Protocol of the Session on July 20, 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf den Tribünen, der Antrag der LINKEN fordert eine zeitnahe und wirksame Umsetzung der Ergebnisse des letzten Datenschutzberichts. Zeitnah ist leider beim Datenschutz fast immer schon zu spät. Die Zahl erfasster und verarbeiteter Daten potenziert sich mit immer größer werdendem Tempo. Entsprechend wachsen daraus Chancen und vor allem aber auch Risiken. Der technische Erfassungs- und Auswertungsaufwand wird täglich einfacher und billiger und daraus entstehen neue Konstellationen. Längst sammelt nicht nur der Staat Daten, mit denen er Bürger kontrollieren könnte, jeder Gewerbebetrieb erfasst Daten und auch Privatleute sammeln Daten über andere Privatleute. Das Googlen von jedermann über jedermann ist, Hand aufs Herz, aus unserem täglichen Leben praktisch nicht mehr wegzudenken. Wir bedienen uns mehr und mehr sogenannter Assistenzsysteme, die den Alltag bequemer machen, aber auch Datenspuren in Menge erzeugen. Ein Krebsregister, um mal bei meinem Fachgebiet zu bleiben, wird demnächst ein Petabyte Daten enthalten. Ein Petabyte ist eine Eins mit 15 Nullen. Diese Datenbestände schlummern nicht in irgendwelchen streng geschlossenen Datenarchiven, die einfach bewacht und kontrolliert werden könnten, sie können vielmehr per Mausklick in Echtzeit mit ausgefeilten Algorithmen ausgewertet, verknüpft und in verschiedenen Formen weitergegeben und weiterverarbeitet werden. Die Auswertungstechnik wächst derzeit mit der Datenflut mit und bricht nicht praktischerweise unter ihr zusammen.

Das vom Bundesverfassungsgericht definierte Recht, dass jedermann zu erfahren hat und kontrollieren können soll, wer welches Datum zu welchem Zweck wo gespeichert hat, erscheint nur noch rudimentär zu verwirklichen. Daher ist unverzichtbar, bereits die Datenerhebung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Datenvermeidung, das wurde hier schon gesagt, ist mehr denn je der beste Datenschutz. Die Position des Datenschutzbeauftragten ist in einer längst vergangenen Zeit meist nur in großen Firmen und großen Behörden entstanden, als unser Alltagsleben noch viel unbeobachteter und daher privater war. Die gute alte Zeit, als man sich noch ungeheuer heftig darum stritt, ob der Staat Volkszählungen durchführen dürfe, ist lange vorbei. Nachrichten über Datenmissbrauch überschlagen sich mittlerweile. Nur im Verlauf der vergangenen Woche wurde an Spektakulärem berichtet über eine hohe Geldstrafe für eine Autovermietungsfirma, die mittels GPS den Weg

ihrer Mieter aufgezeichnet und gespeichert hat, von der Überwachung und Auswertung von bei Facebook geführten Chats auf mögliche Straftaten und natürlich über die Meldegesetzpanne.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das war keine Panne, das war Absicht.)

Auch gut. Wir haben es ja gemerkt. Wir werden es ja beheben.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Durchgesetzt mit der Mehrheit von FDP und CDU.)

Aber es wurde auch der Datenschutz vorgeschoben als faule Ausrede, als man zum Beispiel Verfassungsschutzakten geschreddert hat. Was kann da unsere Thüringer Datenschutzbehörde bewirken? Der vorliegende Bericht umfasst letztmals nur die Kontrolle öffentlicher Einrichtungen, denn seit Beginn des letzten Jahres obliegt den Landesbeauftragten auch die Kontrolle privater Datenverarbeiter. Der Bericht des Landesbeauftragten gliedert sich in Bereiche, in die er bzw. sein Amtsvorgänger und die Mitarbeiter letztlich nur stichprobenhaft Einblick nehmen konnten. Prüfungen erfolgten beispielhaft und einzelfallbezogen. Beispiele: die Kontrolle von 40 Kommunalverwaltungen, der Einsatz von Videotechnik in beispielhaft ausgewählten Schwimmbädern, die Reichweite von Kontrollbefugnissen des Finanzamts oder Auskünfte im Rahmen von Arbeitnehmerbeschäftigungen. Mehr kann unsere Datenschutzbehörde derzeit auch gar nicht leisten. Aber Datenschutz ist ein Grundrecht, dessen Gefährdung immer mehr Menschen erkennen und das sie, wie im ACTA-Fall, auch mittlerweile auf die Straße bringt. Daher sollte künftig ein wichtiger Schwerpunkt auf Präventionsarbeit und Bewusstmachung liegen. Die Menschen und Institutionen müssen zu freiwilligen Experten im Schutz ihrer eigenen Daten und der ihnen anvertrauten Informationen Dritter gemacht werden. Das Bedürfnis dazu ist da. Das merkt man auch im Alltag. Wieder ein Beispiel aus dem Gesundheitsbereich: Überall kommt es zu Umbaumaßnahmen in Krankenhauseinrichtungen, Arztpraxen, einfach damit der neue Patient nicht in Hörweite der anderen im Wartezimmer Sitzenden seine Krankheiten schildern muss, dass Laborberichte, die mittels Telefon ankommen, nicht für alle hörbar kundgegeben werden usw. Das ist eine praktische Auswirkung, die durchaus zu begrüßen ist. Aber es ist eben auch ein Ausdruck dafür, dass sich das Bedürfnis nach Schutz der persönlichen Daten auch außerhalb der einzelnen Behörden Geltung verschafft.

Der Antrag der Fraktion der LINKEN in Ziffer 2 zielt darauf ab, die Landesregierung zur Speerspitze eines modernen Datenschutzrechts und jeden dort zum Co-Datenschützer zu machen. Da es sich um die Absicherung eines Grundrechts handelt, ist das keine falsche, sondern eine interessante und ei

gentlich auch schöne Idee. Eine Aufforderung zur umfassenden Unterstützung aller wichtigen Datenschutzanliegen bis in den Bund und Europa legt die Latte unseres Erachtens jedoch sehr hoch. Rechtsänderungen und verbesserte Strafmechanismen werden allein keinen flächendeckenden Qualitätsschub im Datenschutz bewirken können. Datenschutz ist inzwischen ein gesellschaftspolitisches Anliegen. Wir brauchen deshalb zunächst eine Selbstverpflichtung. Zuerst sollten wir als Parlamentarier dafür sorgen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz seitens unseres Haushaltes mit einer ausreichenden Personal- und Sachausstattung rechnen kann, um die immer größer werdenden Aufgaben weiterhin zu garantieren.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Na da sind wir gespannt.)

Zu den Entschließungsanträgen zum Meldegesetz: Aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt es über den § 44 hinaus weiteren Nachbesserungsbedarf, zu dem in der Aktuellen Stunde auch schon Ausführungen gemacht wurden und das ist, das müssen wir auch feststellen, nicht nur der § 44, der in den Beratungen des Bundestagsinnenausschusses eine Verschlechterung erfahren hat.

Der Antrag der Koalition beschränkt sich daher, anders als der ursprüngliche Entschließungsantrag der LINKEN, die Forderung auf Nachbesserung, nicht nur auf den § 44, sondern nennt dieses Anliegen nur insbesondere. Aus diesem Grund haben wir unseren Entschließungsantrag vorgelegt und werden dem natürlich auch zustimmen. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag „Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem Neunten Tätigkeitsbericht (2010/2011) des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig“ eingebracht und diesen nun noch mit einem Entschließungsantrag zum Meldegesetz verbunden, der allerdings wieder zurückgezogen worden ist, wie wir gerade gehört haben.

Meine Damen und Herren, auch bei diesem Plenum beschäftigen wir uns mit dem Thema Datenschutz und das ist gut so. Den Thüringer Datenschutzbeauftragten Dr. Hasse dürfte es sicherlich freuen, wenn er das hier heute miterleben könnte. Es ist gut, wenn wir das Thema Datenschutz vorantreiben und immer wieder problematisieren, denn nur so machen wir darauf aufmerksam und wecken

auch das Problembewusstsein. Dass ich Sympathie damit habe, ist kein Wunder, denn ich möchte an dieser Stelle auch einmal daran erinnern, dass wir als erste Fraktion in diesem Hause, in dieser Legislatur die Änderung des Datenschutzes eingebracht haben im Sinne einer völligen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten.

(Beifall FDP)

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, hat auch Ihr Antrag vom Grundsatz her meine Sympathie. Aber nun zum Inhalt des Antrags. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, auf den Neunten Tätigkeitsbericht des Thüringer Datenschutzbeauftragten zu reflektieren und entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Den Bericht des Datenschutzbeauftragten nicht zu ignorieren und auch aktiv zu werden, begrüße ich ausdrücklich.

(Beifall FDP)

Nach dem Thüringer Datenschutzgesetz ist die Thüringer Landesregierung aber verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme zum Bericht des Datenschutzbeauftragten abzugeben. Diese Frist endet im September. So viel Zeit sollten wir der Landesregierung auch eingestehen. Der Antrag kommt somit aus meiner Sicht etwas zu früh. Trotzdem ist es gut, sich am Bericht zu orientieren, da uns der Datenschutzbeauftragte in seinem Neunten Tätigkeitsbericht auf rund 200 Seiten Probleme, Herausforderungen aber auch Möglichkeiten für Thüringen aufzeigt. Es geht von dem Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch kommunales Verwaltungshandeln und der Tätigkeit kommunaler Gremien über die Einführung eines Hundehalterregisters durch das Thüringer Innenministerium sowie Problemen beim Cloud Computing bis hin zum Zensus 2011.

Es ist wirklich interessant und ich möchte mich auf diesem Weg auch noch einmal für diesen Tätigkeitsbericht beim Datenschutzbeauftragten bedanken.

(Beifall FDP)

Der Tätigkeitsbericht zeigt aber auch ganz klare Verstöße bei nicht öffentlichen und öffentlichen Stellen auf. Ich will hier die Videoüberwachung in einer Sauna und in Hallenbädern nennen sowie auch Eingriffe in den Beschäftigtendatenschutz. Der Tätigkeitsbericht geht auf Einzelfälle, aber auch auf globale Probleme wie z.B. Cookies bei der Nutzung des Internets ein. Cookies sind bekanntlich keine kleinen Kekse, bei denen man einem oder vielleicht anderen Probleme machen könnte, wenn sie beim Surfen im Internet nebenbei gegessen werden oder so.

(Beifall FDP)

(Abg. Dr. Hartung)

Cookies, meine Damen und Herren, sind kleine Daten, die es ermöglichen, schneller auf bereits aufgerufene Internetseiten usw. zuzugreifen. Cookies können aber insofern hilfreich sein; es besteht jedoch auch die Gefahr, dass das Surfverhalten nachverfolgt werden kann.

Da der Tätigkeitsbericht nun wirklich breit gefächert ist, ist die Aufforderung, den Datenschutzbericht als Grundlage zu nehmen, um in Thüringen einen modernen Datenschutz zu gewährleisten, selbstverständlich richtig. Leider verstehe ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE aber ab dem Punkt nicht mehr, ab dem Sie eigene Problem- und Lösungsvorschläge aufzählen, die berücksichtigt werden sollen. Dort fangen Sie leider an, alles durcheinanderzuwürfeln. Es werden Probleme, Lösungen und Forderungen nacheinander aufgezählt und teilweise ohne jeglichen Zusammenhang. Manche Forderungen finde ich auch im Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten wieder. Sie fordern unter einem Punkt klare Strukturierung und ich muss ehrlich sagen, das hätte ich mir für Ihren Antrag auch gewünscht.

(Beifall FDP)

Aber, wie schon gesagt, der Antrag hat einen guten Ansatz und deswegen werden wir selbstverständlich bereit dazu sein, diesen Ansatz im Ausschuss zu debattieren und dort herauszuarbeiten und den Antrag vielleicht nach der Stellungnahme der Landesregierung zu konkretisieren. Wir werden also einer Ausschussüberweisung zustimmen.

Ich will jetzt noch einmal kurz auf Ihren zurückgezogenen Entschließungsantrag eingehen. Just in dem Moment - und das ist ja nun nicht so häufig -, als wir einem Antrag von Ihnen zustimmen wollten, haben Sie ihn zurückgezogen, denn eigentlich gab es dort aus unserer Sicht nichts zu beanstanden und aus meiner Sicht ist er auch der bessere Antrag gewesen, als ihn die Koalition vorgelegt hat, denn er geht genau auf den Paragrafen ein, der für so viel Unmut gesorgt hat; das macht auch der Antrag von CDU und SPD. § 44 Abs. 4 des Bundesgesetzes würde zulassen, dass trotz eines Widerspruchs des Meldepflichtigen die Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels herausgegeben werden, wenn es sich um eine Aktualisierung der Daten handelt und auch unser Antrag, den wir ja hier in der Tagesordnung auch mit drin haben, greift genau diese Passage auf, meine Damen und Herren. Es ist für die Bürger nicht nachzuvollziehen, dass die Daten trotzdem weitergegeben werden, obwohl er einer Weitergabe seiner Daten widersprochen hat. Eine solche Ausnahmeregelung gehört einfach nicht in das Meldegesetz

(Beifall FDP)

und in diesem Punkt sind die Anträge ja durchaus übereinstimmend, aber es gibt eben auch einen

wesentlichen Unterschied und dies ist ähnlich wie bei der Aktuellen Stunde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir sind der Meinung, statt zu blockieren, sollten wir uns überlegen, wie man das Meldegesetz weiter verbessern kann. Genau diesen positiven Ansatz haben wir bei unserem Antrag, den wir heute noch mit Ihnen diskutieren wollen, gewählt. Der Antrag der FDP-Fraktion fordert insgesamt eine Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Bundesmeldegesetz und geht deswegen meines Erachtens weiter als der Entschließungsantrag. Und Kollege Gumprecht hatte in der Aktuellen Stunde richtig gesagt „Ändern, statt blockieren“ und deswegen ist der heute vorliegende Entschließungsantrag von SPD und CDU halt inkonsequent. Da er aber, nachdem nun DIE LINKE den Antrag zurückgezogen hat, dem wir zustimmen wollten, vom Grundsatz her eben genau diese Regelung im Bundesrat nicht durchgehen lassen will, die wir ebenfalls kritisch betrachten, werden wir trotz des in meinen Augen falschen Grundansatzes des Entschließungsantrags ihm zustimmen, denn diese Regelung, von der wir gesprochen haben, gehört schlicht und einfach in geltendes Recht. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Abgeordneter Adams zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, da von vielen schon viel Richtiges gesagt wurde, kann ich mich relativ kurz fassen und ich will kurz eingehen auf die drei Blöcke, die in diesem Tagesordnungspunkt debattiert werden. Es ist zunächst einmal der Block, dass die Fraktion DIE LINKE von der Landesregierung einen Bericht erwartet und diesen schneller erwartet, als das Gesetz ihn vorschreibt. Das ist der eine Block. Der zweite Block ist, dass dieser Bericht, auch diese Reflexion und Auseinandersetzung mit dem Neunten Tätigkeitsbericht nicht erst in Monaten, sondern so schnell wie möglich zu Veränderungen führt. Das ist der zweite Block. Und der dritte Block - da gibt es ja jetzt eine ganze Reihe von Entschließungsanträgen, Alternativanträgen, zurückgezogenen Anträgen und ähnlichen Anträgen - ist die Frage des Bundesmeldegesetzes, welche noch mal bei einem weiteren Antrag der FDP heute eine Rolle spielen wird und schon in der Aktuellen Stunde bei uns eine Rolle gespielt hat.

Zu der Frage, soll eine Landesregierung, auch wenn das Gesetz verlangt, erst nach drei Monaten eine Stellungnahme abgeben zu müssen, nicht trotzdem dem Parlament berichten müssen, wenn

(Abg. Bergner)

eine Fraktion dies fordert und der Landtag das auch beschließt? Ich meine wohl ja. Ich glaube, dass eine Landesregierung nicht drei Monate brauchen muss, um eine Stellungnahme zum Datenschutz in aktueller Form abgeben zu können. Die Debattenbeiträge von SPD, LINKEN und CDU haben gezeigt, dass wir in einer lebendigen Debatte stehen, die sich jeden Tag verändert, immer wieder neue Aspekte mit aufnimmt. Auch hier sollte sich die Landesregierung immer üben, aktuell zu bleiben und die Debatte mitzugestalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb kommt es im Prinzip jetzt zu dem etwas skurrilen Zustand, dass DIE LINKE eine Debatte einfordert oder einen Bericht von der Landesregierung einfordert und selbst sozusagen einen Alternativbericht vorlegen muss, weil die Landesregierung schweigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Recht der Landesregierung, drei Monate zu warten, ist ihr per Gesetz gegeben. Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung trotzdem antwortet,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das insbesondere, weil - jetzt mache ich einen kleinen Ausflug, aber es passt - jeder Bürger, der sich an das Landesverwaltungsamt mit einem Widerspruch wendet, von diesem Landesverwaltungsamt die Antwort bekommt, dass er in vier Wochen gefälligst Klage einlegen müsse, das begründen muss, sich damit auseinandersetzen muss, um überhaupt noch einen Rechtsanspruch zu haben. Und Sie brauchen drei Monate für die Analyse einer ständig anstehenden Aufgabe.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist wohl das, wo es nicht zusammenpasst und wo wir GRÜNE immer wieder den Herrschaftsstaat kritisieren.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Frage, was muss sich in Thüringen ändern, ist im Prinzip alles Wesentliche gesagt. Auch wir GRÜNE fordern eine völlige Unabhängigkeit des Landesbeauftragten und damit eine Stärkung dieses Amts, gerade im Bereich des Datenschutzes der Privaten. Wir brauchen eine umfassende und abschließende Regelung zum Einsatz von Videokameras und Attrappen, auch das ist schon gesagt worden. Unser Datenschutzgesetz, das wir im letzten Jahr hier beschlossen haben, genügt einfach modernen Ansprüchen von Handynetzen, Datenchips und Speichermedien nicht mehr.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das alles muss in die Debatte eingebracht werden, das alles muss ständig diskutiert werden, um Recht vernünftig fortentwickeln zu können.