Protocol of the Session on September 20, 2012

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ja.)

Ja, das hilft aber an der Stelle auch nicht.

Frau Abgeordnete Siegesmund, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Barth?

Sehr gern.

Bitte schön, Herr Barth.

Frau Kollegin, wollen wir mal schauen, ob Sie unsere Gesetzentwürfe genauso intensiv lesen wie meine Interviews. Würden Sie mir vielleicht die Stelle in unserem Gesetzentwurf mal vorlesen, wo es um die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten geht?

Die steht nicht drin, aber worum es Ihnen geht,

(Beifall FDP)

ist die Samstagsregelung, die es Familien ermöglicht, an Samstagen mindestens zweimal im Monat gemeinsam Zeit zu verbringen, die kritisieren Sie und die wollen Sie gern streichen. Deswegen dehnen Sie die Zeit aus, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten müssen, und entfernen sich von der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie das anders sehen, können Sie das ja auch hier vorn noch mal kundtun. Ich habe jedenfalls nicht gehört, dass Ihnen wichtig ist, dass es um den Arbeitnehmerschutz geht, aber vielleicht habe ich Sie da auch nur falsch verstanden. Ich interpretiere Ihr Gesetz jedenfalls ganz anders.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die Vermu- tung würde ich unterstreichen.)

Ja, Herr Barth. Fest steht für uns, dass der FDPGesetzentwurf ganz eindeutig zulasten der Arbeitnehmer geht. Sie schauen ja immer so gern nach

Sachsen zu der Überschrift: „Ganz Thüringen geht am Wochenende in Sachsen einkaufen“. Ich schaue auch gern mal in Richtung Bayern. Als GRÜNE unverdächtig zu sagen, dass Bayern - übrigens unter Schwarz-Gelb - eine sehr erfolgreiche Regelung zum Ladenöffnungsgesetz hat. Dort kann man bis maximal 22.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr einkaufen gehen und meines Wissens geht es den Menschen dort gut. Dass Sie das nicht wahrhaben wollen, bedaure ich.

Wir wollen - deswegen legen wir unseren Kompromissänderungsantrag vor - Folgendes: Wir wollen, dass die Samstagsregelung in dem Maße erhalten bleibt, dass mindestens zwei zusammenhängende Tage für Arbeitnehmer frei bleiben können. Wir wollen, dass die allgemeinen Öffnungszeiten so, wie die Gewerkschaften das im Übrigen fordern, begrenzt werden, und wir wollen, dass die Regelung so aussieht, dass der Schutz des Sonntags - deswegen sind wir da auch sehr klar an dieser Stelle auf jeden Fall gewährt bleibt. Deswegen legen wir davon sind wir fest überzeugt - ein wirklich arbeitnehmerfreundliches Gesetz vor, es ist wirklich familienfreundlich und zudem auch noch wirtschaftsfreundlich. Ich sage das auch so bewusst, weil wir eben nicht der Ansicht sind, dass die Art und Weise, wie die FDP das vorschlägt, einseitig zulasten aller anderen gehen muss, sondern diese drei Dinge im Fokus habend, kann man hier durchaus agieren.

Wir haben Ihnen einen Kompromiss vorgelegt, ich finde, der ist sehr ausgewogen, der ist keine Klientelpolitik, er geht nicht zulasten der einen oder anderen Seite. Für uns steht fest, dass eben nicht an jedem Tag zu jeder Tages- und Nachtzeit unbedingt eingekauft werden muss. Deswegen wäre es an dieser Stelle eine sehr klare Regelung, eine willkommene Abwechslung, wenn wir hier die Korrektur dessen vornehmen, was Ende vergangenen Jahres als schlichter Murks verabschiedet wurde. Deswegen möchte ich auch im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs und des Änderungsantrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete David Eckardt.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne! Sollten eventuell Kinder gerade zu Hause oder in der Schule

(Abg. Siegesmund)

einmal in die Übertragung der Plenarsitzung hineinschauen: Alles Gute zum heutigen Weltkindertag!

(Beifall SPD)

Uns liegt in zweiter Lesung der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vor und über die Sommerpause haben sich keine neuen Erkenntnisse gezeigt, die uns dazu veranlassen sollten, den Gesetzentwurf erneut an den Ausschuss zu überweisen. Wir werden auch heute diesen Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überweisen und werden ihm auch keine Zustimmung geben.

Was mir aber bei den Ausführungen des Kollegen Kemmerich in den Sinn gekommen ist, ist die Hoffnung, dass die Thüringer Wählerinnen und Wähler in zwei Jahren der FDP Arbeitsverbot hier im Thüringer Landtag erteilen, denn was da gekommen ist, war unerträglich.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Barth?

Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege, auch an Sie würde ich gern die Frage richten, ob Sie mir vielleicht weiterhelfen können bezüglich der Ermächtigung, die in dem Gesetz steht, was die Formulierung mit den Ausnahmen in Einzelfällen betrifft. Wie viel Prozent der Gesamtheit darf es aus Ihrer Sicht maximal sein, dass die Formulierung „Einzelfälle“ noch entsprechend eingehalten ist?

Da schließe ich mich in der Antwort dem Kollegen Gumprecht an und habe dem nichts weiter hinzuzufügen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist genau das, was ich erwartet habe.)

Aber kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn Frau Siegesmund hier von Arbeitsverweigerung spricht, dann ist das sicherlich ihr gutes Recht. Ob es aber nun so arbeitsintensiv ist, wenn man gestern Vormittag in der Fraktionssitzung wahrscheinlich über die Tagesordnung des Plenums geredet hat, festgestellt hat, huch, da ist ja das Ladenöffnungsgesetz drauf, das Ladenöffnungsgesetz ist ja auch

recht medienwirksam in den letzten Wochen, da müssen wir unbedingt etwas dazu machen, dann Ihre Referenten losschickt, um die Drucksache 5/ 3755 vom 14.12.2011 zu 90 Prozent zu kopieren und neu einzubringen und dann noch eine Regelung zur Samstagsarbeit anzufügen, ob das nun unbedingt die Arbeit ist, ich weiß es nicht, zumal Ihr Änderungsantrag das große Manko hat, würde man den Gesetzentwurf der FDP mit Ihrem Antrag ändern, wäre der von der Fraktion der FDP gewünschte § 12 immer noch Bestandteil des Gesetzes, denn den haben Sie in Ihrem Änderungsantrag nicht herausgestrichen. Also handwerklich schlecht gemacht

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt ja nicht.)

- natürlich stimmt es, ich habe mich mehrfach erkundigt, es wäre so -, handwerklich schlecht gemacht, daher sehen wir auch hier nicht die Notwendigkeit, das an den Ausschuss zu überweisen, zumal wir über diesen Antrag im Dezember letzten Jahres schon einmal intensiv geredet haben. Er ist zu 90 Prozent wortgleich und über 90 Prozent dieses Antrags haben wir intensiv geredet. Was die Samstagsarbeit anbetrifft, ist eine Verordnung in Arbeit, über die wir im Ausschuss noch mal intensiv reden werden.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wann denn?)

Von daher sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf und werden heute beide Gesetze nicht an den Ausschuss überweisen und den Gesetzentwurf der FDP ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Ina Leukefeld.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine interessante Debatte, die seit Monaten hier in diesem Haus und anderswo stattfindet. Ich bin schon immer wieder völlig perplex, Herr Kemmerich, dass ausgerechnet die FDP so eine Schwarzmalerei betreibt, wenn es hier um den Handel, um die Belebung und um die Attraktivität der Städte in Thüringen geht, dass ich schon sehr verwundert bin. Ideologische Verbohrtheit werfen Sie immer anderen vor. Ich glaube, Ihre durchsichtige Klientelpolitik ist sehr ideologisch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir stehen hier, um die Interessen beider Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zu vertreten. Ich glaube, dass ein guter Kompromiss mit dem Ende

(Abg. Eckardt)

des vergangenen Jahres beschlossenen Ladenöffnungsgesetz erreicht wurde. Auch wir gehen in Geschäfte und sprechen mit Beschäftigten und mit Inhabern von Läden. Diese Dramatik, die Sie hier schildern, stimmt so einfach nicht. Im Übrigen ist Ihr Gesetzentwurf eigentlich das, was in denjenigen Unternehmen, die Tarifverträge eingehen, gang und gäbe ist. Die Politik hat hier den Rahmen gesetzt und deutlich gemacht, dass wir uns für den Schutz von Arbeitnehmern einsetzen, für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist hier mehrfach betont worden. Insofern gab es eine große Mehrheit in der Frage dieser zwei freien Samstage. Ich darf Sie noch mal daran erinnern, dass wir als LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der hier mehrheitlich abgelehnt wurde. Wir wollten eine deutliche Begrenzung der Ladenöffnungszeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr, und zwar im Interesse der Beschäftigten und auch im Interesse der kleinen Ladeninhaber, gerade eben auch in den Innenstädten, die so hohe Betriebskosten haben, dass es sich gar nicht rechnet. Die Realität, also ein Blick ins reale Leben, zeigt das auch, wie es praktisch gehandhabt wird und dass gemeinschaftlich entschieden wird, wie die Ladenöffnung hier stattzufinden hat. Deswegen bleibt es bei unserer Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs. Daran ändert auch die Klage des Möbelhauses Höffner aus unserer Sicht nichts. Man wird ja sehen, wie die Verfassungsklage ausgeht. Interessant ist, dass das Möbelhaus Höffner nicht tarifgebunden ist. Obwohl es schon mehrfach aufgefordert wurde von ver.di zu Tarifverhandlungen, gab es dort nie eine Reaktion.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Tarif- freiheit gibt auch das Recht, nicht abzuschlie- ßen.)

Es wäre aus unserer Sicht schon sehr sinnvoll, wenn sich auch dort die Tarifpartner zusammensetzen und Lösungen finden und vielleicht die Provisionsschiene, die dort gefahren wird, dass also Mitarbeiter Provision erhalten, umgewandelt würde in mehr und bessere Entlohnung der Beschäftigten.

(Beifall DIE LINKE)

Eine Sache möchte ich noch sagen, weil, das hat Herr Kemmerich hier ja umfassend ausgeführt, man müsse die Unternehmen, die Geschäfte, die Läden stärken, um dem Internethandel Einhalt zu gebieten. Herr Kemmerich, ich weiß nicht, ob es Ihnen entgangen ist, dass gerade im Raum Erfurt sehr viel partizipiert wird vom Internethandel, beispielsweise mit der Ansiedlung von Zalando sollen hier 3.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Alles hoch- qualifizierte vermutlich.)

Das weiß ich nicht. Qualifiziert sind sie durchaus, ich würde das auch nicht herunterspielen. Worauf

wir gemeinschaftlich aufpassen müssen, dass sie ordentlich bezahlt werden und eben nicht zu Dumpinglöhnen und geringfügiger Beschäftigung dort eingesetzt werden, sondern zu ordentlichen Konditionen für gute Arbeit.