Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Mario Voigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Studierende von morgen, wer in Thüringen zum Sommersemester 2010 sein Studium aufnimmt, der wird dafür keine Studiengebühren und auch keine Verwaltungsgebühren zahlen müssen. Der wichtige Grundsatz eines gebührenfreien Studiums gilt. Die Koalition setzt mit dieser ersten gemeinsamen Initiative ein wichtiges Zeichen für Bildung in unserem Freistaat. Denn eines ist klar, die Bildungschancen in Thüringen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Mit dem vorliegenden Antrag erfüllt die Landesregierung ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag. Das ist eine gute Nachricht für alle Studenten in Thüringen und an den Thüringer Hochschulen. Gemeinsam haben wir die Initiative schnell auf den Weg gebracht. Es spricht für ein großes Vertrauen, das die Hochschulen in die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben, dass alle Thüringer Hochschulen von der Erhebung der Verwaltungsgebühren im kommenden Semester bereits abgesehen haben. Sie haben darauf vertraut, und sie können sich sicher sein, dass wir dieses Vertrauen erfüllen mit dem vorliegenden Antrag heute. Damit sind sie einem Vorschlag der CDU-Fraktion gefolgt, haben unnötige Bürokratie vermieden und die Studenten entlastet. Ich danke allen Hochschulen für dieses gute Miteinander.
Sehr geehrte Damen und Herren, am schriftlichen Anhörungsverfahren im Ausschuss haben sich Studenten, Hochschulen und Stiftungen beteiligt. Drei Punkte sind in den meisten Zuschriften deutlich geworden.
Erstens, Hochschulautonomie stärken und nicht schwächen. Den Hochschulen Freiraum zum Arbeiten und zum Atmen zu geben, dafür sprachen sich die meisten Stellungnahmen aus. Daher lehnte auch ein Großteil der Stellungnahmen die Vorschläge der LINKEN ab. Gerade die Verfassungsänderung wurde als ein unangemessener Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gesehen. In der Verfassung stehen grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben in einem Staat.
Frau Hennig - recht herzlichen Dank für das Klopfen -, der freie Zugang ist in Artikel 20 der Thüringer Verfassung geregelt. Danach besitzt jeder die Chance, gemessen an den Maßstäben, die eine Bildungsinstitution erwartet, bei der Hochschule eine Hochschulzugangsberechtigung, diese auch auszufüllen. Dementsprechend ist es in der Thüringer Verfassung geregelt. In einer Stellungnahme der Hochschulen zu den Vorschlägen der LINKEN heißt es, ich zitierte: „Die Vorschläge der LINKEN würden einschneiden in die Autonomie der Hochschulen.“ Damit wird belegt, dass die Bildungsinstitution selbst sich deutlich gegen Ihre Vorschläge wendet. So würden Ihre Ideen den Hochschulen sogar die Möglichkeit nehmen, kostenpflichtige Weiterbildungsstudiengänge anbieten zu können. Ich will das klar sagen, natürlich gibt es hier einen inhaltlichen Dissens, denn ich glaube, dass die Zukunft der Thüringer Hochschulen auch darin liegt, attraktiv für Weiterbildung für Menschen aus anderen Bundesländern zu sein, um dort auch kostenpflichtige Angebote zu machen und dadurch auch zusätzliche Einnahmequellen zu gewinnen und auch eigene Profile zu stärken.
Warum soll man es nicht in die Verfassung schreiben? Seit 20 Jahren erhebt Thüringen keine Studienbeiträge. Das ist ein politischer Aushandlungsprozess und ein Bekenntnis der jeweiligen Koalitionspartner bzw. Regierungsparteien gewesen. Die CDU hat dies immer angeführt. Ich halte es auch weiterhin für richtig, immer wieder auch öffentlich darüber zu diskutieren, ob die Erhebung von Beiträgen sinnvoll ist und nicht der Verfassungsgrundsatz sie verbietet. Denn solche Debatten erinnern uns auch daran, dass ein Hochschulstudium von zehn Semestern die Gemeinschaft der Steuerzahler im Durchschnitt 50.000 € kostet. Es erinnert daran, dass ein Handwerker seine
Meisterausbildung selber bezahlt. Es erinnert auch daran, dass ein Studium ein Privileg und keine Selbstverständlichkeit auf dem Rücken aller ist.
Das führt mich zu meinem zweiten Bekenntnis aus den Anhörungen, die wir mitgenommen haben: Verantwortungsvolles und schnelles Studium wird erwartet. Das gute lateinische Studere, wovon sich das Studium ableitet, heißt nicht ohne Grund, sich eifrig bemühen, sich Wissen aneignen. Da kann man auch erwarten, wenn die Gesellschaft ein gebührenfreies Studium wie hier in Thüringen ermöglicht, dass dies auch zügig passiert.
Das Instrument der Langzeitstudiengebühren hat sich bewährt. An der größten Universität des Landes ist trotz gestiegener Studentenzahlen die Anzahl der Langzeitstudenten nach Einführung der Langzeitstudiengebühren kontinuierlich zurückgegangen. Von 734 Studenten im Wintersemester 2003/2004 sind wir auf 522 im Wintersemester 2009/2010 zurückgegangen, die länger als 14 Semester dabei sind. Studenten in Thüringen erhalten in grundständigen Studiengängen bis zu vier zusätzliche Toleranzsemester. Hinzu kommt eine Orientierungsphase von zwei Semestern zu Beginn des Studiums. Das sind insgesamt sechs Semester die on top draufkommen. In der Regelstudienzeit plus vier Semester ist es jedem Studenten möglich, Job, Ehrenamt oder Familie zu vereinbaren. Wer dafür länger braucht, muss sich die Frage gefallen lassen, ob ein ernsthaftes Interesse daran besteht, sein Studium abzuschließen. Das sehen übrigens auch die Thüringer Studenten so. In einer repräsentativen Studie an der Universität Jena sprachen sich 71 Prozent der Studenten für Langzeitstudiengebühren aus.
Werte Frau Hennig, da können Sie auf Demos oder hier im Landtag noch so sehr gegen unsere Position in der Fragestellung Langzeitstudiengebühren hetzen, ich halte ein gebührenfreies Studium in Thüringen für richtig und Langzeitstudiengebühren für notwendig. Denn für mich gilt ein Grundsatz: Lebenslanges Lernen ist Pflicht, lebenslang Student sein auf Kosten der Gemeinschaft nicht.
Der dritte Punkt, den wir aus den Anhörungen mitgenommen haben: Ein moderner Hochschul- und Innovationsstandort Thüringen muss gewährleistet sein, denn eines ist auch klar geworden: Wir müssen den Studienstandort Thüringen stärken und vor allem mehr bekannt machen. Laut einer aktuellen Studie „Studieren in Ostdeutschland“ sind es zunehmend Imagefaktoren, warum sich Studenten für einen Hochschulstandort entscheiden. Besonders die Bereitstellung adäquater Fächerangebote, eine hohe Studienqualität auch mit Blick auf Infrastruktur und Ausstattung sowie sehr gute Studentenservices werden nachgefragt. Diese drei Dinge entscheiden über
die Attraktivität einer Hochschullandschaft. Hier muss in Thüringen noch mehr passieren. Hier muss das Land und hier müssen die Hochschulen mehr leisten. Es wird nicht reichen, in München ein Plakat am Bahnhof aufzustellen, um für die Qualität unserer Hochschulen zu werben; da muss mehr kommen. In Thüringen brauchen wir Hochschulen auf höchstem Qualitätsstandard, anspruchsvoll ausgebildete Akademiker und eine exzellente Forschung. Die Debatte darüber beginnt erst.
Ich bin mit Ihnen vollends überein, dass wir darüber intensiv streiten müssen. Die Studiengebührendiskussion ist nur eine Chiffre für die Diskussion über die Zukunft der Thüringer Hochschulen, denn die Hochschullandschaft der Zukunft, da werden Abschlüsse, Module flexibel weltweit angeboten werden, es wird viele Formen von E-Learning geben, Internationalität wird ein Standard sein. Es wird forschungsintensiver und berufsnäher sein. Es wird kein wissenschaftlicher Elfenbeinturm uns mehr Erfolg versprechen, sondern forschungsnahe Bildungsinstitutionen mit gesellschaftlicher Relevanz. Das wird auch bedeuten, dass stärker interdisziplinär zwischen Geisteswissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften verhandelt wird. Wenn MP 3 in Thüringen erfunden wurde und gestern Apple das i-Pad vorgestellt hat, dann sehen wir, was auch möglich ist, wenn Forschung und gesellschaftliche Relevanz zusammenarbeiten. An so einer Entwicklung und in so einer Form einer modernen Hochschullandschaft möchten wir als CDU-Fraktion intensiv mitarbeiten. Wir fordern auch das Kultusministerium auf, solche Fragen beim Hochschulgipfel zu thematisieren, denn es geht um die Zukunft der Hochschullandschaft Thüringens. Heute bestimmen und entscheiden wir über die Vorlage aus dem Ausschuss. Wir bitten Sie um eine Zustimmung, um ein zustimmendes Votum für die Vorlage der Landesregierung und eine Ablehnung der beiden Vorschläge der LINKEN. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Voigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass solche Worte wie „hetzen“ doch eher nicht in dieses Haus gehören. Ich erteile aber deswegen keinen Ordnungsruf, denn Ordnungsrufe für „der Hetzer“ oder „die Hetze“ wird erteilt. Herr Ramelow hatte das angemahnt. Aber ich bitte doch darum, dass wir solche Worte hier in diesem Haus nicht führen.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Kollege Grob hat hier aus dem Ausschuss vorgetragen und in der Anhörung, aus der er berichtet hat, ist sehr deutlich geworden, dass ein Verbot von Studiengebühren im Verfassungsrang auf mehrheitliche Ablehnung nicht nur der Hochschulen, sondern insgesamt der Angehörten gestoßen ist. Dass selbst die Grüne Hochschulgruppe Erfurt diesen Vorschlag als Populismus bezeichnet hat, will ich zumindest nicht unerwähnt lassen.
Die Mehrheit der Angehörten war sich einig, dass ein Verbot von Studienbeiträgen im Verfassungsrang schlicht und ergreifend nicht sachgerecht ist. Das hat eine Reihe von ganz grundsätzlichen Erwägungen. Es waren aber auch - und das betrifft jetzt auch den einfachen Gesetzentwurf - eine Reihe von Punkten ausschlaggebend, die zum Teil Kollege Voigt eben schon angesprochen hat, wie zum Beispiel die Frage der Langzeitstudiengebühren oder auch das implizierte Verbot von anderen gebührenpflichtigen Angeboten der Universitäten.
Gerade zum Stichwort Langzeitgebühren will ich einfach kurz ergänzen: Es gilt ja immer der Grundsatz, dass man bei Verstößen zunächst auch milde Mittel wählt. Wenn man die Langzeitgebühren verbietet, würde das nahezu zwingend dazu führen, dass - wenn man sich darauf einigt, dass man Lebenszeitstudenten vermeiden will - im Fall von bestimmten Überschreitungen dann gegebenenfalls eine Exmatrikulation das einzig verbliebene Mittel wäre. Ob das wirklich im Sinne des Erfinders ist, wage ich zumindest zu bezweifeln.
In Thüringen werden keine Studienbeiträge erhoben, gleichwohl ist die Diskussion - das hat auch die Anhörung gezeigt - dynamisch und auch ständig aktuell und ständig neu, denn es sind ständig neue Menschen, die es betrifft. In dem Zusammenhang wird oft das Argument vorgetragen, Studienbeiträge würden studierwillige Jugendliche quasi massenhaft vom Studium abhalten. Das ist ein wohlfeiles Argument, es klingt auch gut. Die Frage der sozialen Selektion ist ernst zu nehmen, dennoch ist das Argument in dieser Einfachheit und dieser Schlichtheit falsch. Das haben eine ganze Reihe von Untersuchungen belegt. Ich will an dieser Stelle ganz kurz zitieren aus der HISStudie des Hochschulinformationssystems, in der über 5.000 Studierwillige befragt worden sind - das ist eine größere Kohorte als bei allen Wahlumfragen, auf denen wir gelegentlich sehr mutige Aussagen aufbauen -, und es hat sich gezeigt - so heißt es in der Studie -, dass das Gros der Studienberechtigten sich in ihren Studienplänen nicht von Studiengebüh
ren beeinflussen lässt. Beispielsweise werden der Wunsch, möglichst bald selbst Geld zu verdienen oder das Interesse für eine praktische Tätigkeit demgegenüber wesentlich häufiger als Gründe für den Studienverzicht genannt. Auf der anderen Seite erwartet eine große Mehrheit, nämlich drei Viertel der Studienanfänger, die an Hochschulen studieren, die Studiengebühren erheben, im Gegenzug zur Zahlung der Studiengebühren eine deutliche Verbesserung der Studienbedingungen. Das ist die Realität und die mehrheitliche Einschätzung, insbesondere der Studierwilligen, von der wir zumindest Kenntnis nehmen sollten.
Es haben sich zu den unterschiedlichen Gesetzentwürfen auch verschiedene Hochschulen geäußert. Ich will hier nur aus der Stellungnahme der BauhausUniversität in Weimar zitieren, die die Auffassung vertreten hat, dass eine Festschreibung des unentgeltlichen Zugangs zu allen öffentlichen Hochschuleinrichtungen in Anbetracht der aktuellen Rahmenbedingungen für die Hochschulen und damit auch für die Studierenden nicht sinnvoll ist. Man spricht sich vielmehr dafür aus, die generelle Unentgeltlichkeit des Hochschulzugangs nicht gesetzlich zu fixieren, sondern im Rahmen eines Gesamtkonzepts einen realistischen Interessenausgleich zwischen einer möglichst niedrigen finanziellen Belastung der Studierenden einerseits und einem qualitativ hochwertigen und zügigen Studiums auch bei knappen Haushaltsmitteln andererseits zu finden.
Dem, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aus Sicht der FDP nur der Verweis auf die Realität im Land NordrheinWestfalen hinzuzufügen, wo in einem Modell die Landesregierung genau das eben zitierte Anliegen der Verbindung einer möglichst niedrigen finanziellen Belastung der Studierenden und eines qualitativ hochwertigen Studiums auch bei knappen Haushaltsmitteln verbindet. Es gibt in Nordrhein-Westfalen ein Angebot der NRW-Bank für einen zweckgebundenen Kredit, aus dem die Studienbeiträge, die dort erhoben werden, bezahlt werden können. Die Rückzahlungskonditionen sind exakt dieselben wie beim BAföG mit allen Grenzen des Einkommens nach Berufseintritt, auch mit den entsprechenden Ermäßigungstatbeständen im Falle von Arbeitslosigkeit, im Falle der Mutterschaft usw. und die Rückzahlung dieses Kredits ist gemeinsam mit dem BAföG auf 10.000 € gedeckelt. Für die, die nicht so in der Materie stehen, 10.000 € ist genau auch der Deckel schon für die Rückzahlung des BAföGs allein. Das heißt, es führt in der Realität dazu, dass zwei Drittel der BAföG-Empfänger überhaupt keine Studienbeiträge bezahlen, weil das komplett über den Deckel dann nicht mehr notwendig wird. Das restliche Drittel der BAföG-Empfänger zahlt nur einen Teil dieses Kredits zurück und im Ergebnis ist das genau die Art von
sozialer Rücksichtnahme, genau die Art von Sozialpolitik, die Art von Orientierung an der Bedürftigkeit, die aus meiner Sicht, aus unserer Sicht politisch geboten ist. Man muss von solcher Form der Sozialpolitik, von dieser richtigen Art keine Kenntnis nehmen, wenn man diese Auseinandersetzungen polemisch führen will, dann muss man aber auch den Vorwurf aushalten, dass man unsachlich und polemisch agitiert.
Einen letzten Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags. Dieses Vorhaben ist weitestgehend unumstritten. Die Hochschulen verbinden damit die klare Erwartung, dass die Einnahmeausfälle aus dem Landeshaushalt ausgeglichen werden. Ich will für meine Fraktion darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht hier gar nicht nur die Frage der finanziellen Belastung entscheidend ist. Es ist in der Anhörung, glaube ich, nicht zu Unrecht darauf hingewiesen worden, dass eine monatliche Belastung von 8,33 € wohl kaum entscheidend dazu beiträgt, dass, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, mehr Absolventen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Thüringen selbst und Studieninteressierte aus anderen Ländern und aus dem Ausland für ein Studium gewonnen werden können. Es geht vielmehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem an dieser Stelle um die Intransparenz, nämlich genau darum, dass die Studierenden Geld in ihre Hochschule geben und dieses Geld eben nicht erkennbar für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt wird. Und das ist eine Erwartung, die wir immer mit Beiträgen verbinden sollen und müssen, die wir von Studierenden zur Finanzierung ihres Studiums selbst erwarten - heute und in der Zukunft. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Barth, ich mache meine Rede sehr kurz, weil sich das Thema, glaube ich, nicht für große gesellschaftspolitische Debatten eignet, Herr Voigt, und es eignet sich auch nicht für neue Vorschläge, die jetzt noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden mit Studienkontenmodellen usw. Sie können einen Vorschlag machen, darüber können wir dann auch noch mal diskutieren. Es ist ein ganz einfacher Punkt, den wir heute diskutieren, nämlich zum einen hat die SPD die Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge im Wahlkampf massiv gefordert, hat die SPD in die Koalition getragen, jetzt wird es umgesetzt.
Was allerdings jetzt in den anstehenden Haushaltsverhandlungen noch einmal hart zu diskutieren ist, ist, dass die Ausgleichsfinanzierung auch für die Hochschulen erkämpft werden muss. Da stehen wir an der Seite unseres Kultusministers. Ich denke, dass es enorm wichtig ist, dass mit der Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge keine Unterfinanzierung der Thüringer Hochschulen folgen darf, meine sehr geehrten Damen und Herren.
An die Adresse von Frau Hennig meine ich, Sie sagten, die SPD hat Ihren Antrag, der hier so vorliegt, schon immer unterstützt. Auch wenn ich mir persönlich mehr vorstellen könnte als die Beschlusslage an der Stelle auch meiner Partei, was Studiengebühren angeht, so haben wir doch mit Ihnen gemeinsam das Verbot von allgemeinen Studiengebühren im Landtag besprochen und nicht das Verbot von Langzeitstudiengebühren, deswegen bitte ich auch in der Kommunikation nach außen ehrlich zu bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion plädiert selbstverständlich für die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags. Wir hatten das in der ersten Lesung bereits ausführlich diskutiert. Wir plädieren für die Ablehnung der Anträge der Linkspartei. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Metz. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete RotheBeinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Interessierte auf den Tribünen, wir haben heute ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung - es ist vorhin schon gesagt worden -, eine wichtige Forderung, die viele Jahre von uns erhoben wurde, auch von den Bildungsstreikenden erhoben wurde, von vielen hier im Haus erhoben wurde, nämlich die Abschaffung des Verwaltungsgebührenbeitrags in Thüringen wird nun Wirklichkeit und auch wir sind darüber selbstver
ständlich froh. Ich sage allerdings auch, es gibt noch sehr viele Punkte mehr, die eigentlich in die Diskussion gehören und die auch Gebühren betreffen. Wenn ich mir anschaue, wie die Diskussion im Ausschuss dazu gelaufen ist, und wenn ich mir die Stellungnahmen anschaue, die wir dazu bekommen haben, die zahlreich eingetroffen sind, dann ist es doch so, dass einiges offenbleibt. Ich möchte zitieren aus der Stellungnahme vom Studierendenrat der TU Ilmenau, die sehr deutlich machen: „Zu bemängeln bleibt, dass zahlreiche Gebührentatbestände unangetastet bleiben, die für einzelne Studierende eine erhebliche Belastung darstellen.“ Angesprochen wurden hier bereits durch den Ausschussvorsitzenden Mario Voigt die Langzeitstudiengebühren. Da haben wir eine dezidiert andere Position. Das wundert Sie nicht, zumal ich der Meinung bin, dass es sehr einfach ist, hier vom Podium zu verkünden, dass eine bestimmte Anzahl von Semestern für jede und jeden ausreichen muss, um das Studium zu absolvieren. Ich sage Ihnen, es gibt besondere Lebensumstände. Das ist nicht sozusagen die Realität für jede und jeden, aber es gibt besondere Lebensumstände, die sich nicht in eine bestimmte Semesterzahl pressen lassen
und die man auch nicht einfach damit beantworten kann, das sind jetzt vier Semester mehr oder sechs, wenn man die Orientierungsphase mit berücksichtigt und dann wird schon alles gut. So einfach ist das Leben nicht, auch und gerade angesichts der finanziellen Situation der Studierenden mal jenseits der Beiträge.
Frau Rothe-Beinlich, ich stelle Ihnen die Frage: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es an allen Thüringer Hochschulen über diese Toleranzsemester hinaus sogenannte Härtefallklauseln gibt, die für die besonderen Fälle, die Sie gerade benennen, auch Individuallösungen anbieten?
Herr Voigt, es gibt diese Härtefallregelungen, aber sie berücksichtigen trotzdem bei Weitem noch nicht die oftmals bedrückende Lebenssituation, weil die sich nicht so einfach in Zahlen darstellen lässt. So ist es.