Protocol of the Session on June 22, 2012

um uns dort zeitraubende und manchmal auch nicht unbedingt zielführende Wiederholungen und Debatten zu ersparen oder ganz einfach auch kürzer zu fassen, auch im Interesse der Ministerien, die dort manchmal mit nicht unerheblicher Personalstärke auflaufen. Wenn die zwei Stunden vor der Tür warten müssen, dann ist das auch verlorene Arbeitszeit in den Häusern. Ich denke, da gibt es noch Reserven.

Ansonsten auch ein Dankeschön an alle Kollegen des Ausschusses. Es ist wirklich ein Phänomen, wenn man manchmal erlebt, wie die Debattenkultur hier im Plenarsaal ist und wie sich das dann im Ausschuss darstellt. Da kann man nur Danke schön sagen und hoffentlich geht das in der Sache weiter so, dass man sich an den Dingen orientiert miteinander dort auseinandersetzt und die Diskussion immer von einer sachlichen Debatte gezeichnet ist.

(Beifall CDU, SPD)

Ein herzliches Dankeschön an unseren Ausschussvorsitzenden, Kollegen Schröter, für den Bericht und uns allen in diesem Ausschuss eine weitere gute Zusammenarbeit. Mit diesen Ausführungen möchte ich es auch belassen. Ein herzliches Dankeschön.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Danke schön. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Frau Abgeordnete Jennifer Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Schröter hat zu Anfang seiner Rede ausgeführt, wie das Petitionswesen immer wieder angegriffen wird in seiner Existenzberechtigung. Ich glaube, in diesem Hause teilen alle die Meinung, dass wir das Petitionswesen brauchen und es nicht infrage stellen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor diesem Hintergrund scheint auch der Vorschlag, den das Landesverwaltungsamt mal gemacht hat, dass der Petitionsausschuss sich doch ich fasse jetzt mal zusammen - eher zurücknehmen möge, bei Verwaltungsverfahren eher zu zeigen, wie notwendig es ist, dass wir genau diese Möglichkeiten haben, die uns jetzt zur Verfügung stehen. Allerdings hat Joachim Linck zuletzt, als wir uns mit dem Gesetzentwurf der LINKEN befasst haben, sehr weitreichende Vorschläge gemacht, das Petitionswesen auch anders auszugestalten. Da ging es auch um das Verhältnis zur Bürgerbeauftragten. Grundsätzlich, glaube ich, müssen wir diese Diskussion führen. Wir müssen sie führen und ich glaube, das ist eine Aufgabe für die Strukturkommission, deren Schlagkraft, ich formuliere es mal vorsichtig, noch zu beweisen wäre.

Herr Schröter hat einen inhaltlichen Punkt aufgegriffen, dazu möchte ich auch noch kurz ausführen. Wir hatten Petitionen, die sich um den Bereich Denkmalschutz und Abriss gerankt haben. Ich glaube, da brauchen wir dringend eine Neuausrichtung. Wir werden da auch nicht lockerlassen. Da geht es um das Verhältnis Landesverwaltungsamt, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und die untere Denkmalschutzbehörde. Wir hatten mehrere Verfahren, bei denen es sich aus unserer Sicht so darstellt, dass der Denkmalschutz am Ende auf der Strecke bleibt oder bleiben könnte. Das betrifft sowohl erneuerbare Energien als auch den Abriss, wie das in Altenburg geschehen ist. Also, wir brauchen da eine Neupositionierung und wir werden dazu auf jeden Fall aktiv werden, das kündigen wir hier an dieser Stelle schon an.

Herr Heym hat lange darauf rumgeritten, was seiner Meinung nach alles nicht geht bei dem Petitionsgesetz. Ich möchte an dieser Stelle, so sehr ich sonst auch die Arbeit des Ausschusses schätze, meine Enttäuschung zum Ausdruck bringen, wie das gelaufen ist mit dem Gesetzentwurf der LINKEN.

(Abg. Heym)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Prognose war von Anfang an, dass Sie um dieses Thema „öffentliche Petition“, also Mitzeichnung im Internet, nicht herumkommen würden, und genauso ist es gekommen und dann haben Sie sich sehr lange herausgeredet.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Es ist noch gar nichts gekommen.)

Sie haben taktiert und Sie haben verzögert

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und das war kein Ruhmesblatt für Ihre Koalition, denn eigentlich ging es darum und geht es immer noch, die Demokratie damit zu stärken. Am Ende haben Sie das Anliegen auch noch als eigene Idee verkauft. Das ist nicht fair gewesen.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Absurd ist das.)

Abschließend möchte ich mich anschließen an das, was die Vorredner und Vorrednerinnen hier schon geäußert haben. Mein Dank an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Petitionsreferats. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ein mäßiger Beitrag.)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Frau Abgeordnete Berninger.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ein paar Bemerkungen möchte auch ich machen und ich würde gleich an das anschließen, was Frau Schubert zum Schluss gesagt hat, nämlich die Frage der Petitionsgesetzentwürfe. Frau Kanis hat sich das hier im Plenum jetzt nicht getraut, den Entwurf von CDU und SPD hier im Bericht zum Jahr 2011 des Petitionsausschusses zu erwähnen, dafür hat es Herr Heym gemacht. Das war schon ein unwürdiges Spielchen, was da im Ausschuss bei der Abstimmung des Berichts gelaufen ist, wo Frau Kanis vehement darauf gedrängt hat, dass der Gesetzentwurf von CDU und SPD, der ja erst in diesem Jahr eingereicht worden war, auch in dem Bericht des Petitionsausschusses zu 2011 erwähnt wird. Da wurde wie üblich im Ausschuss dann gesagt, das haben wir ja noch nie so gemacht; darüber war ich dieses Mal ganz froh. Aber ich finde es schon ein bisschen peinlich, dass Sie das jetzt in dem Bericht zu 2011 erneut versuchen, Herr Heym.

Ich hatte vor, noch etwas zu dem Thema Bürgerinnensprechstunden zu sagen, das kann ich mir ersparen, das hat Herr Untermann bereits gemacht. Ich finde, das ist eine der bürgerfreundlichsten Maßnahmen - so will ich es mal nennen - des Petitionsausschusses. Ich bin sehr gern, sofern es geht, bei den Bürgerinnensprechstunden dabei, weil dort die Leute

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Bürgerin- nen.)

- ja, es kommen ja Bürgerinnen und Bürger, Herr Heym, und das ist auch so beabsichtigt. Deswegen sage ich auch gern Bürgerinnensprechstunden - mit großem „I“ -, wenn Sie möchten. Das ist einfach bürgerinnenfreundlich und ein Angebot, was zu den Leuten in den Landkreis kommt und wo sie sich nicht erst hinsetzen müssen, was aufschreiben, es an den Ausschuss schicken, sondern sie können kommen, können ihr Problem mündlich vortragen und wir schreiben es dann gemeinsam auf. Das finde ich eine sehr gute Sache.

(Beifall DIE LINKE)

Es wurde jetzt in mehreren Beiträgen darüber gesprochen, dass im Petitionsausschuss keine Parteipolitik betrieben würde. Ich möchte das ein bisschen relativieren. Ich meine, meine Fraktion ist immer, auch in Fällen, in denen es nicht so offensichtlich ist, dass es um grundsätzliche Fragen geht, aber die Mitglieder meiner Fraktion sind immer sehr grundsätzlich,

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das sieht man auch an dem Gesetzentwurf.)

auch parteipolitisch grundsätzlich. Dass Sie das nicht merken, liegt vielleicht daran, dass unsere Grundsätze mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger häufig übereinstimmen. Deswegen fällt das vielleicht nicht als Parteipolitik auf, was wir dort im Petitionsausschuss betreiben, aber es ist welche.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ja, Sie sind die Guten!)

Ich will da nur ein Beispiel nennen. Wir hatten im Berichtszeitraum, also in 2011, eine Petition des Thüringer Flüchtlingsrats zur Residenzpflicht, in der der Flüchtlingsrat das auch öffentlich gemacht hat und gefordert hat, die Residenzpflicht auf das gesamte Gebiet des Freistaats Thüringen auszudehnen. Da wurde dann auch von einer anderen Partei Parteipolitik betrieben. Da hat sich nämlich - und das ist im Petitionsausschussbericht für 2011 nachzulesen - der Petitionsausschuss gegenüber der Landesregierung mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Gebiet der sogenannten Residenzpflicht auf das Gebiet des gesamten Freistaats auszuweiten. Es gab ein bisschen Ärger - Sie erinnern sich sicher, Herr Heym -, da wurde durchaus auch Par

(Abg. Schubert)

teipolitik betrieben. Dass sich die Landesregierung nicht an die Empfehlungen des Petitionsausschusses hält und dass auch die Mitglieder der SPDFraktion im Plenum bei Weitem nicht so mutig sind, wie in der Petitionsausschuss-Sitzung, das ist sehr schade. Das kann ich immer nur bedauern.

Ich möchte gern noch auf eines reagieren, was der Ausschussvorsitzende, Herr Schröter, in seinem Bericht gesagt hat. Herr Schröter hat davon gesprochen, dass es im Petitionsausschuss viele Fälle zum Thema Ausländerrecht gebe; das Aufenthaltsrecht hat er insbesondere angesprochen. Das stimmt so nicht, ich habe mal nachgesehen. Im letzten Jahr waren es 2 Prozent der eingegangenen Petitionen, die sich mit dem großen Thema Ausländerrecht beschäftigt haben. Ebenfalls 2 Prozent waren es in 2010 und in 2009 waren es so wenige, dass sie nicht einmal gesondert erfasst worden sind und unter ein anderes Themengebiet mit subsumiert wurden.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Aber inhalt- lich nehmen sie doch einen großen Raum ein.)

Ja, das liegt wahrscheinlich daran, dass wir grundsätzlich debattieren und uns sehr für die Petenten oder die Betroffenen, für die sich Petenten einsetzen, engagieren. Dagegen kann ja wohl nichts einzuwenden sein, Herr Heym. Man kann doch nicht

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ja, das ma- chen Sie nur allein.)

Nein, ich habe nicht gesagt, nur meine Fraktion, ich habe gesagt, wir im Ausschuss. Worauf ich aber hinaus wollte, ist, Herr Schröter hat in seinem Bericht gesagt, dass bei solchen Petitionen oft gleichzeitig auch ein Antrag bei der Härtefallkommission gestellt würde. Damit nicht irgendwie der Verdacht aufkommt, es würden hier Petentinnen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten missbrauchen, möchte ich das gern klarstellen. Ich bin zwar als stellvertretende Ausschussvorsitzende in der Härtefallkommission immer nur dann dabei, wenn Herr Schröter als Ausschussvorsitzender des Petitionsausschusses verhindert ist, aber ich nehme für mich in Anspruch, alle Petitionen, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, ganz gründlich zu lesen.

(Beifall DIE LINKE)

Mir ist nicht eine einzige Petition zum Thema Ausländerrecht bekannt, wo gleichzeitig ein Antrag bei der Härtefallkommission gestellt worden wäre. Im Gegenteil ist es so, dass wir, wenn wir eine Petition nicht erfüllen können im Petitionsausschuss, sehr häufig im abschließenden Bescheid auf die Möglichkeit der Härtefallkommission hinweisen, Herr Schröter. Dort aber - das wissen Sie auch - wird nicht selten das oft auch einstimmige Votum der Härtefallkommission vom Innenministerium nicht so

ernst genommen, und das Innenministerium entscheidet dann doch abschlägig.

Zu der von Ihnen konkret angesprochenen Petition mit dem Mann, der als Kleinkind nach Deutschland kam, seit über 20 Jahren hier gelebt hat und dann im vorigen August nach Serbien abgeschoben wurde, möchte ich Ihnen sehr danken für Ihre Bemerkung, da hätte sich der Petitionsausschuss von den Behörden mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Da muss ich mich einfach hier noch mal darüber beschweren, dass das Innenministerium nicht, wie sonst in solchen Fällen üblich, die Abschiebung ausgesetzt hat, solange die Petition beraten worden ist. Es ist im Endeffekt dann so, der Mann ist in Serbien, er hat dort immer noch keine Papiere und damit auch keinen Zugang zu Sozialleistungen oder zu gesundheitlicher Versorgung, und er wird im August zurückkommen. Also man hat dem Mann einfach nur ein Jahr schlechtes Leben in Serbien „geschenkt“. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein, auch nicht, wenn das Innenministerium seine starren Prinzipien durchsetzen möchte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Frau Abgeordnete, ich möchte Sie noch mal auf den § 78 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung aufmerksam machen, wonach Äußerungen von Mitgliedern in nicht öffentlichen Sitzungen im Ausschuss oder Abstimmverhalten nicht erwähnt werden hier im Plenum. Ich beziehe das auf die Erwähnung zu Frau Kanis.

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 26

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich bitte den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herrn Abgeordneten Fiedler, uns den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission vorzutragen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte heute hier den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Ich weise am Anfang darauf hin, dass dieser Bericht am 29.05.2012 beschlossen wurde.