Protocol of the Session on July 19, 2012

Aufhebung des Erlasses über die Bildung einer Bewirtschaftungsreserve

Der Thüringer Finanzminister hatte zu Beginn des Haushaltsjahres 2012 die Bildung einer Bewirtschaftungsreserve angeordnet. Diese Bewirtschaftungsreserve sollte im Zuge der Bewertung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls zurückgenommen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde der Erlass zur Bildung einer Bewirtschaftungsreserve zurückgenommen?

2. Welche Einschätzung lag der Rücknahme zugrunde?

3. Falls der Erlass in Bezug auf die Bewirtschaftungsreserve noch nicht zurückgenommen wurde: Aus welchen Gründen erfolgte dies bisher nicht?

4. Wann und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ist mit der Rücknahme zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, in diesem Fall Herr Staatssekretär Diedrichs.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Folgenden beantworte ich im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Huster, wobei sich die Ausführungen auf alle vier Fragen zusammen beziehen werden, wie folgt:

Angesichts der Anzeichen für eine wirtschaftliche Eintrübung zum Ende des Jahres 2011 und die damit zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen im aktuellen Haushaltsjahr wurde die Bewirtschaftungsreserve als Vorsichtsmaßnahme in das Schreiben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2012 aufgenommen. Diese Maßnahme war von Anfang an zeitlich begrenzt und sollte zu gegebener Zeit neu bewertet werden. Mittlerweile konnte die Bewirtschaftungsreserve am 13. Juli 2012, also letzte Woche, auch formal aufgehoben werden. Wesentlich für diese Entscheidung waren die Erkenntnisse zum Haushaltsvollzug

(Abg. Kuschel)

nach Ablauf des II. Quartals 2012. Diese Vollzugsergebnisse verfestigten die Prognose der Mai-Steuerschätzung 2012, die von Mehreinnahmen ausging. Einer Bewirtschaftungsreserve als Vorsorgemaßnahme zur Erreichung des Haushaltsausgleichs mit Blick auf Steuereinnahmerisiken entsprechend dem geltenden Haushaltsgesetz bedarf es daher nicht mehr. Vielen Dank.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mohring von der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/4646 auf.

Förderung des Freilichtmuseums Hohenfelden

Das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden leistet als Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtung auf einzigartige Weise einen Beitrag zur kulturellen Identität der Region Mittelthüringen und des Freistaats Thüringen. Im Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden wird erlebbar, wie in Mittelthüringer Dörfern früher gebaut, gelebt und gearbeitet wurde. Etwa 30 Museumsgebäude aus dem 17. bis 20. Jahrhundert, darunter Bauernhöfe, Werkstätten, eine Windmühle, Bienenhäuser, eine Einklassenschule, ein Dorfbrauhaus und die Museumsgaststätte laden zum Besuch ein. Das Entwicklungskonzept des Freilichtmuseums sieht für die nächsten Jahre die Fortführung des Aufbaus und eine schrittweise Erweiterung mit dem Ziel vor, ein möglichst vollständiges Abbild von den Lebensverhältnissen der Menschen auf dem Land, von der Vielfalt des Bauens und Wohnens, vom traditionellen Handwerk und der Landwirtschaft in seiner ganzen regionalen, zeitlichen und sozialen Vielfalt zeichnen zu können.

Gegenwärtig werden 21 Thüringer Museen vom Freistaat institutionell gefördert, darunter auch Einrichtungen, deren Besucherzahlen bei Weitem nicht die des Freilichtmuseums Hohenfelden erreichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde das Freilichtmuseum Hohenfelden in den Jahren 2002 bis 2012 durch die Landesregierung bisher nicht institutionell gefördert?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine institutionelle Förderung zur Unterstützung des Entwicklungskonzeptes des Freilichtmuseums Hohenfelden?

3. Wie beurteilt die Landesregierung das Entwicklungskonzept des Freilichtmuseums Hohenfelden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Meine Herren und Damen Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mohring beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung als Erläuterung zur Systematik der institutionellen Museumsförderung in Thüringen. Der Freistaat Thüringen fördert derzeit 21 Museen und Museumsverbünde sowie den Museumsverband Thüringen institutionell. Die Museen erhalten auf der Basis der mit den Trägern geführten Wirtschaftsplanverhandlungen Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten. Gefördert werden 1. ausgewählte Residenzmuseen, 2. im städtischen Bürgertum verwurzelte Museen sowie 3. Museen mit Alleinstellungsmerkmalen. Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft der jeweiligen Träger. Daneben, also neben die institutionelle Förderung, tritt die Förderung von anderen Museen durch investitions- und projektbezogene Zuschüsse. Nun zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1: Aufbau und Weiterentwicklung des Freilichtmuseums Hohenfelden wurden vom Land seit Beginn der 90er-Jahre durch Zuschüsse zu den Investitionen in Höhe von insgesamt 1,69 Mio. € in den Jahren 1992 bis 2012 gefördert. So konnte das Museum in seiner jetzigen Form ausgebaut werden. Das zuständige Ministerium unterstützte und unterstützt darüber hinaus die Arbeit des Museums durch Förderung von Projekten wie Ausstellungen, Publikationen und Kunstankäufe. Seit 1992 wurden dafür insgesamt weitere 123.500 € zur Verfügung gestellt.

Die Möglichkeiten der institutionellen Förderung von Museen im Rahmen des Landeshaushalts sind begrenzt und müssen daher wie eingangs gesagt auf wenige Einrichtungen begrenzt werden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Museumsträger, hier der Landkreis Weimarer Land, durch weitere Trägerschaften bedeutsamer Kultureinrichtungen nicht überlastet ist.

Zu Frage 2: Entwicklungskonzeptionen sind allgemein die Grundlage für die fachliche Arbeit der Museen, deren Weiterentwicklung und Profilierung. Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, ein Entwicklungskonzept institutionell zu unterstützen.

Zu Frage 3: Das Entwicklungskonzept ist Ausdruck der seit Jahren erfolgreich verfolgten, vom Land substanziell finanziell geförderten Strategie zum Aufbau und zur Konsolidierung des Freilichtmuseums Hohenfelden. Danke schön.

(Staatssekretär Diedrichs)

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller. Herr Mohring, bitte.

Herr Staatssekretär, ich würde gern noch mal nachfragen bezüglich Ihrer Eingangsbemerkung. Sie haben auf drei Merkmale verwiesen, warum institutionell gefördert wird. Eines dieser Merkmale war das Alleinstellungsmerkmal. Mich würde die Meinung der Landesregierung interessieren, inwiefern die Landesregierung im Freilichtmuseum Hohenfelden gerade kein Alleinstellungsmerkmal in Thüringen sieht.

Herr Mohring, Sie müssen diese Bemerkung von mir mit dem darauf folgenden Satz bitte in Bezug setzen, der ist da absichtlich: dass diese Förderung mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Trägers erfolgt. Sie werden in dieser dritten Kategorie, die auch nachlesbar ist, Museen finden, die tatsächlich zum Teil sehr kleine Museen sind, die insbesondere einen ganz bestimmten Aspekt Thüringer Identität allein vertreten und die, das gehört dazu, oft in Kommunen sind, die sehr kleine Kommunen sind, und die eben ganz besonders wenig von sich aus in der Lage sind, solche eigentlich rein lokalen Museen zu unterhalten. Das ist der Grund, diese Art von Museen in diese Kategorie aufzunehmen. Ich hatte mich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers des Freilichtmuseums Hohenfelden und seiner Belastung mit kulturellen Institutionen schon geäußert.

Es gibt zunächst noch eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, es tut mir leid, es ist so, eine Antwort bedingt die nächste Frage. Mich würde dann noch mal grundsätzlich die Definition der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit interessieren. Bemisst sie sich danach in Ihrer Interpretation so, wie sie in der Thüringer Kommunalordnung steht oder ist die Definition Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit allein darauf gerichtet, ob der Landkreis als Träger des Freilichtmuseums Hohenfelden wirtschaftlich in der Lage ist, weil er nur ein Museum tragen muss, oder trifft nicht der Begriff der Thüringer Kommunalordnung eigentlich realistischerweise zu, weil es keine andere weitere Definition in Thüringen gibt?

Herr Abgeordneter Mohring, es trifft beides zu. Zum einen ist es selbstverständlich so, dass es, das ist ja der Sinn von Kulturförderung- und -finanzierung, darum geht, bestimmte Einrichtungen zu erhalten. Jetzt muss ins Auge gefasst werden, ob der Träger dieser Einrichtung von sich heraus in der Lage ist, im vollen finanziellen Umfang diese Einrichtung zu unterhalten. Das wird, wenn das Verhältnis zwischen dem Aufwand für die jeweilige Einrichtung der Größe der entsprechenden kommunalen Körperschaft unverhältnismäßig ist, einen höheren Zuschussbedarf nach sich ziehen, als wenn es um eine große leistungsfähige Körperschaft mit einer Einrichtung geht, die insgesamt im Verhältnis dazu im Anteil einer Gesamtfinanzierung einen weniger bedeutsamen Anteil hat. Ich sage es einfach, natürlich wird dabei im Endeffekt die Kulturquote der jeweiligen Körperschaft ins Auge fallen. Man wird dabei sehen, ob eine Kommune einen wie erheblichen Anteil ihres Gesamtbudgets für eine bestimmte Einrichtung ausgibt oder nicht und ob sie das kann.

Es gibt eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich bei einer institutionellen Förderung um eine Fehlbedarfsförderung handelt, und liegt Ihnen denn im Fall Hohenfelden ein auf der finanziellen Jahresplanung basierender Antrag vor, der eine solche Fehlbedarfsfinanzierung ausweist?

Sie verwickeln mich jetzt in technische Details, die ich im ersten Fall mit Ja beantworten darf. Im zweiten Fall will ich Ihnen jetzt nichts Falsches sagen. Aber nachdem das Freilichtmuseum nicht in der Liste der institutionell geförderten Museen drin ist, wird es auch einen solchen Antrag nicht geben. Es gibt sicher immer mal wieder den Wunsch dieser oder jener Einrichtung, dort aufgenommen zu werden, ich hatte aber erläutert, dass der Kreis der Museen, die institutionell gefördert werden, aus Gründen der limitierten Mittel sich nach der Systematik, die ich Ihnen geschildert habe, und den Beweggründen, die es dort gibt, auf die Einrichtungen konzentrieren muss, die dort drin sind. Insofern ist die Antwort auf Ihre zweite Frage eher indirekter Natur. Das Museum ist jetzt nicht in dieser Liste drin. Das ist auch nichts, was einfach mit Antrag zu erledigen ist, sondern diese Liste ist so definiert zurzeit.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger werden wir in Abstimmung mit dem entsprechenden Ministerium morgen aufrufen. Deshalb rufe ich jetzt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4669.

Klassenübergreifender Unterricht während der Schuleingangsphase

Die schulbesuchsjahrübergreifende, das heißt altersgemischte Organisationsform der Schuleingangsphase (Stammgruppenunterricht) wird an Thüringer Grundschulen nach den Regelungen in § 5 Thüringer Schulgesetz und § 50 Thüringer Schulordnung praktiziert. Diese Unterrichtsform kann besonders den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf fördern. Bei Besuchen von Schulen musste ich feststellen, dass sich eine Reihe von Grundschulen von dieser Unterrichtsform wieder abwenden will.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzung des klassenübergreifenden Unterrichts während der Schuleingangsphase in den Thüringer Grundschulen ein (bitte Anzahl der beteiligten Schulen benennen)?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung des klassenübergreifenden Unterrichts während der Schuleingangsphase für das beginnende Schuljahr 2012/2013 ein?

3. Worin liegen die Ursachen, wenn sich Schulen von dieser Unterrichtsform abwenden?

4. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, damit die Thüringer Grundschulen weiterhin den klassenübergreifenden Unterricht während der Schuleingangsphase praktizieren?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das macht jetzt der Staatssekretär Herr Prof. Dr. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki wie folgt:

Zu Ihrer Frage 1: Zum Schuljahresbeginn 2011/2012 praktizieren von den 431 staatlichen Grundschulen 142 Grundschulen den schuljahresübergreifenden Unterricht als pädagogisches Prin

zip. Aktuelle Zahlen werden mit der Erhebung zum Schuljahresbeginn 2012/2013 dann vorliegen. Darüber hinaus setzen auch Grundschulen in freier Trägerschaft die jahrgangsgemischte Schuleingangsphase um.

Zu Ihrer Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung ist davon auszugehen, dass zum Schuljahr 2012/2013 annähernd die gleiche Zahl an Schulen die schuljahrgangsgemischte Organisationsform der Schuleingangsphase praktizieren wird.