Protocol of the Session on May 3, 2012

Vielen herzlichen Dank, Herr Schröter. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe den Zwischenruf von Frau Schubert schon verstanden. Es ist etwas anmaßend, von einer ersten Änderung zu sprechen, wenn schon zweimal unsere Fraktion versucht hatte, Änderungen einzubringen, die boykottiert wurden.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich weiß nicht, was das mit der Rechtssystematik zu tun hat.)

Ich möchte eigentlich, meine Damen und Herren, mit einer guten Nachricht beginnen. Die gute Nachricht ist: Endlich bewegen sich die Koalitionsfraktionen, sie geben ihre Blockadehaltung auf und bringen nun ihr Erstes Gesetz zur Änderung des Petitionswesens ein. Welch ein Wunder!

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sehen Sie, jetzt sagen Sie es selbst, Sie wissen es doch richtig.)

Lange genug hat es ja gedauert, bis Sie sich bewegen, und heute nun beraten wir in der ersten Sitzung über Ihren Gesetzentwurf der CDU und der SPD. Ich nehme es Ihnen nicht wirklich ab, dass Sie ein besseres Petitionsgesetz für Thüringen haben wollen. Es tut mir leid, ich nehme es Ihnen nicht ab.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber ich will ja mit den positiven Sachen beginnen, denn Links wirkt, kann ich hier sagen. Links wirkt, ob Sie es hören wollen oder nicht, Herr Mohring, man muss nur genügend Geduld haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Übrigens, bei uns ist abschreiben erlaubt. Es ist zwar nicht fair, aber es ist bei uns erlaubt, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen dient. Herr Mohring, Sie nehmen wohl heute die Stelle von Herrn Heym ein, der noch Wahlkampf machen muss. Von ihm bin ich es ja gewöhnt, dass er mir ständig dazwischenruft, aber Sie sollten sich ein bisschen im Zaum halten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Seit 2008 will die LINKE analog wie im Bundestag öffentliche Petitionen in Thüringen einführen. Seit fast einem Jahr liegt unser Gesetzentwurf im Ausschuss und er ist dort geparkt, bis Sie sich endlich bewegt haben. Die abschließende Diskussion wurde immer wieder verzögert und das ist kein politischer Stil. Dieser Stil schadet der sachlichen, parteiübergreifenden Zusammenarbeit in unserem Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, ich fasse also zusammen: Die positive Nachricht war von mir, Sie haben sich bewegt in die richtige Richtung. Jetzt kommt die schlechte Nachricht. Ich behaupte, so richtig ehrlich meinen Sie es nicht mit der Verbesserung und Modernisierung des Petitionsrechts, denn die LINKE meint nämlich, 200 Mitzeichner für eine öffentliche Petition in sechs Wochen in Thüringen ich rede von Thüringen nicht von der ganzen Bundesrepublik - müssten doch wohl ausreichen, damit wir hier uns in einer öffentlichen Sitzung mit dieser Thematik beschäftigen. Jedoch CDU und SPD pokern hier hoch und runter, so dass ich es Ihnen nicht abnehme, dass Sie tatsächlich eine Verbesserung in Richtung Transparenz der Petitionsarbeit wollen. Sie fordern ein überzogenes Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern. Das ist an der Realität des kleinen Landes Thüringen vorbei. Warum diese unmögliche Hürde für Bürgerinnen und Bürger? Man gesteht ihnen zwar ein, ihr Anlie

(Abg. Schröter)

gen öffentlich machen zu können, aber eine Anhörung im Landtag und eine Erörterung in den Fachausschüssen in einer Anhörung, das will man nicht wirklich. Das unterstelle ich Ihnen jetzt einfach.

Eine weitere schlechte Nachricht ist, dass die CDU und die SPD entgegen unserer Forderung auf sechs Wochen Bearbeitungszeit der Landesregierung für eine Stellungnahme nun acht Wochen festschreiben will. Das finde ich sehr bedenklich, denn, was soll denn das?

(Beifall DIE LINKE)

Sind wir denn, meine Damen und Herren, in diesem Landtag verantwortlich für bequemere Arbeitsbedingungen der Landesregierung oder sind wir für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen da, dass ihre Probleme zügig bearbeitet werden?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Da werden wir wohl wieder unsere Änderungsanträge einbringen müssen, die garantiert von Ihnen auch wieder abgelehnt werden. Das dient dem Land Thüringen nicht. Ich bin aber froh, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses wenigstens schon hier angekündigt hat, dass er auch eine weitere Diskussion im Ausschuss befürwortet. Da sind wir schon einen kleinen Schritt weiter. Ich möchte aber auch jetzt schon ankündigen, dass wir beantragen eine weitere öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, denn das finde ich spannend, was wir da nun wieder zu hören bekommen u.a. auch zu den Kritikpunkten meiner Fraktion.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Sedlacik. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Untermann für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will zwar auch versuchen, es so kurz wie möglich zu machen, und nichts verdoppeln. Der Petitionsausschuss ist meiner Meinung nach immer ein bisschen Schatten der anderen Ausschüsse, aber ich sage Ihnen eines, so umfassend und so interessant von den Themen her, man wird wirklich umfassend mit jedem Thema beschäftigt und es ist eine schöne, aber auch, muss ich sagen, eine schwere Arbeit und es lässt sich in dem Ausschuss auch sehr gut arbeiten, so viel nur noch einmal dazu.

Das Thema „öffentliche Petitionen“ stand schon am Ende der letzten Legislaturperiode im vergangenen Jahr auf der Tagesordnung des Plenums. Diesmal ist es kein Antrag der Fraktion der LINKEN - welch

Wunder, kann ich dann auch nur sagen, da muss ich Ihnen recht geben, Frau Sedlacik -, sondern ein Antrag der Koalitionsregierung. Nachdem der Modellversuch des deutschen Bundestags eine positive Bewertung erhielt, gehören öffentliche Petitionen dort seit 2008 zum Standard. Ihr Antrag entspricht weitestgehend der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen im Deutschen Bundestag, wobei ich auch sagen muss, die sechs Wochen sollten bleiben bei einer Bearbeitungsfrist für die Landesregierung, acht Wochen sind zu viel, unsere Bevölkerung, unsere Menschen müssen schon teilweise bei diesen Verwaltungsbergen

(Beifall FDP)

und bei diesen bürokratischen Monstern, wie man so schön sagt, warten und da sollten wir nicht noch in die Richtung gehen und das noch erweitern.

Die Einführung von öffentlichen Petitionen ist mit einem finanziellen und einem verwaltungstechnischen Mehraufwand verbunden. In Ihrem Gesetzentwurf beziffern Sie die Ausgaben für den technischen Aufwand auf 25.000 €, eine Personalaufstockung ist allerdings auch nicht geplant. Erfahrungen aus dem Bundestag und den Landtagen zeigen, dass die Betreuung von öffentlichen Petitionen in der Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand verursacht. Weiterhin beinhaltet Ihr Entwurf in § 1 a Abs. 3, dass der Ausschussdienst prüft, ob die Voraussetzungen der öffentlichen Petition erfüllt sind. Ich bezweifle, dass die zwei genannten Fakten ohne eine personelle Aufstockung machbar sind. Der § 16 trifft die Festlegung, dass ein Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern erforderlich ist, die Erhöhung gegenüber dem Antrag der LINKEN trifft aber trotzdem unsere Zustimmung, da wir der Meinung sind, das ist eine Zahl, die auch die Sache dann von der Wichtigkeit her etwas selektiert.

Meine Erfahrungen aus der Arbeit im Petitionsausschuss belegen, dass das Petitionsrecht von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird. Eine Ergänzung des Thüringer Gesetzes über Petitionen um den Paragraphen „Öffentliche Petitionen“ wäre zweckmäßig, wenn der finanzielle und verwaltungstechnische Aufwand durch die Landesregierung zukünftig abgesichert werden kann, und dass wir in dem Ausschuss noch einmal diskutieren über diese einzelnen Themen, die hier auch schon angesprochen wurden. In Abwägung aller Faktoren werden wir dem Antrag der CDU auf Überweisung an den Petitionsausschuss zustimmen, um hier doch noch einmal vielleicht ein paar Falten geradezustreichen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

(Abg. Sedlacik)

Vielen herzlichen Dank, Herr Untermann. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zu Beginn meine Hochachtung vor der Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit der Fraktion DIE LINKE, insbesondere von Frau Sedlacik, zum Ausdruck bringen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die dieses Trauerspiel der Koalition mit sehr viel Gelassenheit hingenommen hat. Ich möchte noch mal kurz an den Werdegang erinnern, weil die Linksfraktion schon vor 2009, noch bevor wir im Landtag waren, einen Entwurf eingebracht hat, der dann im Wahlkampf und dem Regierungswechsel im Sande verlaufen ist. Es gab ein juristisches Gutachten, das DIE LINKE zum Anlass genommen hat, den Gesetzentwurf zu verändern. Wir haben dann eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Danach hat die Koalition krampfhaft Gründe gesucht, alle einzelnen Änderungsvorschläge abzulehnen. Mir war ziemlich schnell klar, dass sie bei vielen Dingen zum Teil auch berechtigt, das teilen wir auch an einigen Stellen - eine Ablehnung begründen kann, nur um die öffentlichen Petitionen würde sie nicht herumkommen.

Dann hat sie sich lange geweigert, endlich mal eine Stellungnahme abzugeben, wie sie sich denn zu den einzelnen Vorschlägen verhalten wird. Liebe Koalitionsfraktionen, das kann ich Ihnen nicht ersparen, wenn Sie schon so unsouverän sind, nicht an irgendeiner Stelle mal einzugestehen, dass auch die Opposition sinnvolle Vorschläge macht, die man auch in einen gemeinsamen Gesetzentwurf hätte münden lassen können, die der Petitionsausschuss hier in den Landtag hätte einbringen können,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

dann hätten Sie wenigstens so viel Anstand haben müssen, im Petitionsausschuss diesen Gesetzentwurf anzukündigen - Ihren eigenen - und ihn dann zum Beispiel als Alternativantrag einzubringen zu dem vorliegenden Entwurf der LINKEN. Das ist vor allem sehr traurig und sehr schade, weil wir im Petitionsausschuss doch einen sehr sachlichen Umgang pflegen, der sich auch unterscheidet von anderen Fachausschüssen. Dieser Ausschuss ist meines Erachtens viel weniger politisch, wir arbeiten dort sehr parteiübergreifend und sachbezogen zusammen. Sie stellen mit Ihrem Verhalten diese gute Zusammenarbeit infrage.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich vermute, der Wahlkampf von Herrn Heym trägt hier auch eine Aktie. Ich behaupte, dass das nicht von ungefähr ist, dass Herr Heym damit an die Presse gegangen ist. Das ist ein Missbrauch von Dingen, die hier nach demokratischen Gepflogenheiten diskutiert gehören. Es ist auch eine Missachtung der Arbeit der LINKS-Fraktion. Ich werde diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle nicht damit adeln, dass ich mich inhaltlich hier dazu äußere. Allein der Hinweis von Frau Sedlacik möge genügen, ein Quorum - ob nun 1.000, wir haben uns damals für 1.000 ausgesprochen oder 1.500 - ist nicht dazu geeignet, dass das wie auf einem Basar verhandelt wird, sondern es gehört diskutiert. Dieser Diskussion haben Sie sich verweigert. Auch die Auswertung der Anhörung war nicht insofern auskömmlich, dass Sie sich wirklich darauf eingelassen hätten, das zielführend zu diskutieren. Ich frage mich manchmal, wenn Sie an so einer Stelle schon so wenig demokratietauglich agieren, wie wollen Sie dann eigentlich dieses Land, das vom demographischen Wandel gezeichnet ist, das mit finanziellen Engpässen, die wir uns heute alle noch nicht ausmalen können, konfrontiert sein wird, mit Bürgerinnen und Bürgern gestalten, wenn Sie an so einer Stelle nicht souverän genug sind, Zusammenarbeit zu suchen, wie es dieser Gesetzentwurf verdient hätte? Meine große Enttäuschung über diesen Gesetzentwurf und sehr schade!

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie haben doch eben noch die Zusammenarbeit gelobt.)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Schubert. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Kanis für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Petitionswesen ist ja nur eine Änderung des bereits seit 15.05.2007 bestehenden Gesetzes. Ich kann hier für die Fraktion der SPD ganz deutlich noch mal sagen, dieses jetzt bestehende Gesetz über das Petitionswesen hat sich bewährt. Beispiel dafür ist, dass jedes Jahr ca. 1.000 Petitionen eingereicht und auch - nicht immer gleich, aber doch - abgearbeitet werden. Der Petitionsausschuss setzt sich sehr intensiv mit den einzelnen Petitionen auseinander. Da möchte ich ganz ausdrücklich den Dank den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung im Geschäftsbereich Petitionsausschuss und Strafvollzugskommission unter der Lei

tung von Herrn Bräutigam für ihre engagierte und fachlich sehr fundierte Unterstützung aussprechen.

Trotzdem sollte man von Zeit zu Zeit die Gesetze auf ihre Aktualität und die praktische Anwendung überprüfen. Wir als SPD haben es uns dabei nicht leicht gemacht.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das hat man gemerkt.)

Es war nicht krampfhaft versucht und es war auch nicht schmerzhaft. Denn ich habe eine Veranstaltung in Mainz mit dem Thema „Online-Petition mehr Demokratie wagen“ besucht. Ich habe bei dieser Veranstaltung den Kontakt zu Herrn Riem vom Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag hergestellt und außerdem habe ich mich auch sehr intensiv bei meinem Kollegen Oppermann in Bremen über deren Reform zum Petitionswesen, die am 01.01.2010 in Kraft getreten ist, informiert. Auch dort gab es überwiegend positive Erfahrungen. Die Koalition hat im Gespräch mit den Verantwortlichen der Verwaltung des Bundestages zum Petitionswesen sich Anregungen geholt und auch den Auftrag an die Landtagsverwaltung zur Ermittlung des technischen und personellen Aufwands aufgrund der Erfahrungen bei der Einführung der öffentlichen Petitionen in Rheinland-Pfalz und die Kostenschätzung für die Umsetzung der Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen ist vor der endgültigen Fassung dieses Gesetzesentwurfs, der Ihnen jetzt vorliegt, erfolgt. Denn wir wollten eine reale Basis dieser Änderungen in den Gesetzentwurf mit einbringen. Die SPD bestand dabei sehr beharrlich auf die Erarbeitung des Gesetzentwurfs, er hat ein bisschen länger gedauert als wir gedacht haben, aber heute liegt er nun vor.