Protocol of the Session on June 22, 2012

Wir sind in politischen Debatten und Prozessen und ringen darum, unsere Interessen durchsetzen zu können, und manchmal setzen wir uns durch und manchmal wird es dann auf eine Enthaltung hinauslaufen. Das ist ganz normal.

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

(Beifall CDU)

Dass sich der Punkt 4 erledigt hat, ist von mehreren Rednern erklärt, muss ich nicht mehr ausführen. Das heißt, wir stimmen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE über die Nummern 2 und 3 ab.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4178 in der Neufassung und dort direkt die Nummern 2 und 3, wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? Das ist Ablehnung vonseiten der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wie angekündigt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 28

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4558. Herr Blechschmidt, Sie in Vertretung? Bitte.

Danke, Herr Präsident, ja, ich bin die Vertretung an dieser Stelle.

Zeitplan der Schließung von Bundeswehrstandorten in Thüringen

Das Bundesministerium für Verteidung hat den Zeitplan für die Schließung von Bundeswehrstandorten im Rahmen der Bundeswehrreform bekannt gegeben. In Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/3880 teilte die Landesregierung mit, dass landesintern eine Arbeitsgruppe aller Ressorts unter Leitung der Thüringer Staatskanzlei eingerichtet worden sei, die den Umsetzungsprozess der Bundeswehrreform begleiten solle. Zu Ihren Aufgaben gehöre, Ideen für Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln. Die Vorstellungen der Kommunen würden im Rahmen der Arbeitsgruppe von den Ressort geprüft. Die Landesregierung werde die Bemühungen der Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Termine zur Schließung sind nach Kenntnis der Landesregierung für die betroffenen Thüringer Bundeswehrstandorte festgelegt?

(Abg. Dr. Augsten)

2. Welche Arbeitsschritte hat die Landesregierung innerhalb der internen Arbeitsgruppe bisher zur Unterstützung der betroffenen Kommunen unternommen und gibt es Konversionspläne für die Kommunen?

3. Welche konkreten Vorstellungen hat die Landesregierung, um insbesondere die Stadt Mühlhausen bei Konversionsmaßnahmen zu unterstützen?

4. Teilt die Landesregierung die Anfang des Jahres 2012 überreichten gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen des Kreistags des Unstrut-HainichKreises und des Stadtrats Mühlhausen sowie die im April überreichten Vorschläge des ehemaligen CDU-Oberbürgermeisterkandidaten?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Bundesminister der Verteidigung hat am 11. Juni 2012 die Realisierungsplanung für den Umbau der Bundeswehr gebilligt. In Thüringen sollen demnach das Musterungszentrum Suhl des Kreiswehrersatzamtes Erfurt im I. Quartal 2014 und die Görmar-Kaserne in Mühlhausen im I. Quartal 2015 geschlossen werden.

Die Fragen 2, 3 und 4 würde ich gern zusammenhängend beantworten. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Folgen von Standortschließungen abgefedert und sinnvolle Lösungen für die Nachnutzung nicht mehr benötigter Bundeswehrliegenschaften gefunden werden. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden Vertreter aus den Kommunen mit Bundeswehrstandorten und Repräsentanten der Bundeswehr einbezogen. Gerade die Planungshoheit der Kommunen ist zentral für ein Gelingen des Konversionsprozesses. Dabei wurde klar, dass die Stadt Mühlhausen mit der Schließung ihres Bundeswehrstandorts im Fokus stehen muss. Zusammen mit den anderen Ländern hat Thüringen unmittelbar nach Bekanntgabe der Stationierungsentscheidung auf der Konferenz der Regierungschefs der Länder am 26. bis 28. Oktober 2011 Forderungen an den Bund gestellt. Das betrifft Konversionsmaßnahmen im Allgemeinen, die verbilligte Abgabe von nicht mehr für Verteidigungszwecke benötigten Liegenschaften und die Sanierung etwaiger Altlasten. Gemeinsam mit allen anderen Ländern hat Thüringen letzten Freitag über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative eingebracht, wonach die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verpflichtet werden soll, bei der Verwertung ehemaliger militärischer Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele

von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen.

Im Dezember 2011 sind alle Regierungschefs der Länder unserer Thüringer Initiative gefolgt, bei der Thüringen vom Bund flankierende Maßnahmen zur Abfederung der Schließung von Bundeswehrstandorten erwartet, und zwar konkret die Finanzierung zusätzlicher Infrastrukturprojekte und zusätzliche Städtebaufördermittel. Diese Forderungen wurden von allen Regierungschefs der Länder auf ihrer Konferenz vergangene Woche am 14. Juni 2012 bekräftigt. Das sind wichtige Initiativen gerade mit Bezug auf Mühlhausen. Hier bleibt Thüringen am Ball und tut das auch in Gesprächen mit den für Konversionsfragen wichtigen Akteuren.

Frau Ministerin Walsmann selbst hat zahlreiche und erfolgversprechende Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und möglichen Investoren geführt und wird dies auch weiterhin tun. Hierbei führt sie seriöse Gespräche, die man „nicht gleich zu Markte trägt“. So würde man nämlich potenzielle Investoren nur abschrecken und dann insgesamt der Stadt Mühlhausen schaden. Das kann nicht das Ziel sein, denn Thüringen will etwas Gutes für Mühlhausen insgesamt erreichen. Selbstverständlich wurde dabei auch immer die Stadtspitze einbezogen und die Gespräche werden selbstverständlich mit dem neuen Oberbürgermeister vertrauensvoll fortgesetzt. Das wird auch der Rahmen sein, um die von Ihnen erwähnten Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen zu besprechen. Also mit der Bekanntgabe der Realisierungsplanung besteht jetzt auch ein klarer Fahrplan, auf dessen Basis man weiter an der Sache arbeiten wird.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ich weiß gar nicht, Sie haben jetzt den Begriff „Fahrplan“ genannt. Fahrpläne bei der Bahn sind ganz gut und manchmal auch hilfreich. Kann man die Fahrpläne jetzt noch zeitlich modifizieren oder ist das jetzt mehr so ein rhetorisches Wort in Ihrer Antwort gewesen?

Das ist mehr ein rhetorisches Wort gewesen. Man hat sich natürlich Zielsetzungen vorgegeben. Sie wissen, dass zum Beispiel Gespräche mit Investoren nicht an einen „zu setzenden Fahrplan“ direkt zu knüpfen sind, sondern dass man diese Gespräche auch weiterhin führt. Dass wir diese Gespräche nicht auf dem Marktplatz führen, dürfte auch klar sein, weil man in der Sache weiter vorankommen

(Abg. Blechschmidt)

muss, um dann hier die entsprechenden Lösungen letztendlich zu finden.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Renner.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Landesregierung, sowohl die kommunalen Mandatsträger als auch die Bevölkerung - es gibt zum Beispiel auch Anrainer zu diesem Gelände - in diese Überlegungen mit einzubeziehen? Ist zum Beispiel in Mühlhausen geplant, auch öffentliche Veranstaltungen durchzuführen, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch in die Debatte um die zukünftige Nutzung einbringen können?

Frau Abgeordnete, Sie wissen doch ganz genau, dass ich Ihnen schon mal gesagt habe, dass man die Gespräche mit dem neuen Oberbürgermeister anstreben wird. Zweitens wird dann in diesem Gremium natürlich auch beschlossen und bewertet, wie man dann die Öffentlichkeit in diesen Prozess mit einbinden wird. Ich glaube schon, dass es wichtig wäre, hier auch die entsprechenden Mitstreiter in diesen Prozess mit einzubeziehen.

Weitere Nachfragen sind nicht möglich. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der FDPFraktion in der Drucksache 5/4564.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Fachkräftemangel in Thüringen

Nach aktuellen Informationen des Wirtschaftsministeriums hat der Fachkräftemangel in Thüringer Unternehmen einen Höchststand erreicht. Danach konnten 2011 insgesamt 22 Prozent der offenen Stellen in Thüringer Unternehmen nicht besetzt werden. Dies entspricht einem Anstieg von vier Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Entwicklungen, die aus dem demographischen Wandel sowie aus der Abwanderung junger Menschen aus Thüringen resultieren, deuten auf eine zusätzliche Verschärfung des Problems in der Zukunft hin.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Chancen junger Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz auf dem Thüringer Arbeitsmarkt (bitte regional bewerten unter Berücksichtigung der An

zahl offener Lehrstellen und abgeschlossener Ausbildungsverträge)?

2. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2010 und 2011 ihre Ausbildung abgebrochen?

3. Wie ist der aktuelle Stand der Maßnahmen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zur Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland, um dauerhaft den Fachkräftebedarf decken zu können?

4. Inwieweit bezieht die Landesregierung die hohe Jugendarbeitslosigkeit in den europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Spanien in ihre Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland mit ein? Wenn nicht, wie begründet dies die Landesregierung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Grundsätzlich gilt, die Chancen auf einen Ausbildungsplatz in Thüringen sind für Bewerber mittlerweile gut, sogar ausgesprochen gut. Gegenwärtig kann ich mich auf die aktuellen Daten der BA mit Stand vom 31.05.2012 stützen, die diese Behauptungen auch stützen. Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätze übersteigt die Nachfrage zum Teil erheblich. Auf 100 Bewerber kommen derzeit 128 gemeldete Ausbildungsplätze. Aus dem Stellenmarkt der vergangenen Jahre ist ein Bewerbermarkt geworden. Die Jugendlichen können ihren Ausbildungsplatz zumeist unter mehreren Möglichkeiten aussuchen, während einzelne Unternehmen und Branchen zunehmend Schwierigkeiten bekommen, ihren Ausbildungsbedarf zu decken. Von den 12.204 gemeldeten Ausbildungsstellen sind derzeit - Stand 31. Mai - noch 6.986 unbesetzt. Von den 9.543 Bewerbern um eine Ausbildungsstelle sind gegenwärtig noch 4.511 unversorgt. Die meisten noch unbesetzten Ausbildungsstellen gibt es in den Berufen Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau, Koch/Köchin, Verkäufer/Verkäuferin, Zerspannungsmechaniker/Zerspannungsmechanikerin, Fachlagerist/Fachlageristin und Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau. Darüber hinaus ist momentan festzustellen, dass Ende Mai außerdem bei den IHKs und HWKs insgesamt 3.244 Neuverträge abgeschlossen wurden, 346 mehr als im Vorjahr.

(Staatssekretär Richwien)

Regional betrachtet stellen sich die Verhältnisse der Berufsausbildungsstellen, Bewerber, unbesetzten Stellen und unversorgten Bewerber im Wesentlichen ähnlich dar. Ich nenne Ihnen einzelne Eckwerte. Die verhältnismäßig meisten Stellen je Bewerber gibt es mittlerweile im Bereich Gera mit 1,67 Stellen auf einen Bewerber und in Altenburg mit 1,45, die wenigsten in Gotha mit 1,17 und Erfurt mit 1,22. Unversorgt sind derzeit - Ende Mai - noch ein Drittel bis die Hälfte der Bewerber, nominell die meisten im Arbeitsamtsbezirk Erfurt und Suhl. Diese Bewerber sollten allerdings keine Schwierigkeiten haben, noch offene Stellen zu finden. In Erfurt gibt es beispielsweise noch 1.481 unbesetzte Stellen zu 1.020 Suchenden und in Suhl 1.309 unbesetzte Stellen zu 832 Suchenden. Die Verhältnisse stellen sich in den Agenturbezirken im Wesentlichen ähnlich dar.

Zu Frage 2: In den Jahren 2010 und 2011 wurden Ausbildungsverhältnisse in folgender Anzahl vorzeitig gelöst: Im Jahr 2010 insgesamt 4.232, davon 2.460 Männer und 1.772 Frauen, im Jahr 2011 4.104 gesamt, davon 2.413 Männer und 1.691 Frauen.

Zu Frage 3: In erster Linie gilt es, unsere Jugendlichen in Thüringen zu halten. Dies gelingt dann, wenn gute Löhne und gute Arbeit angeboten werden. Daher hat sich auch die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt.

Einige Beispiele: Wir haben ein neues Vergabegesetz auf den Weg gebracht. Damit besitzt Thüringen zum ersten Mal ein Gesetz, das bei staatlichen Aufträgen die Einhaltung sozialer und tarifrechtlicher Standards einfordert. Durch die Änderung der GRW-Richtlinie sind Firmen mit einer Leiharbeitsquote von über 30 Prozent von der Förderung ausgeschlossen. Weiter haben wir ein modifiziertes Zuschlagsystem eingeführt, das die Förderung unter anderem an die Qualität der Arbeit und der Tarifbindung koppelt. Lohnkostenzuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds werden nur noch gewährt, wenn eine Entlohnung nach Tarifvertrag erfolgt oder ein Mindestlohn von 8,33 € gezahlt wird. Mit der konzertierten Aktion Thüringen haben wir ein Forum für einen konstruktiven Diskurs zwischen Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften geschaffen. Probleme wie Abwanderung, Fachkräftemangel und schlechte Löhne lassen sich nämlich nur gemeinsam lösen. Darüber hinaus wurde im Mai dieses Jahres die Aktion „Thüringen braucht Dich“ gestartet. Sie richtet sich an junge Thüringerinnen und Thüringer bis 35 Jahre ohne Berufsabschluss, die arbeitslos oder in prekärer Beschäftigung über eine Ausbildung oder Qualifizierung eine bessere Chance am Arbeitsmarkt bekommen sollen. Neben dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie haben auch die Thüringer Kammern, die Bundesagentur für Arbeit, der DGB Thü

ringen sowie der Verband der Wirtschaft Thüringen, VWT, die Erklärung zur Umsetzung dieser Initiative unterzeichnet.