Protocol of the Session on March 22, 2012

Noch mal besonders betonen will ich die Schutzbedürfnisse von Wasserschutzgebieten. Eins will ich noch mal mit ein bisschen Bauchschmerzen hier kundtun. Wir haben die Diskussion im Ausschuss geführt, wir haben die Diskussion mit der Betreiberfirma oder der aufsuchenden Firma geführt. Es wurde deutlich, dass auch besonders schützenswerte Gebiete betroffen sind. Ich spreche hier im Besonderen vom Naturpark Werra, ich spreche hier aber auch im ganz Besonderen vom Nationalpark Hainich. Aus unserer Kenntnis haben wir erfahren, dass der Hainich nicht mal informiert wurde, dass in seinem Gebiet Aufsuchungen geplant sind, dass sein Gebiet betroffen ist. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Hier fordern wir die Landesregierung auf, klar auch ein Bekenntnis für den Hainich und gegen diese Technologie abzugeben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Unsinn.)

Ich will auch ausführen aus meiner Sicht, ganz klar, so lange wir nicht eine Transparenz haben bei der Technologie, und das meint eine umfassende Transparenz - welche Stoffe werden benutzt, welche Stoffe werden wie wieder nach oben gebracht, wie ist die Aufarbeitung, welche Gefährdungen können existieren -, solange müssen wir über eine Genehmigung von Fracking überhaupt nicht diskutieren. Wir fordern hier ganz klar die Transparenz im gesamten Genehmigungsverfahren, sonst ist für uns die ganze Diskussion schnell beendet, aus meiner Sicht sind weitere Untersuchungen notwendig.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das wollt ihr wirklich?)

Eine wissenschaftliche Begleitung, und die gibt es, Herr Primas. Das Bundesumweltamt hat eine umfangreiche Studie zurzeit in Arbeit und da will ich ausdrücklich sagen, so lange diese Studie nicht fertig ist, so lange es keine wirkliche Maßgabe über einen wissenschaftlichen Stand gibt, solange sollte es aus unserer Sicht ganz klar in Thüringen zu einem Stopp des Frackingverfahrens, zu einem Stopp aller weiteren Genehmigungen kommen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Es gibt noch nicht mal einen Antrag.)

Wir brauchen die wissenschaftliche Begleitung, wir brauchen die wissenschaftliche Bearbeitung dieses Themas und deswegen fordern wir die Landesregierung auf, das Moratorium, was Nordrhein-Westfalen hier schon, das wurde schon genannt, am Laufen hat, zu unterstützen, dieses Moratorium mitzutragen, und erst wenn wirklich auch ein wissenschaftlich belegbarer Stand der Technik klar ist, überhaupt weiter über die Frage zu diskutieren. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wolf. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Primas für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erkundung der Vorkommen an unkonventionellem Erdgas in Thüringen ist in der Tat in den letzten Wochen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Das war für uns Koalitionsfraktionen Anlass genug, die Firma BNK Deutschland GmbH im Februar in den Umweltausschuss zu bitten und dort die Planungen für die Erkundung von Erdgasvorkommen auf dem Gebiet vorzustellen. Für uns ist nämlich ganz wichtig, dass alles, was auf diesem Gebiet passiert, transparent dargestellt und kommuniziert wird. Dies gilt sowohl für die Information des Landtags und des Fachausschusses, ganz besonders aber für die Herstellung von Transparenz für die Öffentlichkeit schon im Vorfeld der Aktivitäten.

Die Firma BNK Deutschland GmbH hat sich in Thüringen die Vorrechte für die Erkundung von unkonventionellen Erdgasvorkommen für drei Felder gesichert, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Schon im Rahmen der gesetzlichen Regelung ist damit Transparenz gewährleistet, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Aber ich habe auch den Eindruck, dass zusätzlich bereits jetzt eine aktive Information durch die Aufsuchungsfirma wahrnehmbar ist. Ich will auch deutlich sagen, nicht alles ist Teufelszeug, bloß weil GRÜNE dagegen sind oder nach schärferen Vorschriften rufen.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber meistens.)

Es kann durchaus eine Chance für Thüringen sein, wenn heimische Rohstoffquellen erschlossen werden. So auch die Förderung von unkonventionellem Erdgas, aber unter ganz klaren Bedingungen. Wir wissen ja bis heute nicht einmal, ob überhaupt was da ist. Und schon regen wir uns darüber auf, dass jemand auf die Idee kommen könnte, es nutzen zu wollen. Das ist ja schon das Schlimme eigentlich an der Diskussion. Für uns, für die CDU-Fraktion, gilt, nur dann, wenn für Mensch und Natur Gefahren ausgeschlossen und Risiken minimiert werden, kann auch in Thüringen nach Erdgas gebohrt werden. Gleichzeitig erwarten wir von den Firmen umfassende Transparenz schon im Vorfeld der Aktivitäten, damit die Bürger wissen, was da passiert. Noch besteht ein hohes Maß an Unsicherheit im

(Abg. Wolf)

Hinblick auf die Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden sind, oder die Unsicherheit wird erst geweckt, meine Damen und Herren.

Minister Reinholz hat vollkommen recht, wenn er abwarten will, bis belastbare Studien vorliegen. Ich halte es deshalb für verfrüht, Forderungen aufzustellen und Ängste zu schüren, ohne dass man auf seriöse Grundlagen zurückgreifen kann. Lassen Sie uns die vom Umweltbundesamt und die vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Studien abwarten und dann sehen, welchen Handlungsbedarf es für Thüringen gibt. Ich hatte jedenfalls im Ausschuss den Eindruck, dass die Firma BNK Deutschland GmbH sehr verantwortlich vorgeht bei der Erkundung von Erdgasvorkommen auf Thüringer Gebiet. Argumente, warum wir zum jetzigen Zeitpunkt hier aus dem Landtag heraus Vorfestlegungen Thüringens zu rechtlichen Anpassungen treffen sollten, habe ich jedenfalls keine gehört. Wir sollten vorsichtig sein und Verunsicherungen unterlassen, damit dieser Technologie nicht von vornherein ein negativer Stempel aufgedrückt wird. Genau das tun aber die Antragsteller hier und in anderen Bundesländern.

Die Menschen erwarten, meine Damen und Herren, ernst genommen zu werden. Sie erwarten von der Politik zu Recht vor allem Verlässlichkeit. Keiner will jeden Tag etwas Neues hören und verunsichert werden und schon gar nicht, wenn man nicht einmal die Fakten und die Entscheidungsgrundlagen kennt. Die Bürger wollen und müssen auf Politik und Verwaltung Verlass haben. Das gilt heute mehr denn je. Es ist deshalb nicht die Arbeitsweise der CDU-Fraktion, tendenziöse Fernsehberichte aus den USA zu schauen und daraus Schlussfolgerungen für Thüringer Politik abzuleiten. Auch müssen wir nicht ungeprüft einem niedersächsischen Landwirt trauen, der behauptet, sein Brunnenwasser wegen des Fracking nicht mehr verwenden zu können, Herr Dr. Augsten. Für uns gilt, wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst ohne für zusätzliche Verunsicherung zu sorgen. Sicherheit hat oberste Priorität. Genehmigungsverfahren darf es nur geben, wenn für Mensch und Natur Gefahren ausgeschlossen und Risiken minimiert werden. Unerlässlich ist eine ordnungsgemäße und sorgfältige Prüfung eventueller Anträge durch Thüringer Umweltbehörden und das Landesbergamt. Handlungsbedarf für rechtliche Anpassungen setzt fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu den möglichen Auswirkungen des Fracking voraus. Ich habe deshalb auch nichts dagegen, Ihren Antrag an den Umweltausschuss zu überweisen. In der Zwischenzeit werden die Ergebnisse der Studien vorliegen und wir werden wissen, ob und welcher Handlungsbedarf auch in Thüringen besteht. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Primas. Es hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Augsten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe gesehen, dass sich Herr Kummer noch einmal gemeldet hat, vielleicht kann er mich ja bestätigen bei der Korrektur seiner Kollegin, und zwar als es um die Prognosen ging. Ich habe vernommen und die anderen haben verschiedentlich nachgefragt, dass diese 10, 15, 20 Prozent sich darauf bezogen haben, dass das Gas, was man in Niedersachsen mittlerweile gewinnt oder gewinnen will, die 10 bis 15 Prozent wären und das wäre so viel, um den deutschen Bedarf zu decken. Es ging da nicht um Thüringen, wir haben das auch bezweifelt. Wir haben da übrigens mal recherchiert, das ist dieses vertrauensvolle Gespräch, was wir mit BNK geführt haben, dass dort das konventionelle Erdgas mit eingerechnet wird bei diesen 10 bis 15 Prozent. Dort wird auch Erdgas gewonnen in Niedersachsen und das hat man einfach mit einbezogen. Die Frage war, wie hoch sie das Potenzial von unkonventionellem Erdgas einschätzen. Sie haben einfach die Zahl des gesamten Erdgases genommen. Das muss man auseinanderhalten, weil ich nicht glaube, dass man jetzt davon ausgehen kann, dass in Thüringen schon bekannt ist, wie viel Gas durch Fracking gewonnen werden kann.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das weiß kein Mensch.)

Wenn man sich dann hier vorn hinstellt und sagt, 10 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs in Deutschland, dann weckt das natürlich Begehrlichkeiten. Da hat Herr Primas recht, wir haben natürlich auch eine Verantwortung, die Energiewende herbeizuführen. Ich würde ganz vorsichtig mit solchen Zahlen sein, ich habe es anders gehört. Ich bezweifle diese Aussagen. Wir wollen abwarten, was die seismologischen Untersuchungen dort ergeben. Das möchte ich einfach noch einmal relativieren, ich glaube, das war nicht richtig angekommen.

Apropos Potenziale - es geht immer darum, wie gestalten wir die Energiewende. Wenn man sich die Bilder - Herr Primas, da beziehe ich meine Informationen schon aus verlässlichen Quellen -, wenn man sich das bei dem Ölschiefer in Kanada anschaut, was da los ist an Umweltzerstörung, an Wasserverschmutzung, das sind hochprofitable Unternehmen, die ganz viel Geld verdienen. Natürlich kann man BNK auch zugutehalten, dass sie dort Geld verdienen wollen, sollen sie doch machen. Da komme ich zu den Ausführungen des Ministers. Die Frage ist immer, wem nützt es und wer hat im Fall eines Falles den Schaden? Da sind wir ja nun ge

(Abg. Primas)

prügelt, nicht nur wegen der DDR-Altlasten, sondern bei dem, was wir bei K + S und an anderen Stellen erleben. Insofern, Herr Reinholz, wenn Sie hier zu Recht ausführen, dass es andere gesetzliche Bestimmungen gibt hier in Europa und in Deutschland als in den USA, dann ist das selbstverständlich. Man hat hier so eine hohe Bevölkerungsdichte, dass man eben mit Menschen nicht so umgehen kann bei uns. Das ist auch gut so. Aber trotzdem, das hatte ich vorhin bei der Begründung vergessen, ist natürlich der zentrale Punkt unseres Antrages die Verschärfung der UVP, darauf legen wir großen Wert. Herr Primas, es gibt in Berlin eine Institution, die völlig ungrün ist, nämlich der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag und der hat auf Antrag eines Kollegen von uns, Herrn Krischer, eine Frage beantwortet, ob ein zweijähriges Moratorium gerechtfertigt wäre aus Sicht des Juristischen Dienstes, des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag und der hat es bejaht. Er hat gesagt, jawohl, genau mit den Worten, die Sie gesagt haben, um den Schutz der Umwelt und der Menschen zu gewährleisten, musste man ein einjähriges Moratorium aussprechen, so wie es Nordrhein-Westfalen gemacht hat, weil es ganz viele Dinge gibt, die nicht geklärt sind. Sie haben da zwar mit dem Ansatz recht, aber mit dem Ergebnis nicht und der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag ist, glaube ich, sehr unverdächtig dort, eine GRÜNE Position dort zu vertreten.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, ich muss es mittlerweile schon mit mir rumtragen, weil man es sich gar nicht merken kann, dass die Liste der Länder - und die sind alle nicht grünregiert -, die Liste kompletter Staaten, die durch Parlamentsbeschlüsse oder durch Ministeriumserlasse Moratorien aussprechen, immer länger wird und dass es mittlerweile auch Staaten in den USA und Kanada betrifft. Insofern sind das doch alles keine Deppen, das sind auch alles keine GRÜNEN, das sind alles Leute, die auch ein wirtschaftliches Risiko eingehen und wenn dann Länder wie Frankreich dabei sind, die mit der Kernenergie überhaupt kein Problem haben, mit Atomenergie und die beim Fracking ein Problem sehen, dann müsste uns doch ein Licht aufgehen und müssten sagen, da müsste doch mindestens die Bundesregierung mal ein bisschen kritischer damit umgehen und nicht bestimmten Leuten auf den Leim gehen, wie sie es offensichtlich tut.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, noch ein Wort zu Frau Hitzing. Selbstverständlich, das habe ich vorhin auch versucht - sitzt sie hinter mir, ja - zu sagen, wir haben natürlich mit Nordrhein-Westfalen, mit den Kolleginnen und Kollegen auch Kontakt, und wir wussten, dass sie sich lange bemüht haben, Unterstützung in den Bundesländern zu finden, seit es diesen Bundesratsantrag gibt. Und der ist ihnen

versagt worden und deswegen waren wir uns nicht sicher und wussten auch nicht, ob er dann doch in den Bundesrat reingekommen ist. Er ist im Bundesrat. Da hat uns die Zeit ein bisschen eingeholt. Wir wollten aber keinen Änderungsantrag machen. Ich habe gesagt, wir erledigen das dann im Ausschuss. Aber selbstverständlich, es gibt zwei Anträge im Bundesrat, einen weitgehenden, den wir unterstützen aus Nordrhein-Westfalen, wo es um eine Verschärfung der Umweltverträglichkeitsprüfung geht. Das unterstützen wir. Dann gibt es einen in Niedersachsen, schwarz regiert, der dort sagt, man müsste von Fall zu Fall dann im Einzelfall entscheiden, ob man eine Umweltverträglichkeitsprüfung bräuchte oder nicht. Das geht uns nicht weit genug.

Meine Damen und Herren, ich bin Frau Wolf außerordentlich dankbar, dass sie noch einmal den Fokus darauf gelenkt hat, wie man denn das Ganze in dem Gesamtkontext Energiewende und erneuerbare Energien zu betrachten hat. Herr Primas, da muss ich mich schon wundern, dass Sie als derjenige, der einem ganz wichtigen Gremium hier in Thüringen vorsteht, nicht die nachwachsenden Rohrstoffe hier vertritt. Dass ausgerechnet Sie sich hier hinstellen und BNK das Wort reden und auf die Bedeutung des Erdgases hier fokussieren. Frau Wolf hat natürlich recht, in dem Moment, wo man etwas politisch entscheidet, dann legt man natürlich auch in anderen Bereichen den Hebel rum.

Und wenn BNK hier wirklich zum Zuge kommt, na das nimmt natürlich Druck aus einem System, wo ich Sie immer an meiner Seite geglaubt habe, nämlich wie kriegen wir das Biogas in die Erdgasleitungen hinein? Wie machen wir die Landwirtschaftsbetriebe fit? Wie gehen wir mit den Umweltverbänden um in dieser Frage. Aber jetzt darauf zu fokussieren, dass auch diese Firma BNK das Problem löst, die Energiewende mitzugestalten

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Wann habe ich das gemacht?)

na selbstverständlich haben Sie das gemacht. Ich hätte doch von Ihnen erwartet, dass Sie sagen, unsere Chance hier in Thüringen als Bioenergieland Nummer 1 in Deutschland liegt in Biogasen und wir werden es hier gemeinsam bewerkstelligen. Und wir brauchen so eine Firma wie BNK nicht, die hier Umweltrisiken eingeht, die aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen sind. Das hätte ich von Ihnen erwartet. Deshalb hat Frau Wolf recht, in dem Moment, wo man eine Tür aufmacht, dann geht woanders eine zu. Selbstverständlich würde BNK, wenn sie doch Gas finden würden, auch einen gewissen Druck nehmen aus dem, was wir hier gemeinsam zu erledigen haben.

Also insofern ist nicht BNK und das Frackinggas die Chance für Thüringen, sondern das Biogas. Darauf lege ich allergrößten Wert.

Meine Damen und Herren, letzte Bemerkung: Herr Primas hat noch einmal auf das Bergrecht abgezielt und dass der Antrag Dinge enthalten würde, die dort nichts verloren haben. Wir sehen das anders. Wer sehen ja, dass damals, als die gesetzlichen Bestimmungen für unterirdische Aktivitäten auf den Tisch gelegt bzw. verabschiedet wurden von dem Gesetzgeber, an solche Dinge wie Fracking gar nicht gedacht wurde. Das ist völlig normal. Wer hat denn damals daran gedacht, dass jemand giftige Chemikalien in den Boden pumpt in der Annahme, dass das dann eins zu eins wieder rauskommt und dass man das auffängt. Niemand hat daran gedacht. Deswegen können natürlich die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die für die bisherigen Verfahren konventioneller Art gegolten haben, nicht für diese neue Methode gelten. Deswegen bleibt es dabei, dass wir großen Wert darauf legen, das ist auch etwas, was in anderen Bundesländern und auch von der Bundestagsfraktion in Berlin schon thematisiert wurde, dass wir das gemeinsam diskutieren in dem Punkt, weil wir schon glauben, dass es endlich Zeit ist, 22 Jahre nach der Wiedervereinigung auch endlich mal mit unterschiedlichen Rechtsverständnissen bzw. Rechtsgrundlagen Schluss zu machen. Vielleicht ist das Fracking eine gute Gelegenheit, dort einmal einen großen Punkt aufzurufen, um hier einheitliche Bedingungen für ganz Deutschland zu schaffen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen nicht mehr den exorbitanten Kiesabbau für Straßenneubau, dafür haben wir eh kein Geld als Land und auch nicht als Bund. Insofern kann man jetzt, 22 Jahre nach der Wiedervereinigung, auch das einmal endlich aufholen. Deswegen bleibt es dabei, wir halten das für einen ganz wesentlichen Punkt. In dem Moment, wo absehbar ist, dass Firmen hier mit Chemikalien und mit Verfahren arbeiten, die unsere Gesundheit und die Umwelt gefährden, ist das, glaube ich, auch mehr als angezeigt. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Weber für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich mich bei meinen Vorrednern bedanken, dass wir uns doch größtenteils der Thematik sehr sachlich nähern und dass wir tatsächlich über Fakten reden und nicht über Fernsehdokumentationen oder Ähnliches, was ein bisschen das Leitbild der Ausführungen von der Kollegin Wolf gewesen sein mag, zumindest macht es den Eindruck.

Ich kann mich dem Kollegen Primas in einer Frage nur anschließen: Es ist immer gefährlich, wenn man die Menschen verunsichert, wenn man versucht, Angst und Unsicherheit zu streuen, ohne tatsächlich die Fakten zu bewerten. Auch ich halte, und das auch namens meiner Fraktion, diese Technologie für risikobehaftet. Ich halte nichts davon, hier blindlings Technik oder auch Rechtsvorschriften im Bergrecht zu vertrauen und zu glauben, es wird schon alles gut gehen - ganz im Gegenteil. Wir sehen das sehr, sehr kritisch. Aber wir müssen uns natürlich tatsächlich mal an den Fakten orientieren. Frau Kollegin Wolf, das klingt natürlich gut, wenn Sie sagen, wir wollen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Probebohrungen. Dann müssen Sie die aber begründen können. Sie können diese dann nicht begründen, wenn Sie sagen, da werden Chemikalien eingebracht, weil faktisch werden bei Probebohrungen keine Chemikalien eingebracht. Wenn Sie sagen, die müssen wir machen grundsätzlich, dann geschieht das auch ein bisschen in Rechtsunkenntnis über die Tatsache, dass Sie die wahrscheinlich bei den Stellen, wo bisher Aufsuchungserlaubnisse erteilt wurden, sowieso machen werden. Das werden Sie deshalb sowieso machen, weil grundsätzlich geregelt ist, dass bei Bohrungen tiefer als 1.000 m, bei allen Bohrungen im Bereich von Nationalparks, Schutzgebieten, Naturschutzgebieten, in FFH-Gebieten, in Vogelschutzgebieten usw. ohnehin eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet. Aber unabhängig davon, wenn Sie diese Umweltverträglichkeitsprüfung fordern, dann müssen Sie sich natürlich die Frage auch gefallen lassen. Ich habe ja nichts dagegen, ich bin der Meinung, es muss alles geprüft werden, möglichst umfassend, aber man muss natürlich so eine Prüfung auch begründen. Wissen Sie, wenn Sie das fordern, dann müssen Sie das bei allen Tiefenbohrungen fordern. Sie können nicht sagen, da darf einer kilometertief bohren, wenn er Tiefengeothermie macht, und auf der anderen Seite, wenn er dann nach Gas sucht und die gleiche Bohrung macht, dann darf er das auf einmal nicht. Also das müssen Sie schon rechtssicher begründen. Ich weiß, aus der Opposition heraus ist es ein bisschen einfacher, da kann man das einfach mal fordern, weil man ja nicht Gefahr läuft, dass es umgesetzt wird. Aber generell ist, und da gebe ich Ihnen recht, diese Technologie mit großen Risiken behaftet. Ich wehre mich immer ein bisschen dagegen, zu sagen, so, jetzt haben wir „Gasland“ gesehen, dann glauben wir, dass das, was dort passiert - was ich übrigens aufs Tiefste verurteile -, dass das gleichzeitig in Mitteleuropa auch möglich ist. Das ist einfach nicht so. Also die verrohren auf 300 Meter, bei uns wird verrohrt bis zur Sohle. Warum der Kollege Heym jetzt lacht, hat sich mir nicht erschlossen, aber wahrscheinlich macht die Präsidentin hinter mir …

(Abg. Dr. Augsten)

Ich mache keine Faxen.

Gut. Da wird verrohrt auf 300 Meter, bei uns muss schon mal grundsätzlich verrohrt werden und die Frage ist, wie dick, also Sie haben es ja schon mal gesagt, wie viele Wandungen da sein müssen bis zur Sohle. Ich glaube, wir wären gut beraten damit, wenn wir uns tatsächlich im Ausschuss intensiv mit dieser Frage beschäftigen. Ich glaube, dass bei solchen Maßnahmen generell, egal, um was es geht, es immer klug ist, und das hatten wir die Tage ohnehin schon in einer anderen Frage, wenn man viel Transparenz einkehren lässt, wenn man tatsächlich in diesem Prozess mit vielen Sachkundigen auch redet, wenn man da Fakten eine Rolle spielen lässt und wenn man - und das hat der Ausschuss in vorbildlicher Art und Weise getan, auch das Ministerium hat uns da die notwendige Unterstützung zukommen lassen, herzlichen Dank noch mal. BNK hat die Möglichkeit gehabt, vorzustellen, was sie da vorhaben und es wird auch nicht das letzte Mal sein, dass wir uns intensiv mit dieser Thematik befassen. Das Umweltbundesamt befasst nicht mit der Thematik ohnehin. Es wird voraussichtlich im 2. Halbjahr dieses Jahres Ergebnisse geben und wir werden mit sehr, sehr kritischem Blick verfolgen, was da passiert, denn Sie kennen die Bedenken, die das Umweltbundesamt 2011 bereits angemeldet hat, und in diesem Tenor wird natürlich die weitere Prüfung auch stattfinden. Weiterhin gibt es das Monitoring in Nordrhein-Westfalen, da werden wir auch Ergebnisse kriegen, da werden wir auch mal feststellen können, was wir für Auflagen haben und was für Auflagen unter Umständen noch zusätzlich notwendig sind. Da bin ich sehr offen in der Diskussion, um tatsächlich sicherzustellen, dass da nichts passiert. Wir müssen aber auch deutlich machen, dass das, was jetzt schon passiert, auch ein bisschen Stimmungsmache ist. Weil letztendlich wird man auch öfter darauf angesprochen, was macht ihr da, und die bohren da schon überall - das ist völliger Quatsch, völliger Quatsch. Momentan werden lediglich die Ergebnisse alter Bohrungen ausgewertet, das muss man einfach so sagen, da muss die Panik ein bisschen raus aus der Debatte. Als Nächstes gibt es die geophysikalischen Messungen - der Kollege Augsten hat es schon angesprochen - und vor 2013 wird da auch niemand Erkundungsbohrungen beantragen. Und wenn so was beantragt wird, dann ist im Verfahren das Umweltbundesamt zu beteiligen, da ist im Verfahren das Landesverwaltungsamt zu beteiligen, da sind die Gemeinden, also die Kommune vor Ort zu beteiligen im Verfahren und wir haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass wir über jeden Entwicklungsschritt und über jeden weiteren Schritt intensive Informationen erwarten und dass wir, und das

hat das Ministerium auch zugesichert, dass da nichts passieren wird. Das war auch eine deutliche Aussage vom Ausschuss, Kollege Primas nickt mit dem Kopf und Kollege Kummer auch …

Abgeordneter Weber, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch den Herrn Abgeordneten Dr. Augsten.

Solange … ich habe ja doppelte Redezeit, fragen Sie in aller Ruhe.

Bitte, Herr Dr. Augsten.