Protocol of the Session on July 20, 2012

Das sind der Punkt und die Begründung für meinen Alternativantrag. Es geht uns nämlich darum, wir müssen das Ganze komplex betrachten und müssen alle Argumentationslinien fahren.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: … ist zu ein- fach, das geht nicht komplex.)

Umweltschutz, Naturschutz, Kaliproduktion, Arbeitskräftesituation - das sind durchaus Punkte, die man gemeinsam betrachten muss.

(Beifall FDP)

Wir wissen auch, Sie haben es erwähnt, dass es natürlich jetzt von der EU tatsächlich ein Verfahren geben soll, die EU leitet das Verfahren ein wegen der Salzlauge, die in die Werra eingeflößt oder eingelassen wird. Wir haben auch die Situation, dass die Werra einer der am schlimmsten verschmutzten

(Abg. Dr. Augsten)

Flüsse Europas ist, dass man sich hier nicht an die Wasserrahmenrichtlinie hält. Wir sind davon überzeugt, dass deshalb auch die Argumentation bzw. Diskussion über die Eindampfanlage noch einmal aktiviert werden muss. Darüber redeten wir bereits vor zwei Jahren. Sie erinnern sich auch, dass es K+S war, die uns ein Gegengutachten geschickt haben, in dem stand, das brauchen wir nicht. Aber wenn wir tatsächlich an die Wurzel des Übels wollen und es darum gehen soll, die Werra bis 2020 so aus Ihrem Antrag zu erlesen - wieder in eine richtige Bahn zu bringen, was auch den ökologischen Standpunkt betrifft, dann muss man natürlich über alle Möglichkeiten reden und auch über dieses Verfahren, das in Sondershausen von der Firma K-UTEC erarbeitet

(Beifall FDP)

bzw. erforscht worden ist. Wenn Modifizierungen notwendig sind, um das für die K+S-Salze zu benutzen, dann sollte man auch darüber reden. Ich glaube Ihnen in keiner Weise, dass wir uns damit ins Abseits stellen, sondern dass wir das Ganze nur in einer Diskussion bereichern. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Nun hat Staatssekretär Richwien das Wort zum Sofortbericht zu Nummer I aus dem Ausgangsantrag.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurze Pipeline.)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und Ihr seid die Ersten, die an der Nordsee eine Bürgerin- itiative gründen.)

Nein, der Erste ist jetzt der Staatssekretär, der den Bericht gibt.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Der freut sich über meine Argumentation.)

Nein, der freut sich nicht, der möchte jetzt reden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank, Frau Präsidentin, ich will zu meinem Sofortbericht kommen. Danach haben wir noch die Gelegenheit, in Wortgefechten über das eine oder andere zu sprechen, was hier an der Stelle schon bei der Einbringung des Antrags gesagt wurde.

Meine Damen und Herren, die Vorhabensbeschreibung für eine standortferne Entsorgung der Salzabwässer des Kaliwerkes Werra der K+S Kali GmbH wurde meinem Haus im November des letzten Jahres fristgerecht vorgelegt. Sie beschreibt die beiden Planungsvarianten, Fernleitung in die Nordsee sowie alternativ Fernleitung in die Oberweser entspre

chend des damaligen Planungsstandes. In der Zwischenzeit hat das Unternehmen nach eigenen Angaben weiter intensiv an der Ausarbeitung konkreter Planungsunterlagen gearbeitet und bereits erste Gespräche mit den für die Trassenverläufe und die Einleitstellen zuständigen Genehmigungsbehörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geführt. K+S hat auf der letzten Sitzung des runden Tisches erklärt, bezüglich der zuerst durchzuführenden Raumordnungsverfahren vorbereitet zu sein. Voraussetzung für den Bau einer Fernleitung ist aber und das sind die vier Prüfkriterien, die K+S regelmäßig nennt -, dass diejenige Fernleitungsvariante, die den Zuschlag bekommen soll, ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich verhältnismäßig sowie langfristig genehmigungsfähig sein muss und dem politischen Willen der beteiligten Länder entspricht. Über die ökologische Sinnhaftigkeit einer standortfernen Entsorgung und die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit brauche ich hier sicher keine weiteren Worte verlieren. Dazu besteht hier im Haus - das haben wir auch schon gehört - unstrittig Konsens, dass diese Kriterien erfüllbar sind. Aber die Leitung, meine Damen und Herren, als solche muss, wenn sie gebaut werden soll, auch über einen längeren Zeitraum betrieben werden. Dazu sollte insbesondere die Einleitung in das jeweilige Gewässer für einen langen Zeitraum genehmigt werden können. Nur dann hat eine solche Investition die notwendige Planungssicherheit. Ohne einen länderübergreifenden gemeinsamen politischen Willen zur Fernleitung würden alle Bemühungen letztendlich Zukunftsmusik bleiben. Gerade für die Herstellung dieses Konsenses mit den betroffenen Bundesländern, insbesondere mit Niedersachsen, liegt noch viel Überzeugungsarbeit vor uns. Hierfür haben wir gemeinsam mit der Ministerin Puttrich bereits erste Gespräche mit dem niedersächsischen Umweltminister geführt - an diesen Gesprächen habe ich auch persönlich mit teilgenommen - und zum Ausdruck gebracht, dass nur eine Pipeline langfristig eine nachhaltige Lösung der Laugenentsorgung gewährleisten kann. Die sogenannte „kurze Pipeline“ an die Werra, die jetzt in Bau gehen wird, stellt dabei einen ersten und wichtigen Schritt in diese richtige Richtung dar.

Meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht aus dem Auge verlieren, dass mit der Umsetzung des 360-Millionen-Euro-Investitionspakets bis 2015 wichtige Reduzierungen beim Anfall von Salzabwässern erreicht werden sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören in Thüringen der Bau einer Anlage zur sogenannten Kalten Vorzersetzung. Bei diesem Prozess, der unter Umgehungstemperatur abläuft, werden zusätzliche Wertstoffe energiesparend gewonnen und im Ergebnis der Salzabwasseranfall reduziert. Diese Anlage ersetzt in Verbindung mit der Nutzung Thüringer Hartsalzlösungen am Standort Heringen die ursprünglich für Unterbreizbach vorgesehene Eindampfanlage, die nun nicht mehr, auch nicht zusätzlich, erforderlich ist. Im

(Abg. Hitzing)

Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens zum Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versenkung von Salzabwasser in den Untergrund nahm das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde des Freistaats Thüringen gegenüber dem verfahrensführenden Regierungspräsidium Kassel umfassend Stellung. In dieser Stellungnahme hat das Thüringer Landesverwaltungsamt deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die vorgelegten Antragsunterlagen nach hiesiger Auffassung nicht geeignet sind, den Ausschluss von Beeinträchtigungen für Thüringer Gewässer und das Grundwasser abschließend sicher beurteilen zu können. Deshalb hat Thüringen gefordert, vor der Bescheidung des Antrags weitere Untersuchungen vorzunehmen und die Antragsunterlagen qualifiziert zu überarbeiten. Das habe ich, wenn ich mich recht erinnere, auch im Ausschuss, Herr Dr. Augsten, schon so berichtet. Mit dem Erlaubnisbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. November 2011 wurden ein Teil der Forderungen Thüringens unmittelbar gegenüber der K+S Kali GmbH angeordnet. Die übrigen vom Thüringer Landesverwaltungsamt gestellten Anforderungen an eine Qualifizierung der nach Auffassung des Thüringer Landesverwaltungsamts unvollständigen Antragsunterlagen wurden vom Regierungspräsidium Kassel nach erneuter Aufforderung durch die Thüringer Behörde im Juni dieses Jahres veranlasst. Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel zur Einleitung der Haldenabwässer der Halde Neuhof in die Werra wurden vor drei Wochen nun erstmals auch Grenzwerte für Kalium und Magnesium in eine Einleiterlaubnis für Salzabwässer in die Werra aufgenommen. Damit folgt das Regierungspräsidium Kassel den Empfehlungen des rundes Tisches, auch für diese Stoffe Grenzwerte festzusetzen. Mit den Empfehlungen des runden Tisches, die sowohl vom Hessischen Landtag als auch vom Thüringer Landtag mit Beschlüssen klar unterstützt wurden, ist der Weg hin zu einer „naturnahen Werra“ aufgezeichnet. Das schließt auch den verantwortungsbewussten Umgang mit den zukünftigen festzusetzenden Grenzwerten für Chlorid, Kalium und Magnesium ein. Dem gilt es nichts hinzuzufügen.

An diesen Empfehlungen des rundes Tisches, meine Damen und Herren, wird sich die in Erarbeitung befindliche Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts im anhängigen Erlaubnisverfahren zur Einleiterlaubnis für die Fabrik- und Haldenabwässer des Werkes Werra orientieren. Ich bin im Übrigen der festen Überzeugung, dass das Regierungspräsidium Kassel in diesem Verfahren verantwortungsbewusst entscheiden wird.

Meine Damen und Herren, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten als unselbstständiger Verfahrensbestandteil des zugrunde liegenden Zulassungsver

fahrens nach Maßgabe des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. der auf der Grundlage des § 57 c Nummer 1 des Bundesberggesetzes erlassenen Verordnung erforderlich. Ist im Zusammenhang mit einem solchen Vorhaben auch eine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung verbunden, so darf die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht. Ob ein beabsichtigtes Verfahren den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, hat die verfahrensführende Behörde im Einzelfall zu ermitteln bzw. darüber zu befinden. So geschehen bei der vor drei Wochen erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung der Haldenabwässer der Halde Neuhof in die Werra. Hier wurde, weil das Trägerverfahren zur Genehmigung der Rohrfernleitung UVP-pflichtig war, die UVP rechtskonform auf die Erlaubnis zur Einleitung der Salzabwässer ausgeweitet. Die Ableitung der UVP-Pflichtigkeit einer Gewässerbenutzung - allein aus der Art der eingeleiteten Stoffe heraus - sehen weder das Wasserhaushaltsgesetz noch das UVP-Recht vor.

Nach Auffassung der Landesregierung ist der bestehende Rechtsrahmen auch bei den nicht UVP-pflichtigen Vorhaben bereits jetzt ausreichend, um alle umweltrelevanten Belange einer Gewässerbenutzung sachgerecht und ausreichend bewerten zu können. Dies schließt die Erlaubnisverfahren für die Einleitung von salzhaltigen Abwässern ein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Ich weise mal darauf hin, wir haben jetzt einfache Redezeit, bei Sofortberichten wäre normalerweise doppelte Redezeit. Wir haben aber diesen TOP 19 mit verkürzter Redezeit ausgestattet, so dass die normale Redezeit für die Fraktionen gilt, nur mal für alle, die reden wollen, zur Kenntnis; wir würden gegebenenfalls darauf hinweisen, falls das überschritten wird.

Wer wünscht die Beratung zu Nummer I aus dem Bericht? Ich gehe davon aus, alle Fraktionen. Sie nicken mir eher müde zu, aber Sie nicken und wir werden demzufolge …

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Wir sind munter.)

(Unruhe im Hause)

Herr Emde, ich habe Sie akustisch nicht verstanden. War das jetzt was, was ich kommentieren müsste?

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: War völlig harmlos.)

(Staatssekretär Richwien)

Wir führen die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags, aber wir führen natürlich auch zu den anderen Sachverhalten aus den beiden Anträgen die gemeinsame Aussprache mit dieser zum Sofortbericht.

Ich rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Primas.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eigentlich müssten wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen genauso wie den Alternativantrag der FDP, eigentlich müssten wir den ablehnen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur eigentlich.)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und uneigent- lich?)

Nicht, weil wir grundsätzlich eine andere Auffassung haben, sondern weil die Frage, wie wir mit Kali+Salz umgehen und wie wir das Ziel der naturnahen Werra erreichen wollen, hier immer gemeinsam gegangen sind. Das ist die einzige Möglichkeit, wie wir gegenüber dem Konzern erfolgreich vielleicht auftreten können.

Mit dem Landtagsbeschluss von Mai 2010, für den wir hier im Landtag eine überwältigende Mehrheit hatten, hat das politische Thüringen fraktionsübergreifend einen Weg aufgezeigt. Diesen Weg verlassen nun die beiden Fraktionen. Die GRÜNEN haben uns gestern „Schaufensterantrag“ vorgeworfen, als wir klare Position zum Fracking bezogen haben. Nun frage ich: Was sollen diese beiden Anträge? Ich glaube, wir machen uns lächerlich, wenn wir immer wieder die gleichen Beschlüsse fassen. Was hilft uns das? Teil II des GRÜNEN-Antrags enthält beispielsweise die Forderung nach dem Bau einer Nordsee-Pipeline auf Kosten des Verursachers Kali+Salz. Das haben wir vor zwei Jahren so gemeinsam beschlossen. Forderung „Verhinderung Versenkverfahren NIS - Neue Integrierte Salzlaststeuerung“, auch das haben wir vor zwei Jahren beschlossen. Die Formulierung lautet: Der Landtag lehnt die NIS klar ab. Forderung nach stufenweiser Absenkung des Chloridgrenzwertes für die Einleitung in Hessen und zusätzliche Grenzwerte für Magnesium und Kalium für die Einleitung in Hessen. Diese beiden Punkte sind Gegenstand der Empfehlung des runden Tisches, die wir ebenfalls 2010 begrüßt, unterstützt und zur Beschlussvorlage erhoben haben. Die Forderungen des damaligen gemeinsamen Beschlusses korrespondieren auch mit der Zielstellung im Koalitionsvertrag. Ich zitiere mal ganz kurz: „… die Werra bis 2020 wieder zu einem naturnahen Gewässer zu machen. Dabei ist der Bau einer Abwasserfernleitung, z.B. Nordsee-Pipeline, von zentraler Bedeutung für eine signifikante Absenkung der Werraversalzung.... Die jeweils

notwendigen Übergangslösungen und Grenzwertfestsetzungen bis zur Erreichung einer nachhaltigen Entsorgung sind so zu gestalten, dass die Produktion und die Arbeitsplätze in der Region gesichert und die Werra bestmöglichst entlastet wird.“ Meine Damen und Herren, das zum Hintergrund.

Noch mal zu den Anträgen. Bis auf die UVP-Pflicht ist keine einzige Forderung neu. Mit den zwei Beschlüssen im Mai 2010 in den Drucksachen 5/1051 und 5/1052 hat der Landtag, ich darf noch mal ausdrücklich wiederholen, die Nordsee-Pipeline gefordert, bei deren Finanzierung das Verursacherprinzip festgelegt, die NIS klar abgelehnt, die jeweils bestmögliche Lösung zum Stand der Technik gefordert und die Empfehlung des runden Tisches umfänglich unterstützt. Letzteres ist wichtig, weil Gegenstand der Empfehlungen des runden Tisches auch jener Satz ist: Für zukünftige Einleitungsbedingungen sollen aus gewässerökologischer Sicht Grenzwerte für Kalium, Magnesium und Chlorit herangezogen werden. Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis aus Kassel für die Einleitung der Haldenabwässer der Halde Neuhof in die Werra sind nun erstmals auch Grenzwerte für Kalium und Magnesium in der Einleitungserlaubnis für Salzabwässer in die Werra aufgenommen worden. Also auch das ist neu. Damit ist das Regierungspräsidium Kassel den Empfehlungen des runden Tisches, auch für diese Stoffe Grenzwerte festzusetzen, gefolgt.

Meine Damen und Herren, warum sollte das bei der Ende 2012 anstehenden weiteren Einleitgenehmigung in Hessen anders sein? Ich denke, eine Belehrung diesbezüglich braucht das Regierungspräsidium nicht. Die Anträge enthalten also nichts substanziell Neues. Nahezu alles wäre Doppelung und Wiederholung des schon Beschlossenen. Eines sei nun noch zum Ende erwähnt, meine Damen und Herren, eingeleitet wird nur noch in Hessen. Die künftige Genehmigung dafür erteilt das Regierungspräsidium Kassel. In Thüringen wird das Landesverwaltungsamt sehr kritisch Stellung zu dem Antrag von Kali+Salz nehmen. Da bin ich mir sicher. Müssen wir erneut bereits gefasste Beschlüsse bekräftigen oder uns zum wiederholten Mal für eine nachhaltige Kaliproduktion aussprechen, wie im FDP-Antrag? Wir haben hier im Landtag all die politischen und die ganz konkreten Forderungen beschlossen, die nötig sind. Nun muss endlich auch etwas passieren, und zwar bei Kali+Salz. Da kann es nicht sein, dass weiter auf Zeit gespielt wird, dass bei einzureichenden Anträgen immer nur drei Blätter eingereicht werden und die Genehmigungsbehörde immer wieder Unterlagen nachfordern muss. Das ist so die gängige Praxis, aber das kann so nicht weitergehen. Was wir aus dem politischen Raum heraus fordern wollen und konnten, es bestand immer eine breite Mehrheit, das haben wir getan. Jetzt muss gegenüber Kali+Salz Druck aufgebaut werden. Die müssen endlich in die Gänge

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

kommen und nicht so weitermachen wie bisher nach dem Motto: Je näher der Termin für die Fortschreibung der Genehmigung rückt, desto einfacher wird es für uns. Das sage ich ganz zum Schluss, wir lassen uns nicht von K+S erpressen, wenn von dort immer wieder Arbeitsplätze infrage gestellt werden, Werkschließung usw. Das ist ja das Schlimme, dass da immer dieses Drohpotenzial aufgebaut wird. Das kann nicht sein. Aus diesem Grund müssen wir Geschlossenheit demonstrieren. Nur aus diesem Grund, weil wir diese Geschlossenheit demonstrieren wollen, bin ich bereit zu sagen, meiner Fraktion zu empfehlen, wir geben beide Anträge, den von den GRÜNEN und den Alternativantrag von der FDP, an den Ausschuss, um dort noch einmal darüber zu reden, damit wir diese Geschlossenheit auch nach außen hin weiter demonstrieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wenn wir jetzt diese ablehnen würden, würden sie wieder als Märtyrer dastehen, die sind gegen uns, weil wir gegen Kali+Salz etwas machen wollen. Das geht nicht. Wenn wir etwas erreichen wollen, geht es nur gemeinsam. Dann sind solche Anträge nicht hilfreich. Deshalb sage ich, wir müssen ein bisschen strategisch denken. Aufgrund dieser strategischen Richtung sagen wir, gut, wir geben es an den Ausschuss. Aber nötig wäre es nicht. Eigentlich müsste man es ablehnen.

(Beifall SPD)

Wir wollen diese Geschlossenheit. Ich empfehle meiner Fraktion, dem zu folgen. Bitte überweist das mit an die Ausschüsse. Dann können wir noch mal darüber diskutieren. Vielleicht kommen wir auf einen gemeinsamen Nenner und kriegen da etwas hin, dass man gegenüber Kali+Salz die Stärke, die wir hatten, auch weiterhin demonstrieren kann. Danke schön.