kurzfristiges flexibles Handeln auch unter den Beschäftigten nicht mehr möglich ist. Hinzu kommt, dass gerade im beratungsintensiven Einzelhandel viele Geschäfte erst am Samstag erledigt werden. Das wissen wir alle. Man schaut sich zwar um in allerlei Gefilden, aber die Entscheidung für eine Küche, für einen Umbau im Garten, für viele Dinge, die auch gemeinsam in der Lebensgemeinschaft ausgeführt werden, man beraten werden will, wo wir Kinder mitnehmen wollen, die macht man eben am Wochenende.
Dort sind eben gerade auch beratungsstarke, beratungsfirme Mitarbeiter gefragt, die auch ihre Möglichkeiten des Erwerbs und der Erwerbseinnahmen auf den Samstag gelegt haben, weil am Samstag natürlich über höhere Umsätze der einzelnen Händler als Arbeitgeber, aber auch der angestellte Mitarbeiter über Provisionen die höchsten Einnahmen erzielen kann. Dafür braucht man auch nicht lange und ausführliche Gesetzeshandlungen durchzuführen, sondern es ist relativ einfach - mit ein paar Gesprächen im Einzelhandel, die man als Kunde erleben kann, da erfährt man diese Realität.
Deshalb die Frage sowohl an den jetzt nicht anwesenden Vertreter des Wirtschaftsministeriums, aber auch an Sie, Frau Taubert: Wann kommt denn nun diese Verordnung? Was soll sie regeln? Werden wir wirkliche Ausnahmeregelungen bekommen? Werden wir wirklich praktikable Regelungen bekommen, die die Arbeitgeber in die Lage versetzt, dass sie, wenn sie ausdrücklich wollen, auch arbeiten können? Werden wir die Tarifhoheit wieder achten? Denn es gibt einen Tarifvertrag im Einzelhandel, der, ich denke, unter den ausgewogenen Verhandlungen der Tarifpartner zustande gekommen ist und eben das geregelt hat. Werden wir den Leuten wieder zubilligen, dann arbeiten zu können, wenn sie es wollen? Und wollen wir vielleicht nur die schützen, die auch ausdrücklich geschützt werden wollen? Denn jetzt haben wir den Eindruck, dass das Gesetz durchaus Leute in Schutz nimmt und damit in Sippenhaft, die gar nicht geschützt werden wollen, weil sie samstags arbeiten wollen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, der Start des Ladenöffnungsgesetzes war holprig.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie beantragen aber heute gleichzeitig eine Zwischenbilanz zum Ladenöffnungsgesetz und wollen darüber diskutieren, ich habe darüber noch nichts gehört. Meinen Sie, Zwischenbilanz zu ziehen, wäre heute schon seriös möglich? Ich denke, das ist erst dann machbar, wenn Erfahrungen vorliegen. Eine Bewertung braucht immer verlässliche Daten, und das ist aufgrund der kurzen Zeit und - ich muss auch sagen - aufgrund der noch nicht vorhandenen Rechtsverordnung bisher nicht möglich.
Und darin liegt des Pudels Kern. Man kann auf keinerlei verlässliche Erfahrungen zurückgreifen, denn für zahlreiche Änderungen - beispielsweise auch die Adventsregelungen - können bisher gar keine Erfahrungen vorliegen. Weihnachten ist ja nur einmal im Jahr.
Sie aber meinen, meine Damen und Herren, sicherlich das öffentliche Echo zu einer Passage im Gesetz. Sie haben es gerade noch mal gesagt, ich bin hier für Klarheit, dann sollten Sie es auch im Antrag sagen. Es geht Ihnen um die Regelung in § 12 Abs. 3, also die Passage zur Einschränkung der Samstagsarbeit, die auch öffentlich kritisiert wurde. Unser Anliegen war, mit dieser Regelung eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wer mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeitet, soll die Möglichkeit haben, an zwei Samstagen für seine Familie da zu sein. Das ist und bleibt unsere Meinung. Ich hatte bereits im Plenum auf weitere Ausnahmeregelungen hingewiesen. Natürlich weiß ich aus zahlreichen Gesprächen um den Stand der Einführung. Bisher ist dies noch nicht einheitlich vollzogen. Einige Handelseinrichtungen warten ab, denn sie wollen auf die Rechtsverordnung warten. Ich hatte diese bereits im DezemberPlenum angemahnt. Meine Forderung, diese möglichst im I. Quartal schon bestätigen zu können, hat sich nicht erfüllt. Derzeit, hört man, sei diese in Vorbereitung zur Anhörung. Ich habe heute noch mal nachgefragt bei einem wesentlichen Anzuhörenden, bei ihm lagen die Unterlagen leider noch nicht vor.
Meine Damen und Herren, die Diskussion zum Ladenöffnungsgesetz war wirklich Anfang des Jahres kurz nach der Verabschiedung sehr scharf und vielschichtig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich im Vorfeld niemand bei der Anhörung dazu geäußert hatte, obwohl der Vorschlag hier im Plenum vorgetragen wurde. Vonseiten des Handels und von der IHK wurde
Meine Damen und Herren, von Arbeitnehmerseite ernteten wir anfangs Kritik, weil beispielsweise die 20.00-Uhr-Regelung nicht aufgenommen wurde. Die Kritik wandelte sich aber sehr schnell in echte Dankesschreiben wegen der Samstagregelung um.
Meine Damen und Herren, Aufschluss brachte das Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das das Argument, wir hätten das nicht gedurft, entkräftete. Der Vorwurf, die Gesetzgebungskompetenz würde nicht beim Freistaat liegen, wurde nicht bestätigt. Darüber hinaus verweist der Staatssekretär Hoofe in dem Schreiben auf eine Rechtsverordnung, in der Ausnahmen für bestimmte Personengruppen und Einzelfälle vorgesehen werden sollen.
Meine Damen und Herren, warten wir ab, bis die Rechtsverordnung im Sozialausschuss vorliegt. Dann haben wir selbst noch einmal die Möglichkeit, unsere Vorstellungen einzubringen. Ich werde - und damit alle Seiten hier auch zu Wort kommen können - im Ausschuss eine mündliche Anhörung zur Rechtsverordnung beantragen. Ich sage auch deutlich, eine Zustimmung, das heißt, das Einvernehmen hängt hier vom Ergebnis der Anhörung ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kemmerich, wir und DIE LINKE sehen keine Verliererinnen bei der Regelung der zwei freien Samstage im Monat.
Es ist für unsere Fraktion und somit auch für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Sie uns heute schon wieder mit dem Thema „Ladenöffnungszeit“ hier strapazieren, denn im Landtag ist alles bereits dazu gesagt und auch letzte Woche im zuständigen Sozialausschuss. Richtig ist, es fehlt noch eine Verordnung - da sind wir uns einig -, die brauchen wir sehr, sehr schnell. Aber getreu dem Sprichwort „Die Wiederholung ist die Mutter der Weisheit“ will ich es gern noch mal versuchen, Ihnen von der FDP unsere Argumente nahezubringen, wie wir zur Thematik „Ladenöffnungszeitgesetz“ stehen.
Sie wissen alle selbst, wir hatten vor einigen Monaten unseren eigenen Gesetzentwurf zum Thema „Ladenöffnungszeiten“ hier eingebracht. Wir wollten ordentliche Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verkaufsstellen. Wir wollten, dass maximal von 6.00 bis 20.00 Uhr gearbeitet werden darf, um somit einen echten Arbeitnehmerschutz gesetzlich festzulegen. Es war nicht gewollt und ich kann mich auch nicht erinnern, dass Sie von der FDP unserem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Wir haben auch hier an dieser Stelle bereits öfter darüber gesprochen, dass Thüringen leider ein Niedriglohnland ist. Das Geld, was in einem Monat nicht verdient wird, kann halt nicht noch zusätzlich samstags oder sonntags nach 22.00 Uhr ausgegeben werden. In der ersten Aktuellen Stunde haben wir das Thema ja gehabt, gute Arbeit, gute Löhne, und an der Stelle sollten Sie sich messen lassen, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
Ich habe mich auch noch einmal kundig gemacht und ich lese Ihnen einen Brief vor, der von Betriebsräten kam. Ich habe vorhin noch einmal telefoniert und sie haben darum gebeten, dass ich ihn hier zitieren darf - den Brief des Betriebsrats von REAL hier in Erfurt. Sie schreiben an die Abgeordneten: „Wir, die Betriebsräte und Beschäftigten des REAL Warenhaus hier in Erfurt können bisher in keiner Weise verstehen, dass die zwei freien Samstage laut Ladenöffnungsgesetz vom 21.12. mit Gültigkeit vom 01.01.2012 neu beraten, verhandelt oder ebenso eingeklagt werden sollen. Seit Januar 2012 wird dies nun neu beschlossene Ladenöffnungszeitengesetz in Bezug auf die daraus resultierenden zwei freien Samstage in unserem Markt konsequent umgesetzt. Ebenso können wir an der Stelle erfreulicherweise feststellen und mitteilen, dass die neue Gesetzgebung zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen hat, wenn auch nur in Teilzeit. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben es begrüßt, dass auf Landesebene etwas für die Beschäftigten im Einzelhandel getan wurde, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Da von vielen Beschäftigten im Einzelhandel die Lebenspartner die ganze Woche von Montag bis Freitag auf Montage arbeiten und ihre Familien nebst Kinder nur am Wochenende sehen, stehen wir auf dem Standpunkt, dass wir diese zwei freien Samstage zur Verfügung benötigen. An dieser Stelle wäre es noch sinnvoll, über einen zusätzlichen Samstag nachzudenken, damit wir das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich leben können.“
Die Mitarbeiterinnen vom Kaufland in Altenburg schrieben Ähnliches. Auch hieraus zitiere ich. Sie sind eigentlich sehr traurig darüber, dass der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht angenommen wurde, wo zumindest die Arbeitszeiten von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geregelt waren. Sie sa
gen, die zwei Samstage sind für sie ein Tropfen auf den heißen Stein und auch sie könnten sich vorstellen, sogar drei Samstage frei haben zu können, da die Arbeit im Einzelhandel sehr anstrengend ist und ein hoher Krankenstand aufgrund der hohen psychischen Belastung zu verzeichnen ist.
Ich denke, diesen zwei Briefen der Betriebsrätinnen und Betriebsräte von großen Handelseinrichtungen ist nichts hinzuzufügen. Wir warten auch auf eine Richtlinie, die Ausnahmeregelungen konkretisiert. Ansonsten hat das Thema bei der FDP keinen guten Stand, denn auch hier haben wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Seite, und das ist gut so. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir überlegt, als ich das Thema der Aktuellen Stunde, von der FDP beantragt, gelesen habe, wo könnte möglicherweise ein Fehler liegen in der gesamten Debatte um die Frage des Ladenöffnungsgesetzes. Vielleicht hätten wir doch mehr darüber reden müssen, dass wir früher mal ein Ladenschlussgesetz hatten und wir seit ein paar Jahren ein Ladenöffnungsgesetz haben und dieses Ladenöffnungsgesetz reformiert und verändert worden ist. Was will ich damit sagen? Ich glaube, die Frage der Betrachtung beider Elemente, nämlich der Bedingungen, der Anforderungen des Einzelhandels, aber eben auch die Frage des Arbeitnehmerschutzgedankens beim Ladenöffnungsgesetz sind möglicherweise in der Debatte zu kurz gekommen. Anders kann ich mir bestimmte Vorgehensweisen bei dem Thema nicht erklären. Die Bedingungen werden ja nicht besser, und zwar für beide Seiten, sowohl für den Einzelhandel als auch die Betroffenen, die Arbeitnehmer, wenn man das, was die FDP in den letzten Wochen getan hat, nämlich immer wieder das Thema hochzupuschen, gleichwohl die Kollegen der FDP natürlich wie jeder andere hier im Hohen Hause weiß, dass die mehrfach schon angesprochene Verordnung noch nicht vorliegt und auf dieser Grundlage bestimmte Ausnahmetatbestände noch geregelt werden müssen. Es bleibt aber dabei, dass es Ausnahmetatbestände sein werden, die wir auf der Grundlage der Verordnung zu diskutieren haben und die wir gemeinsam regeln müssen. Sich hierher zu stellen und zu fragen, keiner wüsste angeblich, wie diese Regelung überhaupt in das Gesetz aufgenommen worden ist, das ist ja nun - gelinde gesagt - eigentlich schon fast lachhaft, weil der Kollege Gumprecht natürlich völlig zu Recht darauf hingewiesen hat, dass
der Kollege Günther - der war es damals, glaube ich - von diesem Pult aus in diesem Hause deutlich gemacht hat, was die Vorstellungen und die Vorschläge der Kolleginnen und Kollegen der CDU zu einem besseren Arbeitnehmerschutz sind. Das ist genau diese Regelung gewesen, auf die wir uns dann, auch wenn sich meine Fraktion andere Regelungen, sprich andere Öffnungszeiten auch über die Woche hätte vorstellen können, verständigt haben.
Natürlich ist es so, dass es Diskussionen im Nachgang des Inkrafttretens des Gesetzes gab und gibt. Auch mit mir haben natürlich der Einzelhandelsverband, Vertreter des Einzelhandelsverbandes, aber eben auch Vertreter der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Vertreter der Gewerkschaften gesprochen und es ist natürlich so, wie es immer ist. Die unterschiedlichen Einschätzungen ergeben sich aus der unterschiedlichen Interessenlage. Es ist natürlich auch richtig, da hat die Kollegin Stange völlig recht, dass es eine Vielzahl von Arbeitnehmervertretungen gibt, die sagen, im Prinzip ist das richtig, was ihr dort gemacht habt, im Prinzip geht es aber eigentlich, was den Schutzgedanken der Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes beinhaltet, nicht weit genug. Insofern können wir noch lange darüber streiten, ob das, was wir verabschiedet haben, ein hinreichender Kompromiss ist oder nicht. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist die Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes eine Kompromissregelung gewesen. Denn ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass es ja auch an der einen oder anderen Stelle neue flexible Regelungen im Hinblick auf beispielsweise die Adventsöffnungszeit gibt, die durchaus auch positiv von dem Einzelhandelsverband gesehen wird. Insofern würde ich einmal bei dem Thema dafür plädieren, ein bisschen mehr Sachgerechtigkeit in die Debatte zu bringen und in der Tat jetzt zu schauen und dann gemeinsam zu beraten, wie sieht die Verordnung des Sozialministeriums aus. Das wird ja noch einmal Thema im Ausschuss sein. Es wird dann sicher auch noch einmal Thema hier im Hause sein. Aber das Thema alle zwei oder drei Wochen neu durchs Dorf zu treiben, ist, glaube ich, am Ende des Tages auch nicht zielführend und hilft im Übrigen auch keinem Einzelhändler und auch keinem Arbeitnehmer und keiner Arbeitnehmerin. Insofern würde ich gerne mehr Sachlichkeit in der Debatte anmahnen. Ich weiß auch nicht, ob es hilfreich ist, das Thema Verfassungsklage immer wieder hoch und runter durch die Gazetten zu jagen. Auch damit wird kein Problem gelöst. Wenn Sie der Auffassung sind, diesen Weg gehen zu wollen, dann müssen Sie das tun. Das ist Ihnen unbenommen. Da wünsche ich Ihnen jetzt schon einmal viel Spaß.
Aber es ist ja auch bereits darauf hingewiesen worden, was das Bundesministerium hier mit Blick auf unsere Regelungskompetenz ausgesagt hat. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist völlig richtig, wir haben im Februar das letzte Mal hier über die Ladenöffnung gesprochen und über das Ladenschlussgesetz bzw. über Ladenschlussregelungen. Jetzt kommt der lyrische Titel „Ladenöffnung unter erschwerten Vorzeichen“. Wenn es der FDP - deswegen finde ich das auch gar nicht so schlecht, darüber zu sprechen - darum geht zu hinterfragen, hat das Gesetz denn nun eine breite Akzeptanz, ja oder nein, warum dann eigentlich nicht immer wieder darüber reden. Dann frage ich mich nur, wo Ihr konkreter Vorschlag bleibt, diese Akzeptanz abzufragen?
Versuchen Sie es. Eine Idee wäre, direkt demokratische Elemente bemühen ja manche Fraktionen oder manche Parteien in diesem Hause hier gerne, warum nicht eine Onlinebefragung machen? In NRW haben das DIE GRÜNEN beispielsweise sehr erfolgreich gemacht. Vielleicht kann sich der eine oder die andere dafür erwärmen. Die gleichen Argumente uns immer wieder vorzuführen, führt ein bisschen zu kurz. Stattdessen finde ich es spannend, darüber nachzudenken, wie kommen wir denn zu dem Punkt zu erfahren, was die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen wirklich wollen. Dass ökonomische und soziale Probleme, die Wirtschaftswachstum betreffen, in den vergangenen Jahren zu oft mit wirtschaftspolitischen Einlassungen beantwortet wurden, das ist uns doch allen klar. Vielleicht kriegen wir darüber ja auch eine Debatte rein, wie eine entschleunigte, eine Gesellschaft, die in Thüringen auch auf wohlfahrtstaatliche Argumente vor allen Dingen setzt, tatsächlich aussehen kann. Ich will mich dem gar nicht verschließen. Ich finde die Debatte unter dieser Überschrift sehr spannend. Wie bekommen wir denn mehr Lebensqualität in das Bundesland rein? Da kann man, finde ich, auch über Ladenschluss und darüber reden, wie nachhaltige Entwicklung und Konsumverhalten aussieht. Ich halte aber den Weg, den Sie vorschlagen, nämlich, je mehr, je länger, je besser für den falschen Weg und würde mir wünschen, dass über eine wie auch immer geartete Be
fragung online, wie auch immer man sich das am Ende überlegt, tatsächlich wir zu dem Ergebnis kämen, zu hören, dass es genau das ist, was die Menschen in Thüringen nicht wollen.
Was haben wir denn jetzt anderes vorliegen, als es vorher war. Im Wesentlichen hat sich ganz wenig geändert. Deswegen ist die Aufregung, die die FDP hier immer wieder durch den Saal treibt, für mich auch schwerlich nachvollziehbar. Es geht vor allen Dingen um die Samstagsregelung, die manche offenbar stört. Ansonsten kann ich nicht erkennen, dass wir eine andere Regelung bekommen haben, im Gegenteil. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf, den die Landesregierung uns vorgelegt hat, auch nichts anderes gewesen als ein Reförmchenchenchen, mehr war es nicht. Der wurde zudem auch noch kurz vor Ladenschluss eingebracht, Sie erinnern sich, im September 2011. Dann finde ich es witzig, Herr Gumprecht, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, zu dieser Verordnung machen wir eine Mündliche Anhörung. Ich erinnere mich sehr gut, in unserem Ausschuss haben wir darüber diskutiert. Wir GRÜNE wollten gern eine mündliche Anhörung beantragen, da hieß es von Ihrer Seite, keine Zeit, brauchen wir nicht, machen wir ganz schnell schriftlich. Jetzt machen Sie die mündliche Anhörung. Warum haben wir das nicht vor einem halben Jahr gemacht?
Da müssten wir jetzt nicht diskutieren und müssten uns auch nicht überlegen, was die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen eigentlich wollen. Wenn Sie noch mal in andere Bundesländer gucken und die Liberalisierung der Frage der Ladenöffnungszeiten sich anschauen, was hat es denn in den Ländern gebracht? Wir haben vorhin in der ersten Aktuellen Stunde über die Frage geredet, was eigentlich gute Arbeit ist. Ist gute Arbeit, wenn wir hören, dass Konsumenten dann vor allen Dingen später einkaufen gehen und dementsprechend mehr Minijobs entstehen und Teilzeitjobs? Ist das gute Arbeit, ist es das, was wir wollen? Ich glaube, dass das ein Märchen ist, zu glauben, dass die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten dafür sorgt, dass mehr umgesetzt wird. Im Gegenteil, das erhöht die Kaufkraft nicht. Und rund um die Uhr Shopping wird es nicht ändern, dass die Leute nun mal jeden Euro nur einmal ausgeben können.