Protocol of the Session on July 20, 2012

2. In welchen Bereichen wurde dieses Privileg seit dem 1. Januar 2012 im Bereich der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst gewährt?

(Minister Dr. Poppenhäger)

3. Warum werden die durch unentgeltliche Abschüsse entstehenden Kosten und Einnahmeausfälle nicht erfasst?

Herr Staatssekretär Reinholz, Sie haben das Wort Richwien. So kurz vor dem Urlaub wird das doch mal erlaubt sein.

Okay.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Freigabe von Trophäenträger-Abschüssen an Forstbedienstete vor dem Eintritt in den Ruhestand wird als Würdigung besonders vorbildlicher Leistungen in der Forstverwaltung gesehen. Die Freigabe von Abschüssen auf Hirsch oder Widder der mittleren und oberen Altersklassen erfolgt jedoch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Auf die vorgenannten Trophäenträger werden zuerst entgeltliche Jagdgäste und danach erst auf die nicht nachgefragten Trophäenträger Forstbedienstete und Mitarbeiter der Landesforstanstalt eingewiesen. Die derzeit gültige Jagdnutzungsanweisung lässt diese Art der Freigabe als Kannregelung zu.

Zu Frage 2: Seit dem 1. Januar 2012 wurden von 390 möglichen Freigaben von Abschüssen auf Hirsche und Widder der mittleren und oberen Altersklasse insgesamt neun Freigaben an Mitarbeiter der Landesforstanstalt zur Würdigung besonders vorbildlicher Leistungen erteilt. Diese erfolgten je einmal in den Thüringer Forstämtern Bad Berka, Bad Salzungen, Frauenwald, Marksuhl und Sondershausen sowie je zweimal in den Thüringer Forstämtern Finsterbergen und Neuhaus.

Zu Frage 3: Die Landesforstanstalt sieht keine Einnahmeausfälle. Kosten für die Freigabe unentgeltlicher Abschüsse der vorgenannten Trophäenträger werden nicht gebucht, da diese für die Landesforstanstalt nicht entstehen. Da es Daueraufgabe der Landesforstanstalt ist, die Wildbestände auf ein waldverträgliches Maß zu regulieren sowie auf die gesetzlich vorgeschriebene Erfüllung der Abschusspläne hinzuwirken, wird an der unentgeltlichen Jagdausübung festgehalten.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie nicht geplant haben, die Jagdnutzungsverordnung zu ändern - es sind jetzt zwei Nachfragen, ich stelle sie jetzt gleich zusammen - und dass in der Bilanz, die

die Anstalt öffentlichen Rechts aufstellen muss, die Eröffnungsbilanz, die jetzt gerade in der Erarbeitung ist, diese tatsächlich entstehenden Kosten auch nicht auftauchen, das heißt, nicht bilanziert werden?

Ja.

Dann gibt es eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatssekretär, erfolgte denn in diesem Jahr noch seitens des Ministeriums die Freigabe von Abschüssen an verdienstvolle Persönlichkeiten außerhalb der Landesforstanstalt?

Ich kann nicht schon eine Aussage treffen, wenn das Jahr 2012 nicht vorbei ist. Ich habe aber klar der Frau Mühlbauer - zwar kurz, aber, ich glaube, die Frage hätte man auch nur kurz beantworten können - gesagt, dass ich an der Kannbestimmung weiterhin festhalten werde und dass wir weiterhin diese Abschüsse genehmigen, weil ich das für richtig erachte. Wenn man das Revue passieren lässt, wir haben einen Dreijahresabschussplan, aber dazu ist es jetzt in der Mündlichen Anfrage vielleicht ein bisschen zu viel, aber wir haben einen Dreijahresabschussplan, und in diesem Dreijahresabschussplan sind die entsprechenden Strecken zu erlegen. Ich habe auch ausgeführt, dass wir erst die an diejenigen abgeben, bei denen auch bezahlt wird, und die Abschüsse, die nicht getätigt werden, weil kein Interessent da ist, die werden dann an die Forstbediensteten weitergegeben. Das heißt, der Abschussplan ist zu erfüllen und ich sehe das auch als eine Notwendigkeit an und habe der Frau Mühlbauer deswegen klar und deutlich geantwortet, ich werde an dieser Regelung festhalten.

Herr Abgeordneter Kummer mit einer weiteren Nachfrage.

Nein, nur noch mal zurück. Ich habe gefragt, an verdienstvolle Persönlichkeiten außerhalb der Landesforstanstalt.

Das kann durchaus sein, dass auch so eine Entscheidung mal notwendig ist.

(Abg. Mühlbauer)

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4705.

Wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Thüringer Südharzregion

In einer Untersuchung des Harzer Tourismusverbandes (HTV) aus dem Jahr 2012 wurde der Harzregion ein wirtschaftliches Potenzial mit einem jährlichen Bruttoumsatz von 1,9 Mrd. € und ca. 24.500 Vollzeitarbeitsplätzen bescheinigt. Der Tourismus entwickelt sich im gesamten Harz zunehmend zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige. Dieses Potenzial gilt es durch geeignete staatliche Initiativen und Maßnahmen zu erschließen und möglichst auszubauen. Mit der Einrichtung des Naturparks Südharz zu Beginn des Jahres 2011 nutzt Thüringen als letztes der drei Harz-Bundesländer inzwischen das Instrument des Naturparks.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Zeitplan wird für die Erarbeitung der einzelnen Bestandteile des Naturparkplans für den Naturpark Südharz zugrunde gelegt (bitte unter Anga- be von Veranstaltungen, Terminen, Kosten, betei- ligten Akteuren bzw. Gremien)?

2. Welche Ziele wurden innerhalb der Themenbereiche Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltbildung, Erholung und nachhaltiger Tourismus sowie der nachhaltigen Regionalentwicklung formuliert?

3. Welche Projektskizzen und Projektideen wurden bisher für den Naturpark eingereicht und welche wurden für eine Aufnahme in den Naturparkplan positiv bewertet?

4. Gibt es Überlegungen, in der Naturpark-Region ein Naturpark-Haus mit Informationszentrum nach dem Vorbild anderer Thüringer Naturparke einzurichten und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank.

Herr Staatssekretär Richwien wird auch diese Anfrage beantworten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Vertragsbeginn für die Erarbeitung des Naturparkplans war der 15.07.2011. Am

28.11.2011 wurde eine breit angelegte Auftaktbzw. Informationsveranstaltung für alle Interessierten durchgeführt. Zurzeit kann sich jeder Interessierte noch in die Erarbeitung des Plans einbringen. Der Naturparkplan wird als Gesamtwerk bis voraussichtlich Ende Oktober 2012 erarbeitet. Für den 14. November 2012 ist eine Abschlussveranstaltung geplant.

Zu Frage 2: Die allgemeinen Zielformulierungen leiten sich unmittelbar aus der Naturparkverordnung ab und liegen im Entwurf vor. Da der Naturparkplan noch in der Erarbeitung ist, können sich allerdings noch Änderungen ergeben. Das ist auch gleichzeitig bezogen auf Ihre erste Frage. Wenn die Möglichkeit besteht, da noch Hinweise zu geben, muss man dann auch sagen, dass auch Änderungen eintreten können.

Zu Frage 3: Bisher wurden zum Stichtag 1. Juli 2012 68 Projektideen eingereicht. Da der Naturparkplan, insbesondere die Ausarbeitung der Projektideen noch in der Bearbeitung sind, wurde über eine Aufnahme der Projektideen in den Naturparkplan bisher nicht abschließend entschieden.

Zu Frage 4: Das Tourismusinformationszentrum des Südharzer Tourismusverbandes e.V. im Nordbahnhof der Harzer Schmalspurbahn in Nordhausen übernimmt bereits die Funktion einer Informationsstelle für den Naturpark. In den Räumlichkeiten wird auch über den Naturpark informiert und es sind Informationsmaterialien sowie geschultes Personal vorhanden. Darüber hinaus sind Informationen im Internet unter www.naturpark-suedharz.de verfügbar.

Weitere Nachfragen - doch, es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Zunächst vielen Dank für die Beantwortung bisher. Aber die Frage 4 zielt einfach darauf, zu erfahren, soll Naturpark Südharz der einzige Naturpark bleiben, der kein Naturpark-Haus hat, also ein Informationszentrum in der Natur draußen, wo die Leute hingehen und sich direkt vor Ort informieren können, Anleitungen für das Erlebnis Naturpark finden können?

Mein Kenntnisstand ist, dass wir auch mit den Mitteln und mit den Finanzen einigermaßen umgehen müssen, wenn sich hier so eine Konstellation ergibt, dass man das in dem Objekt mit machen könnte - ich weiß nicht, ob da der letzte Spruch schon gefasst ist. Ich würde mich aber gern noch einmal informieren, Herr Adams, und würde noch

einmal nachfragen, ob das schon die endgültige Abschlussentscheidung ist, das kann ich Ihnen nicht sagen. Auf alle Fälle halte ich es für richtig, wenn man Synergien findet und in einer Immobilie dann dieses auch mit integriert.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. ScheringerWright von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4708.

Bestimmungen zu Ausschreibungen und der Vergabe von Aufträgen gemäß Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

Nach Einschätzung von Vertretern des Thüringer Bauernverbandes e.V. befürchten Landwirtschaftsbetriebe aufgrund neuer Ausschreibungsbestimmungen zum AFP zu umfangreiche Auflagen und hohen bürokratischen Aufwand.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Welche Ausschreibungsbestimmungen sind aktuell gültig?

2. Welche Änderungen sind seitens der bescheinigenden Stelle vorgesehen?

3. Worin liegen die Gründe für die geplanten Änderungen?

4. Sollen die Änderungen rückwirkend gelten, wenn ja, bis zu welchem Termin?

Herr Staatssekretär Richwien, wie heißt es so schön, dreimal ist Bremer Recht, dann sind Sie aber, glaube ich, nach meinem Regieplan für heute durch.

Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bestimmungen für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger im AFP sind unter Nummer 7.5.2 der Förderrichtlinie wie folgt geregelt: Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach Wettbewerbsbedingungen zu vergeben. „Bei einem Gesamtbetrag der Zuwendungen ab 25.000 € sollen vor Auftragsvergabe mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Falls weniger als drei Angebote vorgelegt werden können, ist dies zu begründen. Wenn der Gesamtbetrag der Zuwendungen weniger als 25.000 € beträgt, ist eine direkte