Protocol of the Session on January 28, 2010

(Unruhe CDU)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß nicht, ob Sie Studierende kennen, die mit Kindern studieren, die vielleicht kranke Kinder haben, die sie betreuen müssen oder mit Studierenden sprechen, die nicht genügend Geld zum Lebensunterhalt haben und neben ihrem Studium arbeiten gehen. Ich habe das geschafft, ich habe studiert, ich habe nebenbei gearbeitet. Ich habe kein BAföG bekommen, aber ich hatte viel Unterstützung, als es um die Betreuung meines Kindes beispielsweise ging. Es gibt viele, die haben diese Unterstützungsnetzwerke so nicht. Es gibt Menschen in außerordentlichen Lebenssituationen. Hier einfach von oben verordnen zu wollen, ihr müsst das hinbekommen, weil das geht, das ist eine bestimmte Anzahl von Semestern und ansonsten seid ihr nicht eifrig genug, das finde ich, gelinde gesagt, nicht tauglich der Lebensrealität von manchen gerecht zu werden, die es ohnehin schon schwer haben. Damit meine ich nicht die, die gern über viele Dekaden studieren, um sich ewig Student oder Studentin nennen zu können, sondern ich meine tatsächlich Menschen in besonderen Situationen und da wird bei Weitem nicht allem Rechnung getragen.

Ich möchte aber noch mal auf eine weitere Gebühr eingehen, nämlich die Gebühren für das Seniorenstudium. Da möchte ich auch noch einmal zitieren aus der Stellungnahme des Studentenrates in Ilmenau: „Die Erhebung von Seniorenstudiengebühren stellt unserer Meinung nach eine klare Altersdiskriminierung dar und verstößt damit gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Alter das einzige Kriterium für diese Gebühr darstellt. Interessant ist nämlich, so fällt diese Gebühr nur an, wenn man das 60. Lebensjahr überschritten hat.“ Warum ausgerechnet mit 60 Jahren plötzlich der Schnitt kommt, dass eine Gebühr erhoben wird, erschließt sich auch unserer Fraktion nicht, und zwar gerade nicht, wenn wir uns anschauen, dass angesichts des demographischen Wandels die Menschen dankenswerterweise immer älter werden und wir auch immer wieder postulieren, dass das lebenslange Lernen für uns ganz besonders wichtig ist und auch und gerade die rüstigen Seniorinnen und Senioren, die sich gern weiterbilden wollen, diese Möglichkeit bekommen sollen. Wir wissen aber auch, dass die Finanzsituation auch und gerade älterer Menschen

nicht unbedingt immer so ist, dass sie sich das leisten können. Wenn deshalb die Bildung auf der Strecke bleibt, weil sie sich entscheiden müssen, ob sie die Gebühr bezahlen können oder nicht, weil sie sich weiterbilden wollen, beispielsweise um ihr Wissen dann vielleicht zu teilen und weiterzugeben, dann finde ich das durchaus auch diskriminierend, schwierig und als einen Eingriff, den ich so nicht hinnehmen kann und den wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch ein paar wenige weitere Punkte anfügen: Herr Voigt, Sie haben eine Stellungnahme zitiert, die zurückgezogen wurde. Auch das finde ich nicht richtig. Sie als Ausschussvorsitzender

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

kennen den Schriftwechsel und deswegen ist es natürlich immer einfach, etwas polemisch hier herbeizuholen. Wenn diese Stellungnahme aber zurückgenommen wurde, meine ich, dass das nicht in Ordnung ist, zumal Sie die anderen Stellungnahmen unserer Grünen Hochschulgruppen beispielsweise auch kennen, die sich sehr deutlich hinter die Forderung stellen, ein Verbot von Gebühren auch in die Verfassung aufzunehmen. Zu dieser Forderung stehen wir, weil wir meinen, dass dies Klarheit schaffen würde und nicht immer wieder die Streitkultur darüber, ob Gebühren nicht doch auf irgendeinem Wege möglich sein sollten oder nicht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte zudem an die Diskussion und an die Ausführungen von Staatssekretär Deufel im Bildungsausschuss erinnern, als es darum ging, für welche weiteren Leistungen die Universitäten bereits jetzt Gebühren erheben können. Das sind diverse Prüfungen, für die Gebühren erhoben werden, das sind beispielsweise die Beglaubigungen von Zeugnissen und es sind noch weitere Ausnahmen möglich, wurde uns mitgeteilt. Genau das war die Befürchtung der Konferenz Thüringer Studierendenschaften, als das Gesetz in erster Lesung eingebracht wurde, dass es dafür zusätzliche, andere Gebührentatbestände gibt, die eingeführt werden. Diese Befürchtung haben wir auch und ich hoffe, dass von diesem Landtag ein deutliches Zeichen ausgeht, dass wir dies nicht zulassen werden, weil dies eine weitere Einschränkung bedeuten würde.

Jetzt lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen: Wir reden ja hier gerade nur über die Gebühren, es geht aber auch um die Frage der Umset

zung des Bologna-Prozesses, der Verschulung des Studiums und vieler Kritikpunkte mehr, der fehlenden Mitbestimmungs-, Mitsprachemöglichkeiten an den Universitäten und auch der fehlenden Einbindung der Lehrenden in viele Prozesse. Ich meine, auch das muss noch einmal Thema sein. Ich hoffe, wir werden das noch einmal miteinander diskutieren, denn wir wissen alle, dass diese Verwaltungsgebührenbeiträge jetzt wegfallen, finden wir gut, aber es ist bei Weitem noch nicht alles, was wir diskutieren müssen, wenn es darum geht, mehr Demokratie auch an den Hochschulen in Thüringen Einzug halten zu lassen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe das nicht. Die Regierung möchte sprechen. Bitte, Herr Minister Matschie.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, im Dezember habe ich für die Landesregierung das Gesetz zur Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge eingebracht und um eine zügige Beratung gebeten. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst einmal bedanken; in nur sechs Wochen ist das Gesetz jetzt so weit, dass wir es abschließend beraten können. Das Parlament hat hier ein hohes Tempo vorgelegt. An dieser Stelle noch mal einen herzlichen Dank für dieses kooperative Verfahren.

(Beifall SPD)

Wir halten Wort, wir haben die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir haben den Gesetzentwurf zügig vorgelegt und mit dem heutigen Beschluss garantieren wir, dass zum nächsten Semester der Beitrag nicht mehr erhoben werden muss. Ich will es hier auch noch mal klipp und klar sagen: Es werden in diesem Zusammenhang keine neuen Gebührentatbestände eingeführt, so wie das hier eben noch mal befürchtet worden ist. Der Verwaltungskostenbeitrag wird abgeschafft und die Ausfallmittel werden den Hochschulen vollständig ersetzt. Unser Wort gilt, die Landesregierung erhöht die Attraktivität des Hochschulstandorts. Durch die Abschaffung der Verwaltungsgebühr bauen wir eine weitere Hürde ab, denn für viele waren diese Verwaltungsgebühren der erste Schritt zu allgemeinen Studiengebühren. Das ist jetzt vorbei. Unser heutiger Beschluss ist ein klares Signal, in Thüringen wird es auch in Zukunft keine allgemei

nen Studiengebühren geben.

(Beifall SPD)

Ich sage das auch deshalb mit großem Nachdruck, weil das ein wichtiges Argument für Studieren in Thüringen ist. Im Dezember hat die Universität Jena eine Studie auf den Tisch gelegt und untersucht in dieser Studie, was eigentlich die Motive für Studierende sind, in Jena zu studieren. Das Hauptmotiv, insbesondere für westdeutsche Studierende, nach Thüringen zu kommen, ist die Freiheit von allgemeinen Studiengebühren. Das ist gut und wir wollen mit dieser Studiengebührenfreiheit auch in Zukunft für Studieren in Thüringen werben. Wir wollen attraktive Hochschulen, wir wollen interessant sein für junge Menschen aus anderen Bundesländern und auch aus anderen Staaten, die hierher schauen und nach Bildungsmöglichkeiten suchen.

Wir kennen alle die Debatte über die demographische Entwicklung in Thüringen. Wir wissen, dass die Geburtenzahl sich halbiert hat gegenüber der Zeit vor der friedlichen Revolution. Wir wissen, dass es auch heute immer noch eine starke Abwanderung aus Thüringen gibt, und es gibt nur wenige Möglichkeiten, sehr konzentriert und sehr klar dieser Abwanderung entgegenzusteuern. Unsere Hochschulen sind ein Anziehungsmagnet und sie sollen ein solcher Anziehungsmagnet auch in den nächsten Jahren sein. Studieren in Thüringen muss attraktiver werden. Wir wollen mit den Hochschulen junge Leute ins Land bringen, gut ausgebildete Leute hier entwickeln und halten. Gute Bildung gehört zu den Stärken Thüringens und muss zu dem Markenzeichen Thüringens in der Zukunft werden. Das gilt für die Hochschulen, das gilt - und das werden wir heute Nachmittag diskutieren - auch für die frühkindliche Bildung und genauso für lebenslanges Lernen. Dafür ist die neue Landesregierung angetreten, dafür arbeiten wir und die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags ist ein wichtiger Schritt.

Wir werden weitere Schritte gehen. Am 10. Februar habe ich zu einem Thüringer Hochschulgipfel eingeladen und die Vorgespräche, die wir dazu geführt haben, stimmen mich zuversichtlich. Wir wollen zusammen mit den Hochschulleitungen, mit den Studierenden, mit den Mitarbeitern der Hochschulen gemeinsam daran arbeiten die Studienbedingungen in Thüringen noch weiter zu verbessern. Dass es Bedarf dafür gibt, das haben u.a. auch die Studierendenproteste im vergangenen Jahr gezeigt. Wir sind bereit zu handeln und der Bildungsgipfel am 10. Februar wird dazu die ersten Schritte beschreiben.

Die Landesregierung steht zu ihrem Wort. Trotz der Abschaffung der Verwaltungsgebühr werden die

Hochschulen keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Im Gegenteil, nach den jetzigen Beratungen des Kabinetts zum Haushalt 2010 können die Hochschulen mit wachsender Unterstützung durch den Freistaat rechnen. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung setzt hier deutliche Akzente. Wir werden in diesem Jahr im Hochschulbereich rund 386 Mio. € zur Verfügung haben, das sind gut 40 Mio. € mehr als im letzten Jahr, ein deutliches Plus für die Hochschulen. Ich sage ganz klar und deutlich, das ist gut angelegtes Geld.

(Beifall SPD)

Es ist gut angelegtes Geld, weil wir für die Zukunft Thüringens sorgen, attraktive Bedingungen für junge Menschen schaffen, ihnen Perspektiven hier in Thüringen geben und weil wir gleichzeitig damit auch die Innovationskraft unserer Wirtschaft steigern und damit für attraktive Arbeitsplätze und gute Bezahlung in Thüringen sorgen können.

Bildungsinvestitionen zahlen sich aus, das zeigen alle volkswirtschaftlichen Rechnungen. Deshalb investieren wir an dieser Stelle kräftig. Das ist der richtige Weg in die Zukunft, das ist der Weg, den diese Koalition geht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich schließe die zweite Beratung der Drucksache 5/57. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zur dritten Beratung des „Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen“ in Drucksache 5/57 und zur zweiten Beratung der Gesetzentwürfe in den Drucksachen 5/58 und 5/177. Gibt es Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Beschlussfassung. Als Erstes Abstimmung zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 5/57. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/57 in dritter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer enthält sich? Damit hat der Gesetzentwurf die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/58. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/58 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer gegen diesen

Gesetzentwurf ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Wer enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/177, als Erstes über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Drucksache 5/399. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen.

Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/177 in der zweiten Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/399. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich? Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung und ich bitte durch Erheben von den Plätzen zu bekunden, ob Sie diesem Gesetz zustimmen. Wer ist dafür, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Änderung durch die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/293 - ERSTE BERATUNG

Zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende Herr Barth, FDP, das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der FDP legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vor. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf zum einen auf eine ökonomische wirtschaftliche Problemlage reagieren und gleichzeitig den Sonntag als im Grundgesetz besonders geschützten Tag im Umfang des bisherigen Schutzes erhalten.

Die ökonomische, die wirtschaftliche Problemlage ist relativ schnell und einfach beschrieben. Die Weihnachtszeit ist in vielen, wenn nicht in allen Branchen des Einzelhandels die mit Abstand umsatzstärkste Zeit des Jahres. Je nach Branche werden 20 bis 30 Prozent des Jahresumsatzes in der Weihnachtszeit getätigt. Gleichzeitig treffen immer mehr Menschen ihre Kaufentscheidungen immer später. Der Effekt, den dieses in Thüringen im vergangenen Weihnachtsgeschäft hatte, war schlicht und ergreifend der, dass am 1. Advent, der in Thüringen nach der bisherigen Regelung als Öffnungstag zugelassen ist, als einziger Öffnungstag im Advent, die Läden in Thüringen voll waren, aber niemand eingekauft hat, sondern die meisten Kunden haben sich zunächst informiert. Am 3. und 4. Advent, als dann die späten Kaufentscheidungen aufgrund der am 1. Advent eingeholten Informationen gereift waren und getätigt werden sollten, konnte in Thüringen nicht mehr eingekauft werden, weil die Läden nach dem Ladenöffnungsgesetz nicht geöffnet haben dürfen. Deswegen sind viele Verbraucher in die benachbarten Bundesländer ausgewichen und haben ihre Umsätze dort getätigt.

Dabei ist es, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, keineswegs zwingend, dass Einkaufen Stress sein muss. Das Wort vom Einkaufsbummel, an den sich der eine oder andere vielleicht noch erinnert, deutet darauf hin, dass ein Einkauf auch ein Familienerlebnis sein kann, dass das auch als Bestandteil und eine Form der Freizeitbetätigung durchaus gelten kann. Gerade die Weihnachtszeit hat viele Bedeutungen, die auch für Familien wichtig sind. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen; wir haben vorgestern eine interessante Reaktion vonseiten der beiden christlichen Kirchen gehabt, dass die Weihnachtszeit auch, aber nicht nur Einkaufszeit ist, sondern auch viele andere Bedeutungen hat, aber eben auch die als Einkaufszeit, weil sich der Brauch nun einmal durchgesetzt hat, sich gegenseitig zu Weihnachten zu beschenken.

Der Schutz des Sonntags, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, spielt natürlich eine wesentliche Rolle und soll in unserem Gesetzentwurf im bisherigen Umfang - das will ich noch einmal deutlich sagen - erhalten bleiben. Wir wollen dabei bleiben, dass es wie bisher maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr geben darf. Flankierend haben wir im Gesetzentwurf festgeschrieben, dass auch bei Besonderheiten, die sich aus den Verschiebungen über das Datum im Jahr ergeben, jetzt nicht durch die Hintertür etwa noch mehr Adventssonntage geöffnet werden dürfen, sondern wir haben ausdrücklich gesagt, dass ab dem 27. November, eher kann nämlich ein 4. Advent nicht liegen, auch nur zwei Adventssonntage zulässig sein sollen, und das auch, wenn der 4. Advent auf den 24. Dezember - also auf den Heiligen

Abend - fällt, dass auch dann eine Öffnung nicht zulässig sein soll. Insofern ist die von den Kirchen zu Recht eingeforderte Funktion des Sonntags als Tag des Miteinanders und der Besinnung für den Einzelnen und die Gesellschaft im bisherigen Umfang voll gewährleistet. Ein solcher Schutz - das möchte ich an dieser Stelle erwähnen - wird vielen Mitarbeitern im Bereich des Gesundheitswesens, der Energieversorgung und der Polizei, aber auch in vielen Bereichen, die mit Sicherheit nicht so lebensnotwendig oder gar nicht lebensnotwendig sind, wie in Gaststätten, im öffentlichen und privaten Nahverkehr und anderen, in diesem Umfang überhaupt nicht zuteil, sondern hier gehen wir alle selbstverständlich davon aus, dass an 52 Sonntagen im Jahr gearbeitet wird.

Gestatten Sie mir zuletzt zwei Anmerkungen für die Ausschussberatungen: Es gibt in Thüringen in einer Reihe von Städten, die durch Fusionen entstanden sind - Leinefelde-Worbis möchte ich als Beispiel erwähnen - die Situation, dass jede dieser Städte ehemals vier verkaufsoffene Sonntage hatte. Da haben sich auch Traditionen herausgebildet und diese Städte stehen nun vor dem Problem, dass sie im Zuge ihrer Fusion von zweimal vier auf einmal vier sozusagen teilweise verringern müssen, dass also in bestimmten Regionen, in bestimmten Stadtgebieten, wo sich Traditionen mit Stadtfesten herausgebildet haben, an die verkaufsoffene Sonntage auch regional sehr kleinräumig sehr oft gebunden sind, dass jetzt plötzlich diese Dinge infrage stehen. Hier wäre im Rahmen der Ausschussberatung es sicherlich auch im Sinne dieser Gemeinden, wenn dort eine Lösung gefunden würde.

Eine zweite Bemerkung bitte ich zu berücksichtigen. Ich habe großes Interesse daran, dass wir im Ausschuss zu einer wirklichen Kompromisssuche kommen. Das ist ein Vorschlag, den wir hier unterbreiten, der zeitgemäß ist, der auch dringend beratungsbedürftig ist, weil, ganz klar, in vielen Gemeinden zu Anfang des Jahres die Entscheidung darüber getroffen wird, welche Sonntage verkaufsoffen sein sollen im Verlaufe des Jahres. Deshalb haben auch alle Beteiligten und müssen alle Beteiligten ein Interesse daran haben, dass diese Beratung möglichst zügig und zielführend zu einem Ergebnis kommt.

Frau Präsidentin, für meine Fraktion beantrage ich die Überweisung dieses Antrags federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit des Landtags. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Gerhard Günther.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste Satz des Gesetzentwurfs, lieber Herr Kollege Barth, in der Begründung lautet, Weihnachtszeit ist Einkaufszeit, jedenfalls wenn es nach dem Willen der FDP gehen sollte. Wenn wir ehrlich sind, das wäre eigentlich schon Grund genug, den gesamten Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)