Ein weiterer Punkt: Durch die Arbeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit dem errichteten Lehrstuhl für Allgemeinmedizin sollen angehende Mediziner bereits während des Studiums für eine Niederlassung als Allgemeinmediziner interessiert werden. Die Medizinstudenten werden frühzeitig an eine Tätigkeit als Hausarzt herangeführt. Im weiteren Verlauf des Studiums werden sie engmaschig betreut und erhalten Kontakt zu Hausärzten. Auch das ist ganz wichtig, damit man schon einmal sieht, was in der Praxis tatsächlich an Aufgaben auf einen zukommt.
Der Lehrstuhl wird seit dem 1. Juli 2009 auch vom Freistaat Thüringen jährlich mit 145.000 € im Rahmen eines Werksvertrags gefördert. Der Gegenstand des Vertrags ist die Entwicklung und Implementierung von Ausbildungsinstrumentarien im Bereich der Allgemeinmedizin, die die Nachwuchsförderung für diesen Bereich zum Ziel haben. Inhaltlich wird das Projekt nach einer dem Gesamtvorhaben zugrunde liegenden Projektsskizze jährlich weiterentwickelt.
Das durch das Sozialministerium geleitete Netzwerk zur hausärztlichen Nachwuchssicherung dient als Gremium des Erfahrungsaustauschs und der Erarbeitung neuer innovativer Konzepte und der Diskussion verschiedener Lösungsansätze. Ständige Teilnehmer sind die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die Landesärztekammer Thüringen, die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft sowie der Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena.
Auf der Grundlage der Selbstverwaltung besteht die zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landesärztekammer Thüringen und der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft im Jahr 2010 gegründete Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin. Deren Aufgaben bestehen darin, Koordination und Organisation der Förderung der Weiterbildung der Allgemeinmedizin aus einer Hand zu gewährleisten und dem sich abzeichnenden Ärz
Wir merken auch in dem Gremium - sicher wie in vielen Gremien - nach einigen Anlaufschwierigkeiten und Positionierungen der einzelnen Partner, dass es wirklich ein geeignetes Instrument ist, nicht Doppelarbeit zu machen und sich auch regelmäßig dem Thema zu widmen. Wir haben unter anderem die gezielte Weiterbildung, allgemeinmedizinische Weiterbildung im ambulanten wie im stationären Bereich damit erreicht und wir haben dreiseitige Kooperationsverträge geschlossen. Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der FSU Jena.
Für das von der Koordinierungsstelle betreute Projekt Blockweiterbildung zum Hausarzt konnten bislang 66 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geworben werden. Weiterhin fördern die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Krankenkassen Ärzte, die in Gebieten mit drohender Unterversorgung praktizieren bzw. sich dort niederlassen. Ich möchte es an der Stelle nicht versäumen, der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Frau Feldmann, besonders zu danken, denn viele der Maßnahmen, die ich aufgezählt habe, die kommen auch aus ihrem Ideenkasten, kann man so sagen, weil sie als Praktikerin natürlich am ehesten gemerkt hat, was man tun muss. Es ist auch der Sicherstellungsauftrag, den die KV sicher hat, aber sie ist immer eine gute Gesprächspartnerin für uns gewesen. Ich sage das deswegen, weil sie in die Bundeskassenärztliche Vereinigung gewählt wurde, für die Hausärzte dort zuständig sein wird und wir ihr natürlich ganz viel Glück wünschen, dass sie mit den Ideen, die sie hat, auch weiterhin für die Zukunft natürlich durchdringt,
damit wir in Thüringen von so einer sehr umtriebigen, auch kritischen, aber auch professionell arbeitenden Person in diesem Bereich profitieren können.
Meine Damen, meine Herren, wir haben wegen dieser drohenden Unterversorgung auch durch den zuständigen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse beinhalten für einzelne Facharztbereiche und Gebiete, in denen drohende Unterversorgung oder lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurden, grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Förderung einer Praxisneugründung sowie der Übernahme einer bestehenden Praxis mit einer Investitionskostenpauschale in Höhe von 60.000 €. Es ist die Gründung einer Zweigpraxis möglich; die kann mit bis zu 15.000 € gefördert werden und ebenso erhalten ältere Ärztinnen und Ärzte, die über 65 Jahre alt und
darüber hinaus auch tätig sind, 1.500 € pro Quartal zusätzlich zu ihrem Honorar. Seit Juli 2011 fördert der Freistaat Thüringen zudem die Ansiedlung von Ärzten in den genannten Gebieten auch finanziell. Hierfür steht den Ärzten das mit EFRE-Mitteln finanzierte Förderprogramm „Thüringen-Dynamik“ offen. Durch dieses Programm erhalten Ärztinnen und Ärzte zinsgünstige Kredite, um damit ihre zu Beginn der Niederlassung zu tätigenden Investitionen für eine Praxisausstattung finanziell zu fördern. Da gilt mein Dank auch dem Thüringer Wirtschaftsministerium, das sich aufgemacht hat, mit uns das Programm auf die Ärzte auszuweiten. Das, finde ich, ist eine gute Sache, die wir da mit beiden Ministerien gemacht haben.
Über diese bestehenden Maßnahmen hinaus sollen im Jahr 2012 noch weitere Maßnahmen erfolgen, um die ambulante medizinische Versorgung im Freistaat Thüringen zu verbessern. Auf der Grundlage des mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz zum 1. Januar 2012 neu eingeführten § 105 Abs. 1 a SGB V kann die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zur Finanzierung von Fördermaßnahmen in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten bzw. in Gebieten, in denen lokaler Versorgungsbedarf besteht, einen Strukturfonds bilden. In diesen Strukturfonds fließen 0,1 Prozent der Gesamtvergütung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und ergänzend eine entsprechend gleich große Summe seitens der Krankenkassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen entscheidet über die konkrete Mittelverwendung allein und kann gezielt Maßnahmen für die Niederlassung ergreifen bzw. finanzielle Anreize setzen. Dies können laut Gesetz insbesondere sein: Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder der Gründung von Zweigpraxen, Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung oder auch Nachwuchsförderung von Medizinstudenten durch die Vergabe von Stipendien. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wird aller Voraussicht nach bereits ab diesem Jahr diesen Strukturfond einrichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine weitere Maßnahme - ich habe sie eingangs erwähnt - ist seitens der Landesregierung die Einrichtung eines gemeinsamen Landesgremiums hier in Thüringen. Hierzu möchte ich Ihnen kurz den aktuellen Stand mitteilen, womit ich auf Ziffer II.1. des Antrags eingehe. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde zum 1. Januar 2012 § 90 a SGB V neu eingefügt. Dieser schafft eine Rechtsgrundlage dafür, durch landesgesetzliche Regelungen ein gemeinsames Landesgremium zu errichten. Dieses Gremium besteht aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten. Das Sozialminis
terium beabsichtigt, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und ein entsprechendes gemeinsames Landesgremium in Thüringen zu errichten. Dieses Gremium soll Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der medizinischen Versorgung im Freistaat Thüringen abgeben. Dadurch können die derzeit getrennten Sektoren der medizinischen Versorgung - namentlich der ambulante und der stationäre Sektor - miteinander vernetzt werden, um eine Verbesserung der medizinischen Versorgung der Thüringer Bevölkerung zu erreichen. Durch das gemeinsame Landesgremium sollen die in Thüringen bestehende ambulante und stationäre medizinische Versorgungslage untersucht und Versorgungslücken sowie Versorgungsüberangebote aufgezeigt werden. Dadurch sollen vorhandene Defizite und Ressourcen aufgedeckt und die medizinische Versorgungssituation insgesamt verbessert werden. Die für die Errichtung des gemeinsamen Landesgremiums notwendige gesetzliche Grundlage wurde durch das Sozialministerium bereits erarbeitet und befindet sich derzeit in der Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich möchte der Bitte, die unter Ziffer II.2. des Antrags genannten Maßnahmen darzustellen bzw. die Möglichkeit neuer Maßnahmen zu prüfen, gern nachkommen und möchte in diesem Zusammenhang auf zwei Aspekte näher eingehen.
Zum einen soll die unter Buchstabe b benannte Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung durch das soeben beschriebene gemeinsame Landesgremium erfolgen.
Zu der unter Buchstabe d geforderten Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung eigener medizinischer Versorgungszentren durch die Gemeinden kann ich Folgendes aufzählen: Wir haben mit § 95 Abs. 1 a SGB V die Gründung von MVZs geregelt. Sie kann zum einen erfolgen durch zugelassene Ärzte, durch zugelassene Krankenhäuser, durch Erbringer nichtärztlicher Dialyseeinrichtungen oder durch gemeinnützige Träger, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung einer vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Das sind die regulären Teilnehmer und ich will auch noch einmal darauf verweisen, weil das Thema, was können die Kommunen da tun, geregelt ist. Ich sage gleich wo, aber das sind zunächst erst einmal die Spieler auch im System und wir dürfen eines nicht machen, wir dürfen nicht überreagieren und sagen, jetzt müssen wir alles auf Kommune packen. Ich denke, die Kommunen haben viele Aufgaben und im Einzelfall haben sie nach § 105 Abs. 5 SGB V mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz auch die Einrichtung so eines MVZ in der Möglichkeit, aber das ist nur die Ausnahmesituation. Wenn alle anderen, die ich gerade beschrieben habe, nichts machen können, weil kein Arzt da ist, dann kann gegebenenfalls und auch nur nach Zulassung, also nach Rücksprache, die Ge
meinde einstehen und ich denke, das ist auch der richtige Weg. Ich denke, ich bin schon auch nah dran, was die Kommunen da drückt, dass sie auch gewillt sind, da etwas zu tun, das ist aller Ehren wert, aber wir dürfen auch als Freistaat nicht darin verfallen und sagen, da musst du Kommune das machen, sondern wir müssen erst gemeinsam mit der KV versuchen, alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir haben die Möglichkeit bei den kommunalen Krankenhäusern, also die in kommunaler Trägerschaft sind, zu sehen, gibt es auch gute Beispiele in Thüringen, dass diese kommunalen Krankenhausträger MVZs in unterversorgten Regionen schaffen, die dann nicht am Krankenhaus, sondern weiter weg sind. Ich möchte Bad Salzungen als positives Beispiel ansprechen mit 6 MVZs in der Region. Das ist eine gute Lösung gewesen und dann erst, wenn gar nichts mehr geht, dann kann man mit Kommunen sprechen und auch diese Möglichkeit einräumen.
Ich möchte abschließend auf Ziffer II.3. des Antrags kommen, wozu ich ebenfalls einige Ausführungen machen möchte. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz erfolgte eine Änderung des für die Vergütungsverhandlungen für die Hebammen relevanten § 134 a Abs. 1 SGB V, der um folgenden Satz 3 erweitert wurde: „Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen nach Satz 2 sind insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen.“ Nach Auskunft der Geschäftsstelle des Deutschen HebammenVerbandes e.V. laufen derzeit entsprechende Vergütungsverhandlungen. Sie kennen das auch aus dem Jahr davor, die GRÜNEN haben sich auch da dankenswerterweise immer mit einbinden lassen, um das auch nachdrücklich zu unterstützen an ganz präsenter Stelle. Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir vor zwei Jahren, als wir Gesundheitsministerkonferenz hatten und auch gerade da der Protest lief wir waren da auch in Hannover gewesen -, dass wir auch da noch mal betont haben als Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer, dass wir nachdrücklich wollen, dass Hebammen weiterhin auch ihren Beruf ausüben können, und da bedeutet es natürlich, dass auch finanziell bestimmte Dinge abgesichert sind durch die Krankenkassen. Das Ergebnis der jetzigen Verhandlungen bleibt wiederum abzuwarten. Entscheidend ist - das will ich nochmals ausdrücklich betonen -, dass die Länder hierauf keinen Einfluss haben, aber ich denke schon indirekt, wenn wir uns dazu äußern, sollte das Herrn Bahr auch Anreiz sein, sich dafür zu engagieren.
Meine Damen und Herren, das war es so weit zu diesem Antrag von meiner Seite und ich hoffe, dass wir bei dem Thema weiter gemeinsam dranbleiben. Ich möchte mich auch bei allen Fraktionen im Thüringer Landtag bedanken, denn alles, was Sie tun
jeder auf seinem Platz und an seiner Stelle, vor allen Dingen auch in seiner Region -, wird uns helfen, dass wir drohenden Ärztemangel auch abwenden können. Ich sage das ausdrücklich, wir sind an der Stelle keine politischen Gegner, sondern wir machen es gemeinsam. Das zeigt schon, dass auch bei den Gesundheitsministerinnen und -ministern, die allen Parteien angehören, die auch hier im Thüringer Landtag vertreten sind, die gleiche Meinung herrscht. Wir müssen gemeinsam den Bund an der Stelle immer wieder drängen, dass wir gesundheitliche Versorgung auf dem derzeitigen Niveau auch halten können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Ich weise Sie darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit behandelt werden. Ich frage Sie jetzt: Ist die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Gibt es Widerspruch? Den sehe ich nicht. Dann eröffne ich jetzt auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Mir liegt eine Rednerliste vor und das Wort hat als Erster Herr Abgeordneter Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Sinn des Antrags sehe ich darin, dass wir über dieses Thema sprechen, dass wir uns informieren, was läuft bis dahin schon. Ansonsten muss ich sagen, ist der Antrag, er ist da, aber die Vorschläge, die da drin sind, ob das nun der große Wurf ist, um da nachhaltig etwas zu erreichen, das sei dahingestellt. Aber wichtig ist - und Frau Ministerin, da gebe ich Ihnen recht -, wir brauchen Lösungen, die vor allem nachhaltig sind und was vor allem gefragt ist, man muss Ideen anbringen, man sollte über Ideen reden und nicht von vornherein sagen, weil sie von der einen Partei kommen oder von der anderen Partei, wir lehnen sie erst mal ab, sondern man sollte wirklich dort nach Möglichkeiten suchen, was ist machbar, was ist nicht machbar.
Eines muss ich sagen, also das stimmt in dem Antrag, das steht aber in der Begründung, dort steht sinngemäß: Es gibt nicht den Hebel zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Da muss ich sagen, das Allheilmittel, wie wir das Problem lösen können, gibt es nicht. Wir müssen nach mehreren Möglichkeiten, nach mehreren Varianten suchen. Wir werden testen müssen, ist das eine möglich oder ist das andere möglich. Ich sage aber auch, medizinische Versorgung im ländlichen Raum ist nicht nur die Versorgung mit Ärzten, das ist ein Teil. Wenn in
einer größeren Gemeinde, in der noch ein Arzt vorhanden ist und - ich sage zum Beispiel - eine Apotheke vorhanden ist, und der Arzt hört auf, es wird kein Nachfolger gefunden, dann stirbt mit der Zeit auch die Apotheke. Das müssen wir an der Stelle zum Beispiel sagen. Auch das muss beachtet werden und gehört mit zur medizinischen Versorgung.
Im Einzelnen etwas zu dem Antrag: Die Schaffung des Gremiums ist eine Möglichkeit und das SGB V lässt das zu und ist gegenwärtig auch meiner Auffassung nach die einzige Möglichkeit, dort Einfluss auf Strukturfragen zu nehmen. Ich wollte an dieser Stelle hinweisen, das geht aber auch nur auf Grundlage eines Gesetzes. Sie haben jetzt gesagt, an der Gesetzeserarbeitung ist man dran. Ich bin auf alle Fälle der Auffassung, die Schaffung dieses Gremiums und die Arbeit dieses Gremiums muss auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen. Das ist nur ein Baustein, aber was wichtig ist, dass dieses Gremium Transparenz haben muss, also dass Transparenz vorhanden ist. Es bleibt natürlich die Frage, weil die entsprechenden Paragraphen dem Gremium nur Empfehlungen an die Landesausschüsse geben können. Ich hätte dann schon mehr gehabt, aber das hat der Bundesgesetzgeber gemacht. Das liegt jetzt nicht in unserer Möglichkeit, aber vielleicht kann man per Gesetz Möglichkeiten schaffen, dass zumindest die Wertigkeit der Empfehlung des Gremiums in irgendeiner Form, dazu habe ich noch keine Lösung, schon eine gewisse Untermauerung bekommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Empfehlungen des Gremiums nun durch den Landesausschuss und durch die Selbstverwaltung akzeptiert und beachtet werden oder nicht.
Zum nächsten Punkt: Ausbau des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin. Da muss ich sagen, wir sind froh, das hat auch in der letzten Legislatur einen langen Kampf gekostet, dass es diesen Lehrstuhl gibt. Nach jetzigen Erkenntnissen und Aussagen ist der Lehrstuhl ausgelastet. Inwieweit Kapazitäten vorhanden sind, den zu erweitern, was im Antrag gefordert wird, ich glaube, das muss man erst mal prüfen. Aber das Problem ist, wenn dort auch ausgebildet wird, wie viele Ärzte bleiben in Thüringen. Das ist das Problem dort. Ich kann noch mal den Lehrstuhl um 50 Plätze erweitern, da steht aber noch nicht fest, ob die 50 neuen Plätze für die, die dort studieren, wenn sie fertig sind, in Thüringen bleiben. Das heißt also, es bleibt die Frage, wir müssen Anreize schaffen, dass Ärzte hier in Thüringen bleiben. Die Frage ist auch, wenn wir den Lehrstuhl schon erweitern wollen, haben wir genug Krankenhäuser in Thüringen, die den Status eines akademischen Lehrkrankenhauses haben? Das ist letzten Endes eine Voraussetzung, die damit verbunden ist, wenn ich so einen Lehrstuhl erweitere.
Ich sage immer, wir müssen auch an die Hemmnisse herangehen, die einen Arzt hindern - also einen jungen Arzt vor allem -, Hemmnisse versuchen zu
beseitigen oder zumindest zu beachten, welche es dort gibt. Warum soll sich ein junger Arzt auf dem Land niederlassen? Ich will mal sagen, wenn die weichen Standortfaktoren für ihn nicht stimmen, wenn ich jetzt als junger Arzt hinkomme, habe eine Familie und soll auf das Land gehen und habe aber im größeren Umkreis keine Kita, die Schule ist gerade geschlossen worden, der Weg zur Kultur ist weit. Auch das gehört zum Leben und zum Anreiz dazu.
Eine andere Seite ist aber auch, ein Arzt auf dem Lande, der muss sich höheren Anforderungen stellen als ein Arzt in der Stadt, Hausbesuche, weite Wege, die er absolvieren muss, mehr Hausbesuche als ein Arzt in der Stadt. Wie wird es aber vergütet? Er bekommt die gleiche Vergütung wie der Arzt in der Stadt. Ich glaube - das ist allerdings jetzt wieder Bundesebene -, auch darüber muss man nachdenken, welche Lösungen es dort geben kann.
Was jetzt hier noch in dem Antrag die Problematik ist, zum Beispiel auch Schaffung von medizinischen Versorgungseinrichtungen durch und in Kommunen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, Sie haben sie ja schon genannt: MVZs, MVZs auch durch Krankenhäuser. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, aber ich sage auch, man soll nicht einfach sagen, die Kommunen nicht unbedingt. Auch diese Möglichkeiten sollte man prüfen, wenn es auch nach Ihrer Auffassung der letzte Weg erst einmal sein sollte. Aber was da geklärt werden muss, wenn solche Einrichtungen auf dem Land geschaffen werden, ist die Anschubfinanzierung. Die Mittel, die Sie vorhin schon aufgezählt haben, die sollten dann aber auch nach Möglichkeit einer Kommune gegeben werden, um die Anschubfinanzierung dieser Einrichtungen zu machen. Ich plädiere dafür - wir nennen das bei uns das Modell Landambulatorium, egal wie das jetzt heißt -, dass Kommunen diese Möglichkeit haben, dass aber auch die KV das machen kann, dass Krankenhäuser das machen können in Form von MVZs. Alles Mögliche sollte gemacht werden. Aber wir sollten auch über solche Sachen nachdenken, z.B. fahrbare barrierefreie Arztpraxen.
Aber zum Thema wieder zurück: Wir sollten auch über solche Formen nachdenken, wie z.B. fahrbare Arztpraxen, die also in die ländlichen Gemeinden kommen, wo ein Arzt dort ist oder man sollte auch einmal über so eine Form nachdenken, so eine Art Shuttle-Service einzurichten, wo ich die Patienten in die Arztpraxis bringe, die in einer größeren Land
Zu Zweitniederlassungen hatten Sie schon etwas zu dieser Möglichkeit gesagt, die es gibt, ich sage natürlich, das, was im Antrag mit der Fachkräftewerbung über die Agentur für Fachkräfte ist, kann man machen, aber die Frage ist, welche Anreizmöglichkeiten habe ich, damit ein Arzt aufs Land geht. Wir sollten hier eine breite Diskussion führen nicht unbedingt heute -, aber das Thema wird uns begleiten, wir sollten weiter in den Ausschüssen darüber reden und wir werden dem Antrag zustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kubitzki. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Untermann für die FDPFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das GKV-Versorgungsstrukturgesetz - das sind immer solche Ausdrücke - ist die Grundlage des vorliegenden Antrags und dies ist nicht zu Unrecht, denn es bietet Antworten auf die Sorgen und Nöte der Menschen, auch zukünftig eine gute medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum - was wir ja diese Woche schon einmal ausführlich behandelt hatten - zu erleben. Zwar wird auch künftig kein Minister einen Arzt zwingen, in unterversorgte bzw. von Unterversorgung gefährdete Gebiete zu ziehen, aber es bildet die Rahmenbedingung, damit die Sicherstellung medizinischer Leistungen auch künftig möglich ist.
Das liberal geführte Bundesgesundheitsministerium hat die Prioritäten in der Gesundheitspolitik in Deutschland verändert. Während lange Jahre in Deutschland mehr Geld für Arzneimittel als für die ambulante Versorgung ausgegeben wurde, können wir nun feststellen, dass in Deutschland wieder mehr Geld für die ambulante Versorgung als für die Arzneimittel ausgegeben wird. Generell steht seit mehr als 30 Jahren erstmalig die Frage im Raum, ob aufgrund der Rücklagen der Krankenkassen die Versicherten entlastet werden können.
Wir in Deutschland können stolz darauf sein, dass unser Gesundheitssystem so leistungsfähig ist, das muss man mal grundsätzlich auch hier betonen.