ringen sowie der Verband der Wirtschaft Thüringen, VWT, die Erklärung zur Umsetzung dieser Initiative unterzeichnet.
Ich sage aber auch ganz deutlich, eine dauerhafte Deckung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft ist nicht allein durch dirigistische oder administrative Maßnahmen des Staats zu erreichen. Um dauerhaft Fachkräftebedarf decken zu wollen, müssen Unternehmen zunächst gute und wettbewerbsfähige Löhne zahlen, um auf dem Fachkräftemarkt erfolgreich konkurrieren zu können. Machen Unternehmen das nicht, dann ziehen die vermeintlich so dringend gesuchten Fachkräfte in die wirtschaftlichen Ballungsräume und zu jenen Unternehmen weiter, bei denen sie bessere berufliche Perspektiven vermuten. Darüber hinaus ist auch ganz wichtig, ohne Willkommenskultur und wirklich attraktive Jobangebote verpuffen auch alle administrativen Bemühungen, Fachkräfte, zum Beispiel aus dem Ausland, gezielt nach Thüringen umzulenken.
Wichtig bleibt für Thüringen zunächst das konsequente Ausschöpfen der endogenen Potenziale des Arbeitsmarkts. Ausländische Fachkräfte werden darüber hinaus mittelfristig zweifellos ein bedeutenderer Faktor als bisher sein, um den Fachkräftebedarf zu decken. Ich will Ihnen einzelne Maßnahmen nennen, verweise aber im Übrigen auf die Antworten zu den kürzlich gestellten Kleinen Anfragen 2110 der Abgeordneten Schubert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 2183 des Abgeordneten Kemmerich von der FDP. Über Mittel des Europäischen Sozialfonds konnten bisher einzelne Modellprojekte gefördert werden. Die GFAW hat 2009 einen Projektwettbewerb realisiert: Transnational oder interregional vernetzte Entwicklungspartnerschaften zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Ein Beispiel von sechs realisierten Projekten des Wettbewerbs ist „Transnational-Dual“, eine Ausbildungsvermittlung für osteuropäische Staatsbürger in Südthüringen. Ein anderes Förderprojekt sind die vier regionalen Europa-Service-Büros. Diese Büros bilden eine Netzwerkpartnerschaft und sind quasi eine mögliche Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte. Außerdem konnten über das Netzwerk IQ drei regionale Informations- und Beratungsstellen zum Thema „Berufliche Anerkennung für Ausländer in Thüringen“ etabliert werden. Dafür konnte übrigens eine Bundesförderung genutzt werden. Mittelfristig soll darüber hinaus die vom TMWAT geförderte Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung ThAFF ihre Bemühungen auch darauf konzentrieren, nicht nur national, sondern auch international Fachkräfte anzuwerben. Konzeptionell wurde dabei der Blick insbesondere auf die Situation in Spanien gerichtet.
Somit bin ich bei der Frage 4: Die Landesregierung bezieht diese Thematik in gemeinsame Überlegungen und Maßnahmen mit geförderten Initiativen ein. Am 28. März 2012 konnte über die ThAFF ein Ar
beitgeberforum, insbesondere Maschinenbau und Elektrotechnik, gemeinsam mit der FH Schmalkalden und spanischen Hochschulabsolventen realisiert werden. Die Beteiligten haben sich konzeptionell über Möglichkeiten der Bindung und Gewinnung spanischer Fachkräfte, also Praktika, Abschlussarbeiten, Stellenangebote, ausgetauscht. In der kommenden Woche wird eine weitere Initiative mit der Thüringer Stiftung für Bildung und berufliche Qualifizierung, der LEG, der ThAFF sowie der FH Schmalkalden als Kooperationspartner zwei Treffen mit spanischen Verantwortlichen in León und Madrid realisiert. Dabei soll sich über konkrete Möglichkeiten einer gesteuerten Zuwanderung mit spanischen Bildungseinrichtungen an der Universität León und Verantwortlichen des Arbeitsmarkts in Madrid abgestimmt werden. Ein Netzwerk für Zuwanderung soll sich etablieren.
Ich komme mal zu dem Punkt 2 und zu den Abbrechern zurück. Über 4.000 per anno war ja sehr viel. Gibt es irgendeine Erhebung, in welchen Branchen das besonders signifikant war?
Ich habe das, glaube ich, sogar genannt, einige Eckpunkte, aber ich kann das dann nachliefern, was uns an konkreten Zahlen vorliegt, falls wir da genaue Aufschlüsselungen haben. Das gebe ich gern.
Dazu schon mal vielen Dank. Gibt es Vorstellungen der Landesregierung, wie man auf diese immens hohe Abbrecherquote reagieren kann, ob man da eingreifen kann?
Wir sind in ständigen Gesprächen mit den Verantwortlichen sowohl bei der IHK, HWK, aber auch natürlich mit den anderen Unternehmensverbänden. Was sich immer wieder herauskristallisiert, ist, dass die Vorstellungen einzelner Jugendlicher, junger Frauen und Männer von Berufen sehr unterschiedlich sind zu der Realität in den Berufen. Ich kann das nur mal ansprechen, das hat man oftmals auch bei Köchen zum Beispiel. Da weiß ich zufällig, dass wir bei den Köchen eine hohe Abbrecherquote haben. dass oftmals nicht bedacht wird bei den Jugendlichen, wie hart dieser Job eigentlich ist, wie die Arbeitszeiten da sind und wie schnell zum Beispiel eine Umstellung im sozialen Umfeld die Kon
takte zu den alten Freundinnen und Freunden, die man aus der Schulzeit hat, vonstatten gehen muss. Das sind zum Beispiel solche Erfahrungswerte. Da werden wir nicht alle Probleme lösen können, weil wir die Realität in der Berufswelt nicht ändern können. Aber ich glaube, was wichtig ist, dass wir auch gerade bei Jobvermittlungen immer mehr und immer deutlicher darauf hinweisen, was einen in dem Job zu erwarten hat. Wir haben verschiedene Instrumente eingeführt neben Praktika, die wir sehr früh über die Schulen schon anbieten, zum Beispiel auch insbesondere bei Leuten, bei denen wir Vermittlungshemmnisse haben, auch so etwas wie ein nulltes Ausbildungsjahr, die wir erst einmal fit machen für den Job; aber das ist natürlich auch noch mal eine wichtige Orientierungsphase.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 4565.
Geruchsbelästigungen und gesetzwidrige Einleitungen von Abwässern in den Altremdaer Bach durch die RemPig GmbH & Co. Agrar KG
Nach mir vorliegenden Informationen hat die Bürgerinitiative „Pro Remda“ in den vergangenen Monaten mehrmals auf Geruchsbelästigungen in der Gemeinde Remda, hervorgerufen durch ein ortsansässiges Agrarunternehmen, hingewiesen. Darüber hinaus wurden ab dem 25. April 2012 aus der Einleitstelle des Agrarunternehmens in den Altremdaer Bach mehrere Abwasserproben in Anwesenheit mehrerer Zeugen entnommen, die durch zwei anerkannte Labore geprüft und bewertet wurden. Im Ergebnis wurden zum Teil erhebliche Grenzwertüberschreitungen, unter anderem bei den Gehalten an Phosphor und dem Breitbandantibiotikum Amoxicillin, festgestellt. In einem mir vorliegenden Schreiben vom 26. Januar 2011 an die Bürgerinitiative „Pro Remda“ hatte das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt auf der Grundlage „regelmäßiger Überwachungen“ dargelegt, dass das Agrarunternehmen alle gesetzlichen Anforderungen (insbesondere An- zahl Tiere, Technologie der Gülleentsorgung und Betrieb Abluftanlage) erfülle. Bei einer Kontrolle am 21. Januar 2011 hätten zudem - außer in unmittelbarer Stallnähe - keinerlei Gerüche festgestellt werden können.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung heute zu den im Schreiben des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt vom 26. Januar 2011 dargelegten
Einschätzungen vor allem in den Bereichen Tierkonzentrationen, Güllelagerung und -entsorgung, Betrieb und Wartung der Abluftanlage und die Entsorgung der Abwässer?
2. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedlichen Geruchswahrnehmungen, die im Fall der Bürgerinitiative auf den ganzjährigen Vor-OrtErfahrungen, im Fall der Behörde auf einer einmaligen Kontrolle basieren?
3. Welche Einschätzung trifft die Landesregierung zum Fund eines Breitbandantibiotikums in einer zufälligen Stichprobe an der Einleitstelle und leitet sie daraus Konsequenzen ab? Wenn ja, welche?
4. Welche Auflagen wurden dem Agrarunternehmen bezüglich der Geruchsemissionen und der Abwasserproblematik auferlegt und wie werden diese gegebenenfalls überprüft?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, in diesem Fall Herr Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Abgesehen vom hier vorliegenden konkreten Einzelfall ist das Thema Antibiotika in der Landwirtschaft ein Thema, das der Landesregierung wichtig ist und mir natürlich auch am Herzen liegt. Da die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht der richtige Rahmen bei so einer Befassung ist, würde ich vorschlagen, dass man das an einer anderen Stelle vielleicht mal tiefgründiger erörtert.
Nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen, soweit die entsprechenden Informationen in der Kürze der Zeit beigebracht werden konnten.
Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 26. Januar 2011 wurde das Ergebnis bisheriger Kontrollen zum genehmigungskonformen Betrieb der Anlage mitgeteilt. Nach fachaufsichtlicher Prüfung durch das Ministerium ergeben sich keine Anhaltspunkte, die an der Richtigkeit der dort getroffenen Aussagen Zweifel aufkommen lassen.
Zu Frage 2: Im genannten Schreiben des Landratsamts vom 26.01.2011 wird festgestellt: „Aufgrund Ihrer Darlegungen im Schreiben vom 10.01.2011 ist davon auszugehen, dass die Geruchsemissionen in Abhängigkeit der Windrichtung bzw. -stärke an den jeweiligen Standorten auftreten.“ Die Feststellung der Bürgerinitiative wird damit vom Landratsamt be
stätigt. Allerdings konnten im Rahmen der bis dahin durchgeführten Kontrollen an relevanten Immissionsorten keine Geruchsimmissionen festgestellt werden. Neben Einschätzungen der Geruchssituation vor Ort bei Kontrollterminen liegt dem Landratsamt eine aktuelle Geruchsimmissionsprognose im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Ferkelaufzuchtanlage vor. Darin wird die sichere Einhaltung der nach Geruchsimmissions-Richtlinie maximal zulässigen Geruchsbelastung von 10 Prozent der Jahresstunden im Anwohnerbereich festgestellt. Während Geruchseinschätzungen während der Kontrollen Stichprobencharakter besitzen, sind gerade die Untersuchungen auf der Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie Einschätzungen der Gesamtjahresbelastung und damit als repräsentativ einzuschätzen.
Zu Frage 3: Der hinterfragte Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung ist, wie Sie wissen, in der öffentlichen Diskussion. Grundsätzlich gilt - so nachzulesen in der Internetpräsentation des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -, dass nach dem Arzneimittelgesetz Antibiotika nur nach tierärztlicher Indikation eingesetzt werden dürfen und keinesfalls zur Wachstumsförderung. Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe werden risikoorientiert kontrolliert. Jede Anwendung von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelüberwachung dienen, ist zu dokumentieren. Nach Auskunft des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt wird die Tierhaltungsanlage in Remda-Teichel wöchentlich durch das zuständige Veterinäramt des Landratsamts kontrolliert. Das zuständige Veterinäramt wird den vorliegenden Hinweisen nachgehen.
Zu Frage 4: Wesentliche Quellen zur Geruchsemission bei Tierhaltungsanlagen sind die Abluftanlage und das Güllelager. Im August 2000 erfolgte ein Betreiberwechsel der Anlage. Zeitnah danach wurden die lufttechnischen Anlagen der Ställe 1 bis 12 auf der Grundlage einer Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamts vom September 2000 entsprechend den geltenden technischen Vorschriften geändert. Gleichzeitig wurden die Umstallungsform sowie die Futter- und Gülletechnik modernisiert. Mit Änderungsgenehmigung vom Juni 2006 wurden der Abriss der offenen eckigen Güllebehälter und die Errichtung eines neuen Betonrundbehälters mit Zeltabdeckung genehmigt. Damit sind die wesentlichen Emissionsquellen dem Stand der Technik angepasst. Das Landratsamt bestätigt dem Ministerium auf der Grundlage der durchgeführten Kontrollen einen genehmigungskonformen Betrieb dieser technischen Einrichtung.
Die Zahl von 7.574 Tierplätzen wurde seit 2006 nicht geändert. Insofern kann seit dieser Zeit keine Verstärkung der Geruchsemission eingetreten sein. Abwassertechnische Anforderungen sind auch Bestandteil der Genehmigung vom September 2000.
Danach kann das Reinigungswasser, welches zur Spülung der Flüssigfutterleitung eingesetzt wird, sowohl in einen Brauchwassertank als auch in die Dach- und Grundstücksentwässerung eingeleitet werden. Aufgrund eines bekannt gewordenen Vorkommnisses mit Einleitung dieses Spülwassers in den Altremdaer Bach im April 2012 wurde Anfang Juni der Zulauf des Spülwassers in die Oberflächenentwässerung des Grundstücks durch Trennung der Rohrleitung unterbunden. Damit ist eine weitere Einleitung ausgeschlossen. Im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht wird das Landesverwaltungsamt das Landratsamt anweisen, das Unternehmen einer verstärkten Überwachung in Bezug auf die Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen zu unterziehen.
Herr Präsident, ich würde gleich beide stellen. Herr Staatssekretär, können Sie sich erklären, wie ein Breitbandantibiotikum in ein Spülwasser kommt? Das ist die erste Frage. Zum Zweiten: Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung hat den Landtag hier beschäftigt, ist gerade in den Ausschüssen. Deswegen die Frage noch mal an Sie, weil Sie sich ja auch bezüglich der Geruchsemission auf das Landratsamt bezogen haben. Es gibt vom Landratsamt eine Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung, in der der Amtsleiter ausführt, es werden außerordentlich wenige Antibiotika eingesetzt, so dass man gerade in diesem Betrieb nicht davon sprechen kann, dass bedeutsame Mengen an Rückständen über Tier- oder Abprodukte in die Umwelt gelangen können. Die Frage: Wie bewerten Sie denn diese Aussage, dass es da kein Problem gibt und dass man da bei einer zufälligen Stichprobe dann in erheblichen Mengen Antibiotikum gefunden hat?
Ich habe Ihnen zum Schluss gesagt, dass das Landesverwaltungsamt das Landratsamt angewiesen hat, das Unternehmen verstärkt zu kontrollieren. Ich gehe davon aus, dass durch diese verstärkten Kontrollen dann auch aufgeklärt werden kann, wie so ein Breitbandantibiotikum in diesen Prozess hineinkommen kann. Sie wissen genauso gut wie ich, dass ich den Einsatz von Antibiotika in einer gewissen Hinsicht möglichst auf null herunterschrauben möchte.
Zu der ersten Frage, dem Spülwasser: Ich kann mich nur auf die Informationen beziehen, die das Landratsamt mir zur Verfügung stellt. Bei der Mündlichen Anfrage - es ist nicht als Kritik zu verstehen war das Zeitfenster, was ich zur Verfügung hatte,
um die Informationen zu bekommen, eineinhalb Tage. Deswegen muss ich auf das, was uns dann das Landratsamt zuarbeitet, auch vertrauen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht; danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Lemb von der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/4570.
Für den 7. Juli 2012 planen Rechtsextremisten bereits zum 10. Mal in Gera das bundesweite „Nazispektakel“ mit dem euphemistischen Namen „Rock für Deutschland“. Im Umfeld des neunten „Rock für Deutschland“ war es zu vielfältigen Übergriffen, u.a. gegen Wahlkreisbüros von Abgeordneten in Gera, gekommen, die zum Protest gegen selbiges aufgerufen und sich auch an den friedlichen Demonstrationen und Blockaden beteiligt hatten. Für „Rock für Deutschland“ 2012 in Gera sind mehrere rechtsextreme Bands und Redner angekündigt.
1. Welche Erkenntnisse haben die Landesregierung und die Ordnungsbehörden der Stadt Gera zum Planungsstand des diesjährigen „Rock für Deutschland“ und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird gerechnet?
2. Inwiefern reichen die bisherigen Erkenntnisse bezüglich der eindeutig rechtsextremistischen Akteure aus, um aus Sicht der Landesregierung dieses Nazispektakel zu unterbinden?
3. Falls die bisherigen Erkenntnisse nicht ausreichen, um das Nazispektakel zu unterbinden: Für welche Plätze liegen Anmeldungen vor und wann werden die vorliegenden Anmeldungen ordnungsbehördlich entschieden?
4. Wie bewertet die Landesregierung vorliegende Altanmeldungen (sogenannte Spielwiese) im Zusammenhang mit dem Beschluss des Geraer Stadtrats zur Änderung der Grünflächensatzung?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemb wie folgt: