Protocol of the Session on May 3, 2012

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist vom Zeitrahmen, glaube ich, gut, dass wir dieses Gesetz in diesem Jahr diskutieren, in dem wir auch an dem Landesentwicklungsprogramm arbeiten. Herr Kuschel hat schon in seiner Rede deutlich gemacht, dass man beides nicht losgelöst voneinander diskutieren kann. Das Landesentwicklungsprogramm trägt im Titel die Jahreszahl 2025. Angesichts des Ehrgeizes der Landesregierung, tatsächlich Leitlinien festzulegen, die so weit in die Zukunft reichen, ist es auch aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass wir hier im Plenum natürlich über das Landesentwicklungsprogramm

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

abschließend beraten und dann auch entscheiden können. Das leise Zugeständnis, dass wir das nur als Stellungnahme bekommen, finde ich schon anmaßend. Insofern auch noch mal von uns der Ap

(Abg. Kuschel)

pell - Ihre Begründung, warum das eigentlich nicht der Fall sein soll, die würde mich sehr interessieren, Herr Carius.

Herr Kuschel hat auch schon ein paar Widersprüche angesprochen aus den Leitlinien, die möchte ich noch ergänzen um zwei weitere Punkte. Das eine ist - Frau Doht hat es gerade angesprochen demographischer Wandel. Einerseits legen Sie fest, dass die soziale Infrastruktur für alle Regionen sichergestellt werden soll, andererseits wollen Sie dem demographischen Wandel begegnen. Wir diskutieren seit heute darüber, dass wir möglicherweise Geld dafür zahlen, dass Dörfer dichtgemacht werden. Insofern ist es ein Widerspruch. Wir können nicht überall die soziale Infrastruktur aufrechterhalten und gleichzeitig dem demographischen Wandel begegnen.

Zweiter Punkt, der genauso widersprüchlich ist, bedarfsgerechte Infrastruktur - dazu zählen Sie die geplante Rhöntrasse -, gleichzeitig das Ziel, eine weitere Zerschneidung des Freiraums zu vermeiden. Dann muss man an irgendeiner Stelle auch mal so ehrlich sein, dass Ihnen die Erhaltung unzerschnittener Räume nicht so sehr am Herzen liegt, dann lassen Sie es raus. Das wäre wenigstens ehrlich. Aber diese Widersprüche, die hier drin sind, finden sich genauso im Landesentwicklungsprogramm wieder, das vor Leitlinien und Grundsätzen nur so wimmelt, an konkreten Zielen oder auch mal zu sagen, welche Prioritäten setzen wir, fehlt es.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da nehmen sich diese beiden Papiere leider nichts. Wir werden darüber zu reden haben.

Sie wollen, dass die Mittelzentren Pläne nicht mehr auslegen und begründen das mit Verfahrensvereinfachung. Das sehen wir sehr kritisch. Angesichts der langen Zeiträume, die wir mit diesen Planungen vor uns haben, sollten auch Menschen nicht unbedingt erst in die Kreisstadt fahren müssen, um sich Raumordnungspläne anzusehen. Sie argumentieren damit, dass es entsprechend Kommunen dann einfacher haben, weil sie es vorher ankündigen müssen. Und noch einmal: Angesichts der langen Zeiträume ist das, glaube ich, kein Problem. Wir sollten im Sinne der Bürgernähe - Sie haben immer gesagt, beim Landesentwicklungsprogramm soll man die Leute mitnehmen -, da sollte diese Auslegung auch in den Mittelzentren erfolgen können.

Letzter Punkt - Wind: Sie haben es selber angesprochen, Sie wollen festsetzen, dass Vorranggebiete gleich Eignungsgebiete sind. Das ist genau wieder einmal eine Festsetzung, die restriktiv mit Windkraft umgeht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Einerseits sagen Sie, die regionalen Planungsgemeinschaften sollen selber entscheiden, wie sie ein bestimmtes Aufkommen an erneuerbaren Energien herstellen, andererseits behindern Sie sie damit. Das ist auch ein Widerspruch. Wir werden darüber diskutieren, inwieweit wir da nicht den Kommunen helfen können, zum Beispiel indem die selber in den Flächennutzungsplänen Vorranggebiete ausweisen können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das darf am Ende nicht dazu führen, dass wir viele zersplitterte kleine Flächen haben, das ist auch klar. Aber so, wie Sie es machen, ist es zu restriktiv und damit sind sie der Energiewende in diesem Land abträglich. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Tasch von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute steht die erste Beratung zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes auf der Tagesordnung. Hierzu ein paar Bemerkungen: Wie Sie sich erinnern, haben wir auf Antrag von CDU und SPD in der 70. Sitzung im November 2011 beschlossen, das derzeit gültige Landesplanungsgesetz um ein weiteres Jahr zu verlängern. Grund dafür - Frau Doht hat es gerade gesagt - einmal, um uns ausreichend Zeit zu einer intensiven Beratung zu geben, aber auch die Anhörung, die die Landesregierung durchgeführt hat - sie hat ja die Planungsgemeinschaften, Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund angehört -, auch da sollte es ausreichend Zeit geben, um sich zu beteiligen. Dies ist nun geschehen. Wie gesagt, wir beraten heute in erster Beratung. Unser Ziel ist es, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, um das Thüringer Landesplanungsgesetz an die Novellierung des Raumordnungsgesetzes des Bundes anzupassen und für Thüringen typische Regelungen gesetzlich zu verankern. Das heißt, Vorschriften, die schon im Raumordnungsgesetz des Bundes geregelt sind, brauchen zukünftig im Landesplanungsgesetz nicht mehr geregelt zu werden. Landesspezifische Vorschriften, die das Raumordnungsgesetz des Bundes ergänzen, müssen als solche erhalten und rechtssicher geregelt werden. Wie bereits gesagt, die Gesetzesnovelle liegt nun zur Weiterberatung vor. Ich möchte auch nur ganz kurz auf ein paar Änderungen eingehen. So wurde die Aufnahme von Leitvorstellungen formuliert, welche zum Beispiel

(Abg. Schubert)

dem demographischen Wandel, der Leistungsfähigkeit der Daseinsvorsorge sowie einer Stärkung der regionalen Wachstumspotenziale gerecht werden sollen. Es gibt große Probleme bei der demographischen Entwicklung, Frau Schubert, Sie haben es angesprochen, was da heute in der Zeitung stand. Ich halte nichts davon, dass wir Dörfer abreißen sollen, wenn sie weniger als 500 Einwohner haben, und zwangsweise Menschen umzusiedeln. Wir brauchen Antworten auf die demographischen Entwicklungen, das ist richtig, aber es wird auch eine Antwort auf die vielfristigen...

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So war es auch nicht ge- meint.)

Nein, Sie haben es ja nur angesprochen, was da heute in der Zeitung steht. Nicht alles, was in der Zeitung steht oder was Menschen von sich geben, macht auch Sinn und ist schlüssig.

Es werden Vorgaben für die Regionalplanung erarbeitet, die sich auch bewährt haben. Es soll eine Evaluierungspflicht eingeführt werden. Durch die Anpassung des Landesplanungsgesetzes an das Raumordnungsgesetz des Bundes entfallen auch Regelungen. Das ist auch ein Beitrag zur Deregulierung. Das begrüßen wir.

Was uns auch wichtig erscheint, ist, im Raumordnungsgesetz des Bundes ist ja nur eine Beteiligungspflicht von einem Monat geregelt. Im Entwurf der Landesregierung sollen zwei Monate, wie es ja jetzt schon üblich ist, die Frist für die Auslegung und öffentliche Beteiligung bleiben. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn unserer Auffassung nach stärkt das die Beteiligung der Bürger und Kommunen und wird auch den ehrenamtlichen Bürgermeistern gerecht. Wir haben ja viele kleinere und mittlere Gemeinden, die auch ehrenamtlich geführt werden, wo man auch ein bisschen mehr Zeit braucht zur Beteiligung. Das sehen wir als großen Pluspunkt an.

Dieses Gesetz möchten wir gern überweisen und gründlich beraten. Wir werden auch eine Anhörung dazu durchführen. Ich beantrage für die CDU-Fraktion federführend die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und mitberatend an den Innenausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Vorläufig als Letzter hat jetzt das Wort der Abgeordnete Untermann von der FDP-Fraktion.

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich werde versuchen nicht so viel zu wiederholen - es ist ja nun schon sehr viel gesagt worden -, bevor wir in den Ausschuss gehen. Ein Grundprinzip sollte bei der Raum- und Landesplanung die wechselseitige Beeinflussung von regionalen und überregionalen Planungen, dem sogenannten Gegenstromprinzip, sein. Das findet sich in den §§ 4 und 5 berechtigterweise wieder. Darum ist es von besonderer Wichtigkeit, die Städte und Gemeinden bei den Landesplanungen mitwirken zu lassen. Eine Mitwirkung erfolgt über die regionalen Planungsgemeinschaften bei der Erstellung der Regionalpläne. Das Landesplanungsgesetz in § 5 regelt, dass die Regionalpläne von den Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung entwickelt sind. In diesen Organen der Planungsgemeinschaften wie der Planungsversammlung, dem Präsidium, Planungsbeiräte sind Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, der Kammern, der Verbände, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft, des Forstes und der Kirchen sowie Hochschulen, um nur einige zu nennen. Im Landesplanungsbeirat sind zusätzlich Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vertreten. Eine breite Beteiligung ist somit für die Regionalprogramme gegeben und muss zukünftig auch weiterhin gewährleistet sein.

Wir begrüßen die Regelung der Evaluierung, denn Regionalplan und Landesentwicklungsplan sind nichts Statisches, sondern bedürfen einer Entwicklung und einer angepassten Fortschreibung. Die Wichtigkeit zeigten uns im letzten Jahr die durchgeführten Debatten bei der Erstellung der Regionalpläne. Ich erinnere da an die Auseinandersetzung zum Bau von Windparkanlagen unterhalb der Wartburg auf dem Milmesberg bei Eckardtshausen in der Gemeinde Marksuhl, wo der Status des Weltkulturerbes der Wartburg infrage gestellt war. Leider sind bis zum heutigen Tag nur die Regionalpläne von Mittelthüringen und von Ostthüringen genehmigt. Für den Regionalplan Südwestthüringen liegt eine Genehmigung ohne die Vorranggebiete für Windkraft vor und für den Nordthüringer Raum erfolgt ab Mai eine erneute Anhörung.

Im Teil A Absatz 4 Ihres Entwurfs legen Sie dar, dass eine Klarstellung und Konkretisierung der bestehenden Fristenregelung zur Änderung des Regionalplans und dessen Vorlage zur Genehmigung erfolgt. Gerade diese Frist für die Genehmigung vermisse ich in Ihrem jetzigen Gesetzentwurf. Gemeinden, Bürger und sonstige Investoren brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionsmaßnahmen und keine Verzögerungen und Hinhaltetaktiken. Investoren brauchen konkrete Aussagen gerade bei der Raumordnung für die Ansiedlungen, sonst sind sie weg.

(Abg. Tasch)

Sehr geehrte Damen und Herren, über die Möglichkeiten der Vereinfachung und der zeitnahen Genehmigung von Regional- und Landesentwicklungsplänen und zu einigen weiteren Punkten möchte ich mit Ihnen ausführlich im Ausschuss diskutieren. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion auch die Federführung beim Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und sicherlich berechtigterweise auch an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache und wir gehen in die Ausschussüberweisung. Beantragt ist zum einen die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und zum anderen an den Innenausschuss. In dieser Reihenfolge werden wir auch darüber zunächst abstimmen.

Ich rufe auf die Abstimmung zum Thüringer Landesplanungsgesetz, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4297. Wer dieses Gesetz an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überweisen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit einstimmig überwiesen an diesen Ausschuss.

Und wir stimmen jetzt ab über die Überweisung des von mir genannten Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den LINKEN, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von der SPD, von der CDU, gehe ich auch mal davon aus, und von der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch an den Innenausschuss überwiesen.

Wir stimmen jetzt über die Federführung ab und von mehreren Rednern wurde die Federführung für den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den LINKEN. Damit ist der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr der federführende Ausschuss.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt, weise noch mal darauf hin, dass sich der Freundeskreis Litauen jetzt unmittelbar im Raum 002 trifft. Ansonsten gehen wir in die Mittagspause und wir sehen uns um 14.15 Uhr hier wieder.

Es ist 14.16 Uhr. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Kanis von der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/4204.

Entscheidung zur Leitung der zukünftigen Polizeiinspektion des Saale-Holzland-Kreises

Nach aktuellen Informationen soll die Struktur der Polizeiinspektionen im Saale-Holzland-Kreis neu geordnet werden und zum Standort der Leitung der zukünftigen Polizeiinspektion des Saale-HolzlandKreises soll die Entscheidung bereits gefallen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Standort hat die Landesregierung für die Leitung der zukünftigen Polizeiinspektion im Saale-Holzland-Kreis ausgewählt und welche Gründe haben dazu geführt?

2. Wurden vor dieser Entscheidung Gespräche mit den Verantwortlichen im Landkreis, der Stadt Eisenberg und der Stadt Stadtroda geführt bzw. Stellungnahmen eingeholt?

3. Wenn ja, sprachen sich der Landkreis und die Vertreter der Städte für den ausgewählten Standort aus und wie wurde dies begründet?

4. Wenn nein, warum wurden die Gespräche mit den Verantwortlichen vor Ort, insbesondere mit dem Landratsamt, nicht geführt?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Kanis beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: