Zu Frage 1: Die Bestimmungen für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger im AFP sind unter Nummer 7.5.2 der Förderrichtlinie wie folgt geregelt: Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach Wettbewerbsbedingungen zu vergeben. „Bei einem Gesamtbetrag der Zuwendungen ab 25.000 € sollen vor Auftragsvergabe mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Falls weniger als drei Angebote vorgelegt werden können, ist dies zu begründen. Wenn der Gesamtbetrag der Zuwendungen weniger als 25.000 € beträgt, ist eine direkte
Auftragsvergabe möglich.“ Diese und gegenüber den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen von Projektförderungen im Thüringer Haushaltsrecht vereinfachten Regeln für die Auftragsvergabe gelten für Zuwendungsempfänger im AFP seit dem Herbst 2010. Sie entsprechen weitestgehend den Regelungen, die auch für Zuwendungsempfänger in der Wirtschaftsförderung gelten.
Zu Frage 2: Es besteht generell keine Veranlassung - ich sage es noch einmal deutlich -, es besteht generell keine Veranlassung, auch kein Bestreben, an den geltenden Bestimmungen für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger im AFP Änderungen vorzunehmen. Dies kann ich auch für die von Ihnen angesprochene bescheinigende Stelle sagen. Zu den originären Aufgaben der bescheinigenden Stelle zählt es, die EU-Zahlstellenverfahren einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsverfahren zu prüfen und die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der während eines Haushaltsjahres getätigten Beihilfezahlung aus dem ELER und dem EGFL zu bescheinigen. Zu den Aufgaben gehört es jedoch nicht, Änderungen an rechtmäßigen Vorgaben in Förderrichtlinien vorzugeben. Die zitierten Befürchtungen von Vertretern des Bauernverbandes sind mir nicht so bekannt und, glaube ich, auch in der Sache unbegründet.
Zu Ihren Fragen 3 und 4, die würde ich gern zusammenfassen: Da keine Änderungen der geltenden Vergaberegeln in der Förderrichtlinie AFP vorgesehen sind, erübrigt sich dann auch die Beantwortung der Fragen 3 und 4.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen eine Kritik der bescheinigenden Stelle an der von Ihnen korrekt zitierten Vergabepraxis bekannt?
Weitere Nachfragen sehe ich im Augenblick nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4709.
Die Mitteldeutsche Medienförderung unterstützt seit 1998 Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Voraussetzung für eine Förderung durch die MDM ist der Nachweis kultureller und wirtschaftlicher Effekte in den drei Ländern. Bei der Umsetzung der Projekte soll wenigstens die bewilligte Fördersumme in Mitteldeutschland film-, fernseh- und medienspezifisch ausgegeben werden.
Laut der Internetseite der MDM verfügte diese im Jahr 2011 über ein Jahresbudget von 15,6 Mio. € bezogen auf 105 Projekte. Entsprechend dem Haushaltsplan beteiligte sich der Freistaat Thüringen im Jahr 2011 mit 2,55 Mio. €.
1. Welche Summe bzw. prozentualen Anteile hat die MDM im Jahr 2011 für Medienförderung im Freistaat Thüringen ausgegeben?
3. In welcher Form werden die Projekte gegebenenfalls bei der Beantragung und Umsetzung durch die Fachministerien unterstützt und begleitet?
Die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Blechschmidt beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt, möchte mir aber eine kleine Vorbemerkung dazu, auch zum besseren Verständnis, erlauben:
Da sich die Gesamtfinanzierung von Filmprojekten zumeist aus vielen nationalen und internationalen privaten Geldern sowie unterschiedlichen nationalen und internationalen Fördermitteln zusammensetzt, ist diese Frage nur bedingt in der gewollten Trennschärfe beantwortbar; dies insbesondere auch deshalb, da der Regionaleffekt zum Beispiel in Gagen oder im Postproduktionsbereich akzessorisch zu den gewählten Beteiligungsfirmen ist. So ist es durchaus üblich, dass sich zum Beispiel ein Thüringer Produzent mit einem Thüringer Regis
seur zusammenschließt, der aufgrund seiner künstlerischen Ausrichtung immer mit einem sächsischen Kameramann, einem Sachsen-Anhaltiner Cutter oder mit einem Berliner Medienbildner zusammenarbeitet. Wenn dann noch private Geldgeber aus Frankreich und weitere Fördermittel zum Beispiel aus NRW hinzukommen, ist die sendgenaue Aufdröselung der Effekte kaum mehr leistbar. Unter anderem vor diesem Hintergrund ist die in der Feststellung erbetene Aufschlüsselung nach Thüringer Summen und Produzenten leider so ganz konkret nicht leistbar.
Klar bezifferbar sind jedoch die folgenden Zahlenwerte: Von den vom Freistaat Thüringen der MDM im Jahre 2011 zugeführten Mitteln hat die MDM 2.255.443 € zur Förderung von Projekten eingesetzt. Durch die Mittelbereitstellung aller Gesellschafter war es der MDM möglich, im Jahr 2011 ein Gesamtvolumen von 15,6 Mio. € zu vergeben. Durch die Vergabe dieser Mittel an insgesamt 105 Projekte konnte ein von der MDM bezifferbarer Regionaleffekt in Höhe von 5,97 Mio. € allein für Thüringen erreicht werden. Es wurde also ein deutlicher Mehrwert hier vor Ort geschaffen, der sich aus dem in meiner Vorbemerkung erwähnten Ansatz der kumulierten Mittelzuführungen ableiten lässt. Vereinfacht gesagt bedeutet dies einen Effekt von 1 : 2,25, denn nach Abrechnung aller Faktoren einer Medienproduktion, beim Kinofilm zum Beispiel, vom Beginn der ersten Drehbuchentwicklung bis zur abschließenden DVD-Auswertung konnten für jeden konkret eingesetzten Thüringer Fördereuro im Jahr 2011 für Thüringen 2,25 RegionaleffektEuros in den unterschiedlichen Phasen einer Produktion bei Thüringer Firmen oder Personen generiert werden, zum Beispiel im Autoren- oder dem Schauspielerbereich, dem Bühnenbau, der post production oder im Bereich der Produktion oder wo auch immer an verschiedenen Stellen. Das entspricht in der Sprache der Filmförderer einem effektiven Prozentsatz von rund 225 Prozent.
Zu Frage 2: Von den 105 von der MDM im Jahr 2011 bewilligten Projekten sind für 48 Projekte Regionaleffekte in Thüringen ausgewiesen. Um nicht alle 48 Projekte aufzuzählen, seien nachfolgend nur diejenigen 15 Projekte genannt, deren Thüringer Regionaleffekt über 100.000 € lag. Als Regionaleffekt in Thüringen wird allein für diese 15 Großprojekte, von denen 14 große Kinoproduktionen sind, ein Gesamtbetrag von 4.353.993,12 € ausgewiesen. Die Einzelausweisungen des jeweiligen projektbezogenen konkreten Regionaleffektes sind in der MDM bekannt, sie sind aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle so klar ausweisbar.
Ich würde jetzt aber diese 15 Projekte einfach benennen: Das ist das Projekt „Sputnik“, das ist eine Filmproduktion genauso wie „Odysseus“, „Das Mädchen und der Tod“, „In Embryo“, „Friends from
France“, „Das große Heft“, „Der schwarze Schmetterling“, „Die Vermessung der Welt“ - eine 3D-Filmproduktion, „Huck Finn“, „Die Quellen des Lebens“, „Der Turm“, „Come To My Voice“, „Man tut was man kann“ und „TP2 Talentpool“ - ein Qualifizierungsangebot, das mit den Regionaleffekten für Thüringen einhergeht.
Zu Frage 3: Die MDM wurde 1998 als spezialisierte Förder- und Beratungsgesellschaft von den drei beteiligten Ländern gegründet. Primärer Ansprechpartner in Bezug auf Beantragung und Umsetzung von Medien- und Filmprojekten ist deshalb die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH höchst selbst. Die MDM hat von ihren Gesellschaftern nämlich die Aufgabe übertragen bekommen, dafür Sorge zu tragen, dass wirtschaftlich Erfolg versprechende Filmund Medienproduktionen in der Region realisiert werden. Die MDM verfügt deshalb zur Umsetzung dieser Aufgabe über entsprechend ausgebildete und qualifizierte Förderberater, die kompetent und professionell eine Betreuung der Antragstellung und Begleitung der geförderten Projekte durchführen. Für die passgenaue Beratung und lokale Begleitung im Freistaat sorgt zudem in den Räumen des Kindermedienzentrums eine Mitarbeiterin der MDM Film Commission, die anteilig sowohl von der MDM als auch vom Freistaat finanziert wird. Die fachliche Zuständigkeit für Medien- und Filmförderung und damit auch für die Angelegenheiten der Mitteldeutschen Medienförderung liegt im Freistaat bei der Thüringer Staatskanzlei. Selbstverständlich erhalten Produzenten und Medienschaffende bei entsprechendem Bedarf in Vorbereitung und Durchführung ihrer Medienprojekte im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auch von der Thüringer Staatskanzlei umfassende Beratung und Unterstützung.
Danke, Herr Präsident. Eine Nachfrage zu Frage 2: Sie haben 48 Projekte benannt, Frau Ministerin, meine Frage: Gab es an dieser Stelle Doppel- oder Mehrfachförderungen von Projekten oder von Empfängern von Projekten? Es stehen immer irgendwelche Produktionsfirmen oder wie auch dahinter. Gab es da Doppel- oder Mehrfachförderungen bei diesen 48 Projekten?
Soweit mir jetzt präsent ist, nicht, aber das müsste ich noch einmal checken. Wenn es anders sein sollte, würde ich Sie noch einmal informieren.
Vielen Dank. Frau Ministerin, Sie haben kurz vor diesem Thema der 48 Projekte ausgeführt, dass der Regionalprozentsatz etwa 225 Prozent betragen hat. Wie ist denn diese Zahl im Vergleich zu anderen Bundesländern zu bewerten?
In etwa gleich im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln. Mit Sachsen-Anhalt liegen wir zum Beispiel ziemlich gleich. Sachsen zahlt etwas mehr ein, da ist der Effekt dadurch auch etwas höher.
Entschuldigung, ich muss erst ein bisschen rhetorisch werden. Das heißt, wir gehen davon aus, dass Wirtschaftsförderung effizient ist, wenn man Filme fördert, weil die sehr viele konsumtive Ausgaben haben und dementsprechend sehr viel in allen Regionen erwirtschaften. Das ist Perpetuum mobile, das wäre toll, wenn das so wäre. Wie schätzen Sie denn den künstlerischen Mehrwert durch die Menge der Filmproduktionen, die durch die Filmproduktionsförderungen der deutschen Bundesländer gefördert werden, ein?
Zum ersten Punkt: Die Regionaleffekte sind nachgewiesen, es sind wirklich wirtschaftliche Effekte, die da sind, die auch belegbar sind. Das ist ganz klar, das haben Sie selbst richtig aufgeschlüsselt. Es gibt aber natürlich auch eine Konkurrenz zwischen den beteiligten Ländern, das muss man auch sagen. Dass wir ein bisschen gleichauf sind mit Sachsen-Anhalt, zeigt aber auch, dass die Konkurrenz gerade im Moment mit Sachsen-Anhalt und filmischen Produkten, die von da kommen, oder Anträgen ziemlich hart ist und die Konkurrenz auch zunimmt. Was die filmische Qualität ist, da achtet die MDM sehr genau darauf, dass sehr hochwertige Produkte gefördert werden. Ich persönlich würde im Blick auf - das sage ich ganz persönlich - Regional
effekte ein Stückchen mehr in die Breite gehen und empfehlen wollen, sich mehr anzuschauen, auch Serienproduktionen können hochwertig sein und sind natürlich gerade im Hinblick auf den Regionaleffekt Standortmarketing von besonderer Nachhaltigkeit, aber auch da ist das immer wieder ein Prozess. Sie sehen, dass man sich sehr viele Gedanken um die Frage, qualitativ muss nicht nur der große Kinofilm sein, sondern qualitativ hochwertig kann auch ein anderes Produkt sein, das gefördert wird.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4715.
Die am 2. Mai 2012 gestartete Aus- und Weiterbildungsinitiative „Thüringen braucht dich.“ endete am 15. Juli 2012. Laut Angaben der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung haben im Freistaat rund 20.000 Menschen unter 35 Jahren keine abgeschlossene Ausbildung, die Hälfte von ihnen ist arbeitslos.
In einem Interview der WirtschaftsWoche (Ausgabe vom 28. Februar 2012) mit dem Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie werden die Kosten der Werbekampagne mit 1 Mio. € angegeben. Laut Antwort der Landesregierung (Drucksa- che 5/4676) auf die Kleine Anfrage 2325 liegt der zur Verfügung stehende Etat für die Kampagne bei 750.000 €, darüber hinaus standen weitere Mittel aus dem Titel Standortmarketing für die Entwicklung der Kampagne zur Verfügung.
Laut Pressemitteilung vom 5. Juli 2012 des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie haben sich bei der „Thüringen braucht dich.“-Hotline rund 700 Personen gemeldet.
1. Auf welche Kosten beläuft sich die Werbekampagne tatsächlich insgesamt und wie stellen sich in diesem Zusammenhang die anfallenden Kosten im Einzelnen dar?
2. Wie viele Personen hatten sich insgesamt bis zum 15. Juli 2012 gemeldet, wie viele von ihnen konnten bisher in eine Aus- und/oder Weiterbildung vermittelt werden und wie bewertet dies die Landesregierung?
3. Weshalb sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang zwischen der Initiative und der Bundesagentur für Arbeit keine Doppelstruktur bzw.
welche Ansätze der Kampagne sollen konkrete Verbesserungen bei den beschriebenen Betroffenen herbeiführen?