Protocol of the Session on May 3, 2012

Ich will auf die Debatte und die hier vorgebrachten Argumente gern noch einmal eingehen. Der Gesetzentwurf der FDP soll dazu dienen - ich zitiere mit Verlaub, Frau Präsidentin, wörtlich: „Das Gesetz dient dazu, den Herausforderungen des demographischen Wandels vor Ort mit flexiblen und örtlich angepassten Lösungen begegnen zu können. Um den zukünftigen Herausforderungen wirksam entgegenzutreten, ist es zweckmäßig, neue Wege bei der Aufgabenerfüllung auszuprobieren.“ Ich bin der Überzeugung, dass die Herausforderungen des demographischen Wandels eher ganz woanders liegen als in der Standarderprobung bestimmter kommunaler Aufgaben, aber das will ich hier mal dahingestellt sein lassen. Wenn Sie uns aber Ihren Gesetzentwurf quasi als Allzweckwaffe für Bürokratieabbau und zumindest teilweiser Entlastung der Kommunen von der Aufgabenlast des Landes hier vorstellen, dann genügt es nicht, das Zaudern der Koalition in Thüringen zu geißeln und immer wieder die Notwendigkeit, an der geltenden Rechtslage etwas ändern zu müssen, sondern es gehört auch dazu, sich einer Reihe von Fragen zu stellen, die auch bereits im letzten Plenum aufgeworfen wurden und auf die wir bis heute und auch durch die bisherige, also die heutige Debatte nach wie vor keine Antworten bekommen haben. Ich will also zunächst die Richtigkeit der Intention Ihres Gesetzentwurfs nicht infrage stellen. Vielleicht bin ich da auch missverstanden worden. Sie sprechen, Herr Bergner, in der Tat ein Thema an, das wichtig ist und richtig in der Grundfrage für uns als Landespolitiker und für die kommunalen Vertreter in den Rathäusern vor Ort allemal. Aber wie bereits in der letzten und auch in dieser Sitzung, z.B. von Herrn von der Krone bereits ausgeführt,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nur von Herrn von der Krone.)

glaube ich, gibt es bereits einen derartigen Antrag mit gleicher Intention. Er ist hier im Hohen Hause schon im Dezember mit einer Mehrheit verabschiedet worden und das ist die Drucksache 5/3799 zu Drucksache 5/3224, und die ist übertitelt mit „Haushaltskonsolidierung fortsetzen“. In haargenau diesem Antrag geht es um haargenau diese Frage, die Sie hier versuchen anzusprechen. Da steht nämlich drin - ich zitiere mit Erlaubnis noch einmal wörtlich: „Die Landesregierung wird gebeten, den Aufgabenkatalog des Landes

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das habe ich gerade erklärt, das ist er eben nicht.)

und der Kommunen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und knapper werdender Finanzierungsmittel kritisch zu überprüfen...; nach Möglichkeit keine Gesetze in den Landtag einzubringen, die die Standards der Aufgabenerfüllung bei Land und Kommunen, die mit finanziellem Mehraufwand einhergehen, weiter erhöhen...; die

Etablierung von Modellregionen zu prüfen, in denen die Reduktion und Aufhebung von Vorschriften erprobt werden können; Möglichkeiten der Standardöffnung, der innovativen Regionalentwicklung wie auch einer abweichenden Organisation von Aufgaben sollen hier zeitnah in die Praxis umgesetzt werden;“ das steht da drin.

Jetzt kann man sich trefflich streiten, Herr Bergner, ob das ein guter oder ob das ein schlechter Antrag ist. Das können wir ja gern machen. Aber Sie können mir doch nicht absprechen, dass die Intention Ihres Gesetzentwurfs auch in diese Richtung geht. Und dann ist eben auch noch die Frage aufgeworfen worden: Ist es denn gewollt, zu den bestehenden landesrechtlichen Regelungen nun in den Kommunen Abweichungen zuzulassen, und zwar in beliebiger Menge und an beliebiger Stelle?

Ich habe Sie gesehen, Herr Barth. Herr Abgeordneter Hey, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Barth?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Hey, wie würden Sie mir denn antworten, wenn ich Ihnen sage, dass das Zitat, was Sie eben aus diesem Entschließungsantrag - das ist es ja wohl gewesen, was Sie zitiert haben - zum Haushaltsbegleitgesetz vorgetragen haben, in diesem Antrag ein Ziel beschrieben wird, nämlich Bürokratieabbau, aber kein Weg und dass genau der Weg eben dann in einem Gesetz erfolgen muss, und genau das mit unserem Antrag, mit unserem Gesetzentwurf erfolgt? Sind Sie in der Lage, mir zu folgen, wenn ich sage, da gibt es einen Unterschied, wenn man sagt, ich will das, und im Gesetz dann sagt, wie ich das auch umsetzen will?

Ich finde es schon bemerkenswert, Herr Barth, dass Sie überhaupt eine Frage beginnen mit: „Sind Sie in der Lage, mir zu folgen …“ Ich frage Sie ernsthaft, was das soll? Das frage ich Sie ernsthaft.

(Befall SPD)

Das war eine Formulierung, die ich jetzt nicht so persönlich gemeint habe, sondern also...

Würden Sie mir folgen, wenn ich das so darstelle, dass in dem Antrag, den Sie zitiert haben, ein Ziel beschrieben wird, aber eben kein Weg, und in den Rathäusern und bei den Menschen mit Blick auf den Bürokratieabbau das erst ankommt, wenn in einem Gesetz dann auch tatsächlich ein Weg beschlossen und beschrieben ist?

Also, ob der Weg, den Sie vorschlagen, in der Intention Ihres Gesetzentwurfs so genau beschrieben wird, ist nach wie vor fraglich, denn, ich glaube, es ist schon sehr wichtig auch in diesem Entschließungsantrag - Sie haben das richtig festgestellt -, das war damals auch eingekleidet in die Haushaltsdebatte, dass dieser Weg, der da vorgeschrieben wird, natürlich zunächst einmal durch ein Ziel definiert werden muss. Das ist bei jeder rechtlichen Regelung so, das haben wir auch damals versucht. Ich habe hier nur versucht, in meiner Rede im Moment noch darzustellen, dass die Intention Standardabbau keine zusätzlichen Aufgabenbelastungen in den Kommunen, zumindest wenn sie mit finanziellem Mehraufwand einhergehen, doch genau das ist, was Herr Bergner versucht mit seinem Gesetzentwurf ebenso zu koppeln, wie wir es damals gemacht haben durch diesen Entschließungsantrag der Landesregierung. Das ist doch, denke ich mal, zwischen uns beiden kein Streitpunkt.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das Ziel nicht, aber der Weg.)

Sie glauben, dass überhaupt ein Weg nur aufgelistet wird in Ihrem Gesetzentwurf.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das Ziel nicht, aber der Weg.)

Bitte keine Dialoge. Bitte schön.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein.)

Wir klären das dann beim heißen Getränk.

Sie haben in der Begründung, Herr Bergner, recht ausführlich dargelegt, auch schon in der letzten Plenardebatte, inwieweit rechtsstaatliche Normen verletzt werden oder nicht verletzt werden, weil eben der Absatz 2 Ihres Gesetzentwurfs nicht genau definiert, da sind wir bei dem Weg, welche Standards denn nun betroffen sein können und welche nicht. Standards bei der Kinderbetreuung sind

hier angesprochen worden, es gibt aber auch Standards bei den Feuerwehren, im Bereich des Meldewesens, das weiß man nicht genau beim Lesen des Absatzes 2. Sie führen in der Begründung aus, wie man mit grundsätzlichen, auch verfassungsmäßigen Bedenken hierbei umgeht. Da gibt es dann diese fünf Spiegelstriche, die Sie darunter subsumiert haben, in denen eine nähere Eingrenzung der rechtlichen Regelungen vorgenommen wird, und genau da besteht auch die Frage, Herr Bergner, wie das in den Kommunen gehandhabt werden soll, allein bei der Prüfung dieser Frage, ob es sich hier um eine generelle Öffnungsklausel oder um eine unbegrenzte handelt, wenn man von den Standards abweichen will. Das muss im Übrigen auch vorher geprüft werden aus meiner Sicht, sonst macht die Regelung gar keinen Sinn. Natürlich besteht die Gefahr, nach meiner Ansicht, dass es dann in Thüringen eine Art rechtsstaatlichen Flickenteppich geben könnte. Herr Bergner, Sie haben dazu in der letzten Sitzung geäußert, man soll doch bitte schön keine Angst haben vor einer dementsprechend bunten Landschaft in Thüringen. Die Angst habe ich auch nicht, Herr Bergner. Ich bin nur von einem recht einfachen Prinzip ausgegangen, dass nämlich in der einen Stadt für die Bürgerinnen und Bürger das Gleiche gelten sollte wie in der anderen Stadt. Nicht in jedem Falle, aber zumindest im Großen und Ganzen. Das schafft immer eine einheitliche Rechtsnorm und zudem auch noch eine Überschaubarkeit der kommunalen Regelungen. Natürlich steht nach wie vor die Frage im Raum, ob es nicht Kommunen gibt, die aufgrund ihrer Finanznot Standards eher absenken könnten als Kommunen, denen es nach Kassenlage besser geht. Ich halte solche Überlegungen zumindest nicht für abwegig.

Zur Grundausrichtung Ihres Gesetzentwurfs in Bezug auf Bürokratieabbau: Wenn es nach Ihrer Vorlage geht, über die wir heute abermals diskutieren, dann müssen die Genehmigungsbehörden bei einer Ablehnung eines vorgeschlagenen Standardabbaus, auch bei einer nur teilweisen Ablehnung, eine Abstimmung mit der für die Deregulierung zuständigen Landesbehörde herbeiführen, außerdem eine Veränderung des Antrags im Einvernehmen mit der beantragenden Kommune anstreben. Das kann im Einzelfall ein recht zähes Verfahren werden, Herr Bergner, je nachdem, welche Frage da geklärt werden soll, um welchen Standard es da geht. Und wenn der Antrag erfolgreich war, dann ist der Antragsteller, so steht es in § 3 Abs. 5 Ihres Gesetzentwurfs, angemessen zu begleiten und zu unterstützen. Dann soll auch eine zeitliche Grenze eingezogen werden, vier Jahre soll in Einzelfällen stattgegeben werden. Danach, so nehme ich an, muss wieder eine neue Prüfung vorgenommen werden. Ich glaube, das ist kein geeigneter Weg, Bürokratieabbau zu erreichen.

Mit Verweis also auf den bereits erwähnten Entschließungsantrag, aus dem ich vorhin zitieren durfte, und in dem es bereits aus meiner Sicht um diese Thematik Aufgabenstandards geht, und in Anbetracht der hier vorgebrachten Punkte und der nach wie vor unbeantworteten Fragen ist meine Fraktion nach wie vor der Meinung, dieser Gesetzentwurf verfehlt sein Ziel und deshalb sollten wir ihn auch nicht im Ausschuss behandeln, sondern ihn ablehnen. Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Dirk Adams. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag, wir beraten in diesem Tagesordnungspunkt das Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienten landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir GRÜNE wünschen uns eine Debatte dieses Gesetzes, wir wünschen uns auch ganz ausdrücklich eine Debatte dieses Gesetzes im Ausschuss. Vieles wurde schon von den Oppositionsfraktionen zum Thema der Verweigerung der Koalition, dieses Gesetz im Ausschuss zu diskutieren, gesagt.

Lieber Herr Hey, Ihre Reden mag ich ganz besonders, weil Sie immer wieder sehr viele intelligente Ansätze haben. Ihr Zitat, dass intelligent und intellektuell zu sein, nicht das Gleiche ist, nehme ich gern auf und sage Ihnen, wenn Sie den Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz hier als deckungsgleich darstellen, dann kann ich Ihnen nur antworten, Analogien und Deckungsgleichheit sind eben auch nicht dasselbe, auch das sollten Sie beachten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir GRÜNE werden diesem Gesetz, weil wir davon ausgehen und ja irgendwie Realos sind, heute nicht zustimmen, weil wir davon ausgehen, dass die Koalition sich einer Überweisung an den Ausschuss abermals widersetzen wird. Wir begründen das wie folgt: Ihr Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, ist bürokratisch, es verursacht Kosten und es stellt zum Teil das parlamentarische System auf den Kopf. Zudem sind Sie selbst sich nicht sicher, ob dieses Gesetz wirken könnte, wie anders sollen wir sonst den neuen juristischen Fachterminus Erprobungsgesetz verstehen. Aber das wäre ein erster Ansatz, Bürokratie zu vermei

(Abg. Hey)

den oder zusätzliche Normen zu vermeiden, nämlich indem man sich sicher ist, dass ein Gesetz wirklich sinnvoll ist und dass es auch gebraucht wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meiner Meinung nach ist Ihre Angabe unter D. Kosten nämlich keine - ganz einfach nicht richtig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weiterhin zweifeln wir an, ob Sie den richtigen Fokus hier in dem Gesetz gewählt haben, indem Sie nämlich einmal das zentrale Absenken von Standards, das Vereinfachen von Standards, das Vereinheitlichen von Standards, wo wir ganz an Ihrer Seite sind, in einen regionalen Bezug stellen. Sie unterstellen, dass in Ostthüringer Gemeinden andere Standards sinnvoll sein könnten als in Westthüringer. Aufgrund der Entfernung könnte man das jetzt vielleicht noch darlegen, aber Ihr Gesetz ermöglicht auch, dass in zwei nebeneinanderliegenden Gemeinden unterschiedliche Standards gelten. Das erschließt sich uns nicht wirklich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man neue Wege gehen will, dann ist das Modellvorhaben immer ein sinnvoller Weg. Es macht vor allen Dingen Sinn, bevor man ein neues Gesetz auf den Weg bringt, sich einmal anzuschauen, wo es denn solche Erfahrungen und Modellvorhaben schon gegeben hat. Mein Kollege Carsten Meyer hat in der ersten Lesung schon darauf hingewiesen und aus dem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes zitiert zum Teil. In der Debatte hat das schon eine Rolle gespielt. Schaut man sich diesen Bericht an, stellt man fest, dass in den vielen Brandenburger Gemeinden nur 116 Gemeinden einen Antrag gestellt haben, eine solche Ausnahme zu bekommen, bei 45 wurde eine Genehmigung gegeben und allein in 14 Fällen hat man es übernommen. Ob das im Rahmen der vernünftigen, ganz normalen Rechtsfortentwicklung hier in diesem Hause nicht viel besser und effektiver geleistet werden könnte, stellen wir mit in die Debatte ein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Einzelnen will ich auf einige Paragraphen eingehen. Zum Beispiel § 1 Satz 2: Hierin beschreiben Sie die Ziele. Frau Präsidentin, ich zitiere: „Zu diesem Zweck werden für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von Rechtsvorschriften zugelassen, um den kommunalen Körperschaften die Erprobung neuer Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung zu ermöglichen und um zu testen, ob damit Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht oder kostengünstiger für die Unternehmen, die Bürgerinnen“ - das ist übrigens sehr interessant, dass bei Ihnen als Erstes die Unternehmen kommen, dann die Bürgerinnen, ich dachte eigentlich, dass die FDP immer in jedem Unternehmen vor allen

Dingen den engagierten Bürger sieht, aber interessanterweise stellen Sie die Bürgerinnen an die zweite Stelle - „...und die Verwaltungen gestaltet werden können.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bemerkenswert daran ist nicht nur, dass die Bürger an zweiter Stelle kommen. Bemerkenswert ist vor allen Dingen auch daran, dass Sie hier zunächst einmal von allgemeinen Rechtsvorschriften sprechen. Sie kommen dann später im Laufe des Gesetzes, nämlich in § 2,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es wird nicht mehr besser.)

darauf, darzulegen, nämlich hier exakt in § 2 Abs. 1 Satz 2, dass Sie die Standards benennen. Im darauf folgenden Absatz erklären Sie, was Sie mit Standards meinen, nämlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Aufgabenerfüllung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle will ich noch mal auf meinen Vorwurf zurückkommen, dass Sie das parlamentarische System auf den Kopf stellen. Es wird an anderer Stelle noch mal wichtig werden. Sollte Ihr Gesetz Wirklichkeit werden, wird man auf der Ebene oberster Landesbehörden neue Gesetze schaffen können. Ich glaube nicht, dass das Sinn macht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist wirklich abstrus.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Folgen Sie meinem Vortrag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Sie in § 1 wünschen, nämlich dass man sinnvoll noch einmal auf Rechtsnormen schaut, ist eigentlich doch das, was wir in jedem normalen Gesetzgebungsvorgang durch die Anhörung durchführen wollen. Dabei sind wir wieder bei einer Kritik, die wir Oppositionsfraktionen häufig in Richtung der Koalition senden müssen, nämlich dass Anhörungen durchgeführt werden und dass diese Anhörungen nicht gewichtet werden oder überhaupt nicht zu einem Einsehen der Landesregierung oder gar der Koalitionsfraktionen führen. Ein Beispiel hieraus: Das Gesetz gegen die gefährlichen Tiere oder das Hundegesetz, wie wir das hier in Thüringen nennen, hat das ganz deutlich gezeigt. Ihnen haben alle gesagt, es wird nicht wirken, Sie sind dennoch nicht vom Weg abgewichen, und wir haben heute ein Gesetz, das erwiesenermaßen Beißvorfälle nicht zurückgedrängt und sehr viel Bürokratie in Thüringen losgetreten hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war ein schlechtes Gesetz, Herr Mohring, das unter Führung Ihrer Partei hier in den Landtag eingebracht wurde.