist diese Überweisung erfolgt. Die Gegenstimmen waren 25.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Jetzt stimmen wir über die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das dürfte die gleiche Zahl wie vorher sein. Danke schön. Gegenstimmen? Das ist auch die gleiche Zahl wie vorher. Gibt es Stimmenthaltungen? Einen Moment mal, ich akzeptiere ja, dass noch einige hineingekommen sind, diese Maßnahmen sind mir nicht ganz unbekannt. In diesem Moment werde ich jetzt noch mal zählen. Bitte die Gegenstimmen. Das sind 26.

(Zwischenruf aus dem Hause: 28.)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trotzdem sind 29 mehr.)

Die anderen waren 29, das hatten wir schon gezählt. Damit sind rein rechnerisch 29 mehr als 26 und die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss ist damit auch erfolgt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Jetzt möchte ich bitte einen Antrag für die Federführung.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Es sind nicht 26. Es sind 28.)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es sind 28.)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Aber du bist nicht Präsidentin.)

Herr Abgeordneter Mohring, ich denke mir hier keine Zahlen aus, ich habe mit den beiden Schriftführern gezählt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie haben falsch gezählt.)

Ich habe jetzt hier noch mal das Abstimmungsergebnis, das sind 29 Plus- und 28 Minus-, also Gegenstimmen. Das ist trotzdem eine Stimme mehr.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Demzufolge müssen wir jetzt eine Federführung festlegen; ich habe dazu keinen Antrag. Die antragstellende Fraktion, bitte.

(Zuruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Haushaltsausschuss.)

Wir stimmen jetzt über die Federführung ab, die beim Haushalts- und Finanzausschuss liegen soll. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit liegt die Federführung beim Haushaltsund Finanzausschuss und ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 in den Teilen

a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4903 ERSTE BERATUNG

b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5003 ERSTE BERATUNG

in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 19 gemäß unserer Festlegung vom gestrigen Tag

Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4791