Es gibt viele Möglichkeiten im Bereich der Thüringer Bauordnung, beim Thüringer Denkmalschutzgesetz und bei den Zuwendungen des Landes an Gebietskörperschaften bei der Projektförderung, etwa wenn ich an die Art und Weise der Verwendungsnachweise denke, die aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis bestehen. Hier könnte eine einfache Verwendungsbestätigung helfen, Bürokratie abzubauen und Verwaltung zu beschleunigen. Auch, meine Damen
und Herren, könnte man an der einen oder anderen Stelle über die Etablierung einer Genehmigungsfiktion nachdenken.
Probleme bestehen auch im Jagdbergtunnel, da dieser sich auf einer Kreisgrenze befindet und die Katastrophenschutzverordnung hier die Kooperation nicht zulässt. Jeder Kreis muss spezielle Rettungsfahrzeuge vorhalten. Vielleicht könnte das Gesetz in solchen Fällen eine Hilfestellung bieten und die Leute fragen, wie es besser geht, die damit vor Ort tagtäglich zu tun haben.
Letztendlich verfolgt der Gesetzentwurf aber den Zweck, dass die Kommunen uns sagen können, wo es knirscht und wo es effizientere Wege gibt, das Ziel zu erreichen.
Meine Damen und Herren, ich habe auch in den Plenarprotokollen gestöbert und habe den einen oder anderen interessanten Appell bei der Haushaltsdebatte und dem Entschließungsantrag der Koalition am 15.12.2011 gefunden. Frau Lehmann von der CDU, ich zitiere, sagte dort: „Keine neuen bzw. die Absenkung von vorhandenen Standards, das zählt auch dazu und ist ein ganz wichtiger Punkt, damit nicht weiterer Aufwuchs an Aufgaben für Land und Kommunen kommt und damit nicht neue finanzielle Verpflichtungen geschaffen werden.“
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, Frau Kollegin. Herr Höhn sagte, ich zitiere: „Da komme ich auf ein Thema, das uns in den letzten Wochen ebenfalls beschäftigt hat. Die Frage der Standardsenkungen stellt sich auch. Diese müssen überprüft werden, die durch die Kommunen zu erfüllen sind. Das ist im Prinzip eine ständige Aufgabe und dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag und das schlägt sich dann auch in dem entsprechenden Entschließungsantrag, den wir eingereicht haben, nieder.“ Herr Mohring, ich zitiere: „Meine Damen und Herren, wir setzen ebenso auf etwas anderes. Das haben wir mit den Standards im Entschließungsantrag überschrieben, nämlich dort, wo wir gesagt haben, es lohnt sich, den Kommunen nicht nur mehr Geld an die Hand zu geben, sondern endlich auch an der Stelle zu helfen, wo es darauf ankommt, in Gesetzen, in Verordnungen, in den Verträgen Standards in den Aufgaben so zu reduzieren, dass mit dem vorhandenen Geld die Aufgaben auch erledigt werden können.“ Ich stimme ausdrücklich zu.
Ich stimme ausdrücklich zu, Herr Kollege. Jetzt kommt aber noch der konkrete Vorschlag von Herrn Mohring, und ich zitiere wiederum: „Wenn wir es schaffen, im Kita-Gesetz die Rechtsverpflichtung der neuen Raumgrößen auf die Zeit nach 2016 hinauszuschieben und mehr Luft für die Sanierung von Kindereinrichtungen zu geben und Bestandsschutz länger zu gewährleisten, dann helfen wir in Millionengrößenordnung.“
Meine Damen und Herren, wenn die Verschiebung schon als Standardabbau bezeichnet wird, dann können wir unseren Kommunen bald gute Nacht sagen.
Es gibt noch einen wesentlichen Unterschied zu Ihrem Entschließungsantrag. Wir fordern die Landesregierung nicht auf, uns etwas zu präsentieren, was vielleicht in der Praxis dann so nicht umsetzbar ist, sondern wir wollen, dass die Kommunen uns sagen, wo es wirklich klemmt, meine Damen und Herren.
Um wirklich etwas zu bewegen, müssen wir alle Möglichkeiten nutzen und auch alle einbeziehen und damit ist die Landesregierung gemeint, alle Abgeordneten und natürlich die Betroffenen, und das sind nun mal die Kommunen. Abschließend will ich festhalten, dass wir damit aufhören müssen, alles reglementieren zu wollen. Von diesem Ziel sind wir aber noch sehr, sehr weit entfernt.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf ein paar Redebeiträge eingehen. Herr von der Krone hat mehr Bürokratie befürchtet, weil unser Gesetzentwurf das flächendeckend zulässt. Die Antragstellung sei zu bürokratisch und er sieht verfassungsrechtliche Bedenken. Richtigerweise haben Sie aber auch hingewiesen darauf, dass es bereits in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg praktiziert wird. Und gerade in Brandenburg ist etwa die Auffassung beim Gemeinde- und Städtebund durchaus außerordentlich positiv und die Erfahrungen sind eben die, dass dort jede Menge Beteiligung dabei passiert und natürlich auf die Gefahr hinaus - und da komme ich zum Herrn Kollegen Meyer kurz -, dass da sehr, sehr viel Klein-Klein damit verbunden ist. Das ist ja das Problem, weil nämlich Bürokratie immer mit sehr, sehr viel KleinKlein verbunden ist, angefangen von unnützen Formblättern bis hin zu Detailbestimmungen, die kein Mensch versteht.
Ich glaube, es ist eben nicht bürokratisch, wenn wir flächendeckend den Kommunen in Thüringen und den kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen die Chance einräumen, Standards zu überprüfen, meine Damen und Herren.
Ich möchte zu den von Herrn Kollegen Kuschel vorgetragenen Bedenken kommen. Es geht ausdrücklich nicht darum, Bürgerbeteiligung in irgendeiner Weise abzuwürgen oder einzuschränken, sondern es geht darum, Ideen vor Ort zu wecken, zu generieren, zu nutzen - das ist der Sinn dieses Gesetzentwurfs.
Und es geht natürlich nicht darum, die Rechte der Bürger mit diesem Gesetzentwurf bei der Bauleitplanung einzuschränken, ganz im Gegenteil. Allerdings, Herr Kollege Kuschel, war ich natürlich vorhin schon etwas erheitert, als Sie ausgerechnet das Vergaberecht in Thüringen als ein Beispiel für Standardabbau und für Bürokratieabbau gebracht haben. Das ganze Gegenteil ist der Fall und das sage ich Ihnen auch als Ingenieur, der auch heute noch in der Praxis tätig ist, und als Kommunalpolitiker, der auch heute noch in der Praxis mit den ganz konkreten Auswirkungen dieses Vergaberechts, was wir hier haben, belästigt ist und zu tun hat.
Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle damit ich es dann nicht vergesse, Frau Präsidentin - unseren Antrag auf Überweisung mit nennen. Ich beantrage namens unserer Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Bau und Verkehr, an den Wirtschaftsausschuss und an den Justizausschuss, denn dort gehört dieses Gesetz hin. Danke schön.
Ich werbe dafür, ich werbe ausdrücklich dafür, dass all die Argumente, warum das Gesetz doch nicht gut sei und was man da alles anders machen müsste, dass all diese Argumente in den Ausschüssen ausgetauscht werden, denn die Ausschüsse, meine Damen und Herren, sind genau dafür da. Ich erhebe auch überhaupt keinen Anspruch darauf, dass es möglicherweise einzelne Regelungen gibt, die man nicht besser machen könnte. Lassen Sie uns doch darüber diskutieren, dafür haben wir die Ausschüsse.
Ich will auch noch eines sagen, wenn ich an die Rede von Herrn Kollegen Hey denke. Warum haben Sie Angst vor den Ideen der Betroffenen? Warum haben Sie Angst davor, dass wir mit der Erprobung von Standards Kapazitäten freisetzen könnten, dass wir auch eine durchaus bunte Landschaft in Thüringen zulassen würden mit dem Ziel, am Ende zu einfacheren Standards zu kommen? Diese Angst ist unbegründet.
Das Ziel - um auf Ihre Aussage hinzukommen - ist eben, die Kassenlage nicht wegen unnützer Standards dauerhaft zu ruinieren, sondern den Rücken frei zu bekommen in den Kommunen dafür, dass es mit Weniger auch einfacher vorwärtsgehen kann.
Wenn wir aus Ihrer Rede hören, dass die zeitliche Begrenzung des Bürokratieabbaugesetzes ein Problem wäre - ich glaube, wir sollten uns viel öfter darüber unterhalten, eingeführte Regelungen nach einer gewissen Zeit auch zu evaluieren, um zu sehen, ob sie zum Erfolg geführt haben.
Es geht eben nicht nur um die Frage des demographischen Wandels, sondern es geht auch darum ich komme zum Ende, Frau Präsidentin -, dass wir selbstverständlich, selbst wenn wir keinen Bevölkerungsabbau hätten, wenn wir keine geringer werdende Bevölkerung in der Zahl hätten, trotzdem an den Punkt kommen müssen, wo uns Standards nicht abwürgen und wo wir uns nicht selber Knüppel in den Weg legen, sondern wir wollen mit diesem Land vorwärtskommen. Ich danke Ihnen.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen aus den Fraktionen vor. Für die Landesregierung Herr Finanzminister Dr. Voß.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur ein paar knappe Äußerungen meinerseits zu dem Antrag. Der Gesetzentwurf soll Möglichkeiten zum Standard respektive Bürokratieabbau für kommunalen Gebietskörperschaften ermöglichen. Sie sollen dort erprobt werden, ausgewertet werden und dann vielleicht, wenn sie geglückt sind, für die landesweite Einführung empfohlen werden. Es soll also aufgrund von Anträgen einzelnen Kommunen möglich sein, von landesrechtlichen Standards für einen begrenzten Zeitraum abzusehen und dann schaut man, wie das vor Ort dann funktionieren kann. Grundsätzlich, und hier knüpfe ich an die Debatte vom 15. Dezember letzten Jahres an, als Sie den Entschließungsantrag als Begleitantrag zum Haushaltsgesetz beschlossen und beraten haben, auch in diesem Antrag geht es um Standardabbau, um Vorschläge der Landesregierung für den Standardabbau. Schon dort wurden auch diese zeitlich befristeten Modelle diskutiert. Wir meinen allerdings, dass der vorgeschlagene Weg der FDP-Fraktion nicht ausgereift sei. Hier möchte ich zwei Argumente nennen, die an der einen oder anderen Passage heute auch schon angeklungen sind. Der Antrag,
der Gesetzentwurf konkretisiert zu wenig. Die Frage der Bestimmtheit ist hier gestellt und sollte die Bestimmtheit nicht ausreichend sein, gibt es natürlich verfassungsrechtliche Bedenken. Bei aller Begrüßung von Initiativen, die zum Standardabbau insbesondere im kommunalen Bereich, aber nicht nur dort führen, die Frage muss gestellt sein, wir haben dort Bedenken, ob hier die Regelungsdichte hoch genug ist, nämlich man müsste zumindest den Umfang der Ausnahmen näher konkretisieren, sonst kann ja letztlich die Verwaltung auch wiederum machen, was sie will. Das kann ja wiederum vom Parlament her nicht gewollt sein. Der zweite Einwand ist der der Mehrbelastung, der interessanterweise jetzt auf Landesebene entsteht. Wir wollen die Kommunen entlasten, ja, aber das Verfahren ist dermaßen kompliziert, das Antragsverfahren, dass es doch zu erheblichem Mehraufwand landesseitig kommen kann. Ja, die Anträge sollen gestellt werden an die obersten Landesbehörden, es soll in drei Monaten entschieden werden. Kommt es zur Ablehnung, muss das für Deregulierung zuständige Ministerium hinzugezogen werden; es soll vor der Ablehnung mit dem Antragsteller der Antrag überarbeitet werden und dann soll auch noch diese Erprobung angemessen begleitet werden. Um es kurz zu sagen, es stellt sich hier die Frage, ob nicht klare Vorschläge für einen Standardabbau, hier diskutiert und auch beschlossen, nicht der bessere Weg sind, und das ist der Weg, den wir am 15. Dezember diskutiert haben. Also man muss, wenn man Standardabbau betreiben will, den Aufwand und den Nutzen einander gegenüberstellen. Ich erinnere noch mal an den Antrag vom 15. Dezember, hier wurde ja gerade die Landesverwaltung aufgefordert, wurden die Ministerien aufgefordert, ich zitiere, „weiter an Vorschlägen zur Entlastung der Kommunen zu arbeiten und diese bis 30. September dem Parlament vorzulegen“, dass sie eben eindeutig beschlossen werden können, das kann ein Antragsverfahren nicht leisten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Danke, Herr Minister. Ich wollte nur genau auf den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, mich noch mal konzentrieren und Sie fragen, ob es denn in Ihrem Haus
oder nach Ihrer Kenntnis insgesamt in der Landesregierung schon Planungen gibt, wie die Landesregierung denn diesen Auftrag, den Sie jetzt selbst noch mal hier vorgetragen haben, gedenkt umzusetzen und wann der Landtag dann mit konkreten Vorschlägen seitens der Landesregierung zur Deregulierung rechnen kann?
Herr Barth, schönen Dank. Natürlich wird die Landesregierung die Beschlussfassung des Parlaments befolgen und der Zeitpunkt ist ja hier genannt, „bis spätestens zum 30. September“. Natürlich ist ein Verfahren in Gang gesetzt worden auf der Ebene der Landesregierung, wo jedes Ressort bezogen auf diesen Antrag aufgefordert ist, in dem jeweiligen Regelungsbereich tätig zu werden und entsprechende Vorschläge zuzuarbeiten, damit es zu einem Gesamtpaket kommen kann. Also das Verfahren ist klar in Gang gesetzt. Schönen Dank, das wäre auch das Ende meiner Einlassung. Danke schön.
Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen und schließe die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf. Es ist die Überweisung an mehrere Ausschüsse beantragt worden, und zwar, ich möchte mich gern noch einmal rückversichern: Innenausschuss, Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und der Justiz- und Verfassungsausschuss. Mehrere haben von den zuständigen Ausschüssen gesprochen, ich hoffe, dass damit alle Wünsche vereinigt sind.